Falsche Restwertermittlung durch SV

Hallo,

ich habe mich gerade hier neu angemeldet weil ich hoffe hier vielleicht Hilfe zu finden.
Ich hatte am 14.03.2008 einen unverschuldeten Unfall. Ich habe einen Gutachter bestellt der eine Schadenhoehe von 20900 Euro sowie einen WBW von 24200 Euro ermittelt hat. Soweit so gut. Den Restwert hat er mit Hilfe von Autoonline (nicht von mir bekannt gewesen) mit 11330 Euro ermittelt. Ich wollte jetzt auf WBW - Restwert abrechnen und habe mich mit dem im Gutachten genannten Autohaus in Verbindung gesetzt. Jetzt das Problem mein Wagen ist ein rechtslenker. Das Autohaus moechte den Wagen jetzt nicht haben und die naechsten zwei Bieter auch nicht. Alle 3 sagen das es in Autoonline nicht klar geschildert wurde das es sich um einen Rechtslenker handelt. Ein Autohaus hat sogar bei dem SV angerufen und um Stellungnahme gebeten. Der hatte nur zur Antwort gegeben das sich dann die Versicherung und die Frau F....(ich) darum kuemmern muessen. Er haette angegeben das es sich um einen Rechtslenker handelt (auch wenn sehr klein angegeben) und pasta. Die Versicherung hat jetzt schon das Gutachten mit dem Anwaltsbrief das ich WBW-Restwert abrechnen moechte. Ich habe jetzt tierische Angst das ich auf dem Unfallwagen sitzen bleibe und keiner sich die Schuld annimmt. Ich schlafe schon seit zwei Wochen kaum habe 8 kg abgenohmen und fuehle mich einfach alleine gelassen und ueberfordert mit dem ganzen. Mein Anwalt hat auch nicht gerade einen Plan. Falls jemand Erfahrung mit sowas hat bitte Antworten.

92 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von dane-gavin93


Der Haendler wo ich den Outlaender kaufen moechte kann den Preis fuer meinen Wagen als Unfallwagen nicht mehr geben. (Verstaendlich).

Und deswegen bekommst du ja normalerweise den Minderwert von der Versicherung als Ausgleich!

Steht dazu eigentlich was in dem Gutachten?

Grüße
Steini

Ja Wertminderung 1200 Euro. Haendler allerdings gar nicht an Unfallwagen interessiert.

Der Haendler hatte einen Abnehmer in England der den Wagen als Unfallwagen nicht haben moechte. Ich habe allerdings das Schreiben das er den Wagen vor dem Unfall fuer 18000 Pfund angekauft haette. Vielleicht hilft das ja. Man sollte ja bei einem unverschuldeten Unfall kein Verlust machen. Ich will mich auch nicht berreichern sondern nur das haben was ich vor dem Unfall gehabt haette. Den Stress den ich bis jetzt hatte kann mir eh keiner bezahlen.

Hmm, meinst du mit Unfallwagen jetzt den un reparierten?? Ich meine halt, wenn du reparieren lässt und dann mit dem Preisnachlass von den 1200 EUR, die du ja von der Vers. erhälst kommst du doch mit 0 Verlust raus.

Oder für welchen Preis würde der Händler ihn denn nehmen? Achja, und noch ein Tip 😉 Jünger wird das Fzg auch nicht mehr wenn du dich noch ewig nicht entscheidest bzw streitest 😉

Grüße
Steini

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Nein der Haendler hat gar kein Interesse mehr bzw Aufkaeufer in England. Ich weiss das der Wagen nicht juenger wird aber ich habe mich schon in England erkundigt und das hoechste Gebot fuer reparierten Unfallwagen was ich bis jetzt erhalten habe lag bei 13500 Pfund. Ein Verlust von 4500 Pfund. Deswegen muessen wir ja ueberlegen was wir machen. Ich weiss auch nicht mehr weiter.

Hatte auch erst einen Unfall. Heckschaden Mein Auto war auch fast Totalschaden. (Weiß die zahlen gar nicht mehr genau). Ich habs richten lassen. Somit war mein Restwert egal.

Hatte da aber mal bischen rumgelesen und da waren zwei Bundesgerichtshofsurteile die passen und Fragen aufwerfen.

Zitat:

A) Urteil des VI. Zivilsenats vom 30.5.2006 - VI ZR 174/05

Leitsatz: BGB § 249 Abs. 2 Satz 1 Hb Zur Bedeutung von Kosten einer konkreten Ersatzbeschaffung und eines konkret erzielten Restwerts bei fiktiver Schadensabrechnung auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens.

Aus den Gründen:

…Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 12. Juli 2005 - VI ZR 132/04 - aaO m.w.N.) ausgesprochen hat, steht eine solche Ersatzbe-schaffung als Variante der Naturalrestitution unter dem Gebot der Wirtschaft8lichkeit, das auch für die Frage gilt, in welcher Höhe der Restwert des Unfall-fahrzeuges bei der Schadensabrechnung berücksichtigt werden muss. Dies bedeutet, dass der Geschädigte bei der Schadensbehebung gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB nach der “subjektbezogenen Schadensbetrachtung” im Rahmen des ihm Zumutbaren und unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten den wirtschaftlicheren Weg zu wählen hat. Der Geschädigte leistet dem Gebot zur Wirtschaftlichkeit im Allgemeinen genüge und bewegt sich in den für die Schadensbehebung nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB gezoge-nen Grenzen, wenn er die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeuges zu demjenigen Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständi-ger als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (vgl. Senatsur-teile …. 12. Juli 2005 - VI ZR 132/04 - aaO)

und B) Urteil des VI. Zivilsenats vom 12.7.2005 - VI ZR 132/04

Leitsatz: Realisiert der Geschädigte den Restwert durch den Verkauf seines Fahrzeugs, kann er seiner Schadensberechnung grundsätzlich den erzielten Restwertbetrag zugrundelegen. Macht der Haftpflichtversicherer des Schädigers demgegenüber geltend, auf dem regionalen Markt hätte ein höherer Restwert erzielt werden müssen, liegt die Darlegungs- und Beweislast bei ihm.

ZU A. Somit hat doch dein Gutachter einen falschen Restwert ermittelt, oder?

Fordere den Sacxhverständigen auf einen regionalen Restwert zu ermitteln und setze diesen notfalls gerichtlich mit deinem Rechtsanwalt durch.

oder

ZU B. du hast dem Versicherer doch mitgeteilt das der Restwert so nicht zu ermitteln war. Verkaufe ihn regional Meistbietend und lege den Erziehlten Restwertbetrag zugrunde.

(Wobei A aus dem Bauch raus besser scheint)
Ein bischen Stress gabs auch bei mir mit dem Gutachter. Bei dem Heckaufprall ist meine Frontscheibe an einem vorhandenen Steinschlag gerissen.

Der Gutachter war der Meihnung die Scheibe war vorher schon defekt. Ich hätte die Scheibe aber über meine Teilkasko kostenlos repariert bekommen und jetzt ist sie Totalschaden und ich muss die SB tragen.

Na ja dennoch im Vergleich zu dir mein lieber Mann ....

Good luck!

Grüße
Dennis

@Dennis D.

Dein Urteil, was du hier eingestellt hast nützt in diesem Fall gar nichts. 😉

Also, mein Anwalt hatte heute mit der Versicherung geredet und sagte das die sehr hilfsbereit waren. Sie hatten das Problem schon oefters gehabt(es wohnen viele Englaender hier) und meinten das Sie bis Hoehe netto Reparaturkosten + Wertminderung also insgesamt 18772 euro zahlen werden (Haette ich repariert haetten Sie ja auch nur den Betrag gezahlt). Werde ich den Wagen allerdings fuer weniger als 5428 Euro los muss ich damit leben. Ich glaube schon das ich diesen Restwert noch erzielen kann. Das muessen ja schon der Motor, Ledersitze (7 davon), DVD Spieler, Navi, 10 CD Spieler + MP3 Spieler ect ect wert sein. Ich verkaufe den Wagen sonst in Stuecken (haha). Ich werde natuerlich versuchen den Wagen fuer so viel wie moeglich zu verkaufen damit ich der Versicherung auch etwas Geld spare. Sind ja schliesslich unsere Beitraege die sonst immer hoeher werden. Mir ist schon ein Stein von Herzen gefallen. Die Versicherung sagte auch das Sie morgen schon einmal 10 000 Euro vorab ueberweisen.
Falls ich den Preis nicht erreichen kann werde ich mich noch mal an den Gutachter wenden und fragen ob er mir den Wagen noch einmal einstellt mit den 100 % Angaben aber nur im regionalen Markt.

Hallo,

na das ist ja schon etwas. Wahrscheinlich weiß die Versicherung, dass sie selbst mit dieser Lösung am besten wegkommt.
Jetzt hoffen wir nur, dass du den Wagen auch für den rechnerischen Restwert verkauft bekommst. Für Schlachter bzw. Teilehändler ist der Typ von Wagen aber evtl. nicht so der Hit. Aber man weiß ja nie. Vielleicht findet sich jemand, der sich auf diese Fahrzeug spezialisiert hat und über andere Verwertungsmöglichkeiten verfügt.
Der SV wird sicherlich auch dazu gelernt haben. So wie wahrscheilich einige andere Kollegen hier, einschließlich mir. Es kann wohl keiner behaupten, der nicht stetig mit solchen Konstellationen zu tun hat, dass er hier vollkommen sattelsicher und unfehlbar wäre.

Mfg.

SV Stoll

Hallo

ich faende es auch schade wenn das Auto zerlegt verkauft werden wuerde. Der SV in meinem Fall hatte allerdings schon einige englische Kunden und kannte die Ablaeufe. Deswegen konnte ich nicht verstehen warum er den Restwert nicht regional ermittelt hat und die Angaben in der Restwertboerse nicht deutlich fuer die Bieter gemacht hat. Obwohl ich mir darueber eigentlich kein Urteil bilden kann da ich ja nicht gesehen habe wie er es eingestellt hat. Ist fuer uns einfach ungluecklich gelaufen und wir muessen jetzt schauen wie wir den Wagen an besten verkauft bekommen. Ich bin allerdings froh das wir nicht repariert haben da ich denke das wir mehr Probleme bekommen haetten einen reparierten Unfallwagen zu verkaufen. Ich bin nur froh das die Versicherung diese Ablaeufe schon kennt weil Sie viele Englaender versichern und sie meinem Anwalt mitgeteilt haben das diese Situation bezueglich Restwertboerse kein Einzelfall ist. Muss wohl schon oefters vorgekommen sein. Dadurch waren Sie sehr kulant dem ganzen gegenueber und man musste nicht das ganze wegen Zoll und MwST nochmal erklaeren. Die Versicherung hat uns sogar einen Aufkaeufer in England genannt der meistens die englischen Totalschadenwagen ankauft. Habe heute mal angerufen und der nette Herr wird sich morgen bezueglich Angebot melden. Mal abwarten. Wegen dem schwachen Pfund erhoffe ich mir nicht zuviel.
Liebe Gruesse
dane-gavin93

Achja kleine Anmerkung noch. Ich bin einfach froh das der naechste Wagen ein steuerbezahlter Linkslenker ist. Diesen Muell moechte ich naemlich nicht nocheinmal mitmachen. Wie schnell so ein Unfall passiert habe ich ja leider am eigenen Leibe erfahren muessen haette aber nie erwartet was fuer Schwierigkeiten im Anschluss an dem Unfall auf einen zukommen. Aber danke an alle die mir ein paar gute Tips und troestende Worte haben zukommen lassen. Ich werde auf jeden Fall weiter berichten ob ich das gute Stueck loswerde.

ich bin auch froh, dass sich die regelung nun positiver zu gestalten scheint !
aber alles ist kein vergleich zu einem kind was dir vors auto rennt und du keine chance hast !
somit ist auch die aergerlichkeit eher relativ.
VOR diesem fall habe ICH angst..der rest ist ersetzbar ( von wem auch immer)
ich hatte dieses 1x und 20cm trennten kind und front.
ich bin eine ganze zeit ungern gefahren.
mfg
Harry

Hauptsache es sind alle Glücklich!🙂 und freue mich mit😁

Und wie man sieht geht alles an einem Tag! Am Montag RA eingeschaltet, der ruft an und der TE ist direkt auch informiert. Am nächsten Tag (quasi heute) ist direkt schon eine Vorschußzahlung von 10.000Euro versprochen auf dem Konto des TE und die ganzen Zahlung und der Schaden rguliert.

Noch schneller kann eine Schadensregulierung schon gar nicht mehr funktionieren. Schneller als jede Post eine regelrechte Blitzregulierung mit einem Anruf😁

Ich frage mich nur warum die Versicherung nur 10.000 Euro Vorschußzahlung macht, anstatt direkt die ganzen 18772 Euro zu überweisen wie der TE geschrieben hat.

Komische Schadensregulierung😕 Naja, wenns dann so funktioniert🙄

Zitat dane-gavin93:
"Also, mein Anwalt hatte heute mit der Versicherung geredet und sagte das die sehr hilfsbereit waren. Sie hatten das Problem schon oefters gehabt(es wohnen viele Englaender hier) und meinten das Sie bis Hoehe netto Reparaturkosten + Wertminderung also insgesamt 18772 euro zahlen werden (Haette ich repariert haetten Sie ja auch nur den Betrag gezahlt)."

"Mir ist schon ein Stein von Herzen gefallen. Die Versicherung sagte auch das Sie morgen schon einmal 10.000 Euro vorab ueberweisen."

Ich denke die Versicherung will erst mal warten fuer was einen Restwert ich den Wagen verkaufen kann (hoffe ich ja zumindestens). Wenn ich ihn fuer mehr verkaufen kann haetten sie mir ja zu viel bezahlt wenn sie direkt 18000 ueberweisen. Ich denke das Sie einfach schon einmal einen Teil bezahlen weil der Unfall auch schon einen Monat her ist und wir natuerlich schon auslagen hatten. Es ist auf jeden Fall gut zu wissen das der Unfallgegner die alleinige Schuld eingeraeumt hat.

Zitat:

Original geschrieben von Harry999


ich bin auch froh, dass sich die regelung nun positiver zu gestalten scheint !
aber alles ist kein vergleich zu einem kind was dir vors auto rennt und du keine chance hast !
somit ist auch die aergerlichkeit eher relativ.
VOR diesem fall habe ICH angst..der rest ist ersetzbar ( von wem auch immer)
ich hatte dieses 1x und 20cm trennten kind und front.
ich bin eine ganze zeit ungern gefahren.
mfg
Harry

Diese Situation moechte ich mir noch nicht mal vorstellen. Ich hoffe das du das Erlebnis gut ueberwunden hast. Ich bin froh das nicht mehr passiert ist. Ich habe selber 3 Kinder und weiss wie unberechenbar ihre Handlungen manchmal sein koennen. Vor allen Dingen wenn Sie in einem Spiel vertieft sind. Dein Erlebnis ist wirklich nicht vergleichbar mit meinem. Da nehme ich lieber Blechschaden und viel Aerger in Kauf als so ein Erlebnis zu haben. Sei dankbar das die 20 cm noch dazwischen waren.

Liebe Gruesse

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