Fahrzeughalter stimmen nicht mit Vertrag überein
Moin!
Ich habe mir vor kurzem ein kfz von privat gekauft.
Die Dame sagte, dass dieser aus 2 hand ist, also wäre ich der 3. Gewesen.
Da der Brief noch bei der bank war und erst am Samstag bei mir eintraf, habe ich festgestellt dass, das Kfz aus 3. Hand ist und ich der 4. Bin.
Im Kaufvertrag steht übrigens aus 1. Hand .
Des weiteren, hat das Fahrzeug diverse Mängel, wo die Reparatur über 500€ kostet.
Habe mich vorm Kauf mehrfach versichern lassen ob das Fahrzeug technisch in einem top Zustand ist, worauf die Frau mehrfach mit ja antwortete . (Beweise hierfür vorhanden!) (WhatsApp Chat, zusätzlich Person)
Welche Ansprüche habe ich jetzt rechtlich gesehen ?
Danke für jede antwort!
Beste Antwort im Thema
Alle besagten Mängel sind ja kaum versteckt. Hätte man alles prüfen können vor dem Kauf.
Ich sehe da schlechte Karten. Wer schlecht prüft (aus Ahnungslosigkeit oder Nachlässigkeit) hat hinterher schlechte Karten, so sehe ich das.
33 Antworten
Ich verstehe es so, dass die Verkäuferin ihm das Angebot gemacht hat das Auto so zu behalten und dafür 400€ vom Kaufpreis nachzulassen. Damit wäre er einverstanden. Nun meldet sich jedoch die Verkäuferin nicht mehr und der TE prüft seie Optionen.
Mit Mängeln ist bei alten Autos zu rechnen, da wäre ein wichtiger Schritt zu beweisen das die Verkäuferin davon überhaupt was gewusst hat. Das ist schwierig, riskant, langwierig und teuer.
Der Mangel der falschen Halteranzahl ist aber leicht zu bewesien, nicht zu heilen und somit weit besser geeignet den gewünschten Weg zu gehen.
Zitat:
@Justinmo schrieb am 17. Februar 2020 um 18:50:10 Uhr:
An einem Schlauch wo ladeluft durchgehen soll ( weiß nicht genau wie der heißt ) kommt ein wenig Öl raus, was ich auch gesehen habe, wo die Dame mir gesagt hat, dass es eine Dichtung wäre die defekt ist, die 5€ bei ATU kostet .Es ist nun doch keine Dichtung wie sich herausgestellt hat, sondern man muss das ganze Teil tauschen .
Mal ganz grundsätzlich, es ist doch nun wirklich einfach. Wenn ein Verkäufer behauptet, irgendwo müsste nur schnell eine Kleinigkeit für wenige Euro getauscht werden, soll er dass doch bitte machen. Jeder Verkäufer würde doch derartig kleine Mängel vor dem Verkaufsangebot beseitigen, wenn er nicht gerade ne Bastelbude für einen dreistelligen Betrag verkauft.
In der Realität ist das Teil immer teuer oder der Reparaturaufwand eben doch nicht unerheblich. Klar, auch die Ventilschaftdichtungen, die Zylinderkopfdichtung oder der Simmerin zwischen Getriebe und Motor sind alle recht günstig zu haben... quasi nur ne Kleinigkeit. Selbst ein neuer Kolben oder Ein- und Auslassventile sind für sich betrachtet ja noch gut bezahlbar 😉 Es ist immer die Summe der Mängel sowie der notwendige Aufwand der einen PKW zu einem wirtschaftlichen Totalschaden machen. Das eigentlich defekte Teil für sich kostet fast immer nur eine Kleinigkeit.
Bezüglich der Halteranzahl:
Wenn im Kaufvertrag die Halteranzahl ohne Einschränkung (wie laut Brief, soweit bekannt etc.) drin steht, habt ihr eine Beschaffenheitsvereinbarung.
Grundsätzlich stellt ein Abweichen davon einen Mangel dar, der zum Rücktritt oder zur Minderung berechtigt. Bei älteren PKW kann eine Abweichung (etwa 4 statt 3 Hand) aber auch einen unwesentlichen Mangel darstellen, der keinen Rücktritt rechtfertigt. Da Du ja selber eingeräumt hast, dass die mündlich 2 Vorbesitzer zugesagt wurden, könnte man hier zu dem Ergebnis kommen. Dann bleibt eine Minderung, die sich am tatsächlichen Minderwert zu bemessen hat.
Die Differenz zwischen den Sachverhalten, 3 oder 4 Halter eines 9 Jahre alten Ford Focus zu sein, dürfte mit 400 € angemessen eingepreist sein.
Zu den technischen Mängeln
Bei wirksamen Gewährleistungsausspruch und ohne Beschaffenheitsvereinbarung muss arglistige Täuschung vorliegen, damit Du Ansprüche hast. Ob das der Fall ist kann die keiner hier sagen, wohl aber, dass Du das kaum bewiesen kriegen wirst.
Eine Beschaffenheitsvereinbarung dahingehend, dass der Wagen technisch einwandfrei ist, wird nur unter sehr hohen Voraussetzungen anzunehmen sein. Im Zweifel dürften die Erklärungen der Verkäuferin nur bedeuten, dass ihr keine Mängel bekannt sind.
Ein ausdrücklicher Wille für den technischen Zustand eine 9 Jahre alten PKW kenntnisunabhängig einzustehen ist bereits grundsätzlich fernliegend und wird ja auch durch den Gewährleistungssausschluss widerlegt.
Zitat:
@Justinmo schrieb am 17. Februar 2020 um 22:31:41 Uhr:
Zitat:
@13inch schrieb am 17. Februar 2020 um 20:33:51 Uhr:
Was hat dich denn abgehalten das Auto mal fürn schmalen Geldbetrag auf die Bühne zu nehmen und prüfen zu lassen?
In meinen Augen warst du blauäugig und fahrlässig. Hat nichts mit Betrug zu tun. Dass ein Ford nach 10 Jahren Reparaturen braucht ist nichts neues. Hast wohl kein Bock etwas Geld in ein gebrauchtes Fzg zu stecken und versuchst an dieser Stelle Kapital rauszuschlagen.
Und morgen lesen wir Thread Nr163: “Käufer möchte das Auto zurückgeben“
Ich habe das Auto in einer Werkstatt durchchecken lassen, aber erst wo es gekauft war... Solche Kommentare kann man stecken lassen ...
Wieso kaufst du dann ein Auto wenn der Brief nicht dabei ist? Hättest doch spätestens bei der Fahrzeugübergabe und allerspätestens wenn der Brief da ist dein Geld einbehalten und das Auto bei der Dame stehen lassen können?
Nimms mir nicht übel das sollte kein Angriff auf dich sein aber da war der Kaufpreis wohl ziemlich attraktiv.