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Fall für pivate Haftpflicht?

Themenstarteram 1. Oktober 2019 um 17:39

Bekannter einer Freundin ist für mehrere Wochen auf Geschäftsreise.

Er bittet sie, 1x in der Zeit den Rasen mit seinem Aufsitzmäher zu mähen.

Er sagt ihr noch, dass sie auf einen Gullydeckel dabei aufpassen muss.

Der Aufsitzmäher hat kein eigenes Kennzeichen.

Ist ein kleines Ding, dass nicht unter die Benzinklausel fällt.

Sie mäht den Rasen, schätzt aber den Gullydeckel dann doch falsch ein und das Mähwerk wird beschädigt.

Sie hat Gefälligkeitsschäden mitversichert.

Wie sieht hier die Lage aus?

Beste Antwort im Thema

Die Meisten hier machen einen Denkfehler und die Ablehnungsbegründung der Versicherung ist einfach nur dumm.

Der Schaden wurde nicht mit dem Mäher, sondern an dem Mäher verursacht.

Deshalb sind von vorne herein alle Überlegungen in Richtung Benzinklausel Unsinn.

Gerichte verneinen regelmäßig bei Gefälligkeitshandlungen einen stillschweigenden Haftungsausschluss, auch bei leichter Fahrlässigkeit.

Also: Die Privathaftpflichtversicherung der Freundin ist zweifelsfrei in der Leistungspflicht.

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Nein

als Beifahrer ist man aber weder Besitzer, Halter noch Führer des Fahrzeugs

Ich versuche mir grad vorzustellen, wie man als Beifahrer den PKW schrotten kann....

Themenstarteram 3. Oktober 2019 um 9:21

Zitat:

@rrwraith schrieb am 2. Oktober 2019 um 20:04:56 Uhr:

Die Meisten hier machen einen Denkfehler und die Ablehnungsbegründung der Versicherung ist einfach nur dumm.

Der Schaden wurde nicht mit dem Mäher, sondern an dem Mäher verursacht.

Deshalb sind von vorne herein alle Überlegungen in Richtung Benzinklausel Unsinn.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 3. Oktober 2019 um 10:21:09 Uhr:

Zitat:

@AudiFahrer1783 schrieb am 3. Oktober 2019 um 10:02:53 Uhr:

Ist dann der Schaden am Kfz über meine PH versichert, falls keine Kasko für das Auto besteht?

Nein, hier greift dann die sogenannte "Benzinklausel", da Du dann Führer des KFZ bist.

(„Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden.“)

Hallo rrwraith

Das ist aber der Punkt, den ich nicht ganz verstehe.

Den Aufsitzmäher hat sie ja auch beschädigt, als sie Führer von dem Aufsitzmäher war.

Sie ist mit ihm über den Gullydeckel gefahren und dabei wurde das Mähwerk beschädigt.

Du sagst aber, dass wir hier nicht über die Benzinklausel reden müssen?

Es geht darum, dass das eine Gefährt nicht versicherungpflichtig ist, das andere hingegen schon :)

Edti: so lang ersteres nicht sowas war ;)

https://hm-maschinen.ch/.../...MaschinenAG_Banner_CLAAS_LEXION_670.jpg

Zitat:

@NDLimit schrieb am 3. Oktober 2019 um 11:09:12 Uhr:

Ich versuche mir grad vorzustellen, wie man als Beifahrer den PKW schrotten kann....

z.B.

das offene Fenster des Beifahrers bläst seine brennende Zigarette auf den Sitz des Fahrers...

PS:

sorry sind leider etwas OT

Themenstarteram 3. Oktober 2019 um 9:40

Zitat:

@bug99 schrieb am 3. Oktober 2019 um 10:52:34 Uhr:

als Beifahrer ist man aber weder Besitzer, Halter noch Führer des Fahrzeugs

Schäden die der Beifahrer am Auto verursacht, sind ein Fall für die PH.

Aber auch nur dann, wenn er nicht Halter, Besitzer, Eigentümer ist.

Beispiel wäre, wenn der die Türe beim Aussteigen gegen einen Betonpfeiler knallt.

Macht der Fahrer das, so geht es nur über Kasko, da Punkt "Fahrer" erfüllt ist.

Zitat:

@AudiFahrer1783 schrieb am 3. Oktober 2019 um 11:21:21 Uhr:

Das ist aber der Punkt, den ich nicht ganz verstehe.

Den Aufsitzmäher hat sie ja auch beschädigt, als sie Führer von dem Aufsitzmäher war.

Du sagst aber, dass wir hier nicht über die Benzinklausel reden müssen?

Ein Aufsitzmäher zählt nicht zu den KFZ im Sinne der Bedingungen, sondern als selbstfahrende Arbeitsmaschine.

Schäden, die durch KFZ beim Gebrauch verursacht werden, sind auf Grund der "Benzinklausel" von der Leistung durch die Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen, da diese eigenständig versichert sind.

Der Gebrauch des Mähers ist durch die PHV gedeckt und Schäden durch und an diesem müssen gezahlt werden.

Zitat:

@bug99 schrieb am 3. Oktober 2019 um 11:28:06 Uhr:

Zitat:

@NDLimit schrieb am 3. Oktober 2019 um 11:09:12 Uhr:

Ich versuche mir grad vorzustellen, wie man als Beifahrer den PKW schrotten kann....

z.B.

das offene Fenster des Beifahrers bläst seine brennende Zigarette auf den Sitz des Fahrers...

PS:

sorry sind leider etwas OT

Dann steht Sturmtief „Jürgen“ in der Leistungspflicht.

Hoffentlich ist Jürgen gut versichert. :)

Themenstarteram 3. Oktober 2019 um 10:36

Ja, vielen Dank.

Genau so sehe ich das auch.

Die Benzinklausel schließt KFZ aus.

Aber im weiteren Verlauf der Benzinklausel werden die Arbeitsmaschinen wieder mit eingeschlossen.

Viel mehr, als dass der Riemen zwischen Motor und Mähwerksgondel runtergerutscht ist und die Messer evtl. nachgeschliffen werden müssen, wird an dem Mäher wohl kaum beschädigt worden sein.

Zitat:

@AudiFahrer1783 schrieb am 3. Oktober 2019 um 11:40:09 Uhr:

Zitat:

@bug99 schrieb am 3. Oktober 2019 um 10:52:34 Uhr:

als Beifahrer ist man aber weder Besitzer, Halter noch Führer des Fahrzeugs

Schäden die der Beifahrer am Auto verursacht, sind ein Fall für die PH.

Aber auch nur dann, wenn er nicht Halter, Besitzer, Eigentümer ist.

Beispiel wäre, wenn der die Türe beim Aussteigen gegen einen Betonpfeiler knallt.

Macht der Fahrer das, so geht es nur über Kasko, da Punkt "Fahrer" erfüllt ist.

besseres beispiel.. der beifahrer greift dem fahrer ins lenkrad, weil dieser mit seinem fahrstil nicht einverstanden ist. viel spass :D

Zitat:

@AudiFahrer1783 schrieb am 3. Oktober 2019 um 10:02:53 Uhr:

Danke rrwraith

Eine Frage habe ich noch in diesem Zusammenhang

Eine PH schließt ja auch Schäden am geliehenen KFZ aus.

Was ja auch sinnvoll ist, denn dafür gibts ja auch eine Kasko im Kfz Bereich.

Was ist jetzt, wenn ich mit jemanden eine gemeinsame Reise mache und wir einen Fahrertausch machen.

Dann ist das Kfz ja nicht geliehen, sondern ich tue ihm einen Gefallen, in dem ich für ihn ein Stück fahre.

Jetzt schrotte ich sein Kfz bei dieser Aktion.

Ist dann der Schaden am Kfz über meine PH versichert, falls keine Kasko für das Auto besteht?

all jene, welche mit "nein" geantwortet haben, liegen leider nicht ganz richtig.

es kommt ganz darauf an, wo und wie man versichert ist. es gibt inzwischen seit einer weile tarife, welche im schadenfall bei einem vollkaskoversicherten fahrzeug den vertraglichen selbstbehalt sowie die höherstufung übernehmen (gleiches analog für die haftpflicht), sofern das fahrzeug geliehen, gemietet oder gefälligkeitshalber überlassen wurde. demzufolge hätte der fahrzeugbesitzer keinen schaden. sofern jedoch keine vollkasko besteht, pech gehabt.

ganz interessant sind jene tarife übrigens für leute, die viel mit mietwagen oder fremden fahrzeugen fahren. beim mietwagen muss man dann nämlich den selbstbehalt nicht mehr für nen teuren aufpreis reduzieren. da reicht dann zur not auch nen sb von 1000 euro..

um aufs thema zurück zu kommen, du solltest hier mit deiner versicherung sprechen, dass der ablehnungsgrund so nicht nachvollziehbar ist. bitte darum, den vorgang der abteilungsleitung vorzulegen.

In den Stanardbedingungen ist es nicht vorgesehen. Ist halt die Frage, wie verbreitet diese Premiumtarife sind :)

bei uns sind diese premiumtarife sehr verbreitet @NDLimit - aber selbstverständlich ist das in standardtarifen nicht inkludiert. da der aufpreis aber überschaubar ist, kann ich nur derartige premiumtarife empfehlen.

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