FAZ : Bußgeld wegen Einsatz von Dash-Cam im Privatauto

http://m.faz.net/.../...nsatz-von-dash-cam-im-privatauto-14335202.html
Was sagt man jetzt zu dieser Situation ?
Als Ortsfremder Hessen meiden ,oder mit Überfahren der Länder die Cam abbauen?
Wird immer schlimmer in DE.

Beste Antwort im Thema

Die öffentliche Überwachung schreitet immer weiter voran - da kann man nicht genug Kameras aufstellen, Leute abhören und überwachen. Aber wenn der Privatmann sich vor Unrecht schützen möchte, gibt es Bußgelder und Datenschutzbedenken? Lächerlich!

Es sollte ganz klar verboten werden, solche Aufnahmen bei Youtube und Co hochzuladen. Aber als Beweis vor Gericht nach einem Unfall - welches Argument sollte dagegen sprechen?

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Zitat:

@desenator schrieb am 12. Juli 2016 um 10:44:00 Uhr:


Nur frage ich jetzt immer noch...Ein Staat und 16 Gesetze was Cams angeht?
Was kann Bussgeldtechnisch passieren wenn man mit Cam gesehen wird?
Kann doch nicht sein das man einen Ausflug aus dem Rheinland ins Hessische macht und dann ein Knöllchen bekommt

1) Glaube ich das nicht, nur weil das in einem Schmierblatt-Artikel steht
2) Ignoriere ich das trotzdem, wenn es denn stimmte
3) Haben die Polizisten in Hessen genug Anderes zu tun

Keine auffällige Fahrweise, keine ebensolche Kamera, keine Probleme.

cheerio

Und sollte man sich doch mal rechtfertigen müssen, dann hat man die Dashcam natürlich nur für den aktuellen Tag anlassbezogen aktiviert, um ein paar Landschaftsaufnahmen seiner Fahrtroute für den privaten Gebrauch aufzuzeichnen.

Weil das Rothaargebirge und das Lahntal so schön sind, gell. 🙂

cheerio

Oder so...Grins..

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Zitat:

@där kapitän schrieb am 12. Juli 2016 um 11:05:07 Uhr:


Weil das Rothaargebirge und das Lahntal so schön sind, gell. 🙂

Absolut 😉

Hallo, Alf3366,

Zitat:

@Alf3366 schrieb am 12. Juli 2016 um 09:14:41 Uhr:


Die öffentliche Überwachung schreitet immer weiter voran - da kann man nicht genug Kameras aufstellen, Leute abhören und überwachen. Aber wenn der Privatmann sich vor Unrecht schützen möchte, gibt es Bußgelder und Datenschutzbedenken? Lächerlich!

Es sollte ganz klar verboten werden, solche Aufnahmen bei Youtube und Co hochzuladen. Aber als Beweis vor Gericht nach einem Unfall - welches Argument sollte dagegen sprechen?

volle Zustimmung.

Ich gehe stark davon aus, dass der Datenschutzbeauftragte eben solche Videos sanktioniert hat und nicht das reine Mitführen bzw. Filmen an sich, denn das ist in Deutschland nicht verboten.

Das ungefragte Veröffentlichen von Videos und Bildern im Internet ist eine Seuche, gegen die unbedingt angegangen werden sollte und wenn ein Datenschützer hier den Vorreiter macht, um die Möglichkeiten auszuloten, kann man es nur begrüßen.

Wer die Kamera dagegen nur mitlaufen lässt, um bei einem Unfall nachzuweisen, dass man diesen nicht verschuldet hat oder um sich anderweitig gegen unberechtigte Vorwürfe zu schützen und wenn man diese Aufnahmen höchstens der Polizei bzw. der Justiz in solchen Fällen zur Verfügung stellt, aber anderweitig nicht veröffentlicht, macht m. E. nichts falsch.

Ich selber habe auch schon über die Anschaffung so einer Kamera nachgedacht, allerdings mit einer gleichzeitigen Blitzlichtfunktion, wenn sich direkt vor der Kamera etwas bewegt.

Dies, um endlich mal das blöde Katzenvieh loszuwerden, das immer wieder über mein Auto spaziert, anstatt drumherum. 😁

Viele Grüße,

Nachteule

Zitat:

@uhu110 schrieb am 12. Juli 2016 um 11:26:47 Uhr:



Ich selber habe auch schon über die Anschaffung so einer Kamera nachgedacht, allerdings mit einer gleichzeitigen Blitzlichtfunktion, wenn sich direkt vor der Kamera etwas bewegt.

Dies, um endlich mal das blöde Katzenvieh loszuwerden, das immer wieder über mein Auto spaziert, anstatt drumherum. 😁

Das wäre dann eher kontraproduktiv.
Wenn die Katze sich erschreckt, fährt sie instinktiv die Krallen aus, um schneller weg zu kommen.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 11. Juli 2016 um 20:20:20 Uhr:


Hier würden mich erst einmal ein paar konkrete Aktenzeichen interessieren, bevor ich die Story glaube.

Der hessische Datenschutzbeauftragte hat gestern in seinem Jahresbericht einfach mal wieder auf die geltende Rechtslage hingewiesen. So lange das geltendes Recht ist, kann es jederzeit umgesetzt werden. Dazu braucht es keine konkreten Aktenzeichen.

Hier in Hessen kann man jederzeit angehalten und mit einem Bußgeld verwarnt werden, wenn die Dashcam an der Scheibe pappt. Der Nachweis über die Benutzung ist schnell erbracht. Ist meinem Bruder letztes Jahr auch passiert, danach hat er das Ding bei Ebay Kleinanzeigen verkauft.
Die Verwarnung betrug übrigens 20€ und wurde mit "Verkehrsregelnde Weisungen nicht befolgt" begründet. Sein Anwalt hat ihm von einem Einspruch abgeraten.

Zitat:

@desenator schrieb am 11. Juli 2016 um 20:13:39 Uhr:


http://m.faz.net/.../...nsatz-von-dash-cam-im-privatauto-14335202.html
Was sagt man jetzt zu dieser Situation ?
Als Ortsfremder Hessen meiden ,oder mit Überfahren der Länder die Cam abbauen?
Wird immer schlimmer in DE.

Richtig so. 😎

Zitat:

@uhu110 schrieb am 12. Juli 2016 um 11:26:47 Uhr:


...
Ich selber habe auch schon über die Anschaffung so einer Kamera nachgedacht, allerdings mit einer gleichzeitigen Blitzlichtfunktion, wenn sich direkt vor der Kamera etwas bewegt.

Dies, um endlich mal das blöde Katzenvieh loszuwerden, das immer wieder über mein Auto spaziert, anstatt drumherum. 😁

Viele Grüße,

Nachteule

Davon würde ich Dir abraten.
Wenn eine Katze sich erschreckt schaltet sie auf maximale Traktion, und lässt dann die Kupplung springen !
Gibt dann vier Sätze von je drei Kratzern. Wird Dir jeder Katzenbesitzer bestätigen der Parkett hat.
Das willst Du auf Deinem Lack nicht haben !

Ich halte den Dash Cam Einsatz ethisch/moralisch für fragwürdig und die "Hilfs-Sheriffs" für zutreffend. So mancher Filmer wird provozieren um dann ab einem bestimmten Moment seine Strafanzeige platzieren zu können, weil ihm das andere Auto nicht gefällt, er auch gerne so eine attraktive Beifahrerin hätte, Neid und Missgunst gepaart mit Blockwarteinstellung sind den Deutschen viel zu sehr als Motiv vorwerfbar.

Und wer hat denn bitte bei einer gefährlichen Situation die Zeit, die Dashcam einzuschalten?

Andererseits, diesen Aufstand um das Filmen/Fotografieren im öffentlichen Raum, den halte ich ebenso für fragwürdig. Das bloße Filmen/Fotografieren ist juristisch unerheblich. Dadurch wird niemand in seinen Rechten verletzt. Und was ist dann mit den ganzen Jungs & Mädels die beim Skifahren, Kiten, Boarden..... die Cam mitlaufen lassen?

Das Veröffentlichen auf Youtube & Co dagegen ist juristisch erheblich - wenn denn die Gefilmten nicht "bloßes Beiwerk" sind. Wenn ich einfach so die Kamera anmache, dürften die Gefilmten immer bloß Beiwerk sein - schon rein technisch bedingt. Selbst wenn die Kennzeichen erkennbar sind - und was? Wer kann denn bitte aus dem Kennzeichen auf die Person schließen - außer dem Staat selbst. Das ist alles ein Gerangel um die "Wichtigkeit" eines Datenschutzbeauftragten, der seinen eigentlichen Job nicht gebacken bekommt: Den Schutz der Daten des Bürgers vor Missbrauch durch Staat und Unternehmen.
Insofern bitte Disziplinarstrafe gegen den Datenschutzbeauftragten. Und bei Wiederholung derartigen Unfugs entlassen.

Was ja noch so mal am Rande interessant wäre: Wer hat eigentlich so rein gar nichts Sinnvolles im Leben zu tun, als die Kamera für jeden Scheiß anzuwerfen, filmen, ansehen, schneiden und den Käse dann auch noch hochladen? erinnert sich noch wer an die spannenden Dia-Abende bei den Urlaubsrückkehrern?

Am Ende kriegen diejenigen, die Cam so einbauen/nutzen, dass man das Objektiv/die Cam nicht sofort sieht, ohnehin ihren Willen durch... wieder mal alles nur eine Geldfrage.

Zitat:

@Oliverspl schrieb am 12. Juli 2016 um 14:12:33 Uhr:



Davon würde ich Dir abraten.
Wenn eine Katze sich erschreckt schaltet sie auf maximale Traktion, und lässt dann die Kupplung springen !
Gibt dann vier Sätze von je drei Kratzern. Wird Dir jeder Katzenbesitzer bestätigen der Parkett hat.
Das willst Du auf Deinem Lack nicht haben !

Ich glaube mit 4 Pack à 3 Kratzern kommt man da noch richtig gut weg. Wenn meine sich erschreckt oder oder ihre fünf Kasperminuten hat, und dann versucht auf den glatten Fliesen loszuflitzen, legt sie erst mal einen "Burnout" hin bis sie endlich Grip bekommt. Das sieht jedesmal zum Schießen aus! Den Fliesen macht das nichts aber ich weiß nicht ob das dem Autolack so gut bekommen würde...

Gibt ja inzwischen erste Supersportler (z.B. McLaren) bei denen eingebaute Kameras im racing mode mitfilmen können. Sollen die dann in Hessen nicht fahren dürfen? Was ist mit ner Handyhalterung an der Windschutzscheibe? Ist ebenfalls ne betriebsbereite dash cam. Schwachsinnig & nicht zu Ende gedacht..

Meine Cam läuft immer. Und die überschreibt sich. Außer wenn man eine Gefahrenbremsung macht oder ich bewusst auf den "Panikknopf" drücke, um eine Sequenz dauerhaft zu speichern.
Bis auf eine imposante Gewitterwolke über Magdeburg ohne jegliche Autos im Bild auf der A14 kam das aber noch nie vor.
Ich filme nichts für Youtube und ich halte mich auch nicht für den geilsten Autofahrer, der Andere belehren muss. Im Gegenteil.
Aber meine Frau und ich sind oft allein im Außendienst unterwegs, und ein Auge mehr ist besser als keins. Und wie schon gesagt, ob so ein Video zulässig ist oder nicht, entscheidet immer noch der Einzelfall.

cheerio

Wenn ich für private Zwecke Aufnahmen mache, ist das erlaubt. Nichts anderes ist eine Go-Pro-Cam. Bei einem Bußgeld würde ich nach einem Widerspruch alle Instanzen durchgehen. Weil irgend ein scheiß Verwaltungsgericht entschieden hat, dass die Cam gegen §6 BDSG verstößt, kann ich in Hessen nicht eine grundsätzliche Regelung ableiten. Die rechtliche Lage ist nicht geregelt. Wenn mir in Hessen einer einen Brief zuschickt, berufe ich mich auf private Zwecke.
Ansonsten wären alle Videoaufnahmen mit einer Digitalkamera im Urlaub nicht erlaubt, denn da sind auch fremde Menschen zu sehen. Das zeigt wie schwachsinnig unterschieden wird.

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