Falsche Restwertermittlung durch SV

Hallo,

ich habe mich gerade hier neu angemeldet weil ich hoffe hier vielleicht Hilfe zu finden.
Ich hatte am 14.03.2008 einen unverschuldeten Unfall. Ich habe einen Gutachter bestellt der eine Schadenhoehe von 20900 Euro sowie einen WBW von 24200 Euro ermittelt hat. Soweit so gut. Den Restwert hat er mit Hilfe von Autoonline (nicht von mir bekannt gewesen) mit 11330 Euro ermittelt. Ich wollte jetzt auf WBW - Restwert abrechnen und habe mich mit dem im Gutachten genannten Autohaus in Verbindung gesetzt. Jetzt das Problem mein Wagen ist ein rechtslenker. Das Autohaus moechte den Wagen jetzt nicht haben und die naechsten zwei Bieter auch nicht. Alle 3 sagen das es in Autoonline nicht klar geschildert wurde das es sich um einen Rechtslenker handelt. Ein Autohaus hat sogar bei dem SV angerufen und um Stellungnahme gebeten. Der hatte nur zur Antwort gegeben das sich dann die Versicherung und die Frau F....(ich) darum kuemmern muessen. Er haette angegeben das es sich um einen Rechtslenker handelt (auch wenn sehr klein angegeben) und pasta. Die Versicherung hat jetzt schon das Gutachten mit dem Anwaltsbrief das ich WBW-Restwert abrechnen moechte. Ich habe jetzt tierische Angst das ich auf dem Unfallwagen sitzen bleibe und keiner sich die Schuld annimmt. Ich schlafe schon seit zwei Wochen kaum habe 8 kg abgenohmen und fuehle mich einfach alleine gelassen und ueberfordert mit dem ganzen. Mein Anwalt hat auch nicht gerade einen Plan. Falls jemand Erfahrung mit sowas hat bitte Antworten.

92 Antworten

Von wem stammt die Mitteilung, das für das unfallbeschädigte Fahrzeug in Deutschland noch ca. 2750 Euro Steuern und Zoll zu zahlen sind?

Nach meinem Wissensstand ist England EU-Mitgliedsstaat und sämtliche zollrechtlichen Grenzkontrollen entfallen, weil alle im Zollgebiet der Gemeinschaft beförderten Waren als Gemeinschaftswaren gelten und keiner zollamtlichen Überwachung unterliegen. Im Warenhandel innerhalb der Gemeinschaft sind daher weder Zölle zu zahlen noch sind Zollformalitäten zu erfüllen.

Bei gebrauchten Fahrzeugen (mehr als 6000 km oder älter als 6 Monate) ist die Umsatzsteuer des anderen EU-Landes bereits im Kaufpreis enthalten. In der Bundesrepublik Deutschland muss daher keine Umsatzsteuer mehr gezahlt werden.

Zitat:

Original geschrieben von dane-gavin93

Einen unreparierten KfZ nach England zu bringen geht auch nicht da die Loehne in England viel hoeher sind und es sich fuer keine Werkstatt damit lohnt.

Wie bitte ?

Höhere Löhne wie in Deutschland ???

so etwas gibt es ?

Nicht zu fassen... 😁

Das wir den Wagen steuerfrei kaufen konnten ist im Natorecht verankert. Wird der Wagen hier in Deutschland zugelassen muessen auf jeden Fall Steuern und MwSt gezahlt werden da der Wagen ja noch nie versteuert war. Mit der Einfuhr nach England ist es da was anderes da muss der Wagen nicht mehr versteuert oder verzollt werden. Das ist einfach so. Wir haben auch schon einmal vor ein paar Jahren einen DAWOEE (wie wird der noch mal geschrieben) der schon 4 Jahre alt war ins deutsche Netz rein verkauft. Der Zoll hat den Verkaufspreis versteuert.

Ja das durchschnittseinkommen in England liegt bei 36000 Pfund im Jahr. Kann man hier nur von Traeumen. Dafuer haben wir hier ein besseres Gesundheitssystem und weniger Kriminalitaet. (Ist ja auch viel wert)

Der TE war schneller😁

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Zitat:

Original geschrieben von dane-gavin93



Dafuer haben wir hier ein besseres Gesundheitssystem und weniger Kriminalitaet. (Ist ja auch viel wert)

Bist du da sicher ??

Naja.. ist aber wohl doch etwas OT

Gruß

Delle

natuerlich, weil ich den wagen ja schon in Zahlung gegeben hatte und fast den Restwert erzielt haette. Das ist aber vollkommen unabhaengig davon wie hoch der wiederbeschaffungswert ist. Ist jemand vorsteuerberechtig bekommt er ja auch den wbw. Unser neuer Wagen soll ja auch ein steuerbezahlter linkslenker sein. (Stand aber schon vor dem Unfall fest)

Meinte natuerlich fast den wbw erzielt haette.

Zitat:

Original geschrieben von dane-gavin93


natuerlich, weil ich den wagen ja schon in Zahlung gegeben hatte und fast den Restwert erzielt haette. Das ist aber vollkommen unabhaengig davon wie hoch der wiederbeschaffungswert ist. Ist jemand vorsteuerberechtig bekommt er ja auch den wbw. Unser neuer Wagen soll ja auch ein steuerbezahlter linkslenker sein. (Stand aber schon vor dem Unfall fest)

Verstehe ich das richtig, du wolltest das Fahrzeug vor dem Unfall in Zahlung geben und der Händler hätte dir fast 11.000 Euro für den noch zu versteuernden Rechtslenker gegeben ?

Und jetzt beträgt der Wiederbeschaffungswert 24.000 Euro und du beklagst dich, ob am Ende nun eventuell nur 21.000 Euro rauskommen könnten, da du jezt noch Steuern nachzahlen musst 😠

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx



Zitat:

Original geschrieben von dane-gavin93


natuerlich, weil ich den wagen ja schon in Zahlung gegeben hatte und fast den Restwert erzielt haette. Das ist aber vollkommen unabhaengig davon wie hoch der wiederbeschaffungswert ist. Ist jemand vorsteuerberechtig bekommt er ja auch den wbw. Unser neuer Wagen soll ja auch ein steuerbezahlter linkslenker sein. (Stand aber schon vor dem Unfall fest)
Verstehe ich das richtig, du wolltest das Fahrzeug vor dem Unfall in Zahlung geben und der Händler hätte dir fast 11.000 Euro für den noch zu versteuernden Rechtslenker gegeben ?

Und jetzt beträgt der Wiederbeschaffungswert 24.000 Euro und du beklagst dich, ob am Ende nun eventuell nur 21.000 Euro rauskommen könnten, da du jezt noch Steuern nachzahlen musst 😠

Meinte natuerlich den WBW so gierig bin ich natuerlich nicht. Ich will nicht mehr als mir zu steht. Wenn du einen Wagen hast den du in Zahlung gegeben hast und der Wert ist ein wenig unter den WBW (Haendleraufschlage ) und dann dein Wagen in einen Unfall unverschuldet verwickelt werden wuerde wuerdest du garantiert nicht sagen ich haette vor den Unfall nur 23000 Euro fuer den Wagen bekommen also moechte ich jetzt auch nicht mehr haben.

ausserdem kann ich keinen gebrauchten 11 Monate alten wagen mehrwertsteuerlos kaufen. Daher der WBW. Ich kann auch nicht ohne ende Mehrwertsteuerbefreite Autos kaufen . Der naechste Wagen sollte (und wird es hoffentlich noch) ein besteuerter linksgelenkter Outlander sein.

Ich weiß nicht warum du den Schrottwagen nicht dem Händler zum Restwert verkaufst und damit schon mal den neuen anzahlst bei ihm. Übrigends die Anmeldekosten für den neuen erstattet dann auch die Versicherung und du hättest das Wrack nicht mehr in der Garage stehen.

Oder wollte er ihn nicht mehr zum Restwertpreis kaufen wenn du dir einen neuen Outlander kaufst?

Ich versuch mal zusammenzufassen.

Reparaturkosten 20.900 Euro
Wertminderung 1.200 Euro
Wiederbeschaffungswert 24.200 Euro
Restwert 11.330 Euro

Fahrzeugpapiere gibt es nur, wenn das Fahrzeug wieder nach England eingeführt oder aber in Deutschland versteuert wird: Steuernachzahlung 2.675 Euro

Bei mobile werden unter- bis einjährige Mitsubishi Grandis zwischen 20.000 und 25.000 Euro angeboten. Das sind aber Fahrzeuge für den hiesigen Markt und verfügen über Fahrzeugpapiere, mit denen das Fahrzeug auch sofort zugelassen werden kann.

Du hast einen rechtsgesteuerten Grandis ohne gültige Fahrzeugpapiere.

Die hier genannten Zahlen (Wiederbeschaffungswert 24.200 Euro - Ankaufspreis des Händler 23.000 Euro) sind für mich nicht nachvollziehbar und ich fürchte für dich, das auch der zuständige Versicherer hier noch eine gesonderte Überprüfung vornehmen wird.

Das "Steuerproblem" wird sicherlich deines bleiben. Zum Restwert eines unfallbeschädigten Fahrzeuges gehören auch die Fahrzeugpapiere und die hast du mitzuliefern.

Ich glaube auch nicht, das dein Sachverständiger das Fahrzeug mit dem ausdrücklichen Hinweis angeboten hat, das keine gültigen Fahrzeugpapiere vorliegen bzw. diese nur gegen eine zusätzlich Steuerzahlung von 2.675 Euro zu erhalten sind.

Wenn die Versicherung die Abrechnung dennoch nach dem vorliegenden Gutachten (Wiederbeschaffungswert 24.200 Euro - Restwert 11.330 Euro = 12.870 Euro) vornimmt und du das Fahrzeug für 8.655 Euro verkaufen kannst, solltest du mehr als zufrieden sein.

Auch wenn das komisch klingt, aber es ist wirklich die beste Lösung das Fahzeug reparieren zu lassen!

Das bringt den wenigsten Ärger mit der Schadensregulierung und mit den Zollgebühren auf denen du sehr wahrscheinlich selber hängen bleiben wirst. Das Fahrzeug ist nach Gutachten reparabel, dazu gibt es noch einen Minderwert von rund 1200 Euro, sowie den Nutzungsausfall.

Der finanzielle Verlust jetzt auf Totalschadenbasis abzurechnen ist viel größer für dich, als wenn du das Fahrzeug später mal als Unfallfahrzeug verkaufst.

Ich habe heute meinem Anwalt gesagt das er der Versicherung mitteilen soll das ich den Restwert nicht erzielen kann. Ich muss jetzt abwarten was die sagen. Da es ein englischer Wagen ist hat er auch eine hoehere Ausstattung (DVD Spieler 19 inch Alloys ect).Diese Austattung gibt es in Deutschland nicht. Der Gutachter hat sich nach dem englischen Markt orientiert und dort den WBW ermittelt. Wenn alle Stricke reissen werde ich den Wagen reparieren lassen. Ich wollte den Wagen allerdings schon vor dem Unfall verkaufen und mache einfach viel Verlust wenn ich versuche in als Unfallwagen zu verkaufen. Der Haendler wo ich den Outlaender kaufen moechte kann den Preis fuer meinen Wagen als Unfallwagen nicht mehr geben. (Verstaendlich).
Vielleicht versucht die Versicherung ja einen Restwertkaeufer zu finden. Waere vielleicht billiger fuer Sie als zu reparieren. Ich sollte allerdings keine Verluste machen da ich ja nicht Schuld hatte an den Unfall. Aber was sein soll oder was wirklich ist sind zwei sachen. Ich habe ja auch noch das Ankaufgebot von dem Haendler von vor dem Unfall was ich der Versicherung zu not auch noch zeigen koennte. Ich bin wirklich ratlos zur Zeit und kann nur noch abwarten. Waere es ein wirtschaftlicher Totalschaden waere es viel einfacher. Versicherung das Auto geben und Differenz auszahlen lassen. Aber so.........?

Hallo,

in diesem Falle, wenn die Rep.-Kosten den WBW deutlich überschreiten, würde es genauso laufen. Die Werte würden sich etwas verschieben, aber das wäre es.

Die Versicherung nimmt dir den Restwert nicht ab. Eine Versicherung ist ja kein Fahrzeughändler.

Also das würde dich nicht wesentlich weiter bringen.

Mfg.

SV Stoll

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