Falsche Verwarnung Parken
Hallo zusammen,
ich habe einen Strafzettel für zu langes Parken ohne Parkschein bekommen.
Laut Strafzettel von 12:01 Uhr bis 14:55 Uhr.
Allerdings war ich von 12 bis 14 Uhr gar nicht da. Das war nämlich meine Mittagspause und ich bin weggefahren für die 2 Stunden. Als ich wieder kam, habe ich auf dem gleichen Prakplatz wieder geparkt.
Ich vermute der Kontrolleur hat mein Auto vor 12 Uhr gesehen und ist um 14:55 Uhr davon ausgegangen, dass ich gar nicht weg war. Ich habe auch Zeugen die beweisen können, dass ich nicht dort habe parken können um diese Zeit.
Muss der Kontrolleur nicht irgendwie festhalten, dass ich mein Auto nicht bewegt habe? Sprich Beweisbild vom Reifenstand?
Vielen Dank für eure Antworten.
LG
54 Antworten
Naja, was fuer ein Aufwand?
Telefon in die hand nehmen und mit dem Sachbearbeiter telefonieren.
Wenn erfolgreich, gut, wenn nicht abhaken und bezahlen.
Hat bei mir schon funktioniert. Ich hatte vergessen den Anwohnerparkausweis auszulegen.
Der nette Sachbearbeiter meinte, dass Sie die bei einem Verstoss pro Jahr ein Auge zudruecken.
Noch ein Photo vom Parkausweis hingeschickt und es wurde eingestellt. 🙂
Zitat:
@onzlaught schrieb am 25. August 2023 um 14:54:55 Uhr:
Wenn Deine Zeugen für Dich aussagen das Du zwischenzeitlich weg warst wird damit aber gleichzeitig bewiesen das Du zweimal ohne Parkschein dort gestanden hast....oder nicht?
Nein, -Franzi- hatte bis 12:00 Uhr als Sie weggefahren ist ja einen gueltigen Parkschein.
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 25. August 2023 um 15:02:39 Uhr:
Telefon in die hand nehmen und mit dem Sachbearbeiter telefonieren.
Wie das? Geht Doch nie einer ans Telefon
Klar 10€ hin oder her. Mir geht es aber um die Tatsache, dass er mir eine Verwarnung ausgestellt hat, obwohl ich in diesem Zeitraum dort gar nicht geparkt habe. Und das geht nicht.
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Keine Ahnung wie es in der Stadt ist, bei uns machen die Fotos vom Auto und wenn man auf Langzeitparker guckt die unzulässig verlängern auch vom Ventilstand. Völlig identisch auf dem gleichen Parkplatz 2h später wieder einparken schafft man nicht.
Also vorsichtig falls das nur Ausrede ist 😉
Aber mal nachfragen warum das Ticket und was die für Beweise hätten kann man in jedem Fall.
Ich würde mit den realen Fakten Einspruch einlegen und parallel Anzeige gegen den OA-Mitarbeiter wegen Falschbeurkundung im Amt und aller anderen in Betracht kommenden Delikte erstatten. Dann hat die andere Seite der lustigen Veranstaltung auch mal etwas Spaß mit der Justiz.
Kanonen und Spatzen?
Wenn man zu unrecht belangt wird und das ausnahmsweise mal belegen kann, dann schon. Auch wenn es Zeit kostet.
Ball flach halten und erstmal gucken was für Beweise die Ordnungsbehörde hat? 😕
Zitat:
@-Franzi- schrieb am 25. August 2023 um 14:38:32 Uhr:
Ich habe dann um 14 Uhr vergessen einen Parkschein zu lösen.
Das ist die Stelle, an der es für mich unglaubwürdig wird.
Beim ersten mal ordentlich den Parkschein gelöst, beim zweiten Mal vergessen? Kann man glauben, muss man aber nicht.
So ist es. Und warum diese nicht ganz unwichtige Info nicht gleich schon im ersten Beitrag erwähnt wurde, weiß nur der TE selbst.
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 25. August 2023 um 15:03:53 Uhr:
Zitat:
@onzlaught schrieb am 25. August 2023 um 14:54:55 Uhr:
Wenn Deine Zeugen für Dich aussagen das Du zwischenzeitlich weg warst wird damit aber gleichzeitig bewiesen das Du zweimal ohne Parkschein dort gestanden hast....oder nicht?Nein, -Franzi- hatte bis 12:00 Uhr als Sie weggefahren ist ja einen gueltigen Parkschein.
Wenn der aber sichtbar vorne im Auto liegen geblieben ist geht Antoni Kontroletti davon aus das das Auto da durchweg gestanden hat. Hätte kein Parkschein dringelegen hätte mit Besuch um 14:55 quasi die erste Bestandsaufnahme begonnen.
Zitat:
@-Franzi- schrieb am 25. August 2023 um 14:10:01 Uhr:
...
ich hatte als ich da stand immer einen gültigen Parkschein.
...
Zitat:
@-Franzi- schrieb am 25. August 2023 um 14:38:32 Uhr:
Mein Parkschein ging bis 12 Uhr und da bin ich dann auch weggefahren bis 14 Uhr. Ich habe dann um 14 Uhr vergessen einen Parkschein zu lösen
...
Solch widersprüchliche Aussagen solltest du aber nicht machen, wenn du dein (berechtigtes?) Ticket nicht bezahlen möchtest 😉
Zitat:
@-Franzi- schrieb am 25. August 2023 um 14:38:32 Uhr:
Mein Parkschein ging bis 12 Uhr und da bin ich dann auch weggefahren bis 14 Uhr. Ich habe dann um 14 Uhr vergessen einen Parkschein zu lösen. Um 14:55 Uhr hat er dann einen Strafzettel ausgestellt für 2h 55min parken ohne Parkschein.
Es sind aber nur die 55min wo ich wirklich keinen Parkschein gelöst habe. Die 2 Stunden waren einfach nur mutmaßen des Kontrolleurs.
Sry das Vollzitat muss sein in diesen Fall...
Also jetzt mal GANZ EHRLICH!!! Völlig verdient dein Strafzettel. Solltest Du ganz schnell unter Lebenserfahrung bzw Lehrgeld verbuchen und jetzt einfach dieses Thema dann gut sein lassen...
1. Es liegt kein Parkschein im Auto, dass funktioniert alles über App
2. Habe ich vergessen einen um 14 Uhr zu lösen, weil ich auf der Arbeit direkt zu tun hatte und dann kann so etwas mal untergehen
3. Ich lasse mich hier nicht als Lügnerin hinstellen! Ich habe bisher jeden Strafzettel direkt bezahlt, warum sollte ich jetzt derartigen Aufwand betreiben?
4. Dann soll er mir einen Strafzettel für die 55min ausstellen, aber nicht für 2 h wo ich gar nicht da war
5. Es ging mir lediglich um die Frage, ob die vom Ordnungsamt nicht irgendwelche Beweise vorlegen müssen, wenn es um so eine lange Zeit geht