Fast neue Nokian Winterreifen an der Seite aufgeschlizt wie schlimm? Muss der neu? Wer hat Erfahrun
Moin,
ich habe mir ein Satz Winterreifen geholt und leider heute erst gesehen, dass einer an der Innenseite aufgeschlitzt ist.
Ich habe wenig Erfahrung auf diesem Gebiet und würde gern mal eure Meinung hören.
Sollte ich diesen einen Reifen doch neu kaufen?
Schaden: Siehe Bilder
Reifen: Nokian WR-A4 235/45 R17 97V von 4716 angeblich nur 4-5 Wochen gefahren und Profil ist auch noch mindestens 7-8 mm vorhanden. (also quasi Neuwertig)
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@hjluecke schrieb am 22. August 2017 um 11:14:05 Uhr:
Moin!
Was heißt gekauft wie gesehen? So etwas gibt es rechtlich nicht. Sind es neu Reifen gewesen hast du eine Garantie und/ oder eine Gewährleistung. Waren die Reifen gebraucht, hat man in der Regel einen "kleiner Vertrag gemacht". Steht da dann nichts von einer Beschädigung - besser wäre natürlich, wenn da eine Beschädigung ausgeschlossen wurde - kannst du die Reifen zurückgeben oder eine Minderung verlangen.
G
HJü
Sorry, aber was Du hier schreibst, ist ziemlicher Unsinn.
1. "Gekauft wie gesehen" wurde früher als Formulierung des Verkäufers einer gebrauchten Sache verwendet, um sein Gewährleistungsrecht auszuschließen. Durch diese Formulierung ist die Haftung des Verkäufers für Mängel, die zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs auf den Käufer bestehen, aber nicht gänzlich ausgeschlossen, denn es kann auch nicht sichtbare Mängel geben. Darum verwendet man für den Gewährleistungsausschluss auch die Formulierung "... unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung ...".
2. Was ist ein kleiner Vertrag? Dieses Konstrukt gibt es nicht. Vertrag ist Vertrag; egal, über wie viele Seiten er sich zieht; und dieser muss nicht zwingend schriftlich erfolgen, sondern kann auch mündlich oder gar konkludent erfolgen. Hier gibt es offenbar keinen schriftlichen Vertrag; zumindest hat der Themenstarter dazu nichts geschrieben. Bei mündlichen Verträgen und solchen durch Konklusion gibt es bei Streitigkeiten immer wieder das Problem mit der Beweislast; außer wenn Zeugen anwesend waren.
3. Die Reifen waren gebraucht (siehe den ersten Beitrag: "... angeblich nur 4-5 Wochen gefahren und Profil ist auch noch mindestens 7-8 mm vorhanden. (also quasi Neuwertig)". Rechtlich gibt es nur neu oder gebraucht. Quasi neuwertig ist gebraucht!
4. Beide Parteien haben die Reifen geprüft: " wir "beide" haben uns vor Ort die Reifen angeschaut und nichts bemerkt.". Sollte der Themenstarter nun den Verkäufer in Haftung nehmen wollen, so wird dieser diesen Anspruch mit den Worten abwehren, "Was willst Du? Hast dir die Reifen doch genau angeschaut und hast offensichtlich keinen Schaden gesehen, denn Du hast ja auch nichts gesagt." Letztlich würde es auf § 442 Abs. 1 BGB hinauslaufen: "Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat."
Das arglistige Verschweigen des Mangels müsste der Käufer beweisen, was eher nicht möglich sein wird und ebenso, dass der Verkäufer die Mängelfreiheit garantiert hat: "Natürlich habe ich vorher schon wegen evtl. Beschädigungen gefragt."
Fazit: Wie will der Käufer geltend machen, dass trotz optischer Prüfung der Reifen ein vorhandener Mangel, wie er ihn hier per Bild belegt hat, nicht infolge grober Fahrlässigkeit unerkannt blieb? Das wird er nicht können und Rechtsstreitigkeiten werden sich angesichts des "geringen" Wertes eines Reifens auch nicht lohnen.
17 Antworten
Zitat:
@hjluecke schrieb am 22. August 2017 um 18:07:05 Uhr:
Nach dem Riss, bei einem relativ neuen Reifen, würde ich mir wohl keinen Nokia WR-A4 kaufen, auch nicht für € 120,00.
(...) denn der Riss wurde nicht eingefahren und auch nicht mit einem Messer eingeschnitten.
Bei aller Fantasie und Interpretationsfreiheit, kann ich keinen Riss erkennen. Hier wurde durch Außeneinwirkung Material abgetragen, was nun wirklich keinerlei Rückschlüsse auf die Produktqualität zulässt.
Derartige Verletzungen an der inneren Flanke entstehen beispielsweise beim ungeschickten Ausparken, wenn das Rad in einem zu spitzen Winkel vom Bordstein rutscht.
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 22. August 2017 um 20:21:26 Uhr:
Zitat:
@hjluecke schrieb am 22. August 2017 um 18:07:05 Uhr:
Nach dem Riss, bei einem relativ neuen Reifen, würde ich mir wohl keinen Nokia WR-A4 kaufen, auch nicht für € 120,00.
(...) denn der Riss wurde nicht eingefahren und auch nicht mit einem Messer eingeschnitten.Bei aller Fantasie und Interpretationsfreiheit, kann ich keinen Riss erkennen. Hier wurde durch Außeneinwirkung Material abgetragen, was nun wirklich keinerlei Rückschlüsse auf die Produktqualität zulässt.
Derartige Verletzungen an der inneren Flanke entstehen beispielsweise beim ungeschickten Ausparken, wenn das Rad in einem zu spitzen Winkel vom Bordstein rutscht.
@soemcityboy
Da kann ich mich nur anschließen! Solche Beschädigungen passieren einfach mal, und du kannst froh sein das es früh genug erkannt wurde. Während Beschädigungen an der äußeren Flanke relativ gut zu sehen sind, bleiben die Beschädigungen an der inneren Flanke oft unbemerkt.
Deshalb würde ich auch mal davon ausgehen das auch der Verkäufer die Risse nicht bemerkt hat.
Nokian Reifen gehören übrigens mit zu den besten Reifen welche ich bisher gefahren bin. Wir haben bei unseren T5 Multivan vor 2 Jahren von Michelin auf Nokian gewechselt, und sind einfach nur begeistert.
Für den Golf Sportsvan haben wir nun auch die Nokian Winterreifen gekauft.
Alles Gute, Ceri
Ein neuer Reifen lässt das komische Gefühl im Hinterkopf für recht wenig Geld verschwinden. Zumal du ja gesagt hast, dass sich der Kauf dann immer noch gerechnet hätte.
Da ists dann auch egal, was andere sagen oder für wie gut andere die Marke Nokian halten.