Fahrzeugrückgabe
Hallo, benötige Tipp's zu folgendem Sachverhalt:
Fahre seid 2 Monaten T&F 2,0 TDI und bin bereits 7 mal liegengeblieben mit Elektronikfehlern.
Nach längerer Fahrt und anschließender Pause von ca. 15-20 Minuten springt der Motor nicht mehr an. Anzeige: Motorsteuerung-Werkstatt konsultieren. Nach 30-40 Minuten Wartezeit (in der zwischenzeit den VW Service angerufen und Notdienst akquiriert) bei erneutem Startversuch springt der Motor wieder an und der Notdienst fühlt sich vera.... Die Fehlerauslese zeigt alles mögliche an, zb. Fremdstartversuch, Feststellbremse, Partikelfilter usw., usw.. 200 -5oo km Ruhe und dann geht das gleiche Spiel wieder los . Zuletzt am 01. Mai 3 x über eine Fahrstrecke von 430 km.
Der TIG stand im März über 1 Woche in der Werkstatt. Auch unter Mitwirkung von VW war die Fehlerquelle nicht zu finden. Steht seid dem 06.05. wieder in der Werkstatt. Teile wurden unter Mitwirkung von VW ausgetauscht, am 09.05. Mitteilung: Nach Probefahrt und anschließender Standzeit von 10 Minuten springt der Motor mit der bekannten Fehlermeldung nicht an, das alte Problem. Sind ratlos, der Fehler ist nicht zu finden. Wollen nach Pfingsten weiter suchen.
Habe nunmehr die Nase voll und möchte das Fahrzeug an Händler ( ist nicht die reparierende Fachwerkstatt) zurückgeben.
Kann mir jemand über das Procedere der Rückabwicklung des Kaufvertrages Tipp's geben?
Vielen Dank
N140
Beste Antwort im Thema
Hallo Leute,
bekam Anruf von der Werkstatt: Fehler immer noch nicht gefunden, suchen weiter. Kann vorerst den Kundenwagen behalten.
Hatte später bei einem Rechtsanwalt (von der Rechtsschutzversicherung benannt) einen ersten Beratungstermin.
Ergebnis: Rückabwicklung des Kaufvertrages nach diesen erfolglosen Reparaturversuchen, noch dabei unter Einbindung vom VW Werk, dürfte kein Problem sein. Wenn Händler akzeptiert geht es sehr schnell in 8-10 Tagen. Er trägt ab Aufforderung zur Rückabwicklung alle Kosten wie Transport vom Standort des Fahrzeuges, Standgebühren und evtl. auch noch die laufenden Steuern und Versicherungsbeiträge bis zur Abmeldung des Fahrzeuges. Eine Nutzungsentschädigung ist eine Frage der Kulanz und entfällt meistens bei einem Neuerwerb beim gleichen Händler. Die Erfahrungen des RA in ähnlich gelagerten Fällen waren bisher positiv.
Stellt sich der Händler jedoch stur, dann geht es nur über Klage beim Landgericht (wegen der Höhe des Streitwertes) und das kann schon bis 12 Monate dauern. Verliert er, dann muß er jedoch alle die mir in der Zwischenzeit entstehenden Kosten übernehmen einschließlich einem entgangenen Zinsverlustes bei einer Wiederanlage des Kaufpreises.
Nach telefonischer Rückfrage bei der Versicherung und Mitteilung seiner Einschätzung der Sachlage in meiner Anwesenheit, erhielt er Deckungszusage für die Weiterverfolgung der Angelegenheit. Ich habe mir Bedenkzeit vorbehalten um die Sache beim Kundenservice VW und evtl. mit der Verkaufsleitung des Autohauses zu erörtern. Ich will ja nen Tiguan haben, aber verlässlich und nicht mit einer Wartezeit von bis zu 12 Monaten.
Habe dann den Kundenservice VW angerufen. Meine Thematik mit den Ausfällen war anscheinend schon auf dem Bildschirm in voller Länge von dem Sacharbeiter zu lesen. Um es kurz zu machen: Die Angelegenheit hat jetzt den Vermerk "oberste Priorität" und wird sofort an die "richtige Stelle" weiter gegeben. In 99% der Fälle wird die Fehlerursache immer gefunden. Brauchen aber bis zu einem schriftlichen Bescheid wegen den Recherchen (auch beim Verkaufshändler) 8-10 Tage. Es geht dabei auch um einen neuen Tiguan.
Ich denke, dass ich den Bescheid von VW mal abwarte. Durch die für mich positive Beurteilung der Sache durch den RA und die Kostendeckungszusage der Rechtsschutzversicherung habe ich den Rücken frei. Vielleicht findet die Werkstatt in der Zwischenzeit auch die Ursache der Fehleranzeigen und der Startschwierigkeiten.
Einen schönen Abend
N140
10 Antworten
Wurde der Startschalter bereits ausgetauscht? Das hat bei meinem zu Startverweigerungen geführt und ist nach dem Tausch nicht mehr aufgetreten.
Hallo,
du solltest auf jeden Fall zu einem Rechtsanwalt gehen. Dieser wird für dich die Rückabwicklung des Kaufvertrages erledigen. Wenn der Rechtsanwalt alles richtig macht, hast du keinen finanziellen Nachteil. Auch die Kosten des Rechtsanwaltes werden von VW übernommen. Im ungüstigsten Fall must du eine Nutzungsentschädigung zahlen. Aber auch hierüber kann dich dr Rechtsanwalt beraten. Wehmutstropfen an der ganzen Sache - du hast erst mal keinen Tiguan mehr.
Gruß
Hallo zusammen .
So etwas kann man auch ohne Rechtsanwalt regeln. Bei mir hat`s damals ( Touran ) geklappt.
Bis die Tage Rauti.
Wenn 2 Reparaturversuche nicht helfen kannst Du rückabwickeln, wenn Du das wirklich willst sag es Deinem Händler, das geht ohne Anwalt.
Massepunkte vll. mal Reinigen lassen auf Garantie.
Sonst nach nicht erfolgreichen zwei oder drei weiß nit genau, vom Kaufvertrag zurücktreten.
Danke für Eure Beiträge.
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung für Vertragsrecht, aber die Anregung, direkt den Händler mit dem Problem zu konfrontieren und von ihm einen Lösungsvorschlag zu erhalten, sehe ich auch als den besseren Weg. Vielleicht geht der Händler auch auf einen Tausch mit einem neuen Tig ein.
Der Tig ist m.E. ein gelungener Wurf von VW und ich bin ansonsten bis auf die Unzuverlässigkeiten bei meinem Fahrzeug voll zufrieden.
Wie ist das mit den erfolglosen Reparaturversuchen? Nach dem wievielten Versuch kann problemlos zurückgetreten werden? Zählen die Versuche mit dem Diagnosegerät am Ausfallort oder erst die Werkstattaufenthalte? Hat da ein User Ehrfahrung?
Zu m,m: Der Tipp ist gut, soll ein Fehler beim Tig und beim neuen Passat sein. Die Werkstatt ist echt bemüht und hat ihren besten E-Mann angesetzt. Es wird ständig mit VW Infos ausgetauscht, alle Massepunkte durchgemessen, Sensoren und Steuergerät getauscht usw. Der Fehler tritt auf wenn der Tig volle Betriebstemperatur hat und dann abgestellt wird. Nach ca 5-10 Minuten geht nichts mehr, im Auslesegerät volle Kanne Fehler. Nach 30-60 Minuten Abkühlung springt er an als ob nichts gewesen wär. Vor jedem Start die Frage: springt er an oder nicht. Meine Freunde schließen schon Wetten darauf ab. Der Vorteil dabei ist, dass immer ein Bier für mich rausspringt. Bin aber kein Trinker und möchte auch keiner werden.
Aber danke für Eure Anregungen. Mal sehen was am Dienstag/Mittwoch von der Werkstatt kommt und ich werde meinem Händler mal den Wochenanfang versauern. Gebe dann Info hier rein.
Schönen Abend allerseits.
N140
Hallo N140
eventuell solltest du schon deinem Händler auch Reparaturchancen einräumen. Die jetzt dran arbeitende Fachwerkstatt ist der dritte Mann mit VW eingerechnet. Da muss die Kommunikation schon gut stimmen und laufen. Ich denke, dein Verkaufshändler und VW müssen dir ein Angebot für die Lösung unterbreiten..
Toi Toi
charlybenetti
leider trifft es wohl so 10-20 Kunden von den 100'000. Pech hast du, bestimmt aber nicht zweimal!
Hallo charlybenetti,
das Problem ist nur, dass der Verkaufshändler 350km von meinem Wohnort ist. Ich habe das Fahrzeug über eine berufliche Einkaufsorganisation geordert. Werksabholung etc., der Händler ist nur an dem kurzfristigen Geschäft mit hohem Jahresendbonus interessiert. Ich kann den nur auffordern das Fahrzeug zur Reparatur an meinem Wohnort abzuholen, der Tig ist ja "unzuverlässig". Wie geschrieben, ich werde ihn mit der Sache konfrontieren und dann mal abwarten wie er darauf reagiert. Zum Rechtsanwalt kann ich immer noch gehen, dann habe ich aber weniger Chancen auf einen neuen Tig.
Zu Deiner Info: Die Tour am 01.Mai ging in dein Ländle über Glarus, Elm weiter in Richtung Panixer Pass. Es gibt da oben so einen schönen Platz für Schweizer eiserne Kästen (Du weißt schon was ich meine). Wir hatten dort ein sportliches internationales Event. Tolle Leute, Landschaft und erst der Bergkäse hmmm.
Blieb ja 2x bei der Anfahrt in der Schweiz hängen. Super schneller und hilfsbereiter Service vom Notdienst und den diensthabenden Mechanikern. Danke
Gruß
N140
Hallo Leute,
bekam Anruf von der Werkstatt: Fehler immer noch nicht gefunden, suchen weiter. Kann vorerst den Kundenwagen behalten.
Hatte später bei einem Rechtsanwalt (von der Rechtsschutzversicherung benannt) einen ersten Beratungstermin.
Ergebnis: Rückabwicklung des Kaufvertrages nach diesen erfolglosen Reparaturversuchen, noch dabei unter Einbindung vom VW Werk, dürfte kein Problem sein. Wenn Händler akzeptiert geht es sehr schnell in 8-10 Tagen. Er trägt ab Aufforderung zur Rückabwicklung alle Kosten wie Transport vom Standort des Fahrzeuges, Standgebühren und evtl. auch noch die laufenden Steuern und Versicherungsbeiträge bis zur Abmeldung des Fahrzeuges. Eine Nutzungsentschädigung ist eine Frage der Kulanz und entfällt meistens bei einem Neuerwerb beim gleichen Händler. Die Erfahrungen des RA in ähnlich gelagerten Fällen waren bisher positiv.
Stellt sich der Händler jedoch stur, dann geht es nur über Klage beim Landgericht (wegen der Höhe des Streitwertes) und das kann schon bis 12 Monate dauern. Verliert er, dann muß er jedoch alle die mir in der Zwischenzeit entstehenden Kosten übernehmen einschließlich einem entgangenen Zinsverlustes bei einer Wiederanlage des Kaufpreises.
Nach telefonischer Rückfrage bei der Versicherung und Mitteilung seiner Einschätzung der Sachlage in meiner Anwesenheit, erhielt er Deckungszusage für die Weiterverfolgung der Angelegenheit. Ich habe mir Bedenkzeit vorbehalten um die Sache beim Kundenservice VW und evtl. mit der Verkaufsleitung des Autohauses zu erörtern. Ich will ja nen Tiguan haben, aber verlässlich und nicht mit einer Wartezeit von bis zu 12 Monaten.
Habe dann den Kundenservice VW angerufen. Meine Thematik mit den Ausfällen war anscheinend schon auf dem Bildschirm in voller Länge von dem Sacharbeiter zu lesen. Um es kurz zu machen: Die Angelegenheit hat jetzt den Vermerk "oberste Priorität" und wird sofort an die "richtige Stelle" weiter gegeben. In 99% der Fälle wird die Fehlerursache immer gefunden. Brauchen aber bis zu einem schriftlichen Bescheid wegen den Recherchen (auch beim Verkaufshändler) 8-10 Tage. Es geht dabei auch um einen neuen Tiguan.
Ich denke, dass ich den Bescheid von VW mal abwarte. Durch die für mich positive Beurteilung der Sache durch den RA und die Kostendeckungszusage der Rechtsschutzversicherung habe ich den Rücken frei. Vielleicht findet die Werkstatt in der Zwischenzeit auch die Ursache der Fehleranzeigen und der Startschwierigkeiten.
Einen schönen Abend
N140
Zitat:
Original geschrieben von charlybenetti
Hallo N140
eventuell solltest du schon deinem Händler auch Reparaturchancen einräumen. Die jetzt dran arbeitende Fachwerkstatt ist der dritte Mann mit VW eingerechnet. Da muss die Kommunikation schon gut stimmen und laufen. Ich denke, dein Verkaufshändler und VW müssen dir ein Angebot für die Lösung unterbreiten..
Toi Toi
charlybenetti
leider trifft es wohl so 10-20 Kunden von den 100'000. Pech hast du, bestimmt aber nicht zweimal!
Sind 2 Werkstattaufenthalte mit offensichtlich über 10 Tagen nicht genug "Reparaturchance?"
Mach an die 10-20 mal noch zwei Nullen dran!