Fahrzeugbewertung Audi Q3 8U für ein mögliches Gerichtsverfahren
Hallo Forum,
eine etwas ungewöhnliche Frage und ich hoffe das es das einigermaßen passende Forum ist. Es geht um eine Fahrzeugbewertung eines realen und eines fiktiven Fahrzeugs.
Ich würde mit einem Händler in einen Rechtstreit gehen, da mir vor einiger Zeit ein Fahrzeug verkauft wurde, welches ein Ausstattungsmerkmal nicht wie beworben eingebaut hatte. Die ganze Geschichte ist hier zu lesen: Link
Kurzfassung:
- Fahrzeug mit Verkehrszeichenerkennung beworben, hatte es aber nicht verbaut, Kaufpreis 19.000€, Bj 2017
- Nachrüstung kostet allein an Material über 4.000€ (+ Arbeitsaufwand ca. 2.000€), da eine neue MMI + Kamera + Cockpit verbaut werden muss
- Händler bietet 1.000€ als Zahlung an
- Rückabwicklung des Kaufvertrags aufgrund mehrer Faktoren nicht möglich
Nun hat mein Anwalt gesagt, dass laut Rechtsprechung maximal 200% der Wertminderung angesetzt werden kann. Er könnte dies jedoch nicht einschätzen, da es keine juristische Frage sei. Sollte die Wertminderung nur marginal von den 1.000€ abweichen, sollte ich das Angebot vom Händler annehmen und die restlichen Kosten abschreiben bzw. ohne die Ausstattung leben.
Nun muss ich irgendwie versuchen mein Auto mit einem fiktiven Auto zu vergleichen, um die Wertminderung ohne die Verkehrszeichenerkennung beziffern zu können. Laut Preisliste würde ein Neuwagen 2.600€ mehr kosten mit dieser Ausstattung, aber ich weiß nicht wie sehr das auf einen gebrauchten anwendbar ist. Ein Vergleich auf den Gebrauchtwagenplattformen ist fast nicht möglich, da einfach zu wenige exakt vergleichbare Fahrzeuge angeboten werden.
Bleibt mir da nichts übrig als einen Gutachter zu beauftragen? Macht der nicht das selbe wie ich und versucht Gebrauchtwagenanzeigen zu vergleichen? Vielleicht habt ihr noch eine Idee, wie ich das anstellen kann.
20 Antworten
Zitat:
@servicetool schrieb am 22. Oktober 2023 um 07:50:47 Uhr:
Das Inserat ist unverbindlich, relevant ist der Kaufvertrag. ...
Muss nicht zwingend so sein bzw. durchgehen.
Gab wohl auch schon Fälle bei denen vor Gericht die Angaben in der Verkaufsanzeige (vom gewerblichen Verkäufer) berücksichtigt wurden.
In Ausnahmefällen mag das sein.
Jedoch, wenn ich mir die Anzahl der Anzeigen ansehe, bei den "Vollausstattung" oder "voll" oder "setze hier eine beliebige ähnliche Wortkreation ein" steht, sollte man da einfach mal ordentlich abmahnen. Das ist in den meisten Fällen nur Bullshit.
Nimm die Kohle oder/und versuch im Nachgang das Ding mit günstigen Gebrauchtteilen nachzurüsten. (über eine Werkstatt o.ä., die was davon versteht)
Bei dem Brimborium hier bin ich froh, dass ich noch manuelle Verkehrszeichenerkennung habe. Ich schaue einfach aus dem Fenster. Erstaunlich, auf was manche Leute Wert legen bei der Ausstattung.
Zitat:
@Hyperbel schrieb am 26. Oktober 2023 um 14:11:10 Uhr:
Jedoch, wenn ich mir die Anzahl der Anzeigen ansehe, bei den "Vollausstattung" oder "voll" oder "setze hier eine beliebige ähnliche Wortkreation ein" steht, sollte man da einfach mal ordentlich abmahnen. Das ist in den meisten Fällen nur Bullshit.
Natürlich sind deine Beispiele nur Bullshit. Da kannst du vergessen etwas zu erreichen, aber das sind eben auch keine konkret beschriebenen Eigenschaften. Das hat das gleiche Niveau wie "top Zustand". Darf auch jeder rein schreiben, kann auch niemand abmahnen.
Im Einzelfall spielt eben auch immer noch eine gewichtige Rolle, ob und/oder welche Informationen der Kunde im Anschluss bekommen hat. War das entsprechend dünn, desto gewichtiger werden die Informationen im Inserat.
Wenn ich meine Autokäufe sehe, dann gab es beim Vertragshändler eine Bestellung mit allen Ausstattungsmerkmalen. Die habe ich unterschrieben und damit wäre die Luft für mich entsprechend dünn gewesen, mich auf die Anzeige zu berufen. Beim Fähnchenhändler beim Fahrzeug zuvor (auch das war nur 2,5 Jahre alt), stand fast nichts dabei. Da wären meine Karten sicher klar besser gewesen. Ein Händler, der Profi ist, macht genau das, was der Vertragshändler gemacht hat.