Fahrzeugwechsel in wenigen Tagen. Ungewissheit hinsichtlich Zahlung und Ummeldung

Hallo, gleich vorweg: entschuldigt die Frage ich konnte beim besten Willen nichts passendes finden, vielleicht stelle ich mir das Prozedere auch nur zu kompliziert vor.
Ich fahre bereits seit einigen Jahren ein KFZ allerdings habe ich dieses nicht selbst gekauft und zugelassen.
In der kommenden Woche kaufe ich ein neues Auto und plane gerade die Prozedur.

1. Zahlung: Das Auto stammt von einem Händler und kostet 3500€. Ich meine soviel Geld kann ich nicht am Schalter abheben. Muss bzw. kann ich meine Wunschbank anrufen und darum bitten das Geld parat zulegen? Und zahle ich nach Unterzeichnung des Kaufvertrages oder erst wenn ich das Fahrzeug abhole?

2. Zulassung / Ummeldung. Ich möchte gerne meine Kennzeichen behalten. Wenn ich das richtig recherchiert habe muss ich mich zuerst bei meiner Versicherung melden und darauf hinweisen dass ich ein neues Auto kaufe, mein altes zum Tag X stilllegen werde und daher eine eVB-Nummer benötige für die KFZ-Zulassung. Das kann ich vermutlich erst machen wenn ich den Fahrzeugschein und -brief besitze?
Mit der Nummer kann ich dann zur nächsten KFZ-Zulassungsstelle und mein neues Auto zulassen. Stimmt es dass ich meine Kennzeichen nicht einfach behalten darf obwohl die Kennzeichen bis zur Ummeldung auf mich zugelassen sind?

Der Händler ist etwa 50km von mir entfernt und ich denke allzu lange kann ich das gekaufte Ort dort nicht stehen lassen. Daher sollte der Wechsel bzw. die Abholung möglichst zugig über die Bühne gehen.

Beste Antwort im Thema

Im Kundenauftrag bedeutet für dich nix Garantie bei irgendwelchen Mängeln! Wird gern von Händlern gemacht um die Gewährleistung und Garantie zu umgehen! Käme für mich nicht Frage wenn ich schon beim Händler kaufe!

30 weitere Antworten
30 Antworten

Hallo, ich habe heute nochmal mit dem Händler telefoniert.
Die Zulassung könnte er übernehmen allerdings hat er keine Sonderprivilegien so dass er auch warten muss wie jeder Andere.
Hinsichtlich der Zahlung kann er nur die Barzahlung akzeptieren da es sich um ein Fahrzeug "im Kundenauftrag" handelt. Ich werde morgen den Kaufvertrag unterschreiben, eine Anzahlung leisten und sobald ich das Fahrzeug zugelassen habe, kann ich es abholen und zahle dann den Rest. Bis dahin muss ich täglich mein Abhebungslimit in Anspruch nehmen.

Mit dem Fahrzeugbrief werde ich mir morgen eine eVB beschaffen und damit am Donnerstagmorgen zur Zulassungsstelle und mein Glück versuchen. Oder es ergibt sich zwischendurch ein freier Termin über die Onlineterminbuchung der Zulassungsstelle.

Danke euch schon mal. 🙂

Im Kundenauftrag bedeutet für dich nix Garantie bei irgendwelchen Mängeln! Wird gern von Händlern gemacht um die Gewährleistung und Garantie zu umgehen! Käme für mich nicht Frage wenn ich schon beim Händler kaufe!

...nicht ganz die Ausgangsfrage. .. wäre aber auch für mich ein NoGo

Im Kundenauftrag beim Händler? Finger weg!

Du kannst Glück haben, wenn nicht, hast du richtig Pech und zahlst drauf

Ähnliche Themen

Keine Frage aber welcher Händler bietet auf einen >13 Jahre alten Audi A4 noch Gewährleistung bei dem Preis?
Zumindest ist die Historie ab 2012 nachvollziehbar und in diesem Zeitraum wurde einiges gemacht.

Keine Sonderprivilegien? Wenn die Zulassungsstelle einen Händlerschalter hat, kann er dahin gehen.

Und auch bei Kundenauftrag kann es über sein Konto laufen. Warum macht er es nicht? Darf wohl nirgendwo erscheinen.

Sei vorsichtig!

Zitat:

@B5Limo schrieb am 20. September 2016 um 20:36:18 Uhr:


Keine Frage aber welcher Händler bietet auf einen >13 Jahre alten Audi A4 noch Gewährleistung bei dem Preis?
Zumindest ist die Historie ab 2012 nachvollziehbar und in diesem Zeitraum wurde einiges gemacht.

Ein händler muss immer Gewährleistung geben, garantie aber nicht.. Ausssr wenn er im Kundenauftrag verkauft.

Zitat:

@UliBN schrieb am 20. September 2016 um 20:38:08 Uhr:


Und auch bei Kundenauftrag kann es über sein Konto laufen. Warum macht er es nicht? Darf wohl nirgendwo erscheinen.

Er will einfach komplett vermeiden, dass er rechtlich als Zwischenhändler angesehen werden kann.

Ich kann den Händler gut verstehen, bei so einem alten Auto.

Wäre für mich kein Grund, skeptisch zu sein.

Auch dem TE wird klar sein, dass man bei so einem alten Auto keine Gewährleistung mehr erwarten kann.

Das Alter eines Fahrzeugs hat nichts mit den möglichen Manipulationen im Verkaufsvorgang zu tun. Wenn ich bei einem Händler kaufe, erwarte ich rechtlich saubere Abwicklung.

Ihm ist ja bewusst, dass er nicht direkt beim Händler kauft, weil er versteht, dass dieser keine Gewährleistung geben will, bei dem Fahrzeugalter.

Also ist doch für alle beteiligten Parteien alles in Ordnung.

Anderenfalls würde so ein Geschäft einfach nicht zu Stande kommen.

@TE
Bei dem Geschäftsgebaren kann man in dieser Preisklasse davon ausgehen, dass man als Käufer eher über den Tisch geholt, als dass einem mit Fairness begegnet wird. Wer als Händler ums Verrecken die Gewährleistung vermeiden will, der hat dafür auch Gründe und die hatte der Gesetzgeber im Auge, als das gesetzlich ausgeschlossen wurde. 😉 Da wäre es klüger, ein vergleichbares Fahrzeug mit bekanntem Reparaturbedarf für ca. 1 k€ zu kaufen und 2,5 k€ in eine Instandsetzung zu stecken.

Zitat:

@B5Limo schrieb am 20. September 2016 um 20:36:18 Uhr:


Keine Frage aber welcher Händler bietet auf einen >13 Jahre alten Audi A4 noch Gewährleistung bei dem Preis?
Zumindest ist die Historie ab 2012 nachvollziehbar und in diesem Zeitraum wurde einiges gemacht.

Das ist ja das Risiko des Händlers. 😉 Und wenn er dieses Risiko ausschließen will, hat das mit Sicherheit seine Gründe.

Hab vor vielen Jahren mal einen damals 11 Jahren 5er BMW bei nem Fähnchenhändler gekauft. Der Typ hat allen ernstes in den Kaufvertrag geschrieben, dass ich Händler sei. (Vorher war nie davon die Rede dass er sich vor der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung drücken will) Mein Vater wäre ihm fast übern Tisch gesprungen, er hat dann doch noch einen richtigen Kaufvertrag aufgesetzt.

Zum Bargeld: Bei uns (Kreissparkasse) reicht es aus, wenn man ein paar Tage vorher Bescheid gibt, dann kann man ohne Probleme auch fünfstellige Summen in 500ern am Schalter abheben.

Haben vor knapp 2 Monaten ein Astra Coupe beim Händler gekauft wo gleich einiges wie Zahnriemen Lima drosselklappe zum Instandsetzen im Kaufvertrag festgehalten wurde! Nun muss nochmal die klima gemacht werden da Verschluss Trockner undicht sowie Flexrohr! Sag ma Händler sein Pech da ich nicht einsehe auf meine Ansprüche zuverzichten !

Danke für eure Anteilnahme. Das ist mir alles bewusst. Das Auto wurde von Anfang an im Kundenauftrag inseriert, ich habe das Auto soweit es für mich möglich war überprüft, das Auto habe ich mit frischem TÜV gekauft und ein Mittelklassewagen zu dem Preis, da kann ich mich nicht beschweren selbst wenn das Auto schon so alt ist. Dass es sich nicht um einen Neuwagen handelt ist klar, ich habe 2000€ übrig als Reparaturbudget. Also sollte das Ganze passen.

Ich wünsch dir natürlich Glück dabei und dass das Auto sich nicht als Gurke entpuppt. Trotzdem verstehe ich das Zahlungsprozedere nicht. Ich würde mich heutzutage jedenfalls weigern, vierstellige Beträge oder höher in bar zu transferieren, ist einfach Nonsens.

Aber wenn es für dich passt, ist alles in Butter. Nochmals viel Glück!

Deine Antwort
Ähnliche Themen