Fall für pivate Haftpflicht?
Bekannter einer Freundin ist für mehrere Wochen auf Geschäftsreise.
Er bittet sie, 1x in der Zeit den Rasen mit seinem Aufsitzmäher zu mähen.
Er sagt ihr noch, dass sie auf einen Gullydeckel dabei aufpassen muss.
Der Aufsitzmäher hat kein eigenes Kennzeichen.
Ist ein kleines Ding, dass nicht unter die Benzinklausel fällt.
Sie mäht den Rasen, schätzt aber den Gullydeckel dann doch falsch ein und das Mähwerk wird beschädigt.
Sie hat Gefälligkeitsschäden mitversichert.
Wie sieht hier die Lage aus?
Beste Antwort im Thema
Die Meisten hier machen einen Denkfehler und die Ablehnungsbegründung der Versicherung ist einfach nur dumm.
Der Schaden wurde nicht mit dem Mäher, sondern an dem Mäher verursacht.
Deshalb sind von vorne herein alle Überlegungen in Richtung Benzinklausel Unsinn.
Gerichte verneinen regelmäßig bei Gefälligkeitshandlungen einen stillschweigenden Haftungsausschluss, auch bei leichter Fahrlässigkeit.
Also: Die Privathaftpflichtversicherung der Freundin ist zweifelsfrei in der Leistungspflicht.
37 Antworten
Das ist ja auch sinnvoll.
Ich unterstelle aber mal, dass jemand, der wissentlich so einen Tarif hat, nicht gefragt hätte 🙂
Zitat:
@beachi schrieb am 3. Oktober 2019 um 13:58:29 Uhr:
um aufs thema zurück zu kommen, du solltest hier mit deiner versicherung sprechen, dass der ablehnungsgrund so nicht nachvollziehbar ist. bitte darum, den vorgang der abteilungsleitung vorzulegen.
Ich dagegen würde ihnen mitteilen, dass sie eine verdammte Lügenbande sind, ich mich nicht verarschen lasse und dass ich ihnen, wenn sie nicht unverzüglich die vertragliche Leistung erbringen, mit Hilfe des Gerichts den Allerwertesten aufreißen werde...
Das Ganze natürlich ausgesprochen nett formuliert. 😁
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 3. Oktober 2019 um 12:53:40 Uhr:
Viel mehr, als dass der Riemen zwischen Motor und Mähwerksgondel runtergerutscht ist und die Messer evtl. nachgeschliffen werden müssen, wird an dem Mäher wohl kaum beschädigt worden sein.
250 Euro Schaden.
Messer mussten geschliffen ausgetauscht werden.
Sowas in der Art.
Also nicht wirklich ein großer Schaden.
Ich habe mir mal die Vertragsbedingungen der Allianz zu dem Thema angeschaut.
Die schließen z.B. in einem extra Punkt noch Schäden am Aufsitzmäher selber aus, wenn ich das richtig lese.
https://goc-eportale.allianz.de/.../dlc?nr=PPS--2222Z0&%3Bm=d
Punkt 1.5.3
Ähnliche Themen
Ich weiß leider nicht, wo sie versichert ist.
Müsste ich noch abklären.
Aber die Vertragsbedinungen der Versicherer sind da relativ verschieden.
Bei vielen steht dieser Passus nicht mit drinnen.
Zitat:
@AudiFahrer1783 schrieb am 4. Oktober 2019 um 09:30:53 Uhr:
Ich habe mir mal die Vertragsbedingungen der Allianz zu dem Thema angeschaut.
Die schließen z.B. in einem extra Punkt noch Schäden am Aufsitzmäher selber aus, wenn ich das richtig lese.
Dies betrifft die Versicherung des Mäherbesitzers.
Berechtigte Fahrer sind mitversicherte Personen, durch diese angerichtete Fremdschäden sind gedeckt. Der schaden am Mäher ist dann ein Eigenschaden.
Über die Versicherung des Fahrers ist wiederum der Fremdschaden am Mäher gedeckt.
Und auch der Gulli.
Wie ich schon anfänglich sagte, Eigenschäden sind raus, auch bei Gefälligkeit. So kenne ich das nur.