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Fehlbau - Was tun ?

Themenstarteram 22. März 2009 um 8:31

Hallo Leute,

wir haben ein neues Auto (Ford) bestellt und jetzt ist fälschlicherweise eine falsche (normalerweise aufpreispflichtige) Instrumententafel (unserer Meinung nach schlecht ablesbar, hässliches Design und zu hell in der Nacht) eingebaut worden, die wir auf keinen Fall haben wollten.

Was könne wir nun tun ?

Entschädigung und Auto so nehmen ?

Neue Bestellung und Entschädigung für Lieferverzögerung ?

Rücktritt vom Vertrag ?

Vielen Dank.

Beste Antwort im Thema
am 22. März 2009 um 8:57

Moin Moin!

Zuallererst würde ich Nachbesserung verlangen, das Fahrzeug so auf jeden Fall dem Händler nicht abnehmen. Ihr habt einen Wagen bestellt und einen anderen geliefert bekommen.

Im Grunde ist es das Gleiche, wie wenn ich bei meinem Neuen eine nichtbestellte Lederausstattung mitgeliefert bekommen würde. Die würde ich auch nicht annehmen.

Sollten durch die verspätete Auslieferung zusätzliche Kosten für Euch entstehen, könnt Ihr diese dem Händler auch in Rechnung stellen. Hierzu zählen auch Kosten durch eine verfrühte händlerseitige Anmeldung (Steuern, Versicherung). Auch dafür, daß die Kiste jetzt schon so weitreichend repariert werden muß, würde ich einen kleinen Preisnachlaß ins Gespräch bringen.

Rücktritt vom Vertrag ist möglich, wenn der Händler sich weigert, nachzubessern oder die Nachbesserungsversuche zwei Mal unfruchtbar waren.

Alternativ kann man natürlich auch über einen Preisnachlaß sprechen. Aber ehrlich: Wärt Ihr dann zufrieden?

16 weitere Antworten
16 Antworten
am 22. März 2009 um 21:45

Zitat:

Original geschrieben von Ford1113

das Fahrzeug wird wohl in den nächsten Tagen an den Händler geliefert. Laut Händler und Hersteller muss es nicht genommen werden, da so nicht bestellt und Fehler wohl beim Hersteller liegt.

Das ist schon einmal eine Aussage. Allerdings nur die Aussage, daß man sich an die Gesetze hält ;)

Zitat:

Original geschrieben von Ford1113

Müsste aber neu bestellt werden mit entsprechender neuer Lieferzeit.

Das ist schlecht. Wurde ein verbindlicher Liefertermin zugesagt? Wenn ja, dann kannst Du den Händler in Verzug setzen und ihn in ein paar Wochen noch einmal schriftlich anmahnen, endlich (innerhalb der nächsten 14 Tage ab dann) zu liefern. Wenn er dann nicht liefert, kannst Du vom Kaufvertrag zurücktreten.

Zitat:

Original geschrieben von Ford1113

Bisher vom Händler keine Aussage, dass ungewünschtes Display gegen Normalversion getauscht werden könnte.

Ist vielleicht auch besser so...

Zitat:

Original geschrieben von Ford1113

Haben Versicherung und Zulassung ab März

Häää? Dein Auto ist noch nicht einmal vom Band gelaufen und schon angemeldet? Oder wie?

Zitat:

Original geschrieben von Ford1113

sowie Auto ab April als Zweitwagen eingeplant (Urlaub mit mehr Personen als in unser bisheriges Auto passen).

Da ist wieder die Sache mit dem verbindlichen Termin. Wenn Du den hast, kannst Du evtl. auch Schadenersatz verlangen (z.B. Miete für einen ausreichend großen Mietwagen für besagten Urlaub). Wenn nicht, dann evtl auch. Das würde ich aber dann mit einem Anwalt besprechen, wenn ichs soweit kommen lasse.

am 25. März 2009 um 12:52

Geht in die eine Richtung:

http://www.motor-talk.de/forum/converse-nachruesten-t2013007.html

Wird also auch in die andere Richtung gehen.

Weise Deinen Händler darauf hin. Nachbesserung sollte also möglich sein und wenn er jetzt schon das normale KI bestellt, dann wird es höchstens 1 Tag Verzögerung geben.

Amen

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