Fahrzeugumtausch

Opel Corsa D

Welche Erfahrungen mit einer Wandlung oder dem Umtausch eines Neuwagens beim Opel-Händler habt Ihr gemacht, ab dem Zeitpunkt, wo die Fehlerhaftigkeit des Autos festgestellt wurde?
Wie waren die Konditionen?
Mfg DJ

13 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von dieseljens


Welche Erfahrungen mit einer Wandlung oder dem Umtausch eines Neuwagens beim Opel-Händler habt Ihr gemacht, ab dem Zeitpunkt, wo die Fehlerhaftigkeit des Autos festgestellt wurde?
Wie waren die Konditionen?
Mfg DJ

schreib doch einfach mal deine probleme dann wäre es leichter zu antworten.

bedenke bitte das du einen pkw für mehrere tausend euro gekauft hast und nicht nur nen paar schuhe wo nach 2 wochen die nähte aufgehen ^^

vorweg:

bevor du hier deine probleme angibst:

zuerst mußt du opel, und deinem händler natrülich genau sagen, was an deinem auto nicht in ordnung ist.
dann mußt du dem händler/opel die chance geben, die schäden
zu beseitigen.
erst nach mehrmaligen reparaturversuchen kannst du die wandlung verlangen.
und bei einer wandlung gibt es klare regeln:

schau doch mal hier

http://www.autobild.de/artikel/montagsautos-35451.html

Wenn das Auto einen nicht zu beseitigenden Mangel hat gibt es Vorgaben für die Rückabwicklung des Kaufvertrages. Die bisher gefahrenen Kilometer werden als Nutzungsentgelt vom Bruttokaufpreis abgezogen. Das liegt je nach erwarteter Gesamtfahrleistung zwischen 0,33 und 0,67 % pro 1000 gefahrene Kilometer.

Zitat:

Original geschrieben von Crashel



schreib doch einfach mal deine probleme dann wäre es leichter zu antworten.

bedenke bitte das du einen pkw für mehrere tausend euro gekauft hast und nicht nur nen paar schuhe wo nach 2 wochen die nähte aufgehen ^^

Ja, extreme Elektrik- und Motor-Funktionsstörungen, welche in 14 Monaten nicht beseitigt werden konnten, aber festgestellt sind.

Zitat:

Original geschrieben von dieseljens



Zitat:

Original geschrieben von Crashel



schreib doch einfach mal deine probleme dann wäre es leichter zu antworten.

bedenke bitte das du einen pkw für mehrere tausend euro gekauft hast und nicht nur nen paar schuhe wo nach 2 wochen die nähte aufgehen ^^

Ja, extreme Elektrik- und Motor-Funktionsstörungen, welche in 14 Monaten nicht beseitigt werden konnten, aber festgestellt sind.

ADAC Mitglied, dann lass Dir einen Anwalt geben. Erstberatung ist günstig oder kostet nichts.

Was sagt Dein Autohaus?
Was sagt der "Aussendienst" von Opel?
Mängel mehr als 2 mal vorhanden?
Belegbare und Nachweisbare Mängel?
Art der Mängel ? Viele kleine machen auch was Großes :-)
Angemessene Frist 2 bis 3 Wochen mit genauer Aufzählung und Fehlerbeschreibung gesetzt?

Rücktritt vom Kaufvertrag schriftlich erklären. Nicht Vergessen Zinsen für dein Kapital, Vergebliche Aufwendungen etc.

Am BESTEN, alles ohne Anwalt und mit dem Autohaus gütlich einigen, da haben alle was davon und vor allem viel Zeit, KM (die Du zahlst) und Ärger gespart. Wenn es vor Gericht geht, biste mindestens mit 6-12 Monaten dabei, Gutachter, tralla....

Deiner Frage nach zu Urteilen hast Du ja schon eine "Wandlung" (die es eigentlich nicht mehr gibt) am laufen, oder verstehe ich das Falsch?

Ich würde von einer max. Laufleistung von 200.000km ausgehen und dann wäre es 0,5% vom Bruttokaufpreis je 1000km.
Gerne nimmt der Händler auch mehr Prozente ;-)

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Doc. Brown


ADAC Mitglied, dann lass Dir einen Anwalt geben. Erstberatung ist günstig oder kostet nichts.

Um Himmels willen, dafür keinen ADAC-Vertragsanwalt! Die haben, wenn überhaupt, nur von Straßenverkehrsrecht im Nebenerwerb Ahnung, aber in den wenigsten Fällen von so speziellem Kaufvertragsrecht.

Bei Rot über die Ampel gefahren, oder der Auffahrende behauptet, man sei ihm rückwärts draufgefahren -> ADAC Anwalt

Rückabwicklung des Kaufvertrages -> Am besten die eigene Rechtsschutzversicherung nach einem Spezialisten fragen.

Keine Rechtsschutzversicherung? In diesem Land ein böser Fehler. Mindestens genauso wichtig, wie Kranken-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung 😉

Vor dem Anwalt immer nützlich:
Schiedsstelle des KFZ-Gewerbes

Zitat:

Original geschrieben von netvoyager



Zitat:

Original geschrieben von Doc. Brown


ADAC Mitglied, dann lass Dir einen Anwalt geben. Erstberatung ist günstig oder kostet nichts.
Um Himmels willen, dafür keinen ADAC-Vertragsanwalt! Die haben, wenn überhaupt, nur von Straßenverkehrsrecht im Nebenerwerb Ahnung, aber in den wenigsten Fällen von so speziellem Kaufvertragsrecht.
Bei Rot über die Ampel gefahren, oder der Auffahrende behauptet, man sei ihm rückwärts draufgefahren -> ADAC Anwalt
Rückabwicklung des Kaufvertrages -> Am besten die eigene Rechtsschutzversicherung nach einem Spezialisten fragen.

Keine Rechtsschutzversicherung? In diesem Land ein böser Fehler. Mindestens genauso wichtig, wie Kranken-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung 😉

Das mit dem ADAC Anwalt dachte ich zuerst auch, aber weit gefehlt.

Du Rufst beim ADAC an und Schilderst die Lage, dann wirste an einen passenden Anwalt für das Sachgebiet weitergeleitet.

Sin ja oft Kanzleien mint mehreren Anwälten und da hat ja jeder sein Fachgebiet.

Rechtsschutz wäre bei diesem Streitwert und vielleicht einem Restrisiko ratsam.

Zitat:

Original geschrieben von Doc. Brown


Du Rufst beim ADAC an und Schilderst die Lage, dann wirste an einen passenden Anwalt für das Sachgebiet weitergeleitet.
Sin ja oft Kanzleien mint mehreren Anwälten und da hat ja jeder sein Fachgebiet.

Das kann gutgehen, muss aber nicht. Wirklich sichergestellt ist die Kompetenz nur beim Straßenverkehrsrecht. Sicherlich kann man Glück haben, dass im eigenen Bereich ein Anwalt mit Erfahrungen bei der Rückabwicklung eines Fahrzeugkaufs vorhanden ist, meine Erfahrungen sind da aber andere.

Grundsätzlich hat jeder Rechtsanwalt diese Kenntnisse, weil das bürgerliches Recht ist und das haben alle zwangsweise studiert. Nur Erfahrung fehlt ihnen dabei sehr oft, weil sie sonst Familienrecht oder Arbeitsrecht oder andere lukrative Fachgebiete vertreten. Und das geht dann vor Gericht gern nach hinten los, denn das Autohaus hat mit Sicherheit keinen "Theoretiker" an seiner Seite. 😉

Zitat:

Original geschrieben von netvoyager



Zitat:

Original geschrieben von Doc. Brown


Du Rufst beim ADAC an und Schilderst die Lage, dann wirste an einen passenden Anwalt für das Sachgebiet weitergeleitet.
Sin ja oft Kanzleien mint mehreren Anwälten und da hat ja jeder sein Fachgebiet.
Das kann gutgehen, muss aber nicht. Wirklich sichergestellt ist die Kompetenz nur beim Straßenverkehrsrecht. Sicherlich kann man Glück haben, dass im eigenen Bereich ein Anwalt mit Erfahrungen bei der Rückabwicklung eines Fahrzeugkaufs vorhanden ist, meine Erfahrungen sind da aber andere.
Grundsätzlich hat jeder Rechtsanwalt diese Kenntnisse, weil das bürgerliches Recht ist und das haben alle zwangsweise studiert. Nur Erfahrung fehlt ihnen dabei sehr oft, weil sie sonst Familienrecht oder Arbeitsrecht oder andere lukrative Fachgebiete vertreten. Und das geht dann vor Gericht gern nach hinten los, denn das Autohaus hat mit Sicherheit keinen "Theoretiker" an seiner Seite. 😉

Jo, da haste Recht. Man braucht schon einen Anwalt mit "Fachwissen" in dem Gebiet Vertrags- und Kaufrecht, aber wie gesagt, diese Fachanwälte bekommt man über den ADAC auch.

Aber mit Anwälten ist es meiner Meinung sowieso immer ein Glücksspiel. Man merkt oft erst zu spät die Qualität.

Hat keiner hier Erfahrungen beim Umtausch?
Wie wurde die Nutzung abgerechnet?
Mfg

Zitat:

Original geschrieben von dieseljens


Hat keiner hier Erfahrungen beim Umtausch?
Wie wurde die Nutzung abgerechnet?
Mfg

Gegenfrage: Was wurde Dir Vorgeschlagen ?

Danke übrigens 😉

Zitat:

Original geschrieben von Doc. Brown



Gegenfrage: Was wurde Dir Vorgeschlagen ?
Danke übrigens 😉

0,67% pro 1000km vom Bruttopreis.

Da es ein Diesel ist, ist es bedenklich, das die dem Fahrzeug "nur" 150000km zutrauen.

Keine weiteren Erfahrungen???

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