Fahrzeughalter(Besitzer) und Fahrer Versicherungsnehmer sind unterschiedliche
Wie ist es eigentlich versicherungstechnisch und überhaupt allgemein, ob es da was zu beachten gibt, oder es Nachteile gibt, wenn wie folgt:
Person A kauft ein neues Auto und ist somit im Farzeugbrief eingetragen und ist der Halter.
Person B aus einer anderen Stadt (beide sind Geschwister) versichert das Auto auf seinem Namen mit seiner SF Klasse etc. und ist der ständige Fahrer.
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber der Versicherung sollte es ja egal sein wer den Wagen als Versicherungsnehmer anmeldet und fährt?
- Von wem würden die Kfz Steuern eingezogen werden?
- Was ist bei einem Unfall, muss der Halter nun sich damit befassen oder nur Person B als Versicherungsnehmer. Oder beide?
- Wenn Person B eine Rechtsschutzversicherung hat, greift diese auch auf dieses Fahrzeug obwohl ja er nicht der Halter ist?
- Bei Ordnungswidrigkeiten oder möglichen Bußgeldbescheiden, wer wird angeschrieben, der Halter oder der Versicherungssnehmer?
- Das An- und Abmelden, braucht Person B jedesmal dafür eine Vollmacht von Person A oder nicht?
- Bei einer veräußerung des Fahrzeuges bzw. Inzahlung geben bei einem weiteren Neukauf, geht das alles auch mit nur Vollmacht von Person A oder muss Person A immer persönlich dabei sein.
Was gibt es noch zu beachten das man berücksichtigen sollte?
Danke und Gruß.
22 Antworten
Wenn du als Beispiel das Fahrzeug Kaufst und hast Kaufvertrag und die ZB1 ist Rechtlich alles gut. Damit kannst du Jederzeit das Fahrzeug Verkaufen da es dir gehört (Kaufvertrag) Es kann dann zb dein Bruder das Fahrzeug auf sich Zulassen (Ist somit Halter) und es Versichern (Ist Somit Versicherungsnehmer) das wäre die Einfachste Option Fahrzeug Kaufen --> Zulassung auf den Bruder der auch die Versicherung macht --> ZB1 geht zurück zu dir.
Du verwechselst da was. Es muß beidesmal ZB2 heißen. ZB2 ist der frühere "Brief"
Und ich verstehe den Sinn deines ganzen Posts nicht, weil ich die Sachverhalte eigentlich schon komplett dargestellt hatte.
(und was hat das ganze mit einer Mutter aus Köln zu tun und irgendwelchen Söhnen in anderen Städten? Und was hat es mit dem "Bruder" des TE auf sich?) 🤔
Stimmt, aber leider vielfach falsch. Ohne schriftliche Verträge, in denen klar gestellt wird, wer Eigentümer des Fahrzeugs ist und bleibt und warum der Halter (=Besitzer) des Fahrzeugs nicht der Eigentümer ist, ist das Konstrukt Sch...
Allein die Tatsache, dass hier Person A die ZBII hat, dokumentiert nicht sein Eigentum. Steht übrigens extra auf der ZBI wie auch auf der ZBII. Und trotz dieser Hinweise wird vielfach immer noch geglaubt, dass man damit sein Eigentum am Fahrzeug nachweisen könne.
Kommt doch immer darauf an mit wem man sowas macht,ich käme nicht auf die Idee irgendwelche Verträge aufzusetzen.
Sobald der Gedanke das man sowas bei einer Person bräuchte wäre ich schon raus,so einfach wäre das für mich.
Sowas macht man nicht für Hunz und Kunz,das macht man nur mit Leuten denen man vertraut.
Selbst das schriftlich festgehaltene schützt einen nicht weil man seine Ansprüche selbst dann erst einmal durchsetzen müsste.
Es gibt genug Szenarien die man anführen kann bei der man trotz irgendwelcher Verträge die Arschkarte hat.
Fängt mit Unterschlagung an,geht bei zu Schrott fahren ohne Vollkasko weiter,und hört irgendwo bei die Karre nicht ordentlich zu pflegen auf.
In allen Fällen hilft einem auch ein Schriftstück nichts.
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Zitat:
@PeterBH schrieb am 22. Juni 2025 um 14:01:04 Uhr:
Allein die Tatsache, dass hier Person A die ZBII hat, dokumentiert nicht sein Eigentum. Steht übrigens extra auf der ZBI wie auch auf der ZBII. Und trotz dieser Hinweise wird vielfach immer noch geglaubt, dass man damit sein Eigentum am Fahrzeug nachweisen könne.
Ein alter Hut. Hatte auch niemand hier behauptet. Der Fzg-Brief/ZB2 ist lediglich eine "erstrangige Eigentumsvermutung".
Deshalb schrieb ich auch extra:
Person läßt sich danach die ZB2 zurückgeben und kann beim Tod von B durch den Kaufvertrag i.V.m. dem Besitz der ZB2 jederzeit sein Eigentum nachweisen und über das Auto verfügen.
Deshalb ist sowas völlig unnötig und führt zu keinem Mehrwert:
@PeterBH schrieb am 22. Juni 2025 um 14:01:04 Uhr:
....schriftliche Verträge, in denen klar gestellt wird, wer Eigentümer des Fahrzeugs ist und bleibt und warum der Halter (=Besitzer) des Fahrzeugs nicht der Eigentümer ist...
Aber auch dafür müsste er erst einmal überhaupt Zugang zum Fahrzeug haben,und natürlich einen Schlüssel den man behalten hätte.
In der Theorie ist das einfach,die Praxis sieht manchmal etwas anders aus.
Ist das Fahrzeug nicht zugänglich,egal aus welchem Grund,muss man sich den rechtlich erstreiten.
Ist das Fahrzeug weg ist man auch angeschissen.
Da hilft auch alles schriftliche nichts,man hat ja Kaufvertrag und Brief.
Da man das Fahrzeug ja jemandem billigend überläßt gelten auch rechtlich etwas andere Gesetze.
Insgesamt wurden die Fragen des TE wohl ziemlich umfänglich beantworteet, v.a. wurde mit einigem Irrglauben aufgeräumt, z.B. daß der Autohändler den Halter in den Brief schreibt, oder daß es von der Versicherung abhängt, wer im Schein steht, usw., usw.
Insofern kann der TE nun entscheiden, wie er vorgeht. Die näheren Umstände, warum er solche Konstrukte eingeht, warum er mit dem Ableben der "Person B" rechnet usw., wollte er hier offenbar nicht kundtun.
Kommt drauf an warum man so was macht.
Damit sich meine beiden Kinder von zwei Frauen nach meinem Ableben nicht wegen meinem Geld kennenlernen und das streiten kriegen, ist das Auto der Lütten zwar auf mich zugelassen, VN bin ich auch aber der KV ist auf die Lütte und die ZB2 liegt bei ihr.
Da gibt's reichlich Konstellationen, warum man sowas macht.
Deshalb mein Hinweis an den TE , dass es für helfende einfacher ist, wenn man weiß, was am Ende erreicht werden soll, als hier Salami mäßig falsche gedankengänge ausräumen zu müssen.
Hatte ich Freitag zum Feierabend noch, dat Mädel hat fast 40 min geheult und ich hab eine Lösung gefunden und Ermessen zu ihren gunsten angewendet und hoffe, dass sie ihren Part einhält, wenn sie gleich alles auf den Tisch gehauen hätte, wäre die Lösung die gleiche geworden und sie hätte einige Tempos weniger gebraucht.
Ich kann nachvollziehen, dass es unangenehm ist, fremden soviel Details zu offenbaren, aber ohne hätte ich das ebenfalls korrekt in 5 Minuten beenden können, und keine Überstunden machen müssen.