Falsche Verwarnung Parken
Hallo zusammen,
ich habe einen Strafzettel für zu langes Parken ohne Parkschein bekommen.
Laut Strafzettel von 12:01 Uhr bis 14:55 Uhr.
Allerdings war ich von 12 bis 14 Uhr gar nicht da. Das war nämlich meine Mittagspause und ich bin weggefahren für die 2 Stunden. Als ich wieder kam, habe ich auf dem gleichen Prakplatz wieder geparkt.
Ich vermute der Kontrolleur hat mein Auto vor 12 Uhr gesehen und ist um 14:55 Uhr davon ausgegangen, dass ich gar nicht weg war. Ich habe auch Zeugen die beweisen können, dass ich nicht dort habe parken können um diese Zeit.
Muss der Kontrolleur nicht irgendwie festhalten, dass ich mein Auto nicht bewegt habe? Sprich Beweisbild vom Reifenstand?
Vielen Dank für eure Antworten.
LG
54 Antworten
Zitat:
@Glg11 schrieb am 26. August 2023 um 23:03:10 Uhr:
Die Behörde hat festgehalten, dass du vor deiner Mittagspause dort geparkt hast und dass du nach deiner Mittagspause (wieder) dort geparkt hast. Sie müssen nicht durchgängig nachvollziehen und kontrollieren, ob du den Wagen mal für eine Weile weggefahren hast. Den Beweise wirst DU vorlegen müssen (Quittung vom Essen, anderen Parkplatz?). Zeugenaussagen können ebenso helfen.Gruss
Das passt mit meiner Auffassung zum Rechtsstaat nicht zusammen. Wenn mir etwas vorgeworfen wird, muss mir das nachgewiesen werden, nicht ich muss das Gegenteil beweisen.
Auch wenn es nur eine Lappalie ist.
Zitat:
@speedrs4 schrieb am 27. August 2023 um 09:23:46 Uhr:
35,- zahlen und gut, fertigTom
Warum nicht den Beiträgen ein linke geben, wo die Meinung schon geschrieben steht, anstatt die "Zahlen und gut ist" Aussage zu wiederholen?
Zum Beispeil den beiden auf Seite 1:
25. August 2023 um 14:53:16 Uhr
25. August 2023 um 14:58:35 Uhr
Völlig korrekt, zumal die günstigste Alternative noch gar nicht genannt wurde.
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Hallo Franzi,
wenn den Behörden nicht bekannt, dass du den Wagen dort abgestellt hast, gibt noch die Alternative, erstmal nix zu machen, also auf die Verwarnung nicht zu reagieren. Entweder kommt dann gleich ein Kostenbescheid von 23,50,- € oder erst ein Bußgeldbescheid. In dem zweiten Fall antwortest du einfach, dass du das Fahrzeug dort nicht abgestellt hast. Anschließend erhältst du dann den Kostenbescheid. Den bezahlst du dann und gut ist. Problematisch wird es nur, wenn du en Bußgeldbescheid innerhalb von ca. 1 Monat nach dem Parkverstoß erhältst oder du auf die Verwarnung schon reagiert hast.
Alternativ kannst du bei der Behörde anrufen und die Sache versuchen klarzustellen. Es gibt auch nette Sachbearbeiter(innen) die abweichend von dem Regelverfahren, dann einfach eine korrigierte Verwarnung ausstellen.
Geht der Sachbearbeiter oder die Sachbearbeiterin nicht darauf ein, wird es auf jeden Fall teurer als die 35,- €, auch wenn der Vorwurf später noch auf entsprechend deinen Angaben korrigiert wird.
Gruß
Uwe
Ich verstehe das noch nicht so ganz.
Man bezahlt sein Parkschein per App und das OA hat / muss Zugriff auf den Anbieter der App haben.
Dort kann dann der Mitarbeiter anhand des Kennzeichen nachvollziehen wann gebucht wurde, oder ?
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Stimmt, wenn die Buchung per App personenbezogen ist. Daran habe ich nicht gedacht. Daher lieber weiterhin Oldschool und ein Parkticket aus dem Automaten.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 27. August 2023 um 17:18:51 Uhr:
Stimmt, wenn die Buchung per App personenbezogen ist.
Die App ist genau so persoenbezogen, wie das Kennzeichen. Man kann nachvollziehen, auf wessen Namen es registriert ist, aber nicht, wer es zu diesem Zeitpunkt benutzt hat. 😉
Das Verfahren nicht zu bezahlen,basiert ja darauf, dass man sich (angeblich) nicht erinnern kann, wer das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Vorwurfs geführt hat. Es wird einem zugestanden, dass man sich tatsächlich nach ca. 14 Tagen nicht mehr erinnern kann.
Mit App ist ein Bezahlvorgang des App-Inhabers daran gekoppelt und man holt sich normalerweise das Geld, wenn man selbst nicht geparkt hat, zurück, oder zumindest weiß zumindest, für wen man bezahlt hat. Ob man dann noch von der Behörde die Behauptung akzeptiert wird, dass man nicht weiß, wer gefahren ist, kann ich nicht beurteilen.
Daher möchte ich mich nicht raushängen und behaupten, dass das Verfahren mit dem Nichtzahlen auch funktioniert, wenn das Parkticket mit App „gezogen“ wird.
Gruß
Uwe
Zitat:
@790830 schrieb am 26. August 2023 um 11:24:05 Uhr:
Zitat:
@Owinator schrieb am 26. August 2023 um 10:21:31 Uhr:
...recht haben und recht bekommen sind zwei verschiedene paar Schuhe und manchmal ist abhacken günstiger als sich das Recht erstreiten...Im Mittelelter hat man Dieben die Hand abgehackt. Für ein banales Parkvergehen finde ich diese Maßnahme aber schon etwas zu extrem 😁
Falschparkern wird i.d.R. neuerdings der Fuß abgehackt. Das Strafsystem entwickelt sich halt immer weiter.
Fußabhacken wäre doch keine Strafe oder Einschränkung für die Täter. Sind doch eh schon lauffaul. 😁
Zitat:
@SuedschwedeV70 schrieb am 27. August 2023 um 16:36:54 Uhr:
Ich verstehe das noch nicht so ganz.
Man bezahlt sein Parkschein per App und das OA hat / muss Zugriff auf den Anbieter der App haben.
Dort kann dann der Mitarbeiter anhand des Kennzeichen nachvollziehen wann gebucht wurde, oder ?
Genau so funktioniert das, habe ich vor kurzem in Großbritannien kennengelernt. Der freundliche Parkwächter hat mir einen Apparat gezeigt, in der er die Kennzeichen eintippt und der ihm den per Justpark bezahlten Parkschein bestätigt.