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Fahrzeugfinanzierung und Kreditschutzbrief Plus

Audi
Themenstarteram 1. August 2021 um 11:20

Hallo zusammen,

ich brauche Hilfe. Habe mir letzte Woche ein Auto gekauft bei einem großen renomierten Händler und habe im Nachhinein das Gefühl irgendwie leichtäugig gewesen zu sein.

An sich hat alles am Auto gepasst bis auf die Windschutzscheibe, welche einen kleinen Steinschlag an der Ecke hat. Ich hab den Händler natürlich direkt angesprochen und der meinte direkt, dass er das behebt und ich einfach paar Wochen später dies meiner Versicherung melden soll und das Autohaus würde dann die Selbstbeteiligung der TK übernehmen und die Repartur machen sie dann auch. Da ich noch nie ein Auto gekauft habe, hab ich natürlich gedacht, dass das ein fairer Vorschlag ist. Aber das wäre doch Versicherungsbetrug?? Der Händler müsste es doch übernehmen und nicht meine Versicherung.

Was kann ich jetzt dagegen tun? Er hat dies auch schriflich im Vertrag bestätigt.

Zweite Frage: ich hab bei der Finanzierung einen Kreditschutzbrief Plus abgeschlossen, weil ich dachte, dass dieser nützlich sei. Aber nachdem ich recherchiert habe, merkte ich dass es im Prinzip völlig unnötig ist. Kann ich diesem Widerrufen? Das Auto wurde über die Audi Bank (volkswagen Bank) finanziert. Und wie läuft das dann ab?

Ich will den Händler auch nicht verärgern, weil jetzt zwei Dinge mich stören.. und leider ist dieser Händler auch in meiner Nähe d.h. Vielleicht sehe ich den aus irgendeinem Grund wieder und er reagiert blöd gegenüber mir.

Ich würde mich freuen, wenn ihr mir gute Tipps geben könnt.

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60 Antworten

KSB kannst Du innerhalb der Widerrufsfrist unproblematisch widerrufen. Lass Dir vom Händler nichts anderes erzählen. Oft wird behauptet dann steige der Zins oder man müsse eine Beteiligung zahlen. Das ist Unsinn.

Themenstarteram 1. August 2021 um 14:59

Wie viel Tage habe ich dafür Zeit? 14 oder 30? Habe aktuell nur den Darlehensantrag vorliegen und noch nichts anderes von der Bank erhalten.

 

Was der Händler da mit der Reparatur der Windschutzscheibe vorschlägt, wäre in der Tat Versicherungsbetrug.

Unglaublich :mad:

Die Zeit für den Widerruf läuft erst mit der Widerrufsbelehrung. Die kommt bei Dir dann wohl erst noch. Und die Frist sind 30 Tage

Themenstarteram 1. August 2021 um 15:24

Wie gehe ich jetzt am Besten vor, ohne dass der Händler mir böse kommt :-/

 

Warten bis Du das Auto hast und dann schriftlich widerrufen. Dann nicht ans Telefon gehen

Der Händler bekommt deine Kohle, da ist er Dir nicht böse.

Umgekehrt könntest Du ihm böse sein, wegen der Nummer mit dem angeblichen Versicherungsschaden.

Themenstarteram 1. August 2021 um 15:54

Okay, ich hoffe, dass ich das Auto bald bekomme. Danach widerruf ich direkt den KSB

 

Und was soll ich bzgl der Steinschlags machen? Es so hinnehmen? Er hat das auch im Vertrag vereinbart, dass sie die Selbstbeteiligung übernekmen

Themenstarteram 1. August 2021 um 15:55

Zumal weiß ich nicht ob der Steinschlag „neu“ ist oder ob der länger schon besteht und nur repariert worden ist und jetzt sich alles auflöst

Der Steinschlag ist jetzt da, ob alt oder neu ist doch vollkommen egal.

Der Händler soll das auf seine Kosten repararieren und deine TK-Versicherung vollkommen außen vor lassen.

Das ist sein Bier und nicht das deiner Versicherung...

Wenn der Steinschlag im Vertrag drinsteht, dann ist das der vereinbarte Zustand. Wenn du dann diesen Glasschaden einmelden wolltest, wärst du ein Betrüger. Wirst du also hoffentlich nicht machen. Der Händler hat den Glasschaden beim Ankauf seinerseits gewiss schon in Abzug gebracht.

Themenstarteram 1. August 2021 um 16:12

Nein, das kommt für mich nicht in Frage. Hab keine Lust Betrug zu begehen.

 

Dann teile ich ihm mit, dass ich darüber nachgedacht habe und ich von ihm verlange die Reparatur auf seine Kosten gehen sollen.

 

Wie kann ich argumentieren, falls er sich dagegen wehrt?

Du hast den Schaden bereits als geschuldeten Zustand akzeptiert. Wurde zum Erstattungsbetrag bei Reparatur beim Händler eine konkrete Zahl genannt oder nur der Begriff Selbstbeteiligung erwähnt?

Themenstarteram 1. August 2021 um 16:26

Nur der Begriff der Selbstbeteiligung.

 

Ich ärgere mich total so doof gewesen zu sein :(

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