Fahrzeugkauf??
Hallo Liebe Com,
hab mal eine Frage an euch.
Ich bin dran ein Fahrzeug zukaufen, jedoch gibt sich der Verkäufer als Gewerblicher Verkäufer aus und will die Mwst absetzen.
Als Kaufvertrag würden wir den Kaufvertrag von Mobile nehmen: http://www.mobile.de/.../kaufvertrag.pdf?...
Nun meine Frage, in dem Kaufvertrag wird der Ausschluss der Sachmängelhaftung erwähnt und griffig, doch eig ist es doch so das ein Unternehmer, der das Auto geschäftlich genutzt hat mind 1 Jahr für Sachmängel haftet bzw zahlen muss. Heißt das dann wenn er den Haken setzt bei Punkt: Wurde das Fahrzeug gewerblich genutzt, das sich dann automatisch der "Ausschluss der Sachmangelhaftung" ausschließt bzw aufhebt?
Vielen Dank
11 Antworten
Zitat:
@Kaniexx3 schrieb am 12. Dezember 2014 um 10:55:45 Uhr:
Hallo Liebe Com,hab mal eine Frage an euch.
Ich bin dran ein Fahrzeug zukaufen, jedoch gibt sich der Verkäufer als Gewerblicher Verkäufer aus und will die Mwst absetzen.
Als Kaufvertrag würden wir den Kaufvertrag von Mobile nehmen: http://www.mobile.de/.../kaufvertrag.pdf?...
Nun meine Frage, in dem Kaufvertrag wird der Ausschluss der Sachmängelhaftung erwähnt und griffig, doch eig ist es doch so das ein Unternehmer, der das Auto geschäftlich genutzt hat mind 1 Jahr für Sachmängel haftet bzw zahlen muss. Heißt das dann wenn er den Haken setzt bei Punkt: Wurde das Fahrzeug gewerblich genutzt, das sich dann automatisch der "Ausschluss der Sachmangelhaftung" ausschließt bzw aufhebt?
Vielen Dank
Wenn er das Fahrzeug geschäftlich genutzt hat, dann muss er den Haken reinpacken. Wenn nicht, dann eben nicht. Bringt Ihm dann jedoch auch nichts, denn wenn er es rein privat genutzt hat, kann er geschäftlich eigentlich auch nichts geltend machen.
Vielen Dank Für die Antwort Alpenkreisel,
aber da hast du mich jetzt Falsch verstanden. Er hat das Fahrzeug als Geschäftsauto gekauft und auch genutzt, also sehe ich es als Geschäftswagen an. Nur wenn ein Unternehmer egal was ein Fahrzeug verkauft kann man die Sachmangelhaftung nicht ausschliesen im gegensatz zum Privatverkäufer. Mir als Käufer ist das vollkommen egal ob er die Mwst absetzt oder nicht. Mir geht es nur darum, wenn er den Haken setzt ob ich dann diese 1 Jahr auf Sachmangelhaftung habe oder eben nicht.
Danke
Er kann dir das Fahrzeug nur ohne Sachmangelhaftung verkaufen, wenn:
· er das Fahrzeug privat aus seinem Geschäftsbestand herausgekauft und anschließend auch Privat (ohne Firmenadresse auf dem Vertrag) an dich weiter verkauft.
· er (Gewerbe) das Fahrzeug als „Bastlerauto” aufgrund des schlechten/alten Zustands verkauft.
Als Gewerbetreibender mit seiner Firmierung auf Vertrag/Rechnung ist der Ausschluss der Sachmangelhaftung nicht möglich bzw. rechtswidrig. Das ist meines Wissens jedoch schon seit über 10 Jahren so. Dabei spielt es eigentlich auch keine Rolle ob dieser Haken gesetzt ist, oder nicht.
Letztendlich hat er bei der Sachmangelhaftung eh nur 6 aktive Monate Gewährleistung (Nachbesserung, Schadensersatz), danach dreht sich die Beweislast und es wird um einiges schwerer die Mängel noch über die Sachmangelhaftung geltend zu machen.
Am besten direkt nach dem Kauf zur Dekra fahren und das Auto einmal komplett checken lassen.
Wenn das Fahrzeug gewerblich gekauft wurde, also zum Betriebsvermögen eines Einzelunternehmen oder Kapitalgesellschaft gehört ist der Verkäufer Gewährleistungspflichtig beim Verkauf an eine Privatperson. Die Gewährleistung kann nur bei Verkauf von Gewerbe an Gewerbe ausgeschlossen werden.
Ach private Verkäufe unterliegen der Gewährleistung (Sachmangelhaftung), in der Regel wird diese aber durch einen Zusatz im Kaufvertrag ausgeschlossen.
Im obigen Fall versucht der Verkäufer möglicherweise sich aus seiner Verpflichtung zu ziehen, bei gewerblichem Verkauf ist die Klausel allerdings unwirksam. Anders sähe aus wenn der Verkäufer von Gewerbe an Gewerbe verkauft und ihm ein Gewerbeschein vom Käufer vorliegt.
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Zitat:
@Alpenkreisel schrieb am 12. Dezember 2014 um 11:19:15 Uhr:
Er kann dir das Fahrzeug nur ohne Sachmangelhaftung verkaufen, wenn:· er das Fahrzeug privat aus seinem Geschäftsbestand herausgekauft und anschließend auch Privat (ohne Firmenadresse auf dem Vertrag) an dich weiter verkauft
· er das Fahrzeug als „Bastlerauto” aufgrund des schlechten/alten Zustands verkauftals Gewerbetreibender mit seiner Firmierung auf Vertrag/Rechnung ist der Ausschluss der Sachmangelhaftung nicht möglich bzw. rechtswidrig. Das ist meines Wissens jedoch schon seit über 10 Jahren so.
Selbst wenn der VK das Fahrzeug aus dem Betriebsvermögen kauft und dann privat weiter verkauft ist er Gewährleistungspflichtig. Der der Verkauf vom Betrieb an den Unternehmer und dann weiter an einen privaten Käufer dient ja dem alleinigen Zweck die GW zu umgehen. Sehen die Gerichte eindeutig.
Als Bastlerauto gilt auch wirklich nur ein Auto welches diesen Zustand hat. Einen 30k Fahrzeug z.B. ohne nennenswerte Schäden ist ja kein Bastlerauto. Anders ist es wiederum bei einem unreparierten Unfallschaden. (mehr als ne Schramme in der Stoßstange)
Zitat:
@sevenelefen schrieb am 12. Dezember 2014 um 11:26:11 Uhr:
Zitat:
@sevenelefen schrieb am 12. Dezember 2014 um 11:26:11 Uhr:
Selbst wenn der VK das Fahrzeug aus dem Betriebsvermögen kauft und dann privat weiter verkauft ist er Gewährleistungspflichtig. Der der Verkauf vom Betrieb an den Unternehmer und dann weiter an einen privaten Käufer dient ja dem alleinigen Zweck die GW zu umgehen. Sehen die Gerichte eindeutig.Zitat:
@Alpenkreisel schrieb am 12. Dezember 2014 um 11:19:15 Uhr:
Er kann dir das Fahrzeug nur ohne Sachmangelhaftung verkaufen, wenn:· er das Fahrzeug privat aus seinem Geschäftsbestand herausgekauft und anschließend auch Privat (ohne Firmenadresse auf dem Vertrag) an dich weiter verkauft
· er das Fahrzeug als „Bastlerauto” aufgrund des schlechten/alten Zustands verkauftals Gewerbetreibender mit seiner Firmierung auf Vertrag/Rechnung ist der Ausschluss der Sachmangelhaftung nicht möglich bzw. rechtswidrig. Das ist meines Wissens jedoch schon seit über 10 Jahren so.
Als Bastlerauto gilt auch wirklich nur ein Auto welches diesen Zustand hat. Einen 30k Fahrzeug z.B. ohne nennenswerte Schäden ist ja kein Bastlerauto. Anders ist es wiederum bei einem unreparierten Unfallschaden. (mehr als ne Schramme in der Stoßstange)
Mit dem Gericht könntest du/hast du wahrscheinlich recht. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass dies eine Praktik ist — nicht jeder Privatmann rennt gleich zum Anwalt, sondern schluckt das ggf.
Da gebe ich recht, einige Käufer wissen das schlichtweg nicht. Und wenn im Brief nicht Müller GmbH steht, sondern Max Müller ist es noch schwerer zu erkennen. Es sei denn der VK hat Max Müller Unternehmensberater z.B. an der Klingel stehen ;o)
Und jetzt noch eine Frage, wenn wir jetzt den Mobile Kaufvertrag nehmen und er alles als Privatperson ausfüllt und dann trotzdem den Haken bei "PKW Wurde gewerblich genutzt" ist es dann automatisch ein Kauf zwischen Unternehmen und Privat oder muss er mir dann seperat noch eine Rechnung stellen mit Unternehmenslogo + Stempel drauf?
Ich vermute er versucht die GW zu umgehen. Was er wie ausfüllt ist erstmal zweitrangig, Du müsstest ihm nachweisen das er GW-Pflichtig ist und den Schaden bei Ihm einfordern.
Es ist völlig egal ob er einen Haken setzt oder nicht. Fakt ist, dass er die Sachmängelhaftung nicht ausschließen kann, selbst wenn ers versucht.
Die entscheidende Frage ist aber eh eine andere: Wenn er versucht so aus der Nummer rauszukommen, was machst du wenn in 3 oder 4 Monaten an dem Fahrzeug was sein sollte? Vermutlich kannste dir dann gleich nen Anwalt suchen...
Mein Tipp: Kauf es von ihm ganz offiziell als gewerblich genutztes Auto inkl. 1 Jahr Sachmängelhaftung. Wenn er das nicht will, lass die Finger von dem Geschäft.