Fakten zum Kurzzeitkennzeichen

Guten Tag,

nachdem die Umfrage einem voll aufs Auge springt hoffe ich, ich kann etwas Klarheit bringen.

Fakten:

1. Das Kurzzeitkennzeichen war nie dazu gedacht Fahrzeuge ins Ausland zu bringen.

2. Das Kurzzeitkennzeichen war nie dazu gedacht ein Fahrzeug mehrmals mit Kurzeitkennzeichen (ohne echten Grund) zu bewegen.

3. Das Kurzzeitkennzeichen war nie dazu gedacht im Ausland eine Fernzulassung vorzunehmen.

4. Das Kurzzeitkennzeichen war nie dazu gedacht mehrere Fahrzeuge (auf ein Kurzzeitkennzeichen) probezufahren.

5. Keine HU:
Man bekommt schon Kurzzeitkennzeichen.
Nur darf man damit eben nicht mehr durch ganz Deutschland fahren.

Wie ich in der Umfrage lesen konnte wenden sogar hier einige gerne 2. und 4. an.

Und 2. haben einige Mitglieder auch schon bei Schrottsammlern (die sicher keine HU mehr zusammenkriegen würden) gesehen.

Man vermeidet mit der Regel also:
- "Ketten/Mehrfach" Zulassungen des gleichen Fahrzeugs.
- gleichzeitige "Nutzung"/Probefahrten an mehren Fahrzeugen bei Samstagskäufen.
- Fern-Zulassungen im Ausland

Weiterhin ist zu sagen, daß die Links zur jetzigen Regelung wenig bringen, da der Bundesrat doch über eine Änderung abgestimmt hat.
Die (mit Änderungen des Bundesrats) wohl so durchgehen wird.

Kann man gern hier nachlesen
http://www.bundesrat.de/.../0335-14.html

Im Vergleich dazu die aktuelle Regel
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__16.html

Diese wurde von einige Zulassungsstellen auch schon so ausgelegt, daß die Fahrgestellnummer "unverzüglich" anzugeben/einzutragen war.
Also direkt vor Augen der Mitarbeiterin.

Ob das so 1000 % korrekt war? - Aber hat sich ab neuem § erledigt.
Bei diesen Zulassungsstellen ändert sich also wenig.

...............................x
Alternativen:

1. Richtig zulassen.
Wenn man schon HU und dazu den Brief hat - wozu noch Kurzzeitkennzeichen?
(außer man hat nur die Fg-Nr. per Briefkopie)

2. Vorab zugeteilte Kennzeichen.
Siehe Gesetz. Man kann sich Kennzeichen vorab zuteilen lassen. Auch ohne HU.
Im Prinzip fast ähnlich wie die Kurzzeitkennzeichen ohne aktuelle HU.

3. Hänger.

Fazit:
Gut, für wirklich Samstagskäufer, die sich mehrere Fahrzeuge ansehen - und diese nicht "illegal" gleich fünffach mit 1 Kurzzeitkennzeichen fahren - ist die Regel nicht so gut.

Aber Vorteil - man bekommt als Mensch mit deutschem Wohnsitz die Kurzzeitkennzeichen auch wieder in anderen Zulassungsstellen, nicht nur Zuhause.

.........................

persönliches Fazit:
Ich finde, man sieht hier im Forum, (beide Themen durchgelesen) die Änderung ist durchaus notwendig.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL


Aber wegen einer Handvoll illegalen Auslandsüberführungen wurde nun so ein riesen Trara gemacht.

das Missbrauchsthema ist schon bedeutender. Wie oft wurden die Kennzeichen an verschiedene Fahrzeuge geschraubt. Wie viele Fahrzeuge existieren ohne Betriebserlaubnis (Umbauten, TÜV abgelaufen, etc.), die völlig unkontrolliert mit KZK auf Treffen gefahren werden. Ich habe mich immer gewundert, dass ausgerechnet in diesem sensiblen Bereich solche Anarchie geduldet wird.

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Ich hab selber schon ein Auto gekauft ohne HU bei dem sich erst beim zerlegen gezeigt hat das retten sich doch nicht lohnt....der lief aber 2 Monate vorher noch mit gültigem TÜV....was wäre also an einer Fahrt mit Kurzzulassung ohne TÜV schlimmer gewesen wie vorher mit richtiger Zulassung und gültigem TÜV...die Schäden waren die gleichen. Oder der R19 den ich jetzt fahre,im April diesen Jahres neuen TÜV bekommen beim Vorbesitzer....am Unterboden zwei Faust große Löscher,SR so alt wie das Auto selbst,weitere massive Rostschäden...kann aber legal jetzt zwei Jahre bewegt werden....ist der jetzt besser nur weil er nen gültigen TÜV hat?

HU ist eine Momentaufnahme.

Und eben gültig, auch wenn schon 23 Monate und z. B. 100.000 km alt.

Aber irgendwann ist die HU eben "verbraucht".

Aber wenn man deinen Gedanken mal zu Ende denkt könnte man festlegen, daß für Fahrzeuge über X Jahre der HU Termin nur 1 Jahr zurückliegen darf. Und vielleicht noch eine km Begrenzung.

Wäre die nächste mögliche Verschärfung. So in 2-3 Jahren vielleicht.

Weniger HU für Fahrzeuge ab einem bestimmten Alter ist außerdem immer mal wieder im Gespräch.

Zitat:

Original geschrieben von cng-lpg


Sie werden einfach nicht mehr zur weiteren Nutzung in Deutschland gehandelt und zerlegt oder exportiert.
...

Für die HU-Pflicht gibt es KEIN einziges Argument, das auch nur zum Teil stichhaltig wäre.

Siehst du, du hast schon wieder ein Argument gefunden.

Gleichstellung mit Ausfuhrkennzeichen.

Ausfuhrkennzeichen brauchen jetzt schon HU.

Ok, das hat bisher nicht gestört, einfach Überführungskennzeichen genommen - damit ist nun aber Schluß.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von cng-lpg


Wer kein 500 € Auto für 200 bis 300 € durch die HU bringen und dann fahren kann, der muß dann eben zu teureren Alternativen greifen. Vorzugsweise einen Neuwagen.
Dieser Personenkreis kann sich Neuwagen leisten, aber keinen (gemieteten) Trailer und das dazu benötigte (gemietete) Zugfahrzeug? 😰

Für mich nicht nachvollziehbar.

Für mich nicht nachvollziehbar, daß das für Dich nicht nachvollziehbar sein soll...

Es ist doch überall so, daß man den Leuten mit der dünnsten Brieftasche das meiste Geld aus der Tasche zieht. Ich kenne einige, die aus Geldmangel (!) gezwungen waren, Neuwagen zu fahren. Die berühmten Pandas für 159 € pro Monat für 24 Monate im Leasing.

Außerdem (was auch jedem mit einem IQ über dem einer Tomate klar sein dürfte): Kein wirtschaftlich denkender Mensch wird für die Überführung eines 500 € Autos mehr als den Fahrzeugwert ausgeben. Eine Wochenendmiete eines Anhängers samt passendem Zugfahrzeug dürfte aber locker so viel kosten.

Mich kotzt Deine Agitation hier einfach nur noch an. Bei Dir erkennt man in jedem Posting, daß es Dir Vergnügen bereitet, Dich dumm zu stellen und den Leuten Salz in die Wunden zu streuen. Ziemlich armes Verhalten, lieber Drahkke.

Gruß Michael

Wenn der Großteil der Käufer deiner Meinung nach so vertrauenswürdig ist, warum dann nicht angemeldet verkaufen?
Mit Veräußerungsanzeige ist das relativ leicht.

HU kann dann auch abgelaufen sein. Problem gelöst.

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Zitat:

Original geschrieben von cng-lpg


Kein wirtschaftlich denkender Mensch wird für die Überführung eines 500 € Autos mehr als den Fahrzeugwert ausgeben. Eine Wochenendmiete eines Anhängers samt passendem Zugfahrzeug dürfte aber locker so viel kosten.

Nein, definitiv nicht. Du darfst dir auch die Mühe machen, dies durch entsprechende Anfragen selbst nachzuprüfen.

Zitat:

Original geschrieben von NadiaMakita


Siehst du, du hast schon wieder ein Argument gefunden.

Gleichstellung mit Ausfuhrkennzeichen.

Schwachsinn. Wie viele Autos werden auf eigener Achse exportiert? Ein Promille? Oder weniger? Fahrzeuge, die in den Export gehen, werden nahzeu nie auf eigenen Rädern exportiert, die kommen auf einen Transporter und für den doppelten Sprit kann ein halbes Dutzend Autos außer Landes geschafft werden.

Außerdem ist der Export etwas, das typischer Weise KEIN Privatmann macht, das machen Gewerbetreibende. Also ein tolles Argument, um den PRIVATmarkt der älteren Fahrzeuge für Selberschrauber zu attackieren...

Tut mir leid, mir ist das hier langsam zu blöde. Hier geht es offensichtlich vielen weder um Verkehrssicherheit oder ähnliche Dinge, nicht einmal um schnöde Rechthaberei, es ist hier bei vielen offenbar nur noch ein Spielchen, bei dem es um Bosheit geht. Pure Schadenfreude.

Einfach nur arm.

Michael

Also ich wollte letztes Jahr eine nicht fahrfähiges Auto mit dem Hänger oder nem Transporter befördern...Der Hänger hätte mich 70€ fürs WE gekostet,ohne Zugfahrzeug und Fahrer nützte mir das aber nix. Ein Transporter hätte mich 325€ das ganze WE gekostet....immer noch hätte mir aber ein Fahrer gefehlt. Wenn ich das ganze jetzt auch noch kurzfristig machen müßte...ganz fein,ganz zuschweigen eben von den Kosten und da ist der Sprit für das Gespann oder den Transporter noch nicht dabei.

Die Kosten/Sprit wie du sonst/bisher hinkommst mußt du bei deiner Rechnung incl. Sprit dann aber abziehen.

@cng:
man braucht HU für Ausfuhrkennzeichen.

Sicherlich

Dann ist es doch gar nicht so schlimm?

Es fallen einige Gewohnheiten weg die nicht mehr funktionieren. Die waren aber heute schon nicht legal.

Außerdem bekommt man wieder Kurzzeitkennzeichen am Standort des Fahrzeugs.
Wenn man auf der Durchreise ein Schnäppchen sieht kann man es sofort mitnehmen.

Und niemand muß ein Fahrzeug schieben. Ohne HU bekommt man eingeschränkte Kurzzeitkennzeichen.
Zur Fahrt zur HU.
Und wenn man da durchfällt kann man eingeschränkt auch zur Reparatur fahren.

Ich denke das Ganze wird funktionieren.

Oder man verkauft doch mehr Fahrzeuge angemeldet.
Dann spielt HU keine Rolle.
Und nutzt hoffentlich die Veräußerungsanzeige.

Zitat:

Original geschrieben von NadiaMakita


Die Kosten/Sprit wie du sonst/bisher hinkommst mußt du bei deiner Rechnung incl. Sprit dann aber abziehen.

@cng:
man braucht HU für Ausfuhrkennzeichen.

Und für eine Sachertorte braucht man Aprikosenmarmelade.

Hat nur leider genauso wenig mit dem Thema zu tun. Wen um alles in der Welt interessieren Ausfuhrkennzeichen? Sicher NIEMANDEN, der sich ein günstigeres älteres Auto kaufen möchte, für das er ein Kurzzeitkennzeichen für Überführung, HU usw. braucht, das er zukünftig aber nicht mehr bekommen wird.

Gruß Michael

Zitat:

Original geschrieben von NadiaMakita


Oder man verkauft doch mehr Fahrzeuge angemeldet.
Dann spielt HU keine Rolle.
Und nutzt hoffentlich die Veräußerungsanzeige.

Ja, diese Möglichkeit besteht ja weiterhin, wurde hier in sämtlichen Diskussionen zum Thema aber (noch) nicht berücksichtigt,

obwohl

schon darauf hingewiesen wurde. Vom Wert des Fahrzeuges ist die Nutzung dieser Methode übrigens nicht abhängig, da die meisten Fahrzeuge in dieser Preiskategorie von den Vorbesitzern bis zur Veräußerung selbst genutzt werden und "Scheunenfunde", die nach jahrelangem Dornröschenschlaf verkauft werden, eher die Ausnahme bilden.

Zitat:

Außerdem bekommt man wieder Kurzzeitkennzeichen am Standort des Fahrzeugs.
Wenn man auf der Durchreise ein Schnäppchen sieht kann man es sofort mitnehmen.

Aber nur zu den Öffnungszeiten😉

Zitat:

Und niemand muß ein Fahrzeug schieben. Ohne HU bekommt man eingeschränkte Kurzzeitkennzeichen.
Zur Fahrt zur HU.
Und wenn man da durchfällt kann man eingeschränkt auch zur Reparatur fahren.

Wie schon geschrieben,bei dem den ich letztes Jahr erworben habe wäre neuer TÜV nur mit viel Aufwand möglich gewesen....sein Tot. Mit der neuen Regelung hät ich den aber nie zu mir bekommen um wenigstens noch die Teile zubekommen.....trotzdem war der vorher noch legal im Straßenverkehr unterwegs,die eine Fahrt wäre dann auch noch gegangen.

Zitat:

Oder man verkauft doch mehr Fahrzeuge angemeldet.
Dann spielt HU keine Rolle.
Und nutzt hoffentlich die Veräußerungsanzeige.

Manch einer verkauft aber gerade weil er den TÜV nicht mehr machen will weil ihm die Kosten zuhoch sind,ein anderer kauft gerade ohne TÜV weil er alles selber machen kann und er so günstig an ein Auto kommt.

Dann aber 500€ auszugeben für den Transport bei einem Preis von 500€ oder weniger.....wer würde sowas machen

Ein Auto das auf mich zugelassen ist werd ich nicht mehr verkaufen,dafür hab ich zu schlechte Erfahrungen gemacht......und ist auch hier nicht der "Missbrauch" von vornherein schon möglich,sollte man den nicht auch gleich vermeiden in dem man das Fahrzeug nur abgemeldet verkauft😉

Zitat:

Original geschrieben von NadiaMakita


Es fallen einige Gewohnheiten weg die nicht mehr funktionieren. Die waren aber heute schon nicht legal.

Durch bloße Wiederholung werden Unwahrheiten nicht wahr.

Es war immer legal, ein nicht zugelassenes Auto ohne HU zu kaufen und es mit einem Kurzzeitkennzeichen für mehrere Überführungs- und Probefahrten im öffentlichen Starßenverkehr zu bewegen. Kaufen in A-Stadt, in B-Dorf überführen, etwas daran reparieren und dann in B-Dorf eine Probefahrt machen, anschließend zur Prüfstelle in C-Stadt überführen, die HU machen lassen, dann den Wagen wieder nach B-Dorf überführen. Und das verteilt über mehrere Tage. Alles legal!

Das ist (einer) der Hauptverwendungszweck(e) eines Kurzzeitkennzeichen für Autos ohne HU. Wenn das nicht mehr möglich ist, können die abgemeldeten preiswerten HU-losen Autos nicht mehr von Selbermachern gekauft und überführt werden, sie können nicht mehr durch die HU gebracht werden und sie können dann auch nicht mehr zugelassen werden.

Der Markt für diese billigen Gebrauchtwagen wird damit de facto gesetzlich verboten.

Und wenn Ihr noch eine Million weitere Fälle konstruiert, die damit nichts zu tun haben, das ist der eigentliche Skandal. Wer ein älteres Auto hat, wird quasi enteignet, wer solch ein Auto gerne kaufen würde, kann das nicht mehr, weil er es nicht mehr bewegen darf. Weil dieser Schwachsinn des Trailertransportes für normal intelligente Menschen aus nachvollziehbaren Gründen natürlich niemals eine Option sein kann.

Gruß Michael

Irgendwie verstehst du mich nicht.
Ich versuche hier dir die Gründe zu erklären. Seite 1 ganz oben.

Du schreibst selbst von Export.
Und das Kurzzeitkennzeichen wird HU benötigen aus 3 Gründen:
1. keine Fernzulassungen im Ausland
2. Gleichstellung mit Ausfuhrkennzeichen
3. Unsere Sicherheit

Zitat:

Original geschrieben von ToledoDriver82



Zitat:

Außerdem bekommt man wieder Kurzzeitkennzeichen am Standort des Fahrzeugs.
Wenn man auf der Durchreise ein Schnäppchen sieht kann man es sofort mitnehmen.

Aber nur zu den Öffnungszeiten😉

Wann denn sonst?

War das jemals anders?

Es gilt dann wieder das was vor der Verschärfung möglich war. Nicht mehr - aber auch nicht weniger.

Es wurde damals verschärft indem man nur noch zuhause Kurzzeitkennzeichen bekommen hat.
Die Regel fällt jetzt wieder.

Also fallen Verschärfungsregeln auch wenn sie nachweislich keinen Sinn machen.

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