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Yamaha FJ 1200

Hallo! Habe mal vor 25 Jahren eine yamaha Fj1200 gefahren! Habe das Moped aber dann verkauft, weil ich mir ein haus kaufen wollte und ich mir es nicht mehr leisten konnte! Bin mittlerweile 46 Jahre alt,das haus ist soweit bezahlt und hab zufällig bei eBay Kleinanzeigen so eine 1200 fj gesehen und günstig gekauft! Leider ist sie ohne Brief oder sonstigen Papieren!
Fahrzeug I. Nr.3cv-001460
Leider ist die Nr. Nicht 17- stellig und die zulassung kann damit nichts anfangen!
Wer kennt sich damit aus und kann mir weiterhelfen! Wäre echt schade wenn ich das Moped nicht auf die Straße bekomme

11 Antworten

Hallo,
17-stellige Nummer?
Meine Yamaha XT 600e hat 10 Stellen mit Bindestrich.
3TB-000000, natürlich trage ich meine richtige Nummer nicht ein
Im Teilekatalog wird man sogar mit deiner Nummer fündig, siehe Link.

https://ypec-sss.yamaha-motor.co.jp/.../index.html

Der Link geht und dann weiterklicken und Rahmennummer eintragen.
https://www.yamaha-original-teile.de/

Rede mal mit dem Leiter der Zulassungsstelle und ein Aufbietungsverfahren für einen Brief kostet Zeit und etwas Geld!

Gruß

Ich hebe alte Fahrzeugbriefe immer auf.

Bei den Yamahas sind die FIN neunstellig und ohne Bindestrich. Die ersten drei Stellen bezeichnen den Typ
Ich hab natürlich auch kein Problem, die "richtige" FIN zu nennen, weshalb auch:

3AJ003417 ist eine XT600 (Typ 3AJ), EZ 1989
4VB101163 ist eine XJ 550 von 1981
3L3005678 ist eine XS 750 SE von 1980
12E100949 eine XS 400 von 1982 und
5Y3002811 eine sehr seltene XT 550 von 1982
3LD002960 eine XTZ 750 Superténéré von 1989

Wie man sieht, hat keine einzige der alten Yamahas eine 17-stellige Nummer. Wenn diese FJ1200 in Deutschland zugelassen und nicht vor 2006 für 7 Jahre stillgelegt war, ist die FIN beim KBA vorhanden und zuzuordnen. Voraussetzung für die Beantragung eines neuen Kfz-Briefs ist eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust desselben, die im Grunde nur der letzte, eingetragene Besitzer vornehmen kann. Die Eigentumsübertragung muss sich bis zum letzten, beim KBA vermerkten Halter lückenlos nachvollziehen lassen.

Von meiner alten FJ1200 (Bild 1) existieren leider nur noch Fotos, keine Papiere.
Bild 2 zeigt eine wirklich schön erhaltene CB 250G von 1976. Die hatte keine Papiere und der letzte, eingetragene Halter war verstorben. Ich habe beste Kontakte zur hiesigen Zulassungsstelle. Hilft in dem Fall nichts. Ich hab die CB250 zerlegt und in Teilen verwertet, der Rahmen landete auf dem Schrottplatz.

Bild 1
Bild 2

Vielen Dank für die Antworten! Der letzte Halter ist tatsächlich schon verstorben!
Das heißt ich kann sie nur noch als ersatzteilspender verwenden und es gibt keine Möglichkeit das Motorrad auf die Straße zu bringen?
Es könnte doch auch sein das der verstorbene Halter es mir verkauft hat und ich habe den Brief verloren?

Vielleicht kann ja auch der gesetzliche Erbe, die eidesstattliche Versicherung abgeben.

@FJjan .... das stünde aber dann im Kaufvertrag!

Ich kann doch den Kaufvertrag mit samt Brief verloren haben

Das ist aber blöd bei der Zulassungsstelle, wenn Du da ohne Kaufvertrag ankommst.

Echt schade! Dann muss ich sie halt in Teilen verkaufen

An der FIN jedenfalls scheitert es nicht. Die ist so korrekt. Wenn die Zulassungsstelle damit nichts anfangen kann, soll sie eben nach den internationalen Kürzeln der Hersteller suchen. Keine Ahnung, wie die bei Yamaha sind. Üblicherweise stehen die auf dem Typenschild am Lenkkopf, vor der eigentlichen FIN.

Aber das Problem liegt woanders:

Entweder bestehen Kaufverträge, die man bis zum letzten eingetragenen Halter zurückverfolgen kann oder Du musst eben eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass das Fahrzeug Dir gehört. Im Fall der CB250G wäre eine notariell beglaubigte erforderlich gewesen. Der Chef unserer Zulassungsstelle ist ein persönlicher Freund von mir. Am guten Willen der Behörde mangelte es sicher nicht.

Die CB 250G war aufgetaucht, als man den Hausstand des verstorbenen Eigentümers auflöste. Ein entfernter Verwandter des Verstorbenen schnappte sich die kleine Honda und bot sie sehr preiswert an, eben weil sie keine Papiere hatte. Ich habe für 500 Euro zugegriffen, dachte zunächst auch, das kann ja nicht so schwer sein, einen Brief zu beantragen.

Ich kann aber keine eidesstattliche Versicherung abgeben, wenn ich selbst nichts über die genaue Historie weiß. Und außer der Behauptung des Verkäufers, er habe sie rechtmäßig aus der Erbmasse, hatte ich nichts. Damit kann ich nichts ruhigen Gewissens versichern.

Es hätte nun gereicht, wenn der Verkäufer eine eidesstattliche, notariell beglaubigte Versicherung an Eides Statt abgegeben und auf der Basis mit mir einen Kaufvertrag abgeschlossen hätte, aber dazu hatte der auch keine Lust, zumal das richtig Geld kostet.

Das war mir dann alles zu umständlich und zu blöd. Da ich so ein Motorrad ohnehin nur aufarbeite, um es dann wieder zu verkaufen, lohnt sich das nicht.

Was sich dann eher lohnt, ist so eine Siebziger - Jahre CB250 in Teilen zu verchecken. Da hast Du bei der FJ1200 leider schlechtere Karten. Das wird eine Scheißarbeit und schwer zu verkaufen. CB250 ist in drei Stunden komplett zerlegt. Und die Teile gehen weg, wie geschnitten Brot.

Vielen lieben Dank! Vor allem an moppedsammler
Habe das ganze Thema noch nicht aufgegeben und werde mich mit dem Verkäufer nochmals in Verbindung setzten

Ja. Würde ich auch so machen. Zumal sich eine FJ in Teilen zu verkaufen aufgrund des Aufwands und des zu erwartenden Ertrages nicht rechnet.

Für eine ZX9R (US-Modell ohne Papiere) hab ich einen gebrauchten Rahmen mit Brief gekauft und das ganze Mopped umgebaut. Dazu braucht man aber ein paar Voraussetzungen. (Bilder)

Du solltest damit anfangen, den letzten eingetragenen Fahrzeughalter amtlich zu ermitteln. Also auch wenn Du ihn kennst, bzw. der Verkäufer den kennt, bzw. kannte. Eine Halterfeststellung über die FIN.

Das kann eigentlich jede Polizeidienststelle sofort übers ZEVIS. Da wären gute Beziehungen hilfreich, denn so ohne weiteres machen die das nicht. Aber vielleicht kennst Du einen netten Kollegen...😉 Die Zulassungsstelle sollte auch diesen Zugriff haben.
Die Zevis - Auskunft kann man ausdrucken. Nun muss man den Weg nachverfolgen, vom letzten eingetragenen Halter bis zu dem Verkäufer an Dich.

Geh' zu dem Verkäufer und nutze dieses Muster:
https://files.giga-downloads.de/.../Eidesstattliche%20Versicherung%20(Muster).pdf

Da eintragen, dass er uneingeschränkter Eigentümer dieses Fahrzeugs ist, die Zusammenhänge nachzeichnen und dann einen entsprechenden Vertrag mit Dir dran hängen. Ideal wären irgendwelche Werkstattrechnungen, TÜV-Besch. wäre optimal. Da stehen Halter und FIN drauf.

Mit diesen drei Dingen, der ZEVIS-Halterauskunft, der EV (ob sie notariell beglaubigt werden muss, würde ich erst mal abwarten) und Deinem Kaufvertrag, wanderst Du wieder zur Zulassungsstelle.

Die startet die Aufbietung (Überprüfung) und lässt dann vom KBA einen neuen Brief (richtig seit 2005: Zulassungsbescheinigung Teil 2) ausfertigen. Kosten: ca. 100 Euro. Dann musst Du vermutlich erst zum TÜV und eine 21er Abnahme machen (Ist easy, mach ich häufiger), das kostet nochmal 100 Euro, anschließend kannst Du die FJ dann zulassen.

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