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Falschlieferung W211

Themenstarteram 6. September 2002 um 10:26

Hallo !

ich habe vor einigen Wochen einen E 220 CDI (W211) bestellt und diesen jetzt ausgeliefert bekommen.Leider wurde meine Bestellung nicht korrekt ausgeführt. Da ich viel unterwegs bin,

bestellte ich die Vordersitze mit der Rückenmassagefunktion. Der Verkäufer war fest davon überzeugt, das dieses Feature im Komfortsitz mit Multifunktionslehne enthalten sei. Also wurde das so bestellt. Jetzt nach Auslieferung stellt sich heraus, dass ich den fahrdynamischen Multikontursitz in Verbindung mit dem Memorypaket hätte bestellen müssen. Ein nachträglicher Einbau ist nicht möglich. Kann ich das Fahrzeug an DC zurückgeben und Neulieferung verlangen ?

Hat jemand Erfahrung mit solchen Vorgängen ? Wie stehen die Chancen ?

PS: Momentan ist auch die Freisprechanlage defekt und das SRS Airbagsystem hat sich auch verabschiedet.

KM-Stand 1.093

Danke

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10 Antworten

Dem Auto fehlen somit zugesicherte Eigenschaften! Aber wahrscheinlich hast Du das nicht schriftlich! Wenn Dir der Händler nicht entgegenkommt versuchs direkt bei DC! Ein weiteres Problem könnte sein, daß Dein Auto nicht mehr neu ist! Neu sind Autos mit max 1 Monat Alter und einer Laufleistung von max 1000 km hast Du Dir den Zeitpunkt der Reklamation bestätigen lassen? Bei Deinem Auto ist ja schließlich auch eine ganze Menge Geld im Spiel!!!

Themenstarteram 6. September 2002 um 21:57

Hallo Fux,

Danke für deine Antwort. Habe am 16.08.2002 das Auto in Sindelfingen abgeholt. Leider habe ich aufgrund der Fülle von Informationen diesen Mangel nicht gleich bei der Übergabe bemerkt. Auf der Heimfahrt bemerkte ich aber dann das Fehlen der Massagefunktion. Also sofort zur NL gedüst und die Herren zur Rede gestellt. Die suchten dann auch den Schalter ..Pulse... am Sitz und fanden ihn nicht. Klären wir ab...war dann die Antwort.

Am gleichen Tag habe ich eine schriftliche Mängelrüge noch nachgereicht. Am 06.09.2002 bekomme ich Post. Eine Nachrüstung ist leider nicht möglich.

Hat jemand Interesse den Wagen zu übernehmen ?

Nachlass 12% = ca. 6000 Euro

Ehrlich gesagt bin ich auch davon ausgegangen, dass die Massagefunktion mit dem Komfortsitz zu tun hat. Habe aber gerade mal nachgeschaut, die Massagefunktion wird tatsächlich mit dem fahrdynamischen Sitz mitgeliefert.

Ja und wie sieht es mit Deinem Händler aus? Nimmt der das Auto nicht für die 12% Nachlass zurück? Sollte er schon machen, oder streitet er den Fehler seinerseits ab?

Als Händler würd ich einfach das Auto mit 12% Nachlass zurücknehmen und mit 7-8% Nachlass verkaufen. Zumal er die neue E-Klasse garantiert an den Mann bringt!

Lies Dir nachstehendes durch, vielleicht kommt die Erleuchtung.

Gruss vorab

Fehlen zugesicherter Eigenschaften

Außer dem Haftungstatbestand der Fehlerhaftigkeit der Sache bei Gefahrübergang (§ 459 Abs. 1 BGB) kennt das Sachmängelgewährleistungsrecht noch den Tatbestand des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft bei Gefahrübergang (§ 459 Abs. 2 BGB). Die Haftung des Verkäufers für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften ist für den Käufer deshalb besonders interessant, weil sie erheblich weiter geht als die Haftung für Fehler: Gibt Letztere dem Käufer grundsätzlich nur das Recht zur Wandelung oder Minderung (§§ 459 Abs. 1, 460, 462 BGB) und nur ausnahmsweise bei arglistigem Verschweigen eines Fehlers den Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung (§ 463 Satz 2 BGB), so kann der Käufer bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zur Zeit des Kaufs statt Wandelung oder Minderung immer Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen (§ 463 Satz 1 BGB), selbst wenn den Verkäufer kein Schuldvorwurf trifft und das Fehlen der Eigenschaft auf Umständen beruht, die der Verkäufer bei Vertragsschluss nicht voraussehen konnte (BGHZ 59, 158, 162). Des weiteren setzt die Haftung für zugesicherte Eigenschaften anders als die Fehlerhaftung auch nicht voraus, dass das Fehlen der Eigenschaft den Wert oder die Tauglichkeit des Kaufgegenstandes zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch beeinträchtigt. Schließlich ist die Haftung des Verkäufers beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften auch anders als bei der Haftung für Fehler nicht dadurch ausgeschlossen, dass dem Käufer das Fehlen der Eigenschaft bei Vertragsschluss infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist.

Im Klartext: Du kannst nichts dafür, dass der DC Verkäufer von tuten und blasen keine Ahnung hat. Wenn er Dir auf Wunsch die Massagesitze zugesagt hat, dann ist es sein Prob, wie er das bestellt. Als Normalsterblicher muss man die Firmeninternen Bezeichnungen diverser Produkte nicht exakt kennen. Es reicht diese umreissen zu können. Für die ordnungsgemässe Ausführung ist der Verkäufer zuständig.

"Desire-Searching"

Schafft er das nicht, kann es nicht zum Nachteil dessen sein, der bestellt. Solange der Wunsch ordentlich formuliert wurde.

Hat DC in der Rechnung Massagesitze berechnet? Keine Frage. Dann Wandeln. Nutzungsentgeld wird fäkllig werden, aber es gibt einen neuen Wagen.

Sollte es nicht formuliert gewesen sein, dann poche auf Schadensersatz.

Sehr haariges Thema.

Gruss

Hallo leidgeprüfte DC-Opfer!

Die Pulse-Funktion ist NICHT im Komfortsitz enthalten (war sie auch nie!). Ihr müßt den ortopädischen Sitz (neuerdings Multikonturlehne) bestellen. Aber überlegt, ob Ihr wirklich diese Funktion benötigt, da der Effekt minimal ist (Erfahrung aus der S-Klasse). Das Geld für die "Superlehne" könnt Ihr wesentlich besser in diverse nette Abende mit euren Frauen/Freundinnen investieren.

@barri:

Sicherlich keine schlechte Idee. Hier gehts nur darum, dass hier jemand völlig falsch, entgegen den Wünschen des Kunden ein Fahrzeug bestellt hat.

Das kann nicht am Kunden (centurioncs) hängen bleiben.

Ich würde da so lange Rabatz machen bis die mir

1. die Sitze eingebaut haben

2. Mir den Wagen neubestellen oder

3. Ich Geld dafür sehe, dass ich auf den Artikel verzichten muss.

Ganz einfach.

Gruss

Hallo centurioncs,

mich würde interessieren wie der Fall weitergeht und wie DC reagiert. Auch Deine Erfahrungen mit den verschiedenen Fahrzeugkonfigurationen könnten mir weiterhelfen. Schau mal unter www.w211.de, da findest du unter

[my Car] --> Werkstattbericht

merine Erfahrungen zum Thema E-Klasse W211 und Mercedes-Benz Service. Dort möchte ich in Zukunft mehr Erfahrungsberichte anderer E-Klasse Fahrer veröffentlichen. Vielleicht möchtest Du dich ja mit dieser Geschichte beteiligen?

Gruß merc

Zwar wurde der Wagen nicht so ausgeliefert wie der Käufer gewünscht hatte, aber der Käufer hat doch in diesem Falle den Kaufvertrag mit den dort aufgeführten Extras unterschrieben. Somit wurde der Wagen korrekt ausgeliefert. Eine Chance dürfte also nur bestehen, wenn schriftlich die Massagefunktion vereinbart wurde.

HI

 

Hi Leute,

Meine Mutter hat ein E240 W211 bestellt, das Auto kommt erst in Januar. Da mals haben wir Multikontursitz links im verbidung mit Memorypaket bestellt. Heiss das wir Ruckenmassagerfunction bekommen?

MfG

Mike

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