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Falsch geparkt, oder doch nicht?

Themenstarteram 29. September 2021 um 11:29

Hallo liebe Community.

Ich brauche mal ganz dringend euren Rat.

Und zwar ist mir folgendes passiert.

Ich habe ein Strafzettel bekommen wegen angeblichen falsch Parken.

Daraufhin habe ich dann erstmal abgewartet bis ich persönlich angeschrieben wurde, was dann vor knapp zwei Wochen passiert ist.

Es war so gewesen dass ich Außerorts unterwegs war.

Es war eine Kopfsteinpflasterstraße durch den Wald.

Links und rechts der Straße war ein richtig schön hart und festgefahrener Streifen(Sand) der etwas breiter als ein Auto war.

Auf diesem habe ich dann mein Auto abgestellt und geparkt.

Es waren weit und breit keine Schilder die das parken explizit verboten hätten oder ähnliches.

Die durchfahrt auf der Straße habe ich auch nicht behindert da selbst von der äußersten Kante des Spiegels bis zur Fahrbahn immer noch ein Stück Platz war.

Ich habe dann wegen dem Knöllchen auch gleich Photos gemacht damit man nachweisen kann wie ich dort gestanden habe und niemanden behindert habe.

So nun hatte ich ja das schreiben nach Hause bekommen,hab den Sachverhalt geschildert, dass es ja zulässig ist Außerorts zu parken am rechten Fahrbahnrand oder auf einen geeigneten Seitenstreifen der ausreichend befestigt ist.

Diesen Anschein hat der Seitenstreifen auf mich gemacht weshalb ich mich dort hin gestellt habe.

Jetzt steht in dem schreiben dass sie mein Anliegen geprüfte hätten und dem nicht stattgeben können da dort kein ausgewiesener Seitenstreifen war.

Außerdem müsse dort Kies oder Schotter sein,damit man rechts neben der Fahrbahn parken darf.

Meine Frage ist nun,was kann ich jetzt schreiben bzw. machen damit ich das nicht bezahlen muss da ich meines Erachtens nichts falsch gemacht habe.

Ich soll es jetzt in einer Woche bezahlen sonst kommt ein Bußgeldbescheid.

Ich kann heute abend ein Bild noch Hochladen,wo man erkennt wie ich da geparkt habe und wieviel Platz dort war bzw. wie der Seitenstreifen aussieht.

Wenn ich jetzt komplett falsch liege,ok dann muss ich wohl bezahlen aber es kommt mir alles sehr komisch vor mit dem was ich aus dem Paragraph 24 StVO verstanden habe.

Ich hoffe ihr könnt mir da etwas weiter helfen.

Liebe Grüße

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59 Antworten

Danke für's Foto davon. Für mich ist das eindeutig und so, wie ich es schon erwähnt habe:

Dort parkt man nicht, weil es kein befestigter Seitenstreifen ist, sondern "Botanik".

Es sieht halt nur deshalb "befestigt" aus, weil da offensichtlich schon tausend andere geparkt und damit alles Grüne platt gemacht haben. Ein Knöllchen ist zwar ärgerlich, aber angemessen.

Wenn man nur auf den Pflastersteinen parkt, gibt's auch ein Knöllchen, weil die verbleibende Fahrbahnbreite nicht ausreicht. Außer, man stellt das Auto hochkant ;-)))

Man muss das mal von der anderen Seite aus betrachten:

Da gibt es Mitarbeiter bei den Grünflächenämtern, der Forstverwaltung oder Straßenmeistereien, die solche Waldstücke, die direkt an die Straßen grenzen, pflegen. Also Müll entsorgen und zerstörtes Grün wieder aufforsten. Und jedes mal, wenn sie gerade den Müll aus den Büschen gekratzt und neue Wiese gesät haben, kommt einer mit seinem Auto, fährt alles platt und stellt sich mit seinem womöglich Öl triefenden Auto über's Grün. Wäre ich der Mitarbeiter, würde ich umgehend den Kollegen bei der Stadt Bescheid geben, damit die da kontrollieren.

Es kann auch sein, dass sich Fußgänger oder Wanderer aufregen, die dann mitten über die Straße laufen müssen, weil der Rand zugeparkt ist.

Wie auch immer: ICH würde mich vielleicht unter Umständen bei ähnlichen Parksituationen da auch hinstellen. Ich bin nicht frei von Faulheit und Dummheit ;)

Beim Empfang eines Knöllchens wüsste ich aber, was ich falsch gemacht habe.

Hallo Einhornpups,

danke für das Foto.

Wenn ich mir das Foto so anschaue, sind mir sofort drei Probleme aufgefallen:

  1. Fahrräder kommen da kaum vorbei, denn der Platz zwischen Kopfsteinpflaster und Auto ist doch recht knapp. Im Grunde werden sie gezwungen, auf dem Kopfsteinpflaster zu fahren. Da aber raufzufahren ist aufgrund der hohen Kante auch nicht ganz ohne.
  2. Fußgänger, da kommt vielleicht ein Fußgänger vorbei, aber zwei nebeneinander oder mit Kinderwagen oder Rollator wird es eng.
  3. Bei Begegnungsverkehr kann nicht mehr ausgewichen werden, bzw. das Ausweichen ist nur über den kleineren Streifen auf der anderen Fahrbahnseite möglich.

Gerade Punkt 1 und 2 sehe ich als echtes Problem, weil auf der Seite der parkenden Autos sicherlich doch einige Fahrräder zum und Fußgänger zum oder zurück vom Badesee unterwegs sind. Ich vermute mal, dass es in der Vergangenheit da auch schon zu kritischen Situationen, wenn nicht gar zu Unfällen gekommen ist und daher wird jetzt gehandelt.

Ich will jetzt nicht sagen, dass ich dort nicht geparkt hätte, aber doch ein wesentliches Stück weiter rechts, um Radfahrer, Fußgänger so wenig wie möglich zu behindern. Wenn ich parke, mache ich mir immer Gedanken, ob bzw. wie weit ich andere Verkehrsteilnehmer behindere. Das habe ich so verinnerlicht, dass ich eben sofort die Problematiken erkannt habe, als ich das Foto gesehen habe. Mich wundert daher, wie gedankenlos oft Fahrzeuge abstellt werden (bzw. auch gefahren wird). Siehe das bitte nicht als persönliche Kritik an, denn nicht nur du hast vermutlich so geparkt, sondern die meisten Autos ebenso.

Nun noch zum Verwarngeld. Deine Entscheidung, die zu bezahlen, sehe ich als richtig an, denn der Aufwand dagegen anzugehen, ist verhältnismäßig hoch und lohnt sich nicht bei 15,- €. Erst mal Einspruch erheben und dann doch bezahlen, ist keine so gute Idee, weil es mindestens um 28,50 € teurer wird.

 

Gruß

Uwe

Wir haben hier auch so eine nette Ecke. Kassel-Wilhelmshöhe, L3217 von Kassel-Wilhelmshöhe nach Kassel-Harleshausen. Das Ortsende steht bereits unterhalb der Endstation Linie 1, beschildert ist als Vorfahrtstraße. Ergo Parkverbot a.g.O.

Was denkt ihr, wieviele Knöllchen da völlig zu Recht jeden Tag geschrieben werden können? Gerade im Bereich Gewächshaus wird da regelmäßig geparkt - und verwarnt.

Mittlerweile hat die Parkverwaltung "inoffizielle" Schilder aufstellen lassen mit dem Text "Parkverbot am Straßenrand!". Wird auch regelmäßig überlesen...

Die Ansicht, da wesentlich weiter rechts zu parken in der Natur, geht gar nicht!

Das ist der gleiche Unterboden und macht nicht einen großen Unterschied. Da ist nur etwas Gras durchgekommen, weil alle direkt neben dem Kopfsteinpflaster parken.

 

Gruß

Uwe

Nun wissen wir den Tatvorwurf immer noch nicht :rolleyes:

Fragt Mal Leute mit Zwillingen wie breit der Kinderwagen oder Buggy ist.

Wenn man so ein Teil dann mal selbst durch die Lande schiebt bekommt man oft Brechreiz wenn einige zu blöd zum geradeaus laufen sind.

Zitat:

@Einhornpups schrieb am 30. September 2021 um 12:08:17 Uhr:

@Blubber-AWD

Wenn man Geld braucht wahrscheinlich schon :D

Es war übrigens Sonntag zwischen 4uhr und 5uhr.

Also denke mal die kennen die Stelle sehr gut und nutzen es etwas aus da man dort schnelles Geld verdienen kann.

Und die Knöllchenschreiber können dann am Schichtende zeigen wieviel Böswillige Verkehrsteilnehmer sie zur Vernunft bringen wollten ;)

@Einhornpups, ich kann Dir versichern, uns "Knöllchenschreiber" interessiert es nicht sonderlich ob die Stadt Geld braucht oder nicht. Das mag für den Kämmerer interessant sein. Für uns nicht. Wir bekommen unser Gehalt unabhängig von der Zahl der Verwarnungen.

Was die Zeiten betrifft. Viele Bürger meinen immer noch, gerade nachts kann man parken wie man will. Das Ordnungsamt hat eh längst Feierabend. Wir sind aber in der Woche bis 01.00 Uhr nachts unterwegs. An den Wochenenden bis 02.15 Uhr. Auch gibt es immer mal wieder Aktionen, wo wir mit großem Aufgebot die ganze Nacht unterwegs sind, um gegen die ärgsten Vergehen vorzugehen. Da geht es nicht um den 0815-Falschparker. Es werden Beschwerdepunkte, Feuerwehrzufahrten, Kreuzungseinmündungen, Sperrflächen, u.ä. kontrolliert, Verstöße geahndet und gegebenenfalls freigeschleppt. Gerade im Sommer herrscht regelmäßig in und rings um die Altstadt das reinste Chaos. Aber gerade wenn tausende Feierwütige unterwegs sind, ist es extrem wichtig zumindest Rettungswege freizuhalten, damit Feuerwehr und RTW im Ernstfall durchkommen. Beliebt macht man sich mit solchen Aktionen nicht. Und wenn denn nachts um 3 abgeschleppt wird, haben viele keinerlei Verständnis dafür. Dazu kommt, gerade Freitag/Samstag Nacht ist das Aggressionspotential bei manchem extrem hoch, wobei natürlich auch der Alkoholkonsum eine nicht unwesentliche Rolle spielt.

Auch wenn etwas jahrelang geduldet wird, heißt es nicht, dass das dann legal wird. Es gibt kein Gewohnheitsrecht. Irgendwann kommt dann ein Bürger und beschwert sich über die Situation. Das macht er beim Ordnungsamt, bei der Polizei, bei jedem Amt was er für zuständig hält. Man wendet sich an den Stadtrat und an die OB. Natürlich muss dann die örtliche Presse eingeschalten werden und gerne gründet man auch eine Bürgerinitiative. Da ist irgendwann der Zeitpunkt erreicht, wo die Damen und Herren in der Stadtspitze reagieren und verstärkte Kontrollen anordnen. Wir sind dann die Doofen, die das umsetzen müssen, mehrmals am Tag dort auftauchen und plötzlich Vergehen ahnden müssen, die jahrelang geduldet wurden. Regelmäßig führt das zu Ausseinandersetzungen mit den Betroffenen. Wir haben da auch keinen Spaß dran, müssen aber trotzdem unseren Kopf hinhalten. Die Buhmänner sind wir sowieso. Man gewöhnt sich dran.

 

Viele Grüße,

Micha

Ich kann Michas Beitrag durchaus bestätigen, dass solche Falschparkkontrollen durchaus oft Situationsbezogen sind, hierzu ein Beispiel:

Ich besuche z.B. mehrmals im Jahr einen Freund. Auf der linken Seite hat der Bürgersteig einen Sandstreifen. Wenn man sein Fahrzeug mit der rechten Seite auf dem Sandstreifen abstellt, bleibt sowohl der Radweg als auch der sehr breite Fußweg frei. Auch der Verkehr auf der Straße kann ungehindert in beide Richtungen fließen.

Klar, es wird falsch geparkt und kann daher trotzdem bebußt werden. Dies geschieht aber nur in der Woche. Der Grund ist, dass zu Schulzeiten auch Kinder dort langlaufen und auf der Straße (zulässig 30 km/h) zu schnell gefahren wird. Durch das ständige Bebußen parken die Autofahrer inzwischen komplett auf der Straße, so dass eben nicht mehr zwei Fahrzeuge nebeneinander vorbeipassen und somit automatisch langsamer gefahren wird.

Am Wochenende hingegen laufen dort keine Schulkinder lang und es erfolgt keine Bebußung, so dass in dieser Zeit viele Fahrzeuge wieder halb auf dem Seitenstreifen parken.

Also ist das Ahnden der Parkverstöße in diesem Fall nicht um Geld einzunehmen, sondern um die Leute zu erziehen.

Im Falle vom TE sehe ich das ähnlich, denn das Parken auf dem Seitenstreifen neben der schmalen Kopfsteinpflasterstraße stellt eine erhebliche Behinderung der vielen Radfahrer und Fußgänger dar, die den Badesee besuchen. Das soll unterbunden werden, also gibt es Falschparktickets.

 

Gruß

Uwe

Themenstarteram 1. Oktober 2021 um 8:18

Kurzes Update.

War gestern in der Gegend unterwegs und habe gesehen das auch Fahrzeuge die (von dort aus wo ich geparkt hatte,noch gut einen km weiter kam ein "Ort" mit 3 Bungalows und mehr nicht) circa 100m danach rechts auf einer großen Fläche, welche mit Betonplatten ausgelegt war und eindeutig mal ein Parkplatz war, auch Knöllchen hatte.

Also ich parke da nirgendswo mehr :D

@MichaOA

Ganz vielen Dank für diesen Beitrag. Vielleicht denkt ja der eine oder andere mal darüber nach. Die Chancen sind klein, aber die Hoffnung stirbt zuletzt. Aber sie stirbt.

Dem schließe ich mich an. Toller Beitrag!

Leider fällt mir dazu ein: den letzten beissen die Hunde. Trotzdem Kopf hoch und weitermachen!

am 1. Oktober 2021 um 9:56

Fazit: Falschparken ist da, wo es Knöllchen gibt. Analog zum Fußball: Abseits ist, wenn der Schiri pfeift.

Bananaland....

am 1. Oktober 2021 um 11:34

Zitat:

@xis schrieb am 1. Oktober 2021 um 11:56:04 Uhr:

Fazit: Falschparken ist da, wo es Knöllchen gibt. Analog zum Fußball: Abseits ist, wenn der Schiri pfeift.

Bananaland....

Wenn man eindeutig verboten parkt und kein Knöllchen bekommt, obwohl man eines will - bleibt einem dann noch der Weg der Selbstanzeige, damit alles in Ordnung kommt oder rückt dafür kein Mitarbeiter des Ordnungsamtes aus?

Zitat:

@motor_talking schrieb am 1. Oktober 2021 um 13:34:03 Uhr:

Wenn man eindeutig verboten parkt und kein Knöllchen bekommt, obwohl man eines will - bleibt einem dann noch der Weg der Selbstanzeige, damit alles in Ordnung kommt oder rückt dafür kein Mitarbeiter des Ordnungsamtes aus?

Dafür muss doch kein Mitarbeiter rauskommen. Die eigene Aussage sollte vollkommen ausreichen.

Immer wenn ich 1km/h zu schnell unterwegs bin, mache ich davon ein Foto und zeige mich selbst an. Merkwürdigerweise bekomme ich dann immer Ärger, weil ich das Handy benutzt haben soll... komisch, woher wissen die das so plötzlich?

:D:D:D

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