Falsche Verwarnung Parken

Hallo zusammen,

ich habe einen Strafzettel für zu langes Parken ohne Parkschein bekommen.
Laut Strafzettel von 12:01 Uhr bis 14:55 Uhr.
Allerdings war ich von 12 bis 14 Uhr gar nicht da. Das war nämlich meine Mittagspause und ich bin weggefahren für die 2 Stunden. Als ich wieder kam, habe ich auf dem gleichen Prakplatz wieder geparkt.
Ich vermute der Kontrolleur hat mein Auto vor 12 Uhr gesehen und ist um 14:55 Uhr davon ausgegangen, dass ich gar nicht weg war. Ich habe auch Zeugen die beweisen können, dass ich nicht dort habe parken können um diese Zeit.
Muss der Kontrolleur nicht irgendwie festhalten, dass ich mein Auto nicht bewegt habe? Sprich Beweisbild vom Reifenstand?

Vielen Dank für eure Antworten.

LG

54 Antworten

Parken über eine App, neumodischer Kram, wüsste ich gar nicht wie ich das machen soll. 🙂😁😉
Was steht denn in den AGBs zu diesem Thema, also kurzzeitiges verlassen des Parkplatzes und dann ohne „Parkschein„ weiter parken ?

Easypark, superpraktisch. Kannst du auch von weiter weg verlängern wenn es sein muss.

Zitat:

@-Franzi- schrieb am 26. August 2023 um 07:27:24 Uhr:


5. Es ging mir lediglich um die Frage, ob die vom Ordnungsamt nicht irgendwelche Beweise vorlegen müssen, wenn es um so eine lange Zeit geht

Entweder habe ich es überlesen, oder du hast noch nicht beim Ordnungsamt nachgefragt... Falls es noch nicht passiert ist, würde ich denen das mitteilen. Wir wissen aktuell nicht, welche Daten das Ordnungsamt hat... Die Kontaktaufnahme wird eh erfolgen müssen, wenn du einen Einspruch machen willst.

Für den Einspruch muss sie aber den Bußgeldbescheid abwarten.
Aktuell hat sie nur ein Verwarngeld , oder ist sie schon eins weiter.

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Möglichkeit 1. Verwarngeld akzeptieren 35 EUR
Möglichkeit 2. Verwarngeld nicht akzeptieren, Bußgeldbescheid abwarten, Einspruch einlegen, Behörde erkennt den Fehler und heilt diesen, heißt sie verschickt einen neuen BG Bescheid mit den Richtigen Tatbestand, dann 25 EUR Bußgeld und 28,50 EUR Verfahrenskosten = 48,50 EUR.
Möglichkeit 3. Einspruch gegen Bußgeldbescheid, Behörde korrigiert nicht. Es geht vor Gericht. Richter erkennt den Fehler und korrigiert Bußgeld sind dann 25 EUR Bußgeld, 28,50 EUR Verfahrenskosten und 55-80 EUR Gerichtskosten + wenn der Mitarbeiter vom OA als Zeuge geladen wird nochmal Zeugenentschädigung.

Finde das erste irgendwie günstiger, recht haben und recht bekommen sind zwei verschiedene paar Schuhe und manchmal ist abhacken günstiger als sich das Recht erstreiten.
Weis nicht ob man besser schlafen kann wenn man recht bekommt und das Bußgeld um 10 Euro gesenkt kriegt aber dafür einen Haufen Gebühren zahlen muss.

Wie kontrolliert denn das OA wen nur über App bezahlt wird und kein Parkschein mehr gezogen wird ?

Zitat:

@SuedschwedeV70 schrieb am 26. August 2023 um 10:21:43 Uhr:


Wie kontrolliert denn das OA wen nur über App bezahlt wird und kein Parkschein mehr gezogen wird ?

Vermutlich mit dem Kennzeichen (bleibt ja kaum was anderes).

Gruß Metalhead

Ich nutze, wenn möglich, auch immer Easypark. Da gibt's auch eine Einspruchsmöglichkeiten in der App, wenn man denkt, man hat unberechtigter Weise eine Strafe bekommen.
Einfach mal darüber probieren den Sachverhalt zu schildern und Einspruch einzulegen?

Genau, die Erfassung erfolgt über das Kennzeichen.

Easypark verschickt Bescheide? Wusste nicht,dass dies eine öffentliche Verwaltung ist

Zitat:

@Owinator schrieb am 26. August 2023 um 10:21:31 Uhr:



...recht haben und recht bekommen sind zwei verschiedene paar Schuhe und manchmal ist abhacken günstiger als sich das Recht erstreiten...

Im Mittelelter hat man Dieben die Hand abgehackt. Für ein banales Parkvergehen finde ich diese Maßnahme aber schon etwas zu extrem 😁

Zitat:

@windelexpress schrieb am 26. August 2023 um 10:50:24 Uhr:


Easypark verschickt Bescheide? Wusste nicht,dass dies eine öffentliche Verwaltung ist

Nein, tun sie natürlich nicht. Aber wenn du einen Bescheid trotz aktivem EasyPark bekommst, kannst du das in der App melden.
K.a. was dann weiter geschieht...habe keine Erfahrung damit, nur den Menüpunkt gesehen.

Zitat:

@790830 schrieb am 26. August 2023 um 11:24:05 Uhr:



Zitat:

@Owinator schrieb am 26. August 2023 um 10:21:31 Uhr:



...recht haben und recht bekommen sind zwei verschiedene paar Schuhe und manchmal ist abhacken günstiger als sich das Recht erstreiten...

Im Mittelelter hat man Dieben die Hand abgehackt. Für ein banales Parkvergehen finde ich diese Maßnahme aber schon etwas zu extrem 😁

Haha....ich hab das gleiche gedacht. Abhaken sollte genügen.

Die Behörde hat festgehalten, dass du vor deiner Mittagspause dort geparkt hast und dass du nach deiner Mittagspause (wieder) dort geparkt hast. Sie müssen nicht durchgängig nachvollziehen und kontrollieren, ob du den Wagen mal für eine Weile weggefahren hast. Den Beweise wirst DU vorlegen müssen (Quittung vom Essen, anderen Parkplatz?). Zeugenaussagen können ebenso helfen.
Aber lohnt der Aufwand? Wenn die Bußgeldstelle nicht darauf eingeht, hast du mehr Kosten am Hals als vorher. (wär es mir hier nicht wert für Geld + Zeit)

Gruss

Zitat:

@Glg11 schrieb am 26. August 2023 um 23:03:10 Uhr:


Sie müssen nicht durchgängig nachvollziehen und kontrollieren, ob du den Wagen mal für eine Weile weggefahren hast. Den Beweise wirst DU vorlegen müssen...

Wo hast du denn das gelesen?

35,- zahlen und gut, fertig

Tom

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