Falsches Führerscheindatum bei Erstversicherung angegeben

Hallo,

ich habe vor 3 Jahren meinen Führerschein erworben.

Heute kam wieder eine Abrechnung der KFZ Versicherung und was lese ich, Herr X hat den Führerschein 10 Jahre früher erworben als in Wirklichkeit.

Ich habe damals ein Internetportal benutzt, offensichtlich habe ich statt 2015, 2005 angegeben. Dies war keine Absicht. Ich dachte auch immer stimmt so mit der Versicherung ist ja mit über 1000 Euro teuer genug und habe mich mit den Schadensfreiheitsklassen nicht beschäftigt. Werde jetzt in SF2 eingestuft obwohl ich den Führerschein erst 3 Jahre besitze. Vorher halt 1/2 und dann 1, jetzt 2. dachte passt so.

Was sollte ich an eurer stelle nun tun? Was passiert in einem Schadensfall? Was passiert wenn ich die Versicherung wechsle?

Wenn ich melde, müßte ich ja paar Tausender nachzahlen oder sie kündigen gleich wegen falscher Angaben? Immerhin habe ich es 3 Jahre nicht mitbekommen, aber es war halt keine Absicht.

Zu was würdet ihr mir raten?

Grüße

Beste Antwort im Thema

Beim Versicherungswechsel wird nur die SF-Klasse mit dem Schadensgrundjahr abgeglichen. Das FS-Datum interessiert da nicht. Die SF 1/2 hättest Du auch so bekommen können. Also garnichts sagen und bei der nächsten Hauptfälligkeit zu einem günstigeren Anbieter wechseln und über dieses falsche Datum nicht weiter nachdenken. Das würde ich machen.

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Also bei Check24 ist es jedenfalls nicht möglich, so ein Datum zu schreiben. Dort muss man mindestens 16 sein.

Wie das bei anderen Seiten ist, weiß ich nicht.

Führerschein Datum ist durchaus sehr wichtig. Insbesondere in den ersten Paar Jahren.

Ob einer seit 30 Jahre oder 40 Jahre den FS hat, wird eher niemandem interessieren.

Aber zwischen z.B. 2 und 12 Jahre ist schon ein merklicher Unterschied.

Da "aus Versehen" keine gültige Ausrede ist, dürfte es hier ein glatter Versicherungsbetrug sein, da du durch die falsche Angaben einen finanziellen Vorteil geerntet hast. Auch wenn es ungewollt war und durch die Unfallfreiheit kein "echter" Schaden entstanden ist.

Rabatte bekommt man ebenso für

- selbstgenutztes Wohneigentum
- abschliessbarer Garage
- Autoclub Mitgliedschaften
Etc

Die Entdeckungsrisiko dürfte allerdings bei 0,00000273% sein.

Ich würde an deiner Stelle einfach am Ende des Jahres die Versicherung wechseln und gut ist.

@munition76

Wenn man den Hilfetext bei Check24 liest, steht dort:

Zitat:

Welches Datum zählt?
Relevant ist der Tag, an dem Sie Ihren europäischen Führerschein erstmalig erworben haben (Erteilungsdatum). Wurde Ihr Führerschein neu ausgestellt oder umgeschrieben, kann in Ihrem Führerschein ein abweichendes Ausstellungsdatum stehen.

Zählt begleitetes Fahren?
Ja, falls Sie die Sonderregelung für den Führerschein ab 17 genutzt haben, können Sie das Datum dieser Fahrerlaubnis eintragen

Check24 macht hier Einschränkungen.

Aber auch diese sind falsch, da
1) in Frankreich ab 15 Jahren begleitetes Fahren möglich ist.
2) die Versicherungen i.d.R. den ersten Führerscheinerwerb weltweit akzeptieren, in El Salvador ist dieser auch mit 15 Jahren möglich.

also wie oben schon geschrieben,
Sondereinstufung durch Falschangabe bekommen.
Somit Nachzahlung der Differenz des Beitragen des ersten Jahres.
Ein Wechsel wie öfter hier schon geschrieben, ändert nicht an der Forderung des Beitrages.

Guten Morgen,

bitte nicht streiten.

Ich habe mein Sonderkündigungsrecht wegen Erhöhung des Beitrags in Anspruch genommen und zu Mitte August gekündigt(läuft so der Vertrag).

Ich melde mich dann wie es abgelaufen ist.

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Achte darauf, dass Du auch wieder eine unterjährige Hauptfälligkeit hast, sonst wird der SFR erst zum 01.01. weiter gestuft.

Gehe ich recht in der Annahme, dass sich die Nachzahlung auf die Beitragssatzdifferenz des ersten Jahres bezieht?

Bisher:
August 2015: SF1/2
August 2016: 1
August 2017: 2
August 2018: 3

Neu:
August 2015: SF0
August 2016: 1
August 2017: 2
August 2018: 3

Hallo

wurde jetzt beim neuen Versicherer in SF2 gestuft. Also alles gut gegangen. Danke für die Tipps.

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