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Fallen Ballasttransporte unter BKrFQG

Themenstarteram 18. Dezember 2017 um 20:01

Hallo!

Ich habe den Führerschein CE. Meine Frage ist darf ich mit einem Sattelzug Ballast oder Mastteile für einen Autokran transportieren? Habe die Schlüsselzahl 95 nicht eingetragen. Sprich mir fehlt die Ausbildung zum EU-Kraftfahrer.

Gruß

Dennis

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 19. Dezember 2017 um 10:40:11 Uhr:

... man braucht nur die S95 wenn man im Güterverkehr fährt. Für alle anderen einschließlich MICH der auch öfter gewerblich LKWs fährt ist keine Zusatzquallifikation für Berufskraftfahrer nötig, da unser Zweck eben nicht die gewerbliche Güterbeförderung ist, sondern wir alle nur unser eigenes Zeug durch die Gegend fahren, um damit irgendwo irgendwas zu machen...

So einfach kannst du dir das nicht machen. Unter Güterkraftverkehr ist eben nicht nur der Transport durch ein Güterkraftverkehrsunternehmen zu verstehen, sondern auch derjenige, der eigene Güter transportiert, betreibt eine genehmigungsfreie Variante, nämlich Werkverkehr.

Wesentlich ist der Transport. Und mit "...damit irgendwas machen..." ist es auch nicht getan. Ich halte es für fahrlässig, mit solchen Aussagen Leute dazu zu bringen, (frei nach dem Motto, dass er das bei Motortalk so gelesen hat) davon überzeugt zu sein, keine Ausbildung machen zu müssen. Und wenn dann ein Tross des "Kranteams" in eine Kontrolle fährt, hätte vielleicht im Ergebnis die Summe der Bußgelder locker dazu ausgereicht, dass alle Fahrer ihre Ausbildung für die 95 hätten machen können. (Bußgeld pro Fall: 500,00 € für den Fahrer und 1.000 € für den Unternehmer).

Wer es pauschal als unnötig ansieht sollte sich darauf einstellen, dass irgendwann die Kontrollwelle kommt. Der Staat will schließlich unser Bestes, im Zweifelsfall unser Geld.

In diesem Herbst waren es die Zuckerrübenfahrer und die Transporteure für Biogasanlagen, aktuell die Weihnachtsbaumproduzenten, im letzten Sommer die Lohnfuhrunternehmer in der Landwirtschaft. Das sind auch alles Grenzfälle, bei denen eine Vielzahl der Meinung war, sie bräuchten bestimmte Regeln nicht einzuhalten, weil sogar Verbände ihren Mitgliedern eingeredet haben "das brauchen wir nicht." Ganz ruhig bleiben, es werden immer neue Schwerpunkte gesetzt werden. Vielleicht irgendwann bei den Kranfahrern und ihrem Tross...

Es ist jeder frei in seiner Entscheidung, das Geld für eine Ausbildung auszugehen oder nach dem Motto "Mut zur Lücke" zu fahren. Fakt ist, es ist Gesetz und der Randbereich von "nötig" und "unnötig" ist noch sehr diffus und nicht so sauber getrent, wie man sich das wünscht.

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Themenstarteram 22. Dezember 2017 um 22:29

Erstmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

In der Zwischenzeit habe ich auch die Antwort von der BAG erhalten. Zum Verständnis, Autokrane sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen und benötigen nicht die 95 (5 Module).

Kleine Autokrane bis 70-Tonner, haben ihre Gegengewichte meist dabei. Bei größeren Autokrane dürfen auf Grund des Gesamtgewichts, der Ballast nur separat Transportiert werden. Dies geschieht meist per LKW.

Laut BAG darf ich Ballast-Fahrzeuge nur fahren, wenn ich beim Auf- und Abbau beteiligt bin, was ja sowieso der Fall ist, dies fällt unter die sorgenannten Handwerksregelung. Was ich nicht darf ist, zur Baustelle zu fahren um ein Sattelauflieger mit Ballast abzuholen. Jedenfalls offiziell nicht.

Damit die 95 im Führerschein eingetragen wird, reicht es ja nicht einfach aus, die 5 Module zu machen, sondern, man muss den EU-Führerschein machen, der nicht nur lange dauert, sondern auch mit hohen Kosten verbunden ist. Welche Firma bezahlt das schon?

Ich bin ja Kranführer und muss sehr selten, den LKW fahren. Habe es aber schon öfters gemacht.

Frohe Weihnachten.

Wenn du davon jetzt noch eine Kopie reinstellen könntest, wäre es wirklich klasse! :)

am 23. Dezember 2017 um 4:56

Die BAG- Antwort hat genau das ergeben, was hier auch eingestellt wurd. :)

Ohne dir Angst machen zu wollen und vielleicht zum Nachdenken und als Ergänzung:

Das ist nicht zu verwechslen mit der Handwerkerregelung, wie sie in der EG-VO 561/06 Art. 3 aa) steht . Diese gilt nur für Kraftfahrzeuge bis 7,5 t und im Umkreis von 100 km um den Standort.

Also @4711: Immer schön die Fahrergarte stecken, wenn du mit einem Ballast- LKW unterwegs bist und die manuellen Nachträge für die Zeiten, in denen du mit dem Kran gearbeitet hast und kein LKW gefahren bist richtig erfassen. Denn sonst ist man schnell bei 1.500 € Bußgeld. Die bekommt man, wenn innerhalb von 28 Kalendertagen an 20 Arbeitstagen keinen Nachtrag erfasst wurde. Und nochmal 600 € für den fehlenden Nachweis der Abfahrtkontrolle zu Schichtbeginn in dieser Zeit.

Die Freunde des BAG freuen sich, wenn sie ihren Bußgeldautomaten anwerfen können, der nach der Faherkartenanalyse die Gesamtbußgeldsumme ausspuckt.

Ich gehe davon aus, dass du das ohne diese lästige Weiterbildung (Beschleunigte Grundqualifikation) aber alles schon weißt. (Diese beispielhafte Bußgeldsumme von 2.100 € reicht meistens schon aus, die Beschleunigte Grundqualifikation zu bezahlen).

Und zu deiner Meinung "Welche Firma bezahlt das schon" möchte ich antworten: "Jeder Arbeitgeber, der veratwortungsbewusst und kein Grenzanbieter auf dem Markt ist". Im übrigen gibt es ein Förderprogramm der Arbeitsagentur, nach dem können Arbeitgeber die Weiterbildung ihres Personals, gefördert bekommen. Hier mal ein paar Informationen zu WeGebAU.

Schöne Weihnachten alle alle hier und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Themenstarteram 23. Dezember 2017 um 7:30

Das man in LKW die Fahrerkarte oder Tachoscheibe stecken muss, ist mir natürlich bekannt.

Bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen fahre ich jedoch ohne. Wurde zweimal kontrolliert und niemand wollte die letzten Tachoscheiben auswerten.

Die Arbeitsagentur fördert es nicht. Als ich damals Arbeitslos war, haben Sie die Förderung abgelehnt. Ist aber von Stadt zu Stadt unterschiedlich.

...Vorsicht es handelt sich um 2 vollkommen unterschiedliche Dinge.

Das eine ist die sog. "Handwerkerregelung", bei der es um eine Befreiung von der Aufzeichungspflcht von Lenk- und Ruhezeiten bei Fahrzeugen zwischen 3,5 und 7,5 to. geht.

Vorraussetzungen:

- es wird nur im Umkreis von 100km um den Standort gefahren

- zul. GG. weniger als 7,5 to.

- das Führen des Fahrzeugs ist nicht die Hauptbeschäftigung des Fahrers

 

Das andere sind die Ausnahmen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz -nachzulesen in §1 Absatz 2 des BKrFQG:

(2) Abweichend von Absatz 1 gilt dieses Gesetz nicht für Beförderungen mit

...

5. Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer oder die Fahrerin zur Ausübung des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handelt,

...

Als Kranfahrer mit einem LKW Ballast ohne die "95" zu fahren halte ich ehrlich gesagt schon für sehr gewagt. Wie kommt der Mobilkran auf die Baustelle? Nur mit den Ballastplatten kannste ja herzlich wenig anfangen in Deinem Beruf. Und wenn aus der zustestandenen Fahrt zur Einsatzstelle ein regelrechter Pendelverkehr wird bis das ganze Geraffel dort ist, dann wird es da draußen mit Sicherheit kleinliche Kontrollbeamte geben, die Dir daraus eine Hauptbeschäftigung stricken... zumal, wenn Du auch noch so etwas häßliches wie "Fahrer" im Arbeitsvertrag stehen hast.

 

Einen unserer Kranmonteure -ohne die "95", lt. Arbeitsvertrag "Kranmonteur"- hab ich dieses Jahr als mir mal ein paar LKW-Fahrer krankheitsbedingt ausgefallen waren mitm Kran-LKW und der Kranachse hinten dran fahren lassen. Aber der ist lediglich statt zusammen mit seinem Kollegen im VW-Bus mitm LKW rausgefahren, hat dort mit dem Kran-LKW den Turmdrehkran abballastiert (reiner stationärer Kranbetrieb), hat mit dem LKW-Kran die vor Ort auseinandergebolzte Kranachse zur Montage an den TDK gehoben.

Und zum Feierabend hat er den abgebauten / fahrbereiten Hochbaukran und die Ballastplatten, die er auf den LKW geladen hat mit zurück ins Lager gefahren.

Hauptbeschäftigung: Kranmontage bzw. -demontage

...den LKW hat er mitgenommen, weil er die Kranachse nicht an den VW-Bus kuppeln kann, er außerdem vor Ort den Kran des LKWs als Arbeitsgerät benötigt und am Abend hat er sein Werk -den demontierten Hochbaukran und die geladenen Ballastplatten- mit nach Hause gebracht.

PS: ...zum Thema Welche Firma bezahlt das schon?... z.B. unsere. Jahr für Jahr gibts an einem Samstag im Januar oder Februar einen Termin an dem unsere Fahrer und auch ein Baggerfahrer mit CE teilnehmen können um ein Modul zu erwerben. Kost über die SVG für die knapp 20 Leute ungefähr 1.500 bis 2.000,- EUR.

Zitat:

@Transportcampus schrieb am 23. Dezember 2017 um 05:56:32 Uhr:

Die BAG- Antwort hat genau das ergeben, was hier auch eingestellt wurd. :)

Ohne dir Angst machen zu wollen

Und warum machst du es dann weiter? Hast du als Fahrlehrer zu wenig Kunden?

Ich würde wenn es deutliche Unklarheiten im Bereich Lenkzeiten/Ruhezeiten und vor allem Dokumentationen gibt, deinen Chef mal bitten n paar hundert Euro für n Tagesseminar eines Fahrtrainers raus zu reißen, der das ganze als Tagesseminar oder Nachmittagsseminar in der Firma unterrichtet. Da lernt man dann auch am Fahrzeug direkt ziemlich zügig die Lenk & Ruhezeitvorschriften, Pausen, und sonstige Arbeitszeiten und eine lückenlose Dokumentation und das ganze ist als Gruppenveranstaltung für 10-20 in Frage kommenden Mitarbeiter z.B. umgerechnet sehr günstig :)

Zitat:

Laut BAG darf ich Ballast-Fahrzeuge nur fahren, wenn ich beim Auf- und Abbau beteiligt bin, was ja sowieso der Fall ist, [...]

Ich bin ja Kranführer

Wenn du der Kranführer bist, und den Kranführerschein hast, und den Zettel von der BAG dabei hast, glaube ich nicht dass dich ein BAG Kontrolleur noch in irgendwas verstricken will.

Klar kann es sein, dass du ne Flitzpiepe erwischt, die nen schlechten Tag hat, aber dann kriegste eh nen Bußgeldbescheid. Ob du die 95 hast oder der was anderes findet, dagegen kann dich kein Qualifizierungspapier der Welt retten, außer du wirst Diplomat und kriegst für deinen Kran n CD Kennzeichen :D

Wenn du den scheisstag erwischt, dann legt dir die BAG eben nicht die Karre still, weil dir die Berufskraftfahrerquallifikation fehlt, sondern weil dir das Reifenprofil fehlt... Wenns dich erwischt, erwischt es dich, und selbst wenn der Reifen Flatschneu ist bleibt der Karren stehen ^^

Das ist eben das Risiko des Lebens und klärt sich in 99% der Fälle vorm Amtsgericht...

Themenstarteram 24. Dezember 2017 um 10:22

Zitat:

@gast356 schrieb am 23. Dezember 2017 um 09:40:14 Uhr:

Als Kranfahrer mit einem LKW Ballast ohne die "95" zu fahren halte ich ehrlich gesagt schon für sehr gewagt. Wie kommt der Mobilkran auf die Baustelle? Nur mit den Ballastplatten kannste ja herzlich wenig anfangen in Deinem Beruf. Und wenn aus der zustestandenen Fahrt zur Einsatzstelle ein regelrechter Pendelverkehr wird bis das ganze Geraffel dort ist, dann wird es da draußen mit Sicherheit kleinliche Kontrollbeamte geben, die Dir daraus eine Hauptbeschäftigung stricken... zumal, wenn Du auch noch so etwas häßliches wie "Fahrer" im Arbeitsvertrag stehen hast.

Wie bereits schon erläutert, darf ich den LKW nur fahren, wenn die hauptsächliche auf den Auf- oder Abbau beschränkt. Ich fahre mit den LKW hin, um den Kran abzubauen.

Es läuft in der Regel so ab. Der Autokran fährt mit den Ballast-LKW zusammen auf die Baustelle. Jedes Fahrzeug hat einen eignen Fahrer. Der Kranführer fährt den Mobilkran und die LKW-Fahrer die Sattelzüge mit dem Equipment. Je nach Größe des Krans, kommen natürlich noch Montageteams hinzu.

 

Zitat:

@gast356 schrieb am 23. Dezember 2017 um 09:40:14 Uhr:

Einen unserer Kranmonteure -ohne die "95", lt. Arbeitsvertrag "Kranmonteur"- hab ich dieses Jahr als mir mal ein paar LKW-Fahrer krankheitsbedingt ausgefallen waren mitm Kran-LKW und der Kranachse hinten dran fahren lassen. Aber der ist lediglich statt zusammen mit seinem Kollegen im VW-Bus mitm LKW rausgefahren, hat dort mit dem Kran-LKW den Turmdrehkran abballastiert (reiner stationärer Kranbetrieb), hat mit dem LKW-Kran die vor Ort auseinandergebolzte Kranachse zur Montage an den TDK gehoben.

Und zum Feierabend hat er den abgebauten / fahrbereiten Hochbaukran und die Ballastplatten, die er auf den LKW geladen hat mit zurück ins Lager gefahren.

Hauptbeschäftigung: Kranmontage bzw. -demontage

...den LKW hat er mitgenommen, weil er die Kranachse nicht an den VW-Bus kuppeln kann, er außerdem vor Ort den Kran des LKWs als Arbeitsgerät benötigt und am Abend hat er sein Werk -den demontierten Hochbaukran und die geladenen Ballastplatten- mit nach Hause gebracht.

Genau, ist genauso wenn der Baggerfahrer seine Baumaschine selbst zur Baustelle fährt. Die Haupttätigkeit ist ja eine andere. Deine Mitarbeiter sind also legal gefahren, sofern er im Besitz des Führerscheins CE ist.

 

Zitat:

@gast356 schrieb am 23. Dezember 2017 um 09:40:14 Uhr:

PS: ...zum Thema Welche Firma bezahlt das schon?... z.B. unsere. Jahr für Jahr gibts an einem Samstag im Januar oder Februar einen Termin an dem unsere Fahrer und auch ein Baggerfahrer mit CE teilnehmen können um ein Modul zu erwerben. Kost über die SVG für die knapp 20 Leute ungefähr 1.500 bis 2.000,- EUR.

Nach meinen Informationen nützen mir die Module herzlich wenig. Ich bräuchte die Ausbildung zum EU-Kraftfahrer mit IHK-Prüfung. Diese kosten 10.000 Euro plus Gebühren für die Prüfung. In unsere Branche wird das nicht übernommen. Die übernehmen noch nicht einmal den herkömmlichen Führerschein, um Nachwuchs zu gewinnen. Haben die vielleicht früher gemacht.

Themenstarteram 24. Dezember 2017 um 10:41

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 23. Dezember 2017 um 11:07:30 Uhr:

Zitat:

Laut BAG darf ich Ballast-Fahrzeuge nur fahren, wenn ich beim Auf- und Abbau beteiligt bin, was ja sowieso der Fall ist, [...]

Ich bin ja Kranführer

Wenn du der Kranführer bist, und den Kranführerschein hast, und den Zettel von der BAG dabei hast, glaube ich nicht dass dich ein BAG Kontrolleur noch in irgendwas verstricken will.

Die BAG ist für uns i.R. nicht zuständig. Meist wird man von der Polizei heraus gewunken. Irgendwas finden die immer. Habe vor kurzem selbst eine Anzeige bekommen, weil ich angeblich ohne Genehmigung gefahren bin. Meist sind die Fahrzeuge zu schwer oder man hat tatsächlich keine Genehmigung. Ich fahre seit 4 Jahren Mobilkrane und selbst nur zweimal angehalten worden. Beim ersten Mal, war ich lediglich Beifahrer.

Du mußt nicht den ganzen Führerschein neu machen, sondern "nur" die Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz https://www.bag.bund.de/.../qualifikation-weiterbildung_node.html. Diese Qualifikation hat nichts mit deiner Fahrerlaubnis zu tun, die hast du ja schon. Dauert 140 Stunden Ausbildung in Theorie und Praxis plus anschliesender Prüfung. Danach folgen dann die Weiterbildungen ("5 Module") alle 5 Jahre.

Seit wann hast du denn den Führerschein CE?

...hier vorab schon mal der entsprechende § des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) auf den meiner Vermutung nach @steini111 mit seiner Frage hinaus will... die entsprechenden Stichtage (Datum) für die LKW- und die Omnibus-Klassen hab ich mal gleich rot markiert.

Meine CE Pappe stammt z.B. aus 2007 und fällt daher unter Besitzstand... für die "95" bräuchte ich also nur die 5 Module. 1 hab ich schon, das 2. gibts wahscheinlich, weil ich im Februar bei der firmeninternen Schulung wieder mal zwangsanwesend sein muß... und bei den dann gerade noch fehlenden 3 Stück liebäugle ich fast damit die doch irgendwie zu machen... die gut 300,- EUR wär mir der Spaß allemal wert.

 

§ 3 Besitzstand

§ 2 Abs. 1 und 2 findet vorbehaltlich des § 5 keine Anwendung auf Fahrer und Fahrerinnen, die

1. eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE oder eine gleichwertige Klasse besitzen, die vor dem 10. September 2008 erteilt worden ist;

2. eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse besitzen, die vor dem 10. September 2009 erteilt worden ist.

Satz 1 gilt auch für Fahrer und Fahrerinnen, die

1. eine Fahrerlaubnis der Klasse D1, D1E, D, DE oder einer gleichwertigen Klasse vor dem 10. September 2008 oder

2. eine Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C, CE oder einer gleichwertigen Klasse vor dem 10. September 2009

besessen haben und die ihnen entzogen worden ist, auf die sie verzichtet haben oder deren Geltungsdauer abgelaufen ist.

Zitat:

@dennis4711 schrieb am 15. Juli 2017 um 01:23:50 Uhr:

...

Ich habe vor drei Jahren den Führerschein CE gemacht.

...

Nö, das reicht nicht... 2014 war leider zu spät um noch in den Genuss des Besitzstandes zu kommen...

 

Ich hab mal ein wenig gesucht um ne Hausnummer zu haben was so ne Grundqualifikation kostet... für die Beschleunigte Grundqualifikation nach BKrFQG hab ich z.B. bei der Bauakademie eine Kurs-/Seminargebühr von 3.175,00 € gefunden.

Vermutlich werden da noch ein paar Euronen Prüfungsgebühr für die zuständige IHK dazu kommen... trotzdem sollte sich das weit unter den in den Stammtischparolen genannten Summen von 10.000,- EUR, etc. etc. bewegen.

...oder hier, noch ein knapper Tausi weniger... Kosten: 2.350 € pro Lehrgang zzgl. Lehrmittel

Der größte Haken bei der Sache wird der Zeitaufwand sein.

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