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Fehler Airbaglampe Polo 6N

Themenstarteram 1. März 2006 um 22:27

Servus,

bei meinem Polo 6N hatten wir um was zu testen mal das Handschuhfach samt Airbag ausgebaut, natürlich ordnungsgemäß mit Batterie ab und so.

Seit dem ist logischerweise die Airbaglampe an. Kann man den Fehler selber zurücksetzen mit nem Geheimtrick oder hilft da nur ab zu VW??

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16 Antworten

Mittels Diagnosegerät Fehlerspeicher Airbagsteuergerät prüfen und sofern die Fehler vom Ausbau herrühren, löschen.

und falls du es selber machen willst brauchste vorher noch einen sachkundenachweis (schulung), ohne der darfste nichtmal den speicher auslesen!

am 4. März 2006 um 2:01

Echt? Sogar an eigenem wagen?

Das man's ohne schulung nicht als betrieb machen darf kann ich verstehen, aber wenn die gezetze in Deutschland euch sagen das ihr euer eigenen airbag fehler speicher nicht auslesen duerft, freue ich mich das ich in USA wohne!

-Uwe-

Zitat:

Original geschrieben von semmel2k

und falls du es selber machen willst brauchste vorher noch einen sachkundenachweis (schulung), ohne der darfste nichtmal den speicher auslesen!

Zeig mir bitte wo das steht. Soweit mir bekant geht es um die "Arbeiten" an solchen Systemen, Fehlerspeicher auslesen hat aber damit noch nichts zu tun. Ein Löschen des Fehlerspeichers wiederum wäre ein Eingriff.

Ggf. kannst du ja deine Aussage belegen...

am 5. März 2006 um 9:35

Also das der Fehlerspeicher nicht ausgelesen werden darf ist mir neu. Was aber stimmt das nur Leute die nach § 14 SprengG registriert und nach §19 geschult sind arbeiten am Airbag vornehmen dürfen. Normalerweise darf auch kein Privatmann einen Airback bzw. die Gasgeneratoren kaufen. Aber wie immer wo kein Kläger auch kein Richter. Wenn einen erst mal das ganze um die Ohren geflogen ist beim basteln kann er den Rest von Auto wegschmeißen.

Mfg

Zitat:

Original geschrieben von Theresias

Zeig mir bitte wo das steht. Soweit mir bekant geht es um die "Arbeiten" an solchen Systemen, Fehlerspeicher auslesen hat aber damit noch nichts zu tun. Ein Löschen des Fehlerspeichers wiederum wäre ein Eingriff.

Ggf. kannst du ja deine Aussage belegen...

das wurde uns so auf dem sachkundelehrgang beigebracht. eventuell finde ich noch was schriftliches.

soweit ich weiß darf man nur schauen ob fehler vorhanden sind, (zb im rahmen einer inspektion), aber auslesen welcher fehler vorhanden ist nur mit dem sachkundenachweis.

Zitat:

Original geschrieben von semmel2k

soweit ich weiß darf man nur schauen ob fehler vorhanden sind, (zb im rahmen einer inspektion), aber auslesen welcher fehler vorhanden ist nur mit dem sachkundenachweis.

Das ist doch ein Widerspruch in sich. Wie will man denn schauen ob ein Fehler vorhanden ist, wenn man den Fehlerspeicher des Airbagsteuergerätes angeblich nicht auslesen darf?

Gruß

Ob ein Fehler vorhanden ist sieht man schon an der Warnleuchte, aber Prinzipiell stimme ich dir zu, die Aussage passt meiner Meinung nach nicht und keins der mir zugänglichen Dokumente bestätigt oder dementiert dies.

zb mit einem bosch tester kann man alle steuergeräte abfragen ob fehler vorhanden sind und sie anschließend bei bedarf auslesen.

Das zeigt der Bosch Tester vor dem auslesen an:

Achtung!

Sicherheitsrelevantes System.

Eingriff in Airbag nur durch vom

Hersteller autorisierte Personen.

Nur Sichtprüfung der Leitungsführung bei

Zündung AUS durchführen.

Keine elektrische Durchgangsprüfung oder

Messung im Zündkreis durchführen.

Wenn das Bild kommt kann man noch abbrechen...

Naja, das das KTS dies nicht zulässt ist bekannt, aber keine echte Aussage.

am 6. März 2006 um 19:50

Fehlerspeicher auslesen fällt unter : PRÜFARBEITEN.

Diese sind nur Sachkundigen erlaubt.

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

Fehlerspeicher auslesen fällt unter : PRÜFARBEITEN.

Diese sind nur Sachkundigen erlaubt.

Hallo,

Das Sachkundige bezieht sich auf §22 Sprengstoffgesetz.

Wer also seine Munition (Wiederlader) selbst macht hat einen Sprengstofferlaubnisschein und somit auch die Sachkunde Prüfung.

Nur in Deutschland ist das so, in anderen Ländern kann man seine Knarre mit nach Hause nehmen.

Gruß

TT-Eifel

am 7. März 2006 um 8:22

Es heißt doch eingendlich Montage und Prüfarbeiten das ließt sich so als wenn ein aktiver Eingriff in das System z.B. Stromlauf prüfen gemeint ist. Ich glaube das ist doch sehr auslegbar. Bei einigen Fahrzeugen und Testern wird soweit ich gehört habe der kpl. Fehlerspeicher ausgelesen und nicht einzeln nach Baugruppen dort ließe sich nicht verhindern das auch das Airback ausgelesen wird. Letztendlich wie aus der Eingangsfrage hervor geht macht doch sowieso jeder was er will unabhängig von der Gesetzeslage.

Mfg

am 7. März 2006 um 20:54

Arbeiten an Airbagsystemen

 

Zitat:

Original geschrieben von Theresias

Naja, das das KTS dies nicht zulässt ist bekannt, aber keine echte Aussage.

 

der KTS 650 läßt das Arbeiten an den Airbagsystemen zu, gibt nur vorab noch einmal einen Sicherheitshinweis ( Gutmann übrigens auch )

nur wundert es mich sehr stark, gerade von Dir ( Theresias

) solche Fragen negativer Art zum Thema Airbag und daran arbeiten "dürfen" zu lesen...

bin selber KFZler und habe übrigens den "Sprengstoffschein" Sachkundeprüfung im Umgang mit Airbag und Gurtstraffersystemen .

Zur Info, für die Arbeiten an Klimaanlagen und an der SBC Bremse sind ebenfalls derartige Lehrgänge Pflicht

gruß klaus

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