Fehlermeldung 3. Bremsleuchte obwohl sie funktioniert
Servus,
ich habe ein Anliegen und wende mich an euch.
Ab und an kommt einmal in der Woche "3.Bremsleuchte" Meldung vom BC.
Nach paar Sek. ist sie wieder weg, oder spätestens nach einem neuen Motorstart.
Davor habe ich mir einen Ultraschall Marder schreck einbauen lassen.
Siehe Bilder.
Angezapft hat er den Strom am Kühler und die Masse im Karosserie bereich verbunden.
Hier ist der o.g. Artikel im Web zu sehen:
http://www.kuk-marderabwehr.de/ultraschallgeraete.html?proddetail=1016
Über eine Antwort von euch würde ich mich sehr freuen.
Vg.
Tuncer
100 Antworten
Eigenen Gutachter nehmen
Hallo Tuncer,
sorry für die späte Antwort, aber ich gucke ja nicht täglich ins Forum hinein.
Also, bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall (nicht bei Bagatellschäden <1.000,- Euro, das kann Ärger geben) sprich doch mit Deiner Mercedes-Vertragswerkstatt.
Diese haben meist vereidigte KFZ-Sachverständige (Gutachter) an der Hand, die häufiger dafür arbeiten.
Hier bist Du auf der sicheren Seite.
Auf keine Fall lass' Dich von der gegnerischen Versicherung bequatschen (!!!) einen bestimmten Gutachter zu nehmen.
DER arbeitet dann für die gegnerische Versicherung (u. NICHT FÜR DICH - und nicht in DeinemSinne!) - und darauf brauchst Du dich in keinem Fall einlassen!
Du hast die FREIE WAHL EINES GUTACHTERS.
Wie gesagt, das Alles NUR bei einem 100% Nicht-schuldhaften Unfall.
--->Wenns Probleme gibt, das Auto in die Mercedes-Werkstatt u. Du sofort zum Rechtsanwalt !!
Aber nur, wenn Du wirklich im Recht bist!
ps: Was sagt denn die Werkstatt, wie hoch der Schaden sein könnte?
Denk' dran die Versicherung auf jeden Fall zu infomieren; ggfs. mit dem Aktenzeichen der (hoffentlich) polizeilichen Aufnahme (bekommst Du von der aufnehmenden Polizeidienststelle) UND auch bei der gegnerischen Versicherung (Daten hast Du hoffentlich) nachzufragen, ob der Schaden vom Gegner dort bereits gemeldet wurde.
Auch steht Dir ein Leihwagen oder Schadensersatz (niedrigerer Pauschalbetrag je Tag) für die Zeit der Reparatur (sagt Dir der Sachverständige) zu, oder Du kannst 'nach Gutachten' abrechnen.
D.h., Du lässt Dir den vom Gutachter zu erstellenden Kostenvoranschlag (abzüglich der Mehrwertsteuer) auszahlen und lässt das Auto da reparieren, wo Du es meinst.
Das muß die gegnerische Versicherung dann (zähneknirschend) bezahlen!
Leihwagen und/oder Wiederbeschaffungswert + Aufpreis, wenn das Fahrzeug bei Dir i.d. Nähe des Wohnortes mehr kostet bzw. für den Preis des Gutachtens kein adäquates Fahrzeug zu besorgen ist, muß die gegn. Versicherung auch den Mehrpreis für die 'Neu' Beschaffung bezahlen.
Aber ich will hier keine Rechtsberatung machen - am Besten ist, Du sprichst, wenn Du DIESE Variante wählst, mit einem aufs Verkehrsrecht spezialisiertem Rehtsanwalt. Wenn Du im ADAC bist, kannst Du dort Adressen bekommen, wo Du hingehen kannst.
Sost guck' in die 'gleben Seiten' im Branchen-Telefonbuch.
Hoffe, Dir helfen meine Ausführungen ein bisschen -'Danke' Button steht (wieder mal) unten 😉
Mein Gott, Du hast aber auch ein Pech! Was ist denn nun wieder passiert?
Gruß
DB-Driver
pps: Du solltest die Moderatoren hier mal bitten, den Beitrag wg. des Unfalls in einen neuen Thread zu verschieben, da Du sonst keine (anderen) Tipps als meine erhältst 🙂🙄
Das wäre doch schade!
ALso : Schreib' die Moderation an u. bitte darum, einen neuen Thread für Dich aufzumachen (z.B. 'Hilfe/Tipps bei Unfallregulierung / wegen Unfall gesucht'😉 - oder so ähnlich!
Zitat:
@tuncer1970 schrieb am 1. Juli 2016 um 20:17:58 Uhr:
DB-Driver, eine Frage an dich bitte um schnelle Antwort. Ich als Unfall Geschädigter. Gutachten beim Autohaus machen lassen oder Sachverständiger?
Jo bloss nicht den der gegnerischen nehmen
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Hallo Tuncer,
wie sieht es aus - Bist Du schon weiter gekommen?
Was hast Du in der Sache unternommen?
Gruß
DB-Driver
Zitat:
@DB-Driver schrieb am 2. Juli 2016 um 13:09:18 Uhr:
Hallo Tuncer,sorry für die späte Antwort, aber ich gucke ja nicht täglich ins Forum hinein.
Also, bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall (nicht bei Bagatellschäden <1.000,- Euro, das kann Ärger geben) sprich doch mit Deiner Mercedes-Vertragswerkstatt.
Diese haben meist vereidigte KFZ-Sachverständige (Gutachter) an der Hand, die häufiger dafür arbeiten.
Hier bist Du auf der sicheren Seite.Auf keine Fall lass' Dich von der gegnerischen Versicherung bequatschen (!!!) einen bestimmten Gutachter zu nehmen.
DER arbeitet dann für die gegnerische Versicherung (u. NICHT FÜR DICH - und nicht in DeinemSinne!) - und darauf brauchst Du dich in keinem Fall einlassen!Du hast die FREIE WAHL EINES GUTACHTERS.
Wie gesagt, das Alles NUR bei einem 100% Nicht-schuldhaften Unfall.
--->Wenns Probleme gibt, das Auto in die Mercedes-Werkstatt u. Du sofort zum Rechtsanwalt !!
Aber nur, wenn Du wirklich im Recht bist!
ps: Was sagt denn die Werkstatt, wie hoch der Schaden sein könnte?
Denk' dran die Versicherung auf jeden Fall zu infomieren; ggfs. mit dem Aktenzeichen der (hoffentlich) polizeilichen Aufnahme (bekommst Du von der aufnehmenden Polizeidienststelle) UND auch bei der gegnerischen Versicherung (Daten hast Du hoffentlich) nachzufragen, ob der Schaden vom Gegner dort bereits gemeldet wurde.
Auch steht Dir ein Leihwagen oder Schadensersatz (niedrigerer Pauschalbetrag je Tag) für die Zeit der Reparatur (sagt Dir der Sachverständige) zu, oder Du kannst 'nach Gutachten' abrechnen.
D.h., Du lässt Dir den vom Gutachter zu erstellenden Kostenvoranschlag (abzüglich der Mehrwertsteuer) auszahlen und lässt das Auto da reparieren, wo Du es meinst.Das muß die gegnerische Versicherung dann (zähneknirschend) bezahlen!
Leihwagen und/oder Wiederbeschaffungswert + Aufpreis, wenn das Fahrzeug bei Dir i.d. Nähe des Wohnortes mehr kostet bzw. für den Preis des Gutachtens kein adäquates Fahrzeug zu besorgen ist, muß die gegn. Versicherung auch den Mehrpreis für die 'Neu' Beschaffung bezahlen.Aber ich will hier keine Rechtsberatung machen - am Besten ist, Du sprichst, wenn Du DIESE Variante wählst, mit einem aufs Verkehrsrecht spezialisiertem Rehtsanwalt. Wenn Du im ADAC bist, kannst Du dort Adressen bekommen, wo Du hingehen kannst.
Sost guck' in die 'gleben Seiten' im Branchen-Telefonbuch.Hoffe, Dir helfen meine Ausführungen ein bisschen -'Danke' Button steht (wieder mal) unten 😉
Mein Gott, Du hast aber auch ein Pech! Was ist denn nun wieder passiert?
Gruß
DB-Driverpps: Du solltest die Moderatoren hier mal bitten, den Beitrag wg. des Unfalls in einen neuen Thread zu verschieben, da Du sonst keine (anderen) Tipps als meine erhältst 🙂🙄
Das wäre doch schade!
ALso : Schreib' die Moderation an u. bitte darum, einen neuen Thread für Dich aufzumachen (z.B. 'Hilfe/Tipps bei Unfallregulierung / wegen Unfall gesucht'😉 - oder so ähnlich!
Zitat:
@DB-Driver schrieb am 2. Juli 2016 um 13:09:18 Uhr:
Zitat:
@tuncer1970 schrieb am 1. Juli 2016 um 20:17:58 Uhr:
DB-Driver, eine Frage an dich bitte um schnelle Antwort. Ich als Unfall Geschädigter. Gutachten beim Autohaus machen lassen oder Sachverständiger?
Hallo DB- Driver, ich gebe Bescheid sobald sich was tut. Vielen Dank für deine Super Nachricht-) Gvlg. Tuncer
Hallo DB- Driver, wahrscheinlich wunderst du dich warum ich mich zum Sachverhalt nicht äußere.
Leider habe ich mein Vater verloren und melde mich wen ich Kopf dazu habe.
Vg. Tuncer
Mein Herzliches Beileid. Solche Sachen passieren leider immer meist unvorhergesehen.
Das Du jetzt anderes im Kopf hast, ist sicher allen hier verständlich.
Wenn Du mal Hilfe brauchst: Du kennst ja hier das Forum.
Gruß
DB-Driver
Zitat:
@tuncer1970 schrieb am 24. August 2016 um 10:53:14 Uhr:
Hallo DB- Driver, wahrscheinlich wunderst du dich warum ich mich zum Sachverhalt nicht äußere.
Leider habe ich mein Vater verloren und melde mich wen ich Kopf dazu habe.
Vg. Tuncer
Hallo DB-Driver,
so jetzt habe ich mal Kraft und Zeit zum schreiben.
Wie bereits beschrieben hatte ich einen Auffahrunfall.
So diesen Gutachter zu nehmen war ein Drama.
Klar könnte ich mir selbst einen aussuchen.
Auch da gibt es böse Überraschungen.
Mein Sachverständigen war von mir frei gewählt nur konnte ich nicht wissen, das er Versicherungs orientiert niedrig abrechnet.
Aber es gibt welche die nicht Versicherungs orientiert arbeiten, aber die müsste man erst mal finden.
Habe ich, aber leider zu spät.
Wie gesagt wurde mein Gutachten Versicherungsorientiert abgerechnet wobei ich eine niedrige Auszahlung Summe erhalten habe.
Das erschien mir zu wenig und lies mir beim Mercedes einen Kostenvoranschlag machen, was um einiges höher ausgefallen ist.
Ich wollte mir meinen Schaden auszahlen lassen und es billiger reparieren lassen ohne Direkt-Abrechnung mit der Versicherung, was auf jeden Fall möglich war.
Ich konfrontierte den Sachverständigen und meinte das Mercedes eine höhere Summe rausbekommen habe.
Also fuhr der Sachverständige zu Mercedes nachdem ich ein Termin dort machte.
Es kam ein weiterer Schaden raus was der Sachverständige nicht gesehen hatte und es wurde mit einen höheren Std. Satz berechnet bei Mercedes.
Also ein Kostenvoranschlag um ein Vergleich mit den Sachverständigen Gutachten lohnt sich immer.
Ich konfrontierte den Sachverständigen wie wir vorgehen werden nachdem
Mercedes eine viel höhere Schäden Reparatur Kostenvoranschlag hatte.
Er meinte er wird es zu 80% anpassen und mehr ginge nicht mehr sonst müsse ich es beim Mercedes zu Reparatur abgeben und konnte mir sonst mir den Schaden nicht auszahlen lassen.
Nach dem überarbeiten Sachverständigen Unfall Gutachten war ich gleich einverstanden da es locker mehr als 1000 Euro der Unterschied betrug als das vorherige Gutachten.
Zur Sicherheit habe ich mir einen Rechtsbeistand genommen was meine Rechtsschutzversicherung übernimmt.
Den Schaden und Gutachten wurde schon von der gegnerischen Versicherung 100% bezahlt sowie eine Aufwands Pauschale.
Warum bei Auszahlung keine 20% abgezogen wurde verstehe ich nicht, bei fiktive Abrechnung.
Der Anwalt meinte nachdem die Reparatur erfolgt ist konnte ich Nutzungsausfall ebenfalls beantragen.
Dies ist bereits im laufen und warte darauf.
Den Kostenvoranschlag musste ich von DB nicht bezahlen, da ich Kunde dort sei.
Es wären sowieso nur 50 Euro.
Vg.
Tuncer
Dann ist ja alles gut. Ich persönlich würde Dir allerdings nach der erfolgten Reparatur raten,
den Wagen abzugeben oder den verunfallten Wagen gleich dem Händler anzubieten,
da ich keine Unfallwagen kaufe/fahre.
Diese sind auch nach erfolgter Reparatur extrem schwer zu verkaufen und sicher kommst Du so auch günstiger an ein anderes, unfallfreies Fahrzeug.
Aber Du musst selbst entscheiden.
Bin z.Zt. im Urlaub u. nur sproadisch hier im Forum.
Gruß
DB-Driver
Zitat:
@tuncer1970 schrieb am 13. September 2016 um 13:42:13 Uhr:
Hallo DB-Driver,so jetzt habe ich mal Kraft und Zeit zum schreiben.
Wie bereits beschrieben hatte ich einen Auffahrunfall.
So diesen Gutachter zu nehmen war ein Drama.
Klar könnte ich mir selbst einen aussuchen.
Auch da gibt es böse Überraschungen.
Mein Sachverständigen war von mir frei gewählt nur konnte ich nicht wissen, das er Versicherungs orientiert niedrig abrechnet.
Aber es gibt welche die nicht Versicherungs orientiert arbeiten, aber die müsste man erst mal finden.
Habe ich, aber leider zu spät.
Wie gesagt wurde mein Gutachten Versicherungsorientiert abgerechnet wobei ich eine niedrige Auszahlung Summe erhalten habe.
Das erschien mir zu wenig und lies mir beim Mercedes einen Kostenvoranschlag machen, was um einiges höher ausgefallen ist.
Ich wollte mir meinen Schaden auszahlen lassen und es billiger reparieren lassen ohne Direkt-Abrechnung mit der Versicherung, was auf jeden Fall möglich war.
Ich konfrontierte den Sachverständigen und meinte das Mercedes eine höhere Summe rausbekommen habe.
Also fuhr der Sachverständige zu Mercedes nachdem ich ein Termin dort machte.
Es kam ein weiterer Schaden raus was der Sachverständige nicht gesehen hatte und es wurde mit einen höheren Std. Satz berechnet bei Mercedes.
Also ein Kostenvoranschlag um ein Vergleich mit den Sachverständigen Gutachten lohnt sich immer.
Ich konfrontierte den Sachverständigen wie wir vorgehen werden nachdem
Mercedes eine viel höhere Schäden Reparatur Kostenvoranschlag hatte.
Er meinte er wird es zu 80% anpassen und mehr ginge nicht mehr sonst müsse ich es beim Mercedes zu Reparatur abgeben und konnte mir sonst mir den Schaden nicht auszahlen lassen.
Nach dem überarbeiten Sachverständigen Unfall Gutachten war ich gleich einverstanden da es locker mehr als 1000 Euro der Unterschied betrug als das vorherige Gutachten.
Zur Sicherheit habe ich mir einen Rechtsbeistand genommen was meine Rechtsschutzversicherung übernimmt.
Den Schaden und Gutachten wurde schon von der gegnerischen Versicherung 100% bezahlt sowie eine Aufwands Pauschale.
Warum bei Auszahlung keine 20% abgezogen wurde verstehe ich nicht, bei fiktive Abrechnung.
Der Anwalt meinte nachdem die Reparatur erfolgt ist konnte ich Nutzungsausfall ebenfalls beantragen.
Dies ist bereits im laufen und warte darauf.
Den Kostenvoranschlag musste ich von DB nicht bezahlen, da ich Kunde dort sei.
Es wären sowieso nur 50 Euro.
Vg.
Tuncer
Hallo DB-Driver, vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Dafür liebe ich meinen CLS zu sehr um es zu verkaufen.
Klar ist es ein Unfallwagen, auch wen die Stoßstange lackiert wurde. Mir macht es nix aus, da ich sowieso lange wie möglich damit fahren möchte.
Ich habe es auch schon vorher als Unfallwagen gekauft, da hatte es richtig geknallt.
Daher habe ich es mir leisten können.
Die Mods wurden wie du es erwähnt hattest benachrichtigt diesen Schaden Thema in einen anderen Thread zu verschieben.
Ich wünsche dir weiterhin einen schönen Urlaub und alles gute und Dankeschön für alles.
Vg.
Tuncer