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Falsch geparkt, oder doch nicht?

Hallo liebe Community.

Ich brauche mal ganz dringend euren Rat.
Und zwar ist mir folgendes passiert.

Ich habe ein Strafzettel bekommen wegen angeblichen falsch Parken.
Daraufhin habe ich dann erstmal abgewartet bis ich persönlich angeschrieben wurde, was dann vor knapp zwei Wochen passiert ist.
Es war so gewesen dass ich Außerorts unterwegs war.
Es war eine Kopfsteinpflasterstraße durch den Wald.
Links und rechts der Straße war ein richtig schön hart und festgefahrener Streifen(Sand) der etwas breiter als ein Auto war.
Auf diesem habe ich dann mein Auto abgestellt und geparkt.
Es waren weit und breit keine Schilder die das parken explizit verboten hätten oder ähnliches.
Die durchfahrt auf der Straße habe ich auch nicht behindert da selbst von der äußersten Kante des Spiegels bis zur Fahrbahn immer noch ein Stück Platz war.
Ich habe dann wegen dem Knöllchen auch gleich Photos gemacht damit man nachweisen kann wie ich dort gestanden habe und niemanden behindert habe.
So nun hatte ich ja das schreiben nach Hause bekommen,hab den Sachverhalt geschildert, dass es ja zulässig ist Außerorts zu parken am rechten Fahrbahnrand oder auf einen geeigneten Seitenstreifen der ausreichend befestigt ist.
Diesen Anschein hat der Seitenstreifen auf mich gemacht weshalb ich mich dort hin gestellt habe.
Jetzt steht in dem schreiben dass sie mein Anliegen geprüfte hätten und dem nicht stattgeben können da dort kein ausgewiesener Seitenstreifen war.
Außerdem müsse dort Kies oder Schotter sein,damit man rechts neben der Fahrbahn parken darf.

Meine Frage ist nun,was kann ich jetzt schreiben bzw. machen damit ich das nicht bezahlen muss da ich meines Erachtens nichts falsch gemacht habe.
Ich soll es jetzt in einer Woche bezahlen sonst kommt ein Bußgeldbescheid.
Ich kann heute abend ein Bild noch Hochladen,wo man erkennt wie ich da geparkt habe und wieviel Platz dort war bzw. wie der Seitenstreifen aussieht.
Wenn ich jetzt komplett falsch liege,ok dann muss ich wohl bezahlen aber es kommt mir alles sehr komisch vor mit dem was ich aus dem Paragraph 24 StVO verstanden habe.
Ich hoffe ihr könnt mir da etwas weiter helfen.

Liebe Grüße

59 Antworten

Könnte Außerorts aber trotzdem innerhalb der Stadtgrenzen sein. Eine Grünfläche muss nicht nur aus Grün bestehen, dazu gehören auch Zufahrten, Fuß- und Radwege, solche Randstreifen wie vom TE beschrieben usw.

Hier ist die genannte Parksituation.
Auf die Frage wieviele dort geparkt hatten? Eine ganze Menge 😁
Deswegen meine Eingangsfrage,da es eine Menge Leute entweder bewusst oder unbewusst mir gleich getan haben.

Ich sehe da keinen Seitenstreifen. Für mich ist das einfach nur kaputt gefahren. Wenn, wie hier bereits angemerkt ein Badesee in der Nähe ist, wundert mich das auch nicht.

Auch zum Thema, warum wurden die anderen nicht verwarnt, noch ein paar Worte. Es besteht die Möglichkeit, dass diese Fahrzeugführer erst nach der Kontrolle angefahren sind. Auch kann es sein, das Röllchen vom Drucker ist leer und man hat vergessen eine Ersatzrolle mitzunehmen. Ist mir z.B. gestern Abend passiert. Dann wird halt verwarnt und nur gesichert. Der Halter bekommt das Verwarngeldangebot dann mit der Post. Auch könnte da die Ortsgrenze sein. Hatte ich auch schon. 6 Gehwegparker. 2 standen noch im Stadtgebiet. Die anderen 4 hinter der Ortsgrenze. Also 2 verwarnt, die anderen 4 gehen mich nichts an. Es gibt einige Möglichkeiten, warum der eine eine Verwarnung bekommt und der andere nicht. Grundsätzlich gilt jedoch immer, was hier auch schon gesagt wurde, es gibt keine Gleichbehandlung im Unrecht. Es liegt in meinem Ermessen, wie ich vor Ort handele. Rechtfertigen werde ich mich dafür höchstens meinem Vorgesetzten gegenüber. Und falls es vor Gericht landet, gegenüber dem Richter.

Viele Grüße,

Micha

War der Raum neben der Strasse in irgendeiner Weise künstlich befestigt worden? Schotter, Asphalt, oder ähnlich? Wenn nicht, dann war das kein befestigter Seitenstreifen, da für die "Befestigung" aktiv etwas am Seitenstreifen gemacht worden sein muss (er musste "befestigt" werden).
Ein natürlicher Seitenstreifen ist kein befestigter Seitenstreifen... und sei er noch so platt gefahren.

Sand gilt im übrigen als unbefestigter Untergrund. (Laut Eingangspost war es Sandboden)

Das Verwarngeld besteht daher zu Recht; auch, wenn ich dem TE zu Gute halte, dass er Platzsparend parken wollte; leider hat er die Rechnung ohne die StVO gemacht (und ohne einen sehr genauen Ordnungshüter)

Ggf. hätte man auf der Strasse parken dürfen, wenn die Restbreite ausreicht und es keine Vorfahrtstrasse ist.
Sofern auf der Strasse also StVO-konformes parken möglich ist, würde ich dem TE ans Herz legen beim nächsten mal auf der Strasse zu parken... ist zwar blöd für den Durchgangsverkehrs, aber wenn das Ordnungsamt das so will...bitte.

Erst jetzt das Foto gesehen (hab länger getippt und zwischendurch telefonieren müssen).
Die Strasse sieht sehr schmal aus, gut möglich, dass da keine ausreichende Restbreite mehr zustande kommen.

Zitat:

@Einhornpups schrieb am 30. September 2021 um 11:08:52 Uhr:


Deswegen meine Eingangsfrage,da es eine Menge Leute entweder bewusst oder unbewusst mir gleich getan haben.

Ich würde sagen:
Unbewusst und in dem guten Glauben platzsparend zu parken und andere dadurch weniger einzuschränken.

@MichaOA
Die anderen Fahrzeughalter neben dem Kopfsteinpflaster haben alle ein Knöllchen bekommen, die Fahrzeughalter weiter hinter mir,die neben der Teerstraße standen blieben Knöllchenfrei.
Es war auch zu 101% außerhalb des Ortes.
Dieser Streifen sah halt befestigt aus da links und rechts auf mehreren Hundertmetern dieser Streifen war,also nicht nur gestückelt wegen parkenden Autos, sondern durchgehend.
Außerdem war die Baumgrenze, wie auf dem Photo zu sehen ist, auch noch ein Stück weiter weg.

Naja wie auch immer,ich werde mich dem fügen und bezahlen, aber ein oder zwei Schilder würden dort meiner Meinung nach gut tun,da es genug sinnlose Schilder gibt aber an Stellen wie dort, wo es mal Sinn machen würde sind keine da.
Wäre dann eindeutig und für manch anderen Autofahrer einfacher und wer sich dann noch bewusst dorthin stellt, klar dann bitte Knöllchen, aber so kommt es halt rüber wie eine wohl nicht so schnell endene Einnahmequelle.

@ WeissNicht
Ich denke auch das die meisten dort im guten glauben geparkt haben,wenig Platz weg zu nehmen und deswegen wie ich dort geparkt haben

Die Frage ist halt, ob man als Amt gleich mit "Knöllchen" reagieren muss. Der oben angeführte Artikel zeigt, dass es auch anders geht - vor allem dann, wenn solches Parken über lange Zeit geduldet worden ist.

@Blubber-AWD
Wenn man Geld braucht wahrscheinlich schon 😁
Es war übrigens Sonntag zwischen 4uhr und 5uhr.
Also denke mal die kennen die Stelle sehr gut und nutzen es etwas aus da man dort schnelles Geld verdienen kann.
Und die Knöllchenschreiber können dann am Schichtende zeigen wieviel Böswillige Verkehrsteilnehmer sie zur Vernunft bringen wollten 😉

Zitat:

@Einhornpups schrieb am 30. September 2021 um 11:08:52 Uhr:


Hier ist die genannte Parksituation.
Auf die Frage wieviele dort geparkt hatten? Eine ganze Menge 😁
Deswegen meine Eingangsfrage,da es eine Menge Leute entweder bewusst oder unbewusst mir gleich getan haben.

Nachvollziehbar, dass man sich da vertun kann. Der Bereich macht irgendwie einen angelegten Eindruck. Da sind Irrtümer fast vorprogrammiert.

@Einhornpups, oft handeln Verkehrsteilnehmer im guten Glauben und machen es doch falsch. Gerade von Gehwegparkern, wenn sie gekippt stehen und die Gehwegrestbreite gegeben ist, höre ich das oft. Die sagen, sie sind bewußt ein Stück auf den Gehweg gefahren, damit mehr Platz auf der Straße ist. Das ist dann gut gemeint, aber trotzdem ein Verstoß gegen die StVO. Gerade wenn da schon andere stehen, macht man es einfach nach. Kommt ein Fahrzeugführer im Moment der Verwarnung zum Fahrzeug, ist freundlich und versichert mir das glaubhaft, dann breche ich auch ab und erkläre es ihm oder ihr. Gerade im ruhenden Verkehr erlebe ich sehr oft viel Unwissenheit im Bezug auf geltende Regelungen. Allerdings wird das scheinbar in den Fahrschulen gar nicht bis zu wenig behandelt.

Viele Grüße,

Micha

@MichaOA
Das stimmt wohl oder viele sind einfach schlicht auch überfordert im Schilder und Paragraphenwald.
Deswegen,Schilder dorthin und jeder wüsste es dann noch mal explizit, weil auch nächstes Jahr zur Badezeit dort wieder genug stehen werden weil es,wie Berlin-Paul auch sagt,stark den Eindruck macht das es dort zulässig ist zu parken.

Das Problem ist, dass dort formal keine Schilder aufgestellt werden dürfen. Nach StVO ist das Parkverbot eindeutig ersichtlich (naja, für die meisten bestimmt nicht). Daher ist es unzulässig eine quasi "doppelte" Beschilderung aufzustellen.

Bei mir im Ort habe ich das gleiche Problem erlebt: Eindeutiges Parkverbot nach StVO; Schilderaufstellen ist daher nicht möglich. Gibt es halt Knöllchen...

Wir haben in Deutschland sehr viele Regeln...und Regeln für die Anwendung dieser Regeln.... welche durch Regeln geregelt werden.
Und falls mal irgendetwas ungeregelt ist, gibt es mit Sicherheit eine Regel, wie das zu regeln ist.

Für das nächste mal bin ich aufjedenfall jetzt schlauer 😁

Zitat:

@Einhornpups schrieb am 30. September 2021 um 11:08:52 Uhr:


Hier ist die genannte Parksituation.
Auf die Frage wieviele dort geparkt hatten? Eine ganze Menge 😁
Deswegen meine Eingangsfrage,da es eine Menge Leute entweder bewusst oder unbewusst mir gleich getan haben.

Warte Mal, ist das zufällig irgendwo im Kreisherzogtum Lauenburg?

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