Fahrzeugabmeldung

Moin moin an alle!

Leider habe ich ein Problem, bei dem mir guter Rat willkommen wäre:
ich habe mein Wohnmobil erfolgreich verkauft, an einen Franzosen. Das Wohnmobil fuhr ich nur einen Monat, es war mir dann doch zu klein.
Der Franzose reiste an, besah sich das Fahrzeug und bezahlte den vereinbarten Kaufpreis.
Das Wohnmobil war zwecks Probefahrt noch angemeldet.
Ich teilte ihm mit das es noch abgemeldet werden muß, die Nacht wollte er in ihm verbringen und am nächsten Morgen wollte ich mit ihm zum Straßenverkehrsamt.
Offensichtlich gab es ein Mißverständnis (er konnte kein Deutsch und nur sehr schlecht englisch), jedenfalls war er am nächsten Morgen mit dem Wohnmobil und den Kennzeichen daran schon abgereist.
Ich fuhr zum Amt, legte den Kaufvertrag vor und wollte das WoMo abmelden, worauf die natürlich die Kennzeichen wollten, die ich ja nicht mehr hatte. Ich schilderte die Sache und man meinte dort, das es kein Problem sei, weil ja mit der Neuanmeldung des Fahrzeuges automatisch die Kennzeichen eingezogen werden. Dennoch wird mir jedes Jahr die Steuer für das Fahrzeug (450,00€) vom Konto abgezogen mit der Begründung, das ich ja die Kennzeichen seinerzeit nicht vorgelegt hätte (der Verkauf war schon vor drei Jahren!).
Weiß vielleicht jemand, wie ich aus dieser Sache wieder rauskommen kann, ohne mein Leben lang für ein Fahrzeug zu zahlen, das ich gar nicht mehr besitze?

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von FredMM


Fährt nun der neue Besitzer noch mit deinen Schilder rum ist es sein Problem, denn er hat keinen Versicherungsschutz mehr und begeht u.U. mit deinen Nummernschildern auch eine Urkundenfälschung bzw. Versicherungsbetrug.

Quatsch!

Zitat:

Original geschrieben von FredMM


Abmelden mußt du es nicht, da du vermutlich die Nummernschilder und Papiere eh nicht mehr hast.

Quatsch!

Zitat:

Original geschrieben von FredMM


Somit ist mit einem unterschriebenen Kaufvertrag mit Datum der Fall für dich erledigt.

Quatsch!

@ajalon: Wenn du keine Versicherungsbeiträge mehr bezahlt hast, dann müsste deine Versicherung eigentlich eine Versicherungsanzeige an die Zulassungsstelle geschickt haben. In der Folge könnte dann eine Ausschreibung der Kennzeichen in INPOL erfolgen. Und wenn die ein Jahr ausgeschrieben sind, kann die Zulassungsstelle das Fahrzeug von Amts wegen abmelden. Oder du fragst noch mal nach dem Verfahren nach §13 Abs. 4 FZV, das ist kein großes Ding für die Zulassungsstelle und dein Vorteil wäre, dass es viel schneller beendet ist und damit auch die Zulassung endet. Ich denke, wenn mein erster Vorschlag gleich zu Anfang des Threads nicht funktioniert bei deiner Zulassungsstelle, dann wäre das andere ein gangbarer Weg.

Nur höre bitte nicht auf die Leute, die sagen, dass du nix machen musst oder einfach nur nen Kaufvertrag irgendwo vorlegen sollst, das wird nicht funktionieren.

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Hi,

das melden eines Verkaufs an die Zulassungsstelle und die versicherung ist sicher Sinnvoll. Wenn der Käufer den wagen aber nicht offiziell ab oder ummeldet bringt das nur bedingt etwas 😉

Die Meldung dient primär deiner Absicherung wenn zwischen Fahrzeugübergabe und Ummeldung etwas passiert (Unfall,Strafzettel etc.)

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28


Hi,

das melden eines Verkaufs an die Zulassungsstelle und die versicherung ist sicher Sinnvoll. Wenn der Käufer den wagen aber nicht offiziell ab oder ummeldet bringt das nur bedingt etwas 😉

Die Meldung dient primär deiner Absicherung wenn zwischen Fahrzeugübergabe und Ummeldung etwas passiert (Unfall,Strafzettel etc.)

Gruß Tobias

Genau. Mehr brauch ich auch nicht.

Und, wenn ich meiner Versicherung melde, dass der Wagen verkauft ist, erlischt die Versicherung für mich - auch die Zahlung der Beiträge. Der "Versicherungsgegenstand" existiert auf meine Person nicht mehr. Damit ist die Versicherung für mich auch gekündigt und die Versicherung auch aus der Pflicht der Haftung.

Der Zulassungstelle muss ich es melden, da die Steuerpflicht endet.

Interessiert mich ehrlich garnicht, ob der Käufer den Wagen ummeldet oder nicht. Sein Problem (Versicherungsbetrug/ Steuerbetrug etc.). Wenn es ein Käufer aus dem Ausland war, wird er sicher nach dortiger Gesetzeslage verknackt, interessiert mich dann auch nicht.

Steht aber auch Klipp und Klar im Kaufvertrag auf Seite 1, rechte Spalte:

Schon mit dem Eigentum am Kfz geht dieVersicherung auf den Käufer über.
Deshalb beeinträchtigt ein nach der Eigentumsübertragung vom Käufer verursachter
Unfallschaden nicht den Schadenfreiheitsrabatt des Verkäufers, auch wenn das Kfz noch nicht umgeschrieben ist.

Schicken Sie die vollständig ausgefüllten (!) Verkaufsmeldungen sofort
an die Kfz-Zulassungsstelle und die Versicherungsgesellschaft. Die Kfz-
Steuerpflicht geht erst mit dem Eingang der Veräußerungsanzeige bei
der Zulassungsstelle auf den Erwerber über. Behalten Sie von den
Verkaufsmeldungen Kopien zurück. Meldet der Käufer den Wagen nicht
um, besteht die Gefahr, dass Sie trotzdem weiterhin für die Kfz-Steuer
und die Versicherungs prämie haften.

Klartext: Melde ich es nicht der Versicherung und der Zulassung, dann habe ich echt die A-Karte.

Weis nicht was da so schwierig ist zu verstehen. Steht eigentlich auch in jedem guten Kaufvertragsformular:

http://www.adac.de/_mmm/pdf/2013_Kaufvertrag_privat_33300.pdf

Zitat:

Original geschrieben von FredMM


und die Versicherung auch aus der Pflicht der Haftung.

kann ich mir so nicht vorstellen. Dann dürfte der Wagen auch nicht einen Meter im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Die Kiste wäre ja völlig ohne Versicherungsschutz unterwegs. Irgendwo bei irgendjemand muss die Karre in der Übergangszeit versichert sein. Wer wird das im Zweifelsfall sein? Die alte Versicherung.

Zitat:

Original geschrieben von FredMM


Klartext: Melde ich es nicht der Versicherung und der Zulassung, dann habe ich echt die A-Karte.

Nicht nur dann. Auch wenn Schreiben an Zulassungsstelle und Versicherung rausgegangen aber noch nicht eingegangen sind, der Halter also nicht umgeschrieben ist, können trotzdem noch Kosten (Ärger?) entstehen - steht doch da klar und deutlich.

Der Versicherungsvertrag geht auf den Käufer über. Wie und warum das funktioniert, können die Jungs aus dem Versicherungsforum bestens erklären. Außerdem gibt es noch die Nachhaftungsfrist. Die Veräußerungsanzeige an die Zulassungsstelle ist darüberhinaus gesetzlich vorgeschrieben, genauso wie der Inhalt derselben. Und auch wenn es hier noch hundertmal falsch steht, ein Kaufvertrag ist KEINE Veräußerungsanzeige.

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Es ist doch wirklich ganz einfach:
Zettel hinlegen, schreiben:
Autonummer..wurde heute verkauft
Name und Anschrift des Verkäufers und des Käufers
übergebene Dokumente Fahrzeugschein und Brief
"Schilder blieben am Fahrzeug"
Ort, Datum und Uhrzeit
Bestätig, alles so übergeben und erhalten: 2 (!) Unterschriften
Am besten gleich bei der Zulassungsstelle und bei der Versicherung in den Briefkasten werfen und der Kas is bissen.

Das mag so sein. Das mag so einfach sein. Aber die Praxis und die teilweise falschen Ratschläge hier zeichnen da ja leider ein anderes Bild...

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