Falsch geparkt, oder doch nicht?
Hallo liebe Community.
Ich brauche mal ganz dringend euren Rat.
Und zwar ist mir folgendes passiert.
Ich habe ein Strafzettel bekommen wegen angeblichen falsch Parken.
Daraufhin habe ich dann erstmal abgewartet bis ich persönlich angeschrieben wurde, was dann vor knapp zwei Wochen passiert ist.
Es war so gewesen dass ich Außerorts unterwegs war.
Es war eine Kopfsteinpflasterstraße durch den Wald.
Links und rechts der Straße war ein richtig schön hart und festgefahrener Streifen(Sand) der etwas breiter als ein Auto war.
Auf diesem habe ich dann mein Auto abgestellt und geparkt.
Es waren weit und breit keine Schilder die das parken explizit verboten hätten oder ähnliches.
Die durchfahrt auf der Straße habe ich auch nicht behindert da selbst von der äußersten Kante des Spiegels bis zur Fahrbahn immer noch ein Stück Platz war.
Ich habe dann wegen dem Knöllchen auch gleich Photos gemacht damit man nachweisen kann wie ich dort gestanden habe und niemanden behindert habe.
So nun hatte ich ja das schreiben nach Hause bekommen,hab den Sachverhalt geschildert, dass es ja zulässig ist Außerorts zu parken am rechten Fahrbahnrand oder auf einen geeigneten Seitenstreifen der ausreichend befestigt ist.
Diesen Anschein hat der Seitenstreifen auf mich gemacht weshalb ich mich dort hin gestellt habe.
Jetzt steht in dem schreiben dass sie mein Anliegen geprüfte hätten und dem nicht stattgeben können da dort kein ausgewiesener Seitenstreifen war.
Außerdem müsse dort Kies oder Schotter sein,damit man rechts neben der Fahrbahn parken darf.
Meine Frage ist nun,was kann ich jetzt schreiben bzw. machen damit ich das nicht bezahlen muss da ich meines Erachtens nichts falsch gemacht habe.
Ich soll es jetzt in einer Woche bezahlen sonst kommt ein Bußgeldbescheid.
Ich kann heute abend ein Bild noch Hochladen,wo man erkennt wie ich da geparkt habe und wieviel Platz dort war bzw. wie der Seitenstreifen aussieht.
Wenn ich jetzt komplett falsch liege,ok dann muss ich wohl bezahlen aber es kommt mir alles sehr komisch vor mit dem was ich aus dem Paragraph 24 StVO verstanden habe.
Ich hoffe ihr könnt mir da etwas weiter helfen.
Liebe Grüße
59 Antworten
Was ein Seitenstreifen ist und was nicht, darüber haben sich wahrscheinlich schon Generationen von Anwälten gestritten. Es ist halt Auslegungssache. Sicher kannst du dir nur sein, wenn es geteert oder gepflastert ist oder wenigsten irgendwie für das Befahren vorbereitet ist.
Für 15 € würde ich das nicht vor Gericht klären wollen. Zu riskant.
Wenn in der Nähe ein Badesee ist, hast Du die Antwort. Aus meiner Sicht zumindest.
Mich nervt es jedenfalls, wenn in der Nähe von Naturschutzgebieten oder Naherholungsgebieten die Autofahrer jede noch so kleine kahle Stelle auf dem Boden als ausgewiesene Parkfläche deklarieren. Parken ist nicht automatisch dort erlaubt, wo kein Parkverbotsschild aufgestellt ist.
Unbefestigte Randstreifen, auf denen man vielleicht platzmäßig sein Auto abstellen könnte, entstehen in der Nähe von Badeseen hauptsächlich durch Falschparker. Ich würde die sogar abschleppen lassen (was man bei einigen mir bekannten Badeseen auch macht). Man muss mit seinen Reifen nicht alles, was grün aussieht oder blüht in graue Parkfläche umwandeln und bei der Anreise zu Naturschutzgebieten muss man sich nicht auf den Blühstreifen direkt unterhalb des Schilds "Naturschutzgebiet" stellen.
So gesehen: Verwarngeld zahlen, beim nächsten Mal nicht in der Botanik parken und froh sein, dass man nicht abgeschleppt wurde.
Zitat:
So gesehen: Verwarngeld zahlen, beim nächsten Mal nicht in der Botanik parken und froh sein, dass man nicht abgeschleppt wurde.
Man merkt ja aber, dass dieser Satz quasi Grundüberzeugungen des Fadenerstellers erschüttert. Quasi ein "Recht auf Parken", solange da ein Auto neben einem befestigten Weg auf halbwegs verlässlichem Untergrund stehen kann.
Was ich allerdings auch so sehe: die Gemeinde könnte an solchen Stellen (Badesee in der Nähe, häufig Falschparker) gern auch mal ein Parkverbot-Schild spendieren, um die Sache glasklar zu machen. Zur Vermeidung von Missverständnissen.
Und ggf. ein Hinweisschild auf eine legale Parkmöglichkeit in der Gegend. Träum.
Wo keine Parkmöglichkeit besteht, kann kein Parkverbot verfügt werden. Für die Aufstellung von Schildern gibt es Regeln und für amtliche Verbotstexte auch.
Die einzige Möglichkeit ist ein frei formulierter Hinweis. So hat man es im weiter oben geschilderten Fall gemacht, nachdem man sich in den Medien über die Knöllchen und das Abschleppen aufregte.
Gab aber wieder Aufregung, weil nicht "gebeten" wird, sonder einfach nur deutlich auf das Verbot und die Konsequenzen bei Nichtbefolgung hingewiesen wurde. Klartext ist man heutzutage nicht mehr gewohnt.
Da muss man nicht träumen, sondern ggf. selbst aktiv anregen. Jede Gemeinde hat ihren Rat, wo sich jemand findet, den man für konstruktive (!!!l) Vorschläge begeistern kann.
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Zitat:
@coolhh schrieb am 29. September 2021 um 16:39:12 Uhr:
Was ein Seitenstreifen ist und was nicht, darüber haben sich wahrscheinlich schon Generationen von Anwälten gestritten.
Wann eine Befestigung ausreichend ist und wann nicht, ist da wohl weitaus weniger strittig.
Ich weiß nicht ob manche sich Texte und Diskussionen bis zum Ende durchlesen.
Ich habe zu keinem Zeitpunkt ein Recht auf Parken am rechten Rand für mich in Anspruch genommen.
Ich mag genauso Leute nicht die mitten in der Botanik parken oder durchfahren wenn es nicht gestattet ist.
Dann müssten ja auch alle Pilzesammler am Straßenrand ein Knöllchen bekommen,passiert aber in den seltensten Fällen.
Das dort ein Badesee in der Nähe ist habe ich im Nachhinein erst erfahren und war nicht das Ziel.
Es kommt halt etwas so rüber,dass man mit Absicht keine Hinweise oder sonst was hinstellt da man dort ganz gut schnell Geld machen kann.
Wieviel haben denn dort geparkt?
Für ein Fahrzeug lohnt sich's nicht extra eine Politesse in den Wald zu schicken
Zitat:
@Einhornpups schrieb am 29. September 2021 um 20:46:08 Uhr:
Es kommt halt etwas so rüber,dass man mit Absicht keine Hinweise oder sonst was hinstellt da man dort ganz gut schnell Geld machen kann.
Es gibt andauernde Bemühungen, den Schilderwald zu lichten. Das wird im Allgemeinen begrüßt.
Man kann kein Parkverbotsschild aufstellen, wo das Parken nach StVO gar nicht möglich ist. Schrieb ich das nicht schon?
Solche Flächen gibt es wie Sand am Meer. Also 1000e neue Schilder? Da wären doch individuelle Fahrschul-Nachschulungen billiger. Vielleicht eine VHS-Aufgabe?
Zitat:
@Einhornpups schrieb am 29. September 2021 um 20:46:08 Uhr:
Dann müssten ja auch alle Pilzesammler am Straßenrand ein Knöllchen bekommen,passiert aber in den seltensten Fällen.
Da handelt es sich um ein personelles und nicht um ein rechtliches Problem.
Was auch gern vergessen wird: Außerhalb geschlossener Ortschaften darf auf Vorfahrtstraßen generell nicht geparkt werden. Möglicherweise wird der "Seitenstreifen" im Begegnungsverkehr zur Erreichung der notwendigen Fahrbahnbreite benötigt?
Zitat:
Man kann kein Parkverbotsschild aufstellen, wo das Parken nach StVO gar nicht möglich ist. Schrieb ich das nicht schon?
Ach komm, damit drehen wir uns im Kreis ob der zum Parken notwendigen Eigenschaften eines unbefestigten Seitenstreifens.
Zitat:
@Einhornpups schrieb am 29. September 2021 um 13:58:53 Uhr:
...
Das Bild kann ich erst am frühen Abend Hochladen.
Habe es gerade nicht zur Hand.
...
Der frühe Abend ist vorbei, wo bleibt Dein Bild?
Sonst wird hier weiter wild diskutiert über Badeseerowdieparker, Pilzesammler, Naturschutzgebiete und sonstige konstruierte Umstände, die höchstwahrscheinlich überhaupt nichts mit Deiner konkreten Situation zu tun haben 😉
Wenn der TE ein Knöllchen bekommen hat, muss ja auch ein Tatvorwurf im Schreiben der Bußgeldstelle stehen, wie ist der? Wie ist die Tatbestandsnummer? Beginnt die mit 9xxxxx?
In solch einem Fall könnte es sich als Grundlage für den Tatbestand um die Grünflächensatzung der Stadt handeln. Hier kann auch das Verwarngeld von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. Kostet hier 35 €uro.
In der örtlichen Grünflächensatzung steht bspw.:
Die öffentlichen Grünflächen dürfen nicht mit Kraftfahrzeugen und Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb befahren werden......... Auch das Abstellen dieser Fahrzeuge ist nicht erlaubt..............
Ich hatte ihn so verstanden, dass es außerorts war. Und auch so, dass der Seitenstreifen zwar weder asphaltiert noch gepflastert, aber eben doch irgendwie so ausreichend befestigt war, dass man mit einem Fahrzeug nicht in die Pampa rutscht.