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Fahrzeugbrief gültig?

Hallo zusammen,

Ich habe eine kurze Frage zu folgendem Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 2.
Ist diese so gültig? Was bedeutet das durchgestrichene?
Es ist nur der Vorbesitzer eingetragen.

Danke

7 Antworten

Das ist soweit in Ordnung,am 21.02.13 wurde er abgemeldet/Stillgelegt.Jetzt mit dem Brief+Schein+TÜV Bericht zur Zulassungsstelle neu Anmelden und dann gibt es neue Papiere und alles ist gut.

Danke für die Antwort.

Abgemeldet habe ich das Fahrzeug eig. erst im Jahr 2017. so steht es in Teil 1
Das Fahrzeug wurde aber finanziert wurde ich deshalb nicht als neuer Eigentümer eingetragen?

?Dann gibt es noch einen aktuellen Fahrzeugbrief?Also der auf dem Foto wurde 2013 abgemeldet und entwertet.Wenn er nach dieser Zeit wieder zugelassen wurde müssen auch neue Papiere ausgestellt worden sein.

Hmm also müsste die Bank weiterhin den Brief haben auch wenn die Finanzierung bereits seit 3 Jahren fertig ist.

Ich glaube ich gehe morgen einfach zur Zulassungsstelle und frage nach. Das Fahrzeug soll nämlich verkauft werden

Die quer eingetragene Nummer ist Nummer der neuen ZB II. Ein etwas umfassenderer Eintrag wäre zwar hilfreicher gewesen aber man erkennt eindeutig, dass das Dokument ungültig sein soll.

Die Stilllegung wird nur in der ZB I eingetragen, da wird keine Eintrag in der ZB II vorgenommen.

Das Ding kannst du in die Tonne kloppen.

Es wurde ein neuer Brief im Februat 2013 mit angegebener Briefnummer ausgegeben.
Das ist dann der gültige KFZ Brief.

Mit dem Brief bekommst du das Fzg nicht mehr zugelassen.

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