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Fehlbau - Was tun ?

Themenstarteram 22. März 2009 um 8:31

Hallo Leute,

wir haben ein neues Auto (Ford) bestellt und jetzt ist fälschlicherweise eine falsche (normalerweise aufpreispflichtige) Instrumententafel (unserer Meinung nach schlecht ablesbar, hässliches Design und zu hell in der Nacht) eingebaut worden, die wir auf keinen Fall haben wollten.

Was könne wir nun tun ?

Entschädigung und Auto so nehmen ?

Neue Bestellung und Entschädigung für Lieferverzögerung ?

Rücktritt vom Vertrag ?

Vielen Dank.

Beste Antwort im Thema
am 22. März 2009 um 8:57

Moin Moin!

Zuallererst würde ich Nachbesserung verlangen, das Fahrzeug so auf jeden Fall dem Händler nicht abnehmen. Ihr habt einen Wagen bestellt und einen anderen geliefert bekommen.

Im Grunde ist es das Gleiche, wie wenn ich bei meinem Neuen eine nichtbestellte Lederausstattung mitgeliefert bekommen würde. Die würde ich auch nicht annehmen.

Sollten durch die verspätete Auslieferung zusätzliche Kosten für Euch entstehen, könnt Ihr diese dem Händler auch in Rechnung stellen. Hierzu zählen auch Kosten durch eine verfrühte händlerseitige Anmeldung (Steuern, Versicherung). Auch dafür, daß die Kiste jetzt schon so weitreichend repariert werden muß, würde ich einen kleinen Preisnachlaß ins Gespräch bringen.

Rücktritt vom Vertrag ist möglich, wenn der Händler sich weigert, nachzubessern oder die Nachbesserungsversuche zwei Mal unfruchtbar waren.

Alternativ kann man natürlich auch über einen Preisnachlaß sprechen. Aber ehrlich: Wärt Ihr dann zufrieden?

16 weitere Antworten
16 Antworten
am 22. März 2009 um 8:57

Moin Moin!

Zuallererst würde ich Nachbesserung verlangen, das Fahrzeug so auf jeden Fall dem Händler nicht abnehmen. Ihr habt einen Wagen bestellt und einen anderen geliefert bekommen.

Im Grunde ist es das Gleiche, wie wenn ich bei meinem Neuen eine nichtbestellte Lederausstattung mitgeliefert bekommen würde. Die würde ich auch nicht annehmen.

Sollten durch die verspätete Auslieferung zusätzliche Kosten für Euch entstehen, könnt Ihr diese dem Händler auch in Rechnung stellen. Hierzu zählen auch Kosten durch eine verfrühte händlerseitige Anmeldung (Steuern, Versicherung). Auch dafür, daß die Kiste jetzt schon so weitreichend repariert werden muß, würde ich einen kleinen Preisnachlaß ins Gespräch bringen.

Rücktritt vom Vertrag ist möglich, wenn der Händler sich weigert, nachzubessern oder die Nachbesserungsversuche zwei Mal unfruchtbar waren.

Alternativ kann man natürlich auch über einen Preisnachlaß sprechen. Aber ehrlich: Wärt Ihr dann zufrieden?

Der Händler soll sich ans Telefon klemmen und die normale Instrumententafel besorgen.

Nachlaß - der Händler könnte mal abklären, was ein nicht notwendiger Umbau Ford wert wäre.

Aber willst du wirklich die nächsten Jahre nachts damit fahren wenn du sagst das ist schlecht ablesbar und viel zu hell?

 

Hab hier nen kompletten Innenraumteppich von nem Corsa rumliegen, da ist ein Fußmattenhalter vom Werk falsch eingestanzt worden, die normalen Fußmatten können nicht wie vorgesehen eingeclipst werden. Aufwand war immens.

am 22. März 2009 um 9:25

Aus Deinem anderen Thread im Mondeo-Forum weiß ich das Du das convers+ meinst.Deshalb mal ne Frage.Welche Ausstattungsvariante hast Du bei dem Auto?

Ich habs drin und find das Design super.Aber Geschmäcker sind eben verschieden.

Das es zu hell sein soll kann ich allerdings nicht nachvollziehen.Man kann es dimmen.So wie die Instrumente in jedem anderen Auto auch.

 

Gruß,micha

Themenstarteram 22. März 2009 um 9:47

Habe Ghia und extra kein Titanium genommen, weil wir Converse+ nicht wollten.

@Ford1113

Bist du dir auch ganz sicher, dass in deiner Bestellung und der Auftragsbestätigung dieses "converse+" nicht doch auftaucht, evtl. versteckt in einer Ausstattungslinie? Sorry, erstens kenne ich mich bei Ford nicht aus und zweitens habe ich dies selbst schon erlebt, dass der Verkäufer irrtümlich in die Bestellung eine Ausstattung hat einfließen lassen, die nicht gewünscht war.

Gruß Christof

Themenstarteram 22. März 2009 um 10:15

Laut Verkäufer hätten alle Fahrzeuge dieser Ausstattungslinie in der Produktionswoche dieses Display bekommen. War laut Verkäufer nicht mitbestellt bzw. in der Ausstattungslinie oder im Auftrag enthalten.

am 22. März 2009 um 10:31

Deshalb meine Frage nach der Ausstattung,denn beim titanium ist das convers+ ja Serie.

Da Du ghia hast,hat Dein Händler offenbar gepennt.Nun soll er sich eben mal nen Kopp machen,wie er das wieder hinbiegt.Irgendwo im Mondeo-Forum hat mal jemand geschrieben,das sein Wagen ohne ACC ausgeliefert wurde.Sein Händler hat dann neu bestellt,mit ACC,da es wohl nicht nachrüstbar war.Der käufer durfte dann den ersten bestellten Wagen kostenlos nutzen bis der neue mit der richtigen Ausstattung da war.Mal SuFu nutzen,wirst es sicher finden.

Was sagt eigentlich Dein Händler dazu?Er ist doch derjenige der nen Lösungsvorschlag parat haben sollte!

 

Gruß,micha

am 22. März 2009 um 11:50

Zitat:

Original geschrieben von Ford1113

Was könne wir nun tun ?

Entschädigung und Auto so nehmen ?

Neue Bestellung und Entschädigung für Lieferverzögerung ?

Rücktritt vom Vertrag ?

Ein Abweichendes Design (und nach allgemeiner Auffassung sogar höherwertiges) bei der Instrumententafel ist nach meinem Rechtsverständnis kein so schwerwiegender Mangel, daß eine Rückabwicklung gerechtfertigt wäre.

Falls technisch und mit vertretbarem Aufwand möglich, muß der Händler nachbessern, d.h. das bestellte Kombiinstrument als Ersatzteil kaufen und einbauen.

"Entschädigung und Auto so nehmen" kann daran scheitern, daß kein Schaden bezifferbar ist. Hier käme es auf eine frei verhandelbare Einigung mit dem Händler an.

Oliver

 

Zitat:

Original geschrieben von os-m

 

Ein Abweichendes Design (und nach allgemeiner Auffassung sogar höherwertiges) bei der Instrumententafel ist nach meinem Rechtsverständnis kein so schwerwiegender Mangel, daß eine Rückabwicklung gerechtfertigt wäre.

Bei einem Neuwagen mit Listenpreis gößer 20.000€ ist ein abweichendes Design kein schwerwiegender Mangel?

Ganz klare Sache: So nicht bestellt, also kein Abnahmezwang, da gravierender Mangel.

am 22. März 2009 um 15:03

Sagt wer? Joschi67? Die AGB des Händlers? Die laufende Rechtsprechung....?

Zitat:

Original geschrieben von os-m

Sagt wer? Joschi67? Die AGB des Händlers? Die laufende Rechtsprechung....?

Das gute deutsche Vertragsrecht.

Dafür werden Autobestellungen auch in schriftlicher Form festgehalten.

am 22. März 2009 um 15:44

Egal wie schwerwiegend der Mangel ist, der Händler muß erstmal Gelegenheit zur Nachbesserung erhalten. An den TE: Wurde das Fahrzeug schon geliefert? Wie hat sich der Händler denn bislang geäußert?

Oliver

Themenstarteram 22. März 2009 um 18:51

Hallo Oliver,

das Fahrzeug wird wohl in den nächsten Tagen an den Händler geliefert. Laut Händler und Hersteller muss es nicht genommen werden, da so nicht bestellt und Fehler wohl beim Hersteller liegt. Müsste aber neu bestellt werden mit entsprechender neuer Lieferzeit. Bisher vom Händler keine Aussage, dass ungewünschtes Display gegen Normalversion getauscht werden könnte. Haben Versicherung und Zulassung ab März sowie Auto ab April als Zweitwagen eingeplant (Urlaub mit mehr Personen als in unser bisheriges Auto passen).

Es sollte doch kein Problem sein, das Kombiinstrument zu tauschen, oder?

Welche Wertminderung eine geschenkte Sonderausstattung im Wert von 450,- Euro sind, müssten Anwälte ermitteln.

Andererseits steht fast überall in den Prospekten "Wir behalten uns Änderungen von Konstruktion und Ausstattung vor".

Gut möglich, dass eine landläufig als besser empfundene Ausstattung zum gleichen Preis hingenommen werden müsste.

 

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