Fehlender Kilometerstand im TüV-Bericht. Ist das üblich?

Mercedes E-Klasse W124

Hallo,
Ich interessiere mich für ein Auto mit 300.000 km auf dem Tacho. Der Verkäufer hat mir den letzten Tüv-Bericht geschickt: Der Kilometerstand ist nicht eingetragen.
Passiert das oft? Der TÜV wurde vom Vorbesitzer durchgeführt (nicht vom jetzigen). Ich habe um andere Dokumente gebeten, um den Kilometerstand zu überprüfen: Er hat keine Abgastest-Unterlagen und keine Rechnungen von Autowerkstätten.
Wie kann der TÜV die Tachoanzeige weglassen? Handelt es sich hier um eine Masche zur Tachofälschung?
Vielen Dank für Ihre Beiträge.

Tüv bericht
23 Antworten

Du wirst keine Daten vom TÜV bekommen

Bekommt nur der der auf dem Zettel steht

Datenschutz

Ab Oktober ist das auch gelöscht beim TÜV
Wegen digital Daten die nach 2 Jahren gelöscht werden müssen

Zitat:

@Mallnoch schrieb am 8. August 2023 um 17:27:13 Uhr:


Ab Oktober ist das auch gelöscht beim TÜV
Wegen digital Daten die nach 2 Jahren gelöscht werden müssen

Sie können persönliche Daten problemlos löschen. Ich frage nach Daten zu einem Auto. Ein W124, aber immer noch kein Mensch 🙂

Ist gelöscht dann
Ich hab auch schon versucht Daten zu einem Auto vom TÜV zu bekommen

War einfach gelôscht
Nix mehr da

Um das mal aufzuklären: seit einigen Jahren sind die Datenschutzregelungen so, daß alte TÜV Berichte zum einen nur an Berechtigte herausgegeben werden (also Halter etc., aber nicht Kaufinteressent)

Zum anderen ist das "Zweitschriftprogramm" so gesteuert, daß der Mitarbeiter nur Berichte nicht älter als 26 Monate ausdrucken kann, also i.d.R. den letzten Bericht, aber keine weiteren. Natürlich sind die älteren Berichte weiterhin archiviert, werden aber nur nach Anforderung durch die Staatsanwaltschaft etc. herausgegeben, wenn es um Gerichtsverfahren geht.

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Zumal in dem tüv Bericht ja nicht mal ein Name steht.

Zitat:

@Frank Drebbin schrieb am 9. August 2023 um 09:05:21 Uhr:


Zumal in dem tüv Bericht ja nicht mal ein Name steht.

Kleine Ursache, große Wirkung.
Wie immer in der EU, wenn die Führenden Nullen nicht wissen, was sie da tun.

Das ist den neuen Datenschutz-Richtlinien (ein paar Jahre alt) geschuldet.
Denn jeder, der persönliche oder Personendaten erfasst und/oder speichert, und sei es nur der Name, muss
1. sich das schriftliche Einverständnis vom Kunden holen
2. den Kunden darüber aufklären, welche Rechte er hat und was mit seinen Daten gemacht wird
3. Die Einverständniserklärung mindestens so lange speichern wie die Daten selbst.
4. Die (vermeintlichen) Daten schützen
5. Das auch nachweisen können (DAS ist Aufwand)

Mit anderen Worten:
1. Zettelwirtschaft, Ordner
oder
2. Digitalisieren und ablegen mit einem nachweisbar dafür geeignetem System (validiertes System, der regelmäßige Vorgang dazu nennt sich Computer-System-Validierung und ist umfangreich und teuer).
3. Geschützt ablegen (=> zusätzliche gesicherte Infrastruktur)
4. Speicher- und Löschverfahren in Software, Speicherplatz, Abläufe/Prozesse zu Nachweiszwecken
5. Gruselig umfangreiche Dokumentation

Der "einfache" Vorgang ist bei Unternehmen viel komplizierter und teurer, als sich die Dummbatze der EU-Gesetzgeber das denken können.

Das spart man sich (zum Teil), wenn man die Daten garnicht erst speichert oder sofort wieder löscht.

Will sagen: Da gehts allein ums Geld.
Denn Daten, die man nicht erfasst und/oder nicht speichert, muss man nicht geschützt unterbringen und die Abläufe nicht dokumentieren und nachweisen.
Dann wirds billiger.
So einfach ist das.

Typisch Deutschland. Wieder übers Ziel hinausgeschossen.

Gruß
k-hm

Moin Moin !
mal ganz grundsätzlich: Was der Prüfer in seinen Rechner eingibt, wird ausgedruckt und weitergesendet und gespeichert. Wenn er also keinen km-Stand ein gibt, wird der nicht ausgedruckt und ist natürlich nicht gespeichert. Also kann auch die Zentrale den km-Stand nicht wissen.
Ich kann nur von der Dekra-software sprechen , dort ist es unmöglich , ohne Eingabe der vorgeschriebenen Daten einen Bericht auszudrucken. Da bei PKW (nicht bei Anhängern oder landwirtschaftlichen Zugmaschinen) aber der km-Stand vorgeschrieben ist , muss hier ein Wert eingegeben werden , ansonsten blockiert der Drucker. Ebenso ist es unmöglich , eine Bericht ohne AU auszudrucken , wenn diese für das Fzg vorgeschrieben ist.

Anbei sind die Bremskräfte der HA verdächtig niedrig , ausserdem leicht ungleich , da gibt es merkwürdigerweise keinen Hinweis. Blockiert kann die Bremse hinten auch nicht haben , denn die Werte der FB sind höher. Vermutlich sind die Scheiben hinten völlig verrostet. Oder hier ist alles frei erfunden und gefälscht.

MfG Volker

Anrufen:
https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/tuev-stationen/nauen/

Nur zur Vervollständigung: Es gelang mir, eine Antwort vom TÜV zu erhalten, nachdem ich ihnen mitgeteilt hatte, dass ich rechtlichen Rat einholen würde.
Der Kilometerstand lag damals bei 298.000. Also kein Grund zum Verdacht. Ich habe das Auto letztendlich nicht gekauft. Vielen Dank für Ihre Hilfe.

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