Falscher TÜV Bericht?! Hilfe benötigt
Hallo zusammen, ich melde mich hier nun mal wegen eines anderen Problems zu Wort und hoffe, dass ich nicht doch einen bestehenden Beitrag übersehen habe.
Zu meinem Problem: Ich habe mir im Oktober eine Mercedes C 180 Klasse gebraucht gekauft, da mein alter Wagen überraschend das Zeitliche gesegnet hat.
Im Internet habe ich über Ebay Kleinanzeigen dann ein Inserat gefunden, dass sich auf den ersten Blick ganz gut angehört hat. Da ich zur Gattung Frau gehöre, die absolut keine große Ahnung von Autos besitzt, musste und konnte ich mich nur auf
mein Auge verlassen, das bekanntlich gerade in solchen Dingen täuschen kann. Ich bin also zu dem privaten Anbieter gefahren und habe mir den Wagen angeschaut. Probefahrt habe ich auch gemacht. Der Wagen stand sauber da, fuhr sich auch wirklich ohne Probleme. Als ich mir dann die Tüv Papiere angeschaut habe ( der TÜV wurde bereits im April 2013 gemacht ) ist mir aufgefallen, dass unter Hersteller nicht der Mercedes vermerkt war, sonder ein Ford. Ich habe den Verkäufer daraufhin gewiesen, der erst meinte das es nicht sein kann und ich ihm gesagt habe, das er das ja selbst lesen kann hier. Er hat mir dann gesagt, dass er nicht lesen kann und er erst seinen Sohn anrufen müsse. Dieser kam dann auch noch und hat auch gleich beim TÜV angerufen und den Sachverhalt geschildert. Er meinte dann, wir können mit dem Wagen zum TÜV fahren, dann würde nochmals ein TÜV gemacht werden,da hier wohl etwas schief gelaufen ist. Wir sind dann zu dritt mit dem Wagen zum TÜV gefahren.
Erst dann habe ich dem Verkäufer auch das Geld ausgehändigt. Jetzt habe ich allerdings einen Ölwechsel machen lassen und meiner Werkstatt gesagt sie sollen sich dabei auch gleich mal den Wagen durch checken.
Die Werkstatt meinte nach der Durchsicht, dass der Wagen so keinen TÜV hätte bekommen dürfen. Im TÜV Bericht wurde zwar erwähnt das der Motor Ölfeucht ist und somit nur einen geringen Mangel hat. Allerdings ist der Federdom komplett durchgerostet und auch die Bremsschläuche hinten sind sehr rissig. Er meinte ich solle bei dem TÜV Prüfer ( KÜS ) anrufen und dies mitteilen, dass mir evtl den Mängel entweder beseitigen oder den Wagen ganz zurück kaufen, da der Ankauf nur auf Grund des TÜV Berichts gekauft wurde. Dies habe ich auch getan. Der TÜV Prüfer verwies mich erst zum Verkäufer, allerdings habe ich ihm gesagt das ich ich von IHM eine Erklärung möchte wie es sein kann das in 2 TÜV Berichten diese erheblichen Mängel nicht erwähnt wurden und der Wagen dennoch TÜV bekommen hat. Er verwies mich erneut zum Verkäufer was ich auch wieder ignoriert habe, da meiner Meinung nach der TÜV Bericht nicht korrekt ist und somit er mein Ansprechpartner ist. Daraufhin hat er mir den Hörer aufgelegt und ist auch nicht wieder an das Telefon ran. So und nun zu meiner Frage, da ich mich damit überhaupt nicht auskenne, was kann ich hier machen?
Vielleicht wäre es noch interessant zu erwähnen, dass der private Verkäufer früher einmal ein gewerblicher Verkäufer war und auch als ich den Wagen besichtigt habe standen einige Autos zum Verkauf auf seinem Grundstück. Er meinte nur er biete es an, dass die Leute ihre Autos die sie verkaufen wollen, dort abstellen. Ich habe den VErdacht, dass der TÜV Bericht schlicht ein Gefälligkeitstüv ist, da er ja wie gesagt sicher als "ehemaliger"Verkäufer dort auch bekannt sein muss, und der TÜV Prüfer am Telefon auch erst nachdem der Name gefallen war so unhöflich wurde. Ein Kaufvertrag existiert ebenfalls nicht weil wie gesagt ich keinen dabei hatte und er ja wie er meinte nicht lesen kann. Eine einfache Quittung habe ich.
Beste Antwort im Thema
Ja, die gibt es. Es gibt auch eine Schiedsstelle für das KFZ-Gewerbe. Ist kostenlos und läuft ohne Anwalt ab.
22 Antworten
Ich würde den Wagen zurückgeben, mit das Geld zurückgeben lassen. Sollte das nicht klappen, dann denen wegen arglistiger Täuschung den Rechtsanwalt androhen bzw. diesen einschalten.
Dass die Rostgeschichte beim TÜV übersehen wurde, kann durchaus sein, aber sonst dürfen keine Mängel übersehen worden sein.
Zitat:
Original geschrieben von quicksilver-1978
Hallo zusammen, ich melde mich hier nun mal wegen eines anderen Problems zu Wort und hoffe, dass ich nicht doch einen bestehenden Beitrag übersehen habe.Zu meinem Problem:
Ich habe mir im Oktober eine Mercedes C 180 Klasse gebraucht gekauft, da mein alter Wagen überraschend das Zeitliche gesegnet hat.
Im Internet habe ich über Ebay Kleinanzeigen dann ein Inserat gefunden, dass sich auf den ersten Blick ganz gut angehört hat. Da ich zur Gattung Frau gehöre, die absolut keine große Ahnung von Autos besitzt, musste und konnte ich mich nur auf
mein Auge verlassen, das bekanntlich gerade in solchen Dingen täuschen kann. Ich bin also zu dem privaten Anbieter gefahren und habe mir den Wagen angeschaut.Probefahrt habe ich auch gemacht. Der Wagen stand sauber da, fuhr sich auch wirklich ohne Probleme. Als ich mir dann die Tüv Papiere angeschaut habe ( der TÜV wurde bereits im April 2013 gemacht ) ist mir aufgefallen, dass unter Hersteller nicht der Mercedes vermerkt war, sonder ein Ford.
Ich habe den Verkäufer daraufhin gewiesen, der erst meinte, dass es nicht sein kann und ich ihm gesagt habe, das er das ja selbst lesen kann hier.
Er hat mir dann gesagt, dass er nicht lesen könne und er erst seinen Sohn anrufen müsse. Dieser kam dann auch noch und hat auch gleich beim TÜV angerufen und den Sachverhalt geschildertEr meinte dann, wir können mit dem Wagen zum TÜV fahren, dann würde nochmals ein TÜV gemacht werden, da hier wohl etwas schief gelaufen sei.
Wir sind dann zu dritt mit dem Wagen zum TÜV gefahren.
Erst dann habe ich dem Verkäufer auch das Geld ausgehändigt. Jetzt habe ich allerdings einen Ölwechsel machen lassen und meiner Werkstatt gesagt sie sollen sich dabei auch gleich mal den Wagen durch checken.
Die Werkstatt meinte nach der Durchsicht, dass der Wagen so keinen TÜV hätte bekommen dürfen.Im TÜV Bericht wurde zwar erwähnt, dass der Motor ölfeucht sei und somit nur einen geringen Mangel habe.
Allerdings ist der Federdom komplett durchgerostet und auch die Bremsschläuche hinten sind sehr rissig. Er meinte ich solle bei dem TÜV Prüfer ( KÜS ) anrufen und dies mitteilen, dass mir evtl. den Mängel entweder beseitigen oder den Wagen ganz zurück kaufen, da der Ankauf nur auf Grund des TÜV Berichts erfolgte.
Dies habe ich auch getan. Der TÜV Prüfer verwies mich erst zum Verkäufer, allerdings habe ich ihm gesagt, dass ich ich von IHM eine Erklärung möchte wie es sein kann das in 2 TÜV Berichten diese erheblichen Mängel nicht erwähnt wurden und der Wagen dennoch TÜV bekommen habe.
Er verwies mich erneut zum Verkäufer was ich auch wieder ignoriert habe, da meiner Meinung nach der TÜV Bericht nicht korrekt ist und somit er mein Ansprechpartner ist. Daraufhin hat er mir den Hörer aufgelegt und ist auch nicht wieder an das Telefon ran. So und nun zu meiner Frage, da ich mich damit überhaupt nicht auskenne, was kann ich hier machen?
Vielleicht wäre es noch interessant zu erwähnen, dass der private Verkäufer früher einmal ein gewerblicher Verkäufer war und auch als ich den Wagen besichtigt habe standen einige Autos zum Verkauf auf seinem Grundstück.
Er meinte nur er biete es an, dass die Leute ihre Autos die sie verkaufen wollen, dort abstellen. Ich habe den Verdacht, dass der TÜV Bericht schlicht ein Gefälligkeitstüv ist, da er ja wie gesagt sicher als "ehemaliger"Verkäufer dort auch bekannt sein muss, und der TÜV Prüfer am Telefon auch erst nachdem der Name gefallen war, so unhöflich wurde. Ein Kaufvertrag existiert ebenfalls nicht weil wie gesagt ich keinen dabei hatte und er ja wie er meinte nicht lesen kann. Eine einfache Quittung habe ich.
Ich habe mir erlaubt, Deinen Betrag mit Absätzen zu versehen, damit er übersichtlicher wird. Dein Einverständnis vorausgesetzt.
Viele Grüße
quali
Hallo quicksilver-1978.
Ich möchte nicht unhöflich sein oder gar respektlos sein, aber ich sag mal so:
Du hast alles falsch gemacht, was man bei einem Fahrzeugkauf falsch machen konnte. Das wichtigste ist bei einem Fahrzeugkauf: Immer Augen auf beim Autokauf. Diese Grundregel sollte man immer befolgen.
Da hat man danach keine Probleme mehr. Und außerdem, du hättest jemanden beim Autokauf auch mitnehmen sollen, damit du auch eine zweite Meinung dazu gehabt hättest. Als Laie und nicht Kenner einer Materie sowieso.
So wie es aussieht, hast du den Wagen Blind gekauft. Nun denn. Es ist wie es ist.
Als da die neue HU gemacht wurde, warst du denn überhaupt mit dabei, bei der Untersuchung?? Oder hat der Verkäufer des Wagens da alles selbst geregelt??? Dann ist ja klar, dass du offenbar richtig krass hinters Licht geführt worden bist.
Da es ja im Endeffekt um dein Geld geht, wäre es besser gewesen, dass du bei der Prüfung mit dabei gewesen wärst und den Wagen auch unten herum angeschaut hättest. Da hättest du auch die Gewissheit, was genau da los ist oder los war. Dieses wäre noch besser gewesen mit einer zweiten Person. Es ist immer Wichtig, fragen zu stellen bei einer HU-Prüfung und generell auch, wenn man ein Fahrzeug besichtigt, und man sollte nicht einfach so auf Stumm schalten. Ihr seid doch ansonsten immer so rede freudig, wenn ich mich nicht irren sollte. Nicht böse gemeint.
Die Mängel, die du dann später von einer Werkstatt hast feststellen lassen, hast du auch nur geschrieben, dass dir da ja auch nur erzählt wurde, das dieses und jenes defekt ist. Warst du bei der Kontrolle denn überhaupt dabei?? Hast du dir die Mängel denn auch zeigen lassen??? Gab es ein Bericht oder zumindest einen Zettel über die Aufzählung der Mängel??? Vermutlich Nein. Man kann dir so einiges erzählen, auch von den Rosa-Grünen Himmel und was weiß ich, was alles dazugehört. Du sollst da immer Fragen stellen und dir die Mängel immer zeigen lassen. Zur deiner eigenen Gewissheit und Sicherheit. Es war ja deine Kohle, die da drauf gegangen ist.
Zwar habe ich auch gelesen, dass du den Wagen nicht sehr teuer erworben hast, aber dennoch Geld ist Geld und es sind immerhin 1400 Euros. Das hätte dir aber auch bei dieser Preisklasse von vorneherein bewusst sein sollen, dass da der eine oder andere Manko durchaus sich im Fahrzeug versteckt sein kann und sich befinden kann.
Zwar gibt es in dieser Preisklasse auch tolle Fahrzeuge, aber man sieht, dass es auch anders sein kann. Das kann man nicht pauschalisieren. Ist aber ein anderes Thema.
Das Wichtigste ist immer, dass man bei einem Autokauf einen Kaufvertrag macht. Denn das dient nicht nur als ein Beleg, sondern dient auch zur deiner eigenen Sicherheit und auch zur Sicherheit des Verkäufers.
Als Beispiel erwähnt:
Was hättest du gemacht, wenn der Wagen gestohlen wäre??? Und noch dazu, wie in deinem Fall, ohne Kaufvertrag, dann hättest du richtig Ärger gehabt. Gut. Zwar hast du eine Quittung. Aber da steht, sowie ich mir die Quittung bildlich vorstelle, weder der Name des Verkäufers, noch dein Name in irgend einer Form drauf. Ich gehe jedenfalls sehr stark davon aus.
Und was noch drauf kommt ist, dass es deine eigene Bedingung war, sowie ich das verstanden habe, dass wenn der Wagen die neue HU besteht, dass du dann zu einem Kauf bereit wärst. Ist im großen und ganzen deine eigene Schuld, da du dem Verkäufer nach bestehen der HU das Geld blind übergeben hast.
Nun gut.
Was du nun versuchen kannst zu machen ist folgendes:
Entweder du versuchst es auf die sanfte Tour oder auf die Harte Tour.
Du versuchst denn Verkäufer nochmals anzusprechen und mit den Mängeln zu konfrontieren und den Wagen zurückzugeben. Wenn das alles klappen sollte, dann hast du nochmals Glück im Unglück gehabt. Thema erledigt. Sanfte Tour.
Wenn das nicht klappen sollte, dann kannst du zwar auch einen Rechtsbeistand nehmen, und den Verkäufer damit auch konfrontieren, dass du dir einen Anwalt nehmen wirst und dass er sich noch mehr Konsequenzen holt, wenn er den Wagen nicht zurück nimmt. Das wäre die Harte Tour.
Du weißt zum Beispiel auch, dass der noch weitere Fahrzeuge auf dem Hof zum Verkauf stehen hat. Gut. Das muss man aber auch zunächst beweisen können, ob die Fahrzeuge demjenigen überhaupt gehören, der dir das Fahrzeug verkauft hat.
Jedoch unter der Tatsache, dass du selbst alles verkehrt gemacht hast, sehe ich ehrlich gesagt kaum irgend eine Chance, dass da dir geholfen werden kann. Rechtlich gesehen jedenfalls. Du hast keinen Namen des Verkäufers, du hast keinen richtigen Kaufvertrag, du hast keinen belegbaren Beweis, du hast im Prinzip, abgesehen von der Quittung, rein nichts und gar nichts. Nur den Wagen halt.
Ein Versuch ist es jedoch Wert, mit dem Rechtsbeistand und der Rückgabe des Fahrzeugs.
Du kannst vielleicht, sofern möglich, ein Beratungsgespräch bei einem Rechtsanwalt holen. Wenn machbar unverbindlich.
Aber im schlimmsten Fall, sitzt du noch auf die zusätzlichen entstehenden Kosten drauf, wenn es gar keinen Ausweg gibt und beim Verkäufer nichts zu holen ist.
Als Fazit sage ich: Fehler können passieren, aber man sollte sich davor versuchen zu schützen und man sollte sich möglichst soviel wie nur möglich informieren, bevor etwas schief geht oder bevor man etwas unternimmt. Du hast einen Selbstversuch unternommen, auf eigene Gefahr, sowie es aussieht, und bist gleich in die Tiefe gestürzt und hast eine schlechte Erfahrung gesammelt. Jetzt hast du die Lehre daraus gezogen und bist im Endeffekt ein wenig Schlauer und weißt hoffentlich nun, wie du in Zukunft diese Sache angehen solltest. Nicht jeder hat in diesem Bereich Erfahrung, aber man kann so einiges dazu lernen.
Mach das Beste daraus oder verkauf den Wagen selbst oder tausch den Wagen mit jemanden, oder versuche die Touren, die ich bereits oben genannt habe. Oder du reparierst den wagen und fährst damit selbst und wirst glücklich.
Ich drücke dir die Daumen, dass sich alles ins Gute für dich wendet. Ansonsten für die Zukunft immer eine zweite Meinung einholen und am Besten eine Fachperson zum Kauf mitnehmen. Und immer Augen Auf beim Autokauf. Viel Glück und viele Grüße.
Zitat:
Original geschrieben von quali
Zitat:
Original geschrieben von quali
Ich habe mir erlaubt, Deinen Betrag mit Absätzen zu versehen, damit er übersichtlicher wird. Dein Einverständnis vorausgesetzt.Zitat:
Original geschrieben von quicksilver-1978
Hallo zusammen, ich melde mich hier nun mal wegen eines anderen Problems zu Wort und hoffe, dass ich nicht doch einen bestehenden Beitrag übersehen habe.Zu meinem Problem:
Ich habe mir im Oktober eine Mercedes C 180 Klasse gebraucht gekauft, da mein alter Wagen überraschend das Zeitliche gesegnet hat.
Im Internet habe ich über Ebay Kleinanzeigen dann ein Inserat gefunden, dass sich auf den ersten Blick ganz gut angehört hat. Da ich zur Gattung Frau gehöre, die absolut keine große Ahnung von Autos besitzt, musste und konnte ich mich nur auf
mein Auge verlassen, das bekanntlich gerade in solchen Dingen täuschen kann. Ich bin also zu dem privaten Anbieter gefahren und habe mir den Wagen angeschaut.Probefahrt habe ich auch gemacht. Der Wagen stand sauber da, fuhr sich auch wirklich ohne Probleme. Als ich mir dann die Tüv Papiere angeschaut habe ( der TÜV wurde bereits im April 2013 gemacht ) ist mir aufgefallen, dass unter Hersteller nicht der Mercedes vermerkt war, sonder ein Ford.
Ich habe den Verkäufer daraufhin gewiesen, der erst meinte, dass es nicht sein kann und ich ihm gesagt habe, das er das ja selbst lesen kann hier.
Er hat mir dann gesagt, dass er nicht lesen könne und er erst seinen Sohn anrufen müsse. Dieser kam dann auch noch und hat auch gleich beim TÜV angerufen und den Sachverhalt geschildertEr meinte dann, wir können mit dem Wagen zum TÜV fahren, dann würde nochmals ein TÜV gemacht werden, da hier wohl etwas schief gelaufen sei.
Wir sind dann zu dritt mit dem Wagen zum TÜV gefahren.
Erst dann habe ich dem Verkäufer auch das Geld ausgehändigt. Jetzt habe ich allerdings einen Ölwechsel machen lassen und meiner Werkstatt gesagt sie sollen sich dabei auch gleich mal den Wagen durch checken.
Die Werkstatt meinte nach der Durchsicht, dass der Wagen so keinen TÜV hätte bekommen dürfen.Im TÜV Bericht wurde zwar erwähnt, dass der Motor ölfeucht sei und somit nur einen geringen Mangel habe.
Allerdings ist der Federdom komplett durchgerostet und auch die Bremsschläuche hinten sind sehr rissig. Er meinte ich solle bei dem TÜV Prüfer ( KÜS ) anrufen und dies mitteilen, dass mir evtl. den Mängel entweder beseitigen oder den Wagen ganz zurück kaufen, da der Ankauf nur auf Grund des TÜV Berichts erfolgte.
Dies habe ich auch getan. Der TÜV Prüfer verwies mich erst zum Verkäufer, allerdings habe ich ihm gesagt, dass ich ich von IHM eine Erklärung möchte wie es sein kann das in 2 TÜV Berichten diese erheblichen Mängel nicht erwähnt wurden und der Wagen dennoch TÜV bekommen habe.
Er verwies mich erneut zum Verkäufer was ich auch wieder ignoriert habe, da meiner Meinung nach der TÜV Bericht nicht korrekt ist und somit er mein Ansprechpartner ist. Daraufhin hat er mir den Hörer aufgelegt und ist auch nicht wieder an das Telefon ran. So und nun zu meiner Frage, da ich mich damit überhaupt nicht auskenne, was kann ich hier machen?
Vielleicht wäre es noch interessant zu erwähnen, dass der private Verkäufer früher einmal ein gewerblicher Verkäufer war und auch als ich den Wagen besichtigt habe standen einige Autos zum Verkauf auf seinem Grundstück.
Er meinte nur er biete es an, dass die Leute ihre Autos die sie verkaufen wollen, dort abstellen. Ich habe den Verdacht, dass der TÜV Bericht schlicht ein Gefälligkeitstüv ist, da er ja wie gesagt sicher als "ehemaliger"Verkäufer dort auch bekannt sein muss, und der TÜV Prüfer am Telefon auch erst nachdem der Name gefallen war, so unhöflich wurde. Ein Kaufvertrag existiert ebenfalls nicht weil wie gesagt ich keinen dabei hatte und er ja wie er meinte nicht lesen kann. Eine einfache Quittung habe ich.Viele Grüße
quali
Dank dir kein Problem. Stimmt so ist es wesentlich übersichtlicher.
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Hallo zusammen,
Quecksilber hat die Frage auch im W202-C-Klasse-Forum gestellt, hier der Querverweis - vielleicht ganz interessant...:
* Klick * - die gleiche Frage im anderen Forum
Gruß Jörg
@quicksilver
Dein Ansprechpartner ist der bzw.die Verkäufer (Vater + Sohn)
Über den KÜS Prüfer kannst du dich aufregen , der ist aber nicht dein Vertragspartner.
Du kannst dich aber natürlich jederzeit über die "fahrlässige" Prüfung deines Fahrzeugs beschweren
und das kann dann auch Konsequenzen haben für diesen Prüfer , hilft aber wohl nicht bei der Lösung
deines Problems !
Ich habe schon recht viele Gebrauchtwagen in meinem Leben gekauft oder
Freunden dabei zur Seite gestanden, daher ist mir die Vorgehensweise deines
Verkäufers schon untergekommen.
Hilfreich könnte es sein , mit dem Halter ,der vor den beiden "Verkäufern" das
Fahrzeug hatte, Kontakt aufzunehmen um möglichst viele Infos zu dem Fahrzeug zu bekommen.
Ich glaube , Vater und Sohn waren nur ein paar Monate Halter des Fahrzeugs , der Halterwechsel
innerhalb der Familie diente nur dazu , die Daten des Vorbesitzers für dich zu verschleiern.
Ich rate jetzt mal ins blaue.
1. Den alten Brief oder ein Scheckheft gibts nicht mehr ? Vater und Sohn stehen als einzige Halter (fest) im Brief und somit ist die Halter-Historie des Fahrzeugs rnicht mehr einsehbar.
Vorherige Halter sind nur durch hohen Aufwand zu ermitteln.
Eventuell musst du sogar damit rechnen, das der km-Stand lt. Tacho nicht der tatsächlichen
Laufleistung entspricht, der wurde ja wohl auch nicht schriftlich fixiert ?
2. Wenn das Auto so gut wäre wie angepriesen , dann wäre es wesentlich teurer gewesen ,
oder stünde erst gar nicht zum Verkauf !!
3. Ja ,ich glaube, die haben einen junerfahrenen Käufer gesucht dem sie das Teil andrehen konnten ,
und auch die "guten" Beziehungen zum KÜS Prüfer haben dabei sehr geholfen.
Mein Ansatz: Wie würde ich vorgehen ?
Vor wem zittern die höchsten Tiere?
Den Finanzbehörden !
Der Hinweis , das du dich mal beim Finanzamt schlau machen wirst ,
könnte den "Verkäufer" vielleicht noch mal zum nachdenken bewegen .
Dein Verkäufer ist sicherlich kein Analphabet kann also lesen und schreiben kann (in arabisch oder türkisch).
Du solltest du die Verhandlungen aber gleich mit seinem Sohn führen.
Der Vater diente wahrscheinlich sowieso nur als Strohmann für den Verkauf.
Der Rechtsweg ist zwar die elegantere Lösung , kann aber ohne Rechtsschutz recht teuer werden.
Da es hier nur um etwa 1400 Euro geht und ein für dich positiver Ausgang nicht
sicher ist , keine einfache Entscheidung.
Ich habe Rechtsschutz und wenn ich nach einem Fahrzeugkauf merke , das ich trotz größtmöglicher
Vorsicht doch getäuscht wurde , dann kommt nach einem negativ verlaufenen persönlichen Gespräch
gleich der Breif von meinem Anwalt , das kostet mich und zeigt meistens die nötige Wirkung.
Aber soweit muss es ja vielleicht gar nicht kommen.
Versuche möglichst höflich aber bestimmt aufzutreten , biete dem Verkäufer einen Kompromiss an
bei dem er sein Gesicht wahren kann , aber mache ihm auch klar welche Schritte du gehen wirst wenn es zu keiner Einigung kommt.
Aber rechne auch damit , das man dir droht oder zumindest versucht dich einzuschüchtern ,
und daher die Verhandlungen nicht alleine führen , und einen Zeugen zu haben ist ja auch recht hilfreich.
Viel Glück und in der Ruhe liegt die Kraft
Mali
Das meiste hier stimmt ja was ihr schreibt.
Aber hatt der TÜV Prüfer versagt.muss er für den Schaden aufkommen.
Hatte selbe problem.war bei Anwalt damals.da wurde der TÜV Prüfer, Regresspflichtig gemacht.
Dafür hatt er ja betriebshaftpflucht.
Mfg
Zitat:
@zauberer8899 schrieb am 6. September 2020 um 15:37:37 Uhr:
Das meiste hier stimmt ja was ihr schreibt.
Aber hatt der TÜV Prüfer versagt.muss er für den Schaden aufkommen.
Hatte selbe problem.war bei Anwalt damals.da wurde der TÜV Prüfer, Regresspflichtig gemacht.
Dafür hatt er ja betriebshaftpflucht.
Mfg
Du hast registriert das der Beitrag aus 2013 ist?
Gruß der Ballu