Falsches TÜV (Gefälligkeits) Gutachten
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Deshalb niemals Blind auf "neue Tüv" vertrauen, das ist eigentlich lange bekannt .... Und solche alten camper, sind nur umgebaute Transporter sind zu 90% durchgefault, die sind eifach kaum für solch hohe Alter ausgelegt. Also da auch Augen auf, wenn man selber keine Ahnung hat, muss man halt ~100 EUR in einen echten und ausführlichen Gebrauchtwagencheck investieren...😉
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Mit den Reifen halte ich für nicht geeignet und schafft nur mehr Verwirrung/Arbeit = Kosten ...
Theoretisch können legal auf einem PKW 4 verschiedene Reifen sein, dazu sind etliche PKW 8fach bereift W/S Satz. Das wär ja nur eine Momentaufnahme bei der HU und die windigen Verkäufer können sich rauswinden ... Reifensatz der bei der HU drauf war, wurde in der nächsten Nacht mutwillig zerstochen ( Vandalismus ) und musste getauscht werden .. denkt euch was aus ...und schon ist der Eintrag .. ja, wertlos...
Was evtl. wirklich was bringt wär eine Fahrzeughistory online Datenbank, herstellerunabhängig, wo wirklich alles eingetragen wird, wenn gewerblich was am Auto gemacht wurde ... Von Werkstatt, Reifenonkel, HU´s, Versicherungsschäden, personendaten geschwärzte Unfalleinträge der Polizei?, km-Stände, Halterwechsel
Da muss man nur aufpassen, dass das nicht eine monopolartige freie Wirschaftsache wird, die sich dann jede Abfrage den Preis auswürfeln können. Dazu muss jeder Halter 1 x jährlich? eine kostenfreie Abfrage frei haben, öfters kostet dann eine kleine Gebühr ... ähnlich wie die Schufaabfrage
Diese Daten (Ausdruck, oder FreigabeLink) kann dann ein seriöser Verkäufer einem Kaufinteressenten vorzeigen, macht er das nicht, oder es sind erhebliche Lücken oder Ungereimtheiten in der History, muss man den Wagen stehen lassen, oder man weiß auf was man sich einlässt...
Ist natürlich auch nicht 100% wenn z.B. Leute zwischen Serviceterminen beim z.B. km-Stand schummeln ... Aber die größten Kracher, große verschwiegene Unfallschäden, oder brutales km zurückdrehen nach Werkstattbesuchen wird damit erheblich erschwert...
Zitat:
@Dampfkesselverein schrieb am 21. November 2022 um 16:22:28 Uhr:
Zitat:
@Nipo schrieb am 21. November 2022 um 15:59:58 Uhr:
Hast Du eine Quelle parat?
Es gibt selbst heute im Jahr 2022 schon genug Prüfer, die den KM Stand mit dem KM Stand im letzten HU Bericht abgleichen, und wenn der KM Stand 2022 weniger hat, als der KM Stand im vorherigen HU Bericht 2020 dann die HU verweigern, und/oder entsprechende Vermerke im HU Bericht machen, wenn nicht der veränderte KM Stand plausibel gemacht werden kann - durch Tachotausch in einer Werkstatt z.B. weil der alte Tacho kaputt war und mit einem anderen "neuen" (gebrauchten) Tacho ersetzt werden mußte,.
Bitte Quelle, keine Hörensagen-Aussagen.
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 21. November 2022 um 08:47:19 Uhr:
Wenn hier massive Korruption vermutet wird (was ich stark bezweifle), wären ja mal verdeckte Ermittlungen (manipulierte Testfahrzeuge, V-Leute) erforderlich. Wenn Ihr was konkretes wißt, und nicht nur "mal gehört" habt, meldet es der Staatanwaltschaft. Ansonsten ist das alles nur leeres Gerede.
Ja, ja, bliblablub.
Wer auch nur ansatzweise Ahnung vom KfZ-Gewerbe hat, kennt das Spiel und auch die Probleme bei der Beweisführung.
Ich vertraue weder einer HU-Bescheinungung, noch einem Scheckheft.
Was ich sehen will, ist eine möglichst lange Haltedauer, ordentliche Werkstattrechnungen und einen guten Pflegezustand.
Zitat:
[....
@Handschweiß schrieb am 21. November 2022 um 08:47:19 Uhr:
.Ich vertraue weder einer HU-Bescheinungung, ......
Es gibt schon gewaltige Unterschiede bei den verschiedenen Prüf Organisationen:
TÜV-Nord z.B. ist wesentlich gewissenhafter
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Zitat:
@Dampfkesselverein schrieb am 22. November 2022 um 16:19:42 Uhr:
Zitat:
[....
@Handschweiß schrieb am 21. November 2022 um 08:47:19 Uhr:
.Ich vertraue weder einer HU-Bescheinungung, ......
Es gibt schon gewaltige Unterschiede bei den verschiedenen Prüf Organisationen:
TÜV-Nord z.B. ist wesentlich gewissenhafter
Ja, das habe ich am eigenen Leib gespürt.
Sehe Dir mal die Shovel in meinem Blog an. Sie war frisch vom TÜV Nord abgenommen, als ich sie als abgebrochenen Projektschrotthaufen bekam.
Mit "schwimmendem" Bremssattel hinten, der zwischen Schwinge und Fenderstütze hin und her schlug und antikem Vorderreifen mit Versprödungen die an das Gesicht von Mickey Rourke (heute) erinnerten...
Ein Freund von mir ist Motorradprüfer beim TÜV hier im Süden. Er prüft alle unsere Moppeds, wir kennen uns seit 30 Jahren. Er trägt schon mal kreativ ein. Aber Mülleimer bekommen keine Plakette von ihm.
Gut so. Weshalb auch sollte ich erwarten, dass ein Freund für meine Faulheit, ein Mopped ordentlich fertigzumachen, seinen Job riskiert?4
In den letzten 35 Jahren habe ich locker 30 Autos mit neuer HU gesehen, die eigentlich direkt in die Presse gehört hätten.
Bei den fiesen Moppeds waren es sicher über 100.
Deshalb traue ich keiner HU und auch keiner Inspektion von Werkstätten die ich nicht gut kenne.
Alles was ich kaufe, sehe ich mir intensiv an, bevor ich damit fahre.
Bei einem nagelneuen VW-Firmenwagen habe ich auf diese Weise 4 (von 5) lockere Radschrauben hinten links entdeckt. Km-Stand: 65.
Ich fürchte, die meisten haben einfach nur Glück... ;-)
Ja, dann schaue Dir aber mal die beiden HU Gutachten vom:
1.) TÜV Nord vom Dez. 2019 an
und
2.) KÜS vom Sept. 2020
und am Auto wurde nichts gemacht, bzw. nichts repariert.
Strafrecht:
Falschbeurkundung im Amt
durch Erteilung der HU-Prüfplakette
Der BGH hat nämlich entschieden, dass die HU-Prüfplakette in Verbindung mit dem amtlich zugelassenen Kennzeichen und der entsprechenden Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I eine zusammengesetzte öffentliche Urkunde darstellt. Der öffentliche Glaube erstrecke sich darauf, dass diese zusammengesetzte Urkunde mit erhöhter Beweiskraft neben dem Termin der nächsten Hauptuntersuchung (HU) auch die Vorschriftsmäßigkeit des Kfz zum Zeitpunkt der Durchführung der letzten HU beurkunde.
Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Der Angeklagte war als Prüfingenieur der G-GmbH mit der Durchführung von Hauptuntersuchungen an Kraftfahrzeugen betraut. In der Folge brachte er in acht Fällen an amtlich zugelassenen Kfz-Kennzeichen sogenannte HU-Prüfplaketten an, obwohl er wusste, dass die Fahrzeuge erhebliche Mängel aufwiesen und die Prüfplakette zu versagen gewesen wäre. Den in Wirklichkeit nicht zutreffenden Termin zur nächsten HU trug der Angeklagte in diesen Fällen in die Zulassungsbescheinigung Teil I ein und stempelte diese jeweils mit dem Stempel der G-GmbH, auf dem seine Prüfingeniernummer ersichtlich war. In zwei weiteren Fällen bescheinigte er jeweils mit erheblichen Mängeln belasteten KfZ das Bestehen der HU in dem von ihm erstellten Untersuchungsbericht. Auf dieser Grundlage erteilte der gutgläubige Sachbearbeiter der zuständigen Zulassungsstelle die HU-Prüfplakette und nahm eine entsprechende Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I vor.
Das Landgericht sprach den Angeklagten der Falschbeurkundung im Amt (§ 348 I StGB) in zehn Fällen, davon in zwei Fällen in mittelbarer Täterschaft, schuldig.
Die Revision des Angeklagten blieb erfolglos. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil des Landgerichts.
Der Angeklagte ist als Prüfingenieur ein zur Aufnahme öffentlicher Urkunden befugter Amtsträger.
Der Begriff der öffentlichen Urkunde im Sinne von § 348 I StGB umfasse nur solche Urkunden, die bestimmt und geeignet sind, für und gegen jedermann Beweis zu erbringen. Dabei seien nur diejenigen Erklärungen, Verhandlungen und Tatsachen erfasst, auf die sich die volle Beweiswirkung für und gegen jedermann erstrecke.
Dass die Prüfplakette den Nachweis über den Termin der Hauptuntersuchung erbringe, ergäbe sich schon aus ihrem optischen Erklärungswert. Darüber hinaus beinhalte die Prüfplakette für und gegen jedermann auch den Nachweis, dass die geprüften Fahrzeuge zum Zeitpunkt der letzten Hauptuntersuchung als vorschriftsmäßig befunden wurden.
Es handele sich schließlich bei der Feststellung der Vorschriftsmäßigkeit eines Kfz auch nicht lediglich um ein Werturteil, da der Prüfer bei der Beurteilung des Fahrzeugzustandes keinen eigenen Entscheidungsspielraum habe. Er treffe seine Entscheidung vielmehr auf der Grundlage nachprüfbarer Tatsachen im Rahmen der rechtlich festgelegten Grenzen.
Somit steht mit dieser Entscheidung fest, dass die HU-Prüfplakette nicht nur den Nachweis des Termins der nächsten Hauptuntersuchung erbringt. Sie erbringt vor allem den Beweis dafür, dass der Prüfer das Kfz für vorschriftsmäßig befunden hat.
BGH, Beschl. v. 16.8.2018 - 1 StR 172/18
Was soll dieser Text nun aussagen? Da steht ja nun nichts neues drin....
Allerdings ist das hier blanke Theorie...BGH Urteil hin oder her:
Zitat:
da der Prüfer bei der Beurteilung des Fahrzeugzustandes keinen eigenen Entscheidungsspielraum habe. Er treffe seine Entscheidung vielmehr auf der Grundlage nachprüfbarer Tatsachen im Rahmen der rechtlich festgelegten Grenzen
Es werden täglich tausende HUs durchgeführt & deren Ergebnis wird trotz eindeutiger Vorgaben immer im subjektiven Ermessen des Prüfers liegen. Das fängt beim Grat an der Bremsscheibe an & hört beim Gummi des Querlenker auf.
& selbst ohne diese Vorgaben ist es immernoch so.
Es gibt auch keine Altersgrenze für Reifen. Der eine Prüfer lässt 10 Jahre alte Pellen durch der andere verweigert die Plakette.
Zitat:
Sie erbringt vor allem den Beweis dafür, dass der Prüfer das Kfz für vorschriftsmäßig befunden hat.
ja zum Zeitpunkt der Prüfung...insofern Business as Usual.
Die Hürden im Nachgang jedemanden was ans Zeug zu flicken bleiben unverändert hoch -sonst würde den Job nämlich bald niemand mehr machen.
Genau, und wie es die tägliche Praxis zeigt, mit Millionen Kilometern und zigtausenden geprüften Fahrzeugen, beschränkt sich die "Gefälligkeit" (=Korruption) auf marginale Einzelfälle, denn sonst würden schon längst haufenweise Unfälle und Gerichtsurteile mit frisch getüvvten Autos passieren.
Also alles nur Geschwurbel.
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 26. November 2022 um 08:06:33 Uhr:
....haufenweise Unfälle und Gerichtsurteile mit frisch getüvvten Autos passieren.
Also alles nur Geschwurbel.
Dann kann man dir nur unterstellen, keinerlei Einblicke und Ahnung von diesem Sektor zu haben .
Es hat auch keiner einen % von fragwürdigen HU´s gepostet, aber schummel HU´s als kaum vorhandenen Einzelfälle zu verharmlosen, ist mit Verlaub einfach nur falsch ...
Das evtl wenig passiert liegt an der Fahrzeugtechnik, bis zum gefährlichen Totalausfall wird sehr unangenhm bis unterträglich zu fahren ...
Beispiele
-gefährlicher Rostfrass an der Struktur macht sich bei einem Unfall bemerkbar, wenn man keinen Unfall hat, passiert nichts.
-singendes Radlager, bevor das Rad abreißt wird das mahlen und singen unterträglich laut.
-Steinschlag im Sichtbereich, damit kann im Grudne Jahre rumfahren.
-Airbagwarnlampe, kann man ewig mit rumfahren, man hat halt keinen aktiven Airbag mehr
-Fehler Abgassystem, man kann ewig mit rumfahren
u.s.w. noch mehr Beipiele? alles Mängel wo eine ordnungsgemäße HU verweigert werden müsste, aber wenn man schummelt merkt auch keiner was ... wo kein Richter, kein Angeklagter .. taucht in keiner Statistik auf ...
Es geht bei den Schummel HU nicht immer um Fahrzeugverkauf, das wird gerne für den eigenen Wagen gemacht, weil Leute nicht reparieren möchten, warum auch immer, lohnt nicht, haben kein Geld ....
Ich finde es OK, wenn der TÜV-Mensch einen gewissen Spielraum hat.
Ein Ablaufdatum der Verbandskastens wird anscheinend nicht bei jedem Fahrzeug geprüft oder nicht negativ vermerkt.
Das Fangband eines Tankdeckels ist bei einem mir bekannten Fahrzeug seit Jahren defekt - laut Vorgaben wäre die Plakette zu verweigern.
Wenn jedoch eine Plakette erteilt wird, obwohl der Motor massiv Öl verbrennt, leckt, Löcher im Unterboden sind, oder die MKL leuchtet, ... dann habe ich da weniger Verständnis.
Zu sagen wäre noch, dass die Vorführung nur eine Momentaufnahme ist - Ich kann 10 Minuten später dennoch einen Motorschaden haben, ein Lämpchen kann durchbrennen oder ein Reifen platzt. Und bis in 2 Jahren kann der Motor auch das Ölen anfangen.
Ich achte beim Kauf auf eine nachvollziehbare Historie. Ich selbst gebe einem Käufer die komplette Werkstatthistorie mit (Servicerechnungen, Reparaturen, ggfs. Unfallgutachten) - also quasi meinen ganzen Aktenordner. Da sind sogar alle Tankquittungen mit einzeln notiertem Kilometerstand dabei.
Das sagt zwar nichts darüber aus, ob die Kiste nicht doch morgen stirbt, aber es gibt einem Käufer einen Einblick. Und der Käufer darf zu mir kommen - ich treffe mich nicht mit Leuten auf einem Supermarktparkplatz.
Ich habe selbst auch ein Auto gekauft OHNE den ganzen Einblick zu erhalten - die mündlichen Aussagen waren aber plausibel und das finanzielle Risiko überschaubar.
Dieses von vielen Leuten so hochgelobte Carfax ist meines Erachtens nur ein "washing" von vielen Autos.
Man dreht jedes Jahr einmal an den Kilometern und fährt in die Werkstatt/TÜV - Es wird eine Laufleistung von 3Tkm bescheinigt statt 23Tkm.
Und was weiß der Käufer? Nichts!
Die Behauptung "Dazu gehört kriminelle Energie", entspricht auch meiner Meinung. Aber ein böser Mensch macht das - egal ob Carfax oder nicht.
Ich stelle da eher die Frage: Warum schaltet bei vielen Leuten das Hirn ab, wenn es um ein vermeintliches Schnäppchen geht? Und nachher wird gejammert!