Fehlende Angaben im Felgengutachten

Hallo zusammen,

ich habe kürzlich folgende 18" Borbet Felgen für meinen Passat B8 Variant 2.0 TDI 140KW (e1*2001/116*0307*40) gekauft. Das Gutachten für die ABE Nr. 49282 (https://gutachten.bmf-application.com/ga/B04/RA-000729-015-I0-20a-1-001.pdf) beinhaltet die Auflage A03:

„Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.“

Eine Anlage 0 gibt es aber nicht. Woher weiß man nun, welche Reifen montiert werden dürfen? In meinem Fahrzeugschein steht nur die Größe 215/55 R17 94W

Und was bedeutet "geprüfte Radlast" 730kg in dem Gutachten? Die Felgen halten 730kg aus, oder ich brauche Reifen die 730kg ab können, sprich mindestens Tragfähigkeitsindex 97?

Grüße

21 Antworten

Zitat:

@larry100 schrieb am 29. Januar 2023 um 18:33:33 Uhr:



Beispiel: Angenommen das hier besagte Auto hat eine eingetragene Vmax von 235km/h, darf es mit Originalfelgen Reifen mit Geschwindigkeitsindex V fahren. Fährt es die hier betrachtete Borbetfelge, muss es laut ABE, Anlage 0, einen Reifen mit Geschwindigkeitsindex W fahren (235km/h+9 km/h = 244km/h, führt zu Index W), s. auch angefügte Auszüge Anlage 0.

Hiho

Nö selbst wenn da nen Zubehörfelge von Hersteller XYZ verbaut ist reicht bei einer BBH von 235km/h eine V Kennung aus um legal unterwegs zu sein .( sofern einen EG-Typengenehmigung für das KFZ vorliegt und demnach keine Geschwindigkeistzuschläge beizurechnen sind )

Mittlerweile (afaik seit 2009) werden die Daten aus der COC zu rate gezogen .d.H sofern die Bereifung für die dort stehen BBH ausreicht ist auch ein niedriger Index wie in der ABE ausreichend ...ebenso wie der Loadindex unterschritten werden darf sofern er immer noch ausreichend für die max. halbe Achslast ist.

Gruss Dirk

Zitat:

@larry100 schrieb am 29. Jan. 2023 um 18:33:33 Uhr:


Ich verwechsele nichts. Wenn das Fahrzeug eine EG Typengenehmigung und Originalfelgen drauf hat, muss und darf der Reifengeschwindigkeitsindex ohne Zuschlag berechnet werden. Fährt das selbe Fahrzeug Zubehörfelgen, muss der Reifengeschwindigkeitsindex gemäß ABE gewählt werden. Und die Anlage 0 sagt im vorliegenden Fall, dass der Geschwindigkeitsindex mit 9km/h Zuschlag zu rechnen ist.

Das ist falsch.

Vielen Dank in die Runde. Das hilft mir und ich bin etwas erleichtert, dass es doch nicht so "simpel" ist, das Ganze zu überblicken 🙂Achslasten 1: 1.100kg und 2: 1.120kg. bbH ist laut Schein 233 km/h. Ich werde also nun 95 W Reifen aufziehen und es sollte passen.

Genau, das funktioniert und entspricht den Vorschriften.

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Zitat:

@nogel schrieb am 29. Januar 2023 um 20:26:05 Uhr:



Zitat:

@larry100 schrieb am 29. Jan. 2023 um 18:33:33 Uhr:


Ich verwechsele nichts. Wenn das Fahrzeug eine EG Typengenehmigung und Originalfelgen drauf hat, muss und darf der Reifengeschwindigkeitsindex ohne Zuschlag berechnet werden. Fährt das selbe Fahrzeug Zubehörfelgen, muss der Reifengeschwindigkeitsindex gemäß ABE gewählt werden. Und die Anlage 0 sagt im vorliegenden Fall, dass der Geschwindigkeitsindex mit 9km/h Zuschlag zu rechnen ist.

Das ist falsch.

Danke @nogel,
glaube er will es nicht verstehen, obwohl die Richtlinie eindeutig was anderes sagt.

Ich bin tatsächlich etwas überrascht, dass der TÜV Süd hier offensichtlich nach den "allgemeinen Regeln" ein Abweichen von den Auflagen der Teilegenehmigung erlaubt.

Wir hatten ja vor nicht all zu langer Zeit erfahren, dass er es bei der Einschränkung auf "M+S-Reifen" nicht tut.

Zitat:

@hk_do schrieb am 29. Jan. 2023 um 23:13:39 Uhr:


Ich bin tatsächlich etwas überrascht, dass der TÜV Süd hier offensichtlich nach den "allgemeinen Regeln" ein Abweichen von den Auflagen der Teilegenehmigung erlaubt.

Nö. Tut er nicht.

Bei Fahrzeugen mit EG Typgenehmigung gibt es eben keine Toleranz. Der Hersteller garantiert sozusagen, daß das Fahrzeug die im Feld T angegebene Geschwindigkeit nicht überschreitet.

Wenn man also mit der Tabelle rumspielen will, startet man bei solchen Fzgen. direkt in der zweiten Spalte "Vmax mit Tol."

Die Arbeitsanweisung in jedem Fall in der ersten Spalte einzusteigen ist schlicht falsch.

Vermutlich wird diese Tabelle (Anlage 0) so wie wie beim TE deshalb auch beim Felgenkauf nicht mehr mitgeliefert.

(die Tabelle ist ja nur für diejenigen da, die zu doof sind auszurechnen, wie viel Traglast ein Reifen bei einer bestimmten Geschwindigkeit noch hat, also z.b. 97 % von 1200 kg)

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