ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Fahrzeugabmeldung

Fahrzeugabmeldung

Themenstarteram 1. Oktober 2014 um 12:51

Moin moin an alle!

Leider habe ich ein Problem, bei dem mir guter Rat willkommen wäre:

ich habe mein Wohnmobil erfolgreich verkauft, an einen Franzosen. Das Wohnmobil fuhr ich nur einen Monat, es war mir dann doch zu klein.

Der Franzose reiste an, besah sich das Fahrzeug und bezahlte den vereinbarten Kaufpreis.

Das Wohnmobil war zwecks Probefahrt noch angemeldet.

Ich teilte ihm mit das es noch abgemeldet werden muß, die Nacht wollte er in ihm verbringen und am nächsten Morgen wollte ich mit ihm zum Straßenverkehrsamt.

Offensichtlich gab es ein Mißverständnis (er konnte kein Deutsch und nur sehr schlecht englisch), jedenfalls war er am nächsten Morgen mit dem Wohnmobil und den Kennzeichen daran schon abgereist.

Ich fuhr zum Amt, legte den Kaufvertrag vor und wollte das WoMo abmelden, worauf die natürlich die Kennzeichen wollten, die ich ja nicht mehr hatte. Ich schilderte die Sache und man meinte dort, das es kein Problem sei, weil ja mit der Neuanmeldung des Fahrzeuges automatisch die Kennzeichen eingezogen werden. Dennoch wird mir jedes Jahr die Steuer für das Fahrzeug (450,00€) vom Konto abgezogen mit der Begründung, das ich ja die Kennzeichen seinerzeit nicht vorgelegt hätte (der Verkauf war schon vor drei Jahren!).

Weiß vielleicht jemand, wie ich aus dieser Sache wieder rauskommen kann, ohne mein Leben lang für ein Fahrzeug zu zahlen, das ich gar nicht mehr besitze?

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von FredMM

Fährt nun der neue Besitzer noch mit deinen Schilder rum ist es sein Problem, denn er hat keinen Versicherungsschutz mehr und begeht u.U. mit deinen Nummernschildern auch eine Urkundenfälschung bzw. Versicherungsbetrug.

Quatsch!

Zitat:

Original geschrieben von FredMM

Abmelden mußt du es nicht, da du vermutlich die Nummernschilder und Papiere eh nicht mehr hast.

Quatsch!

Zitat:

Original geschrieben von FredMM

Somit ist mit einem unterschriebenen Kaufvertrag mit Datum der Fall für dich erledigt.

Quatsch!

@ajalon: Wenn du keine Versicherungsbeiträge mehr bezahlt hast, dann müsste deine Versicherung eigentlich eine Versicherungsanzeige an die Zulassungsstelle geschickt haben. In der Folge könnte dann eine Ausschreibung der Kennzeichen in INPOL erfolgen. Und wenn die ein Jahr ausgeschrieben sind, kann die Zulassungsstelle das Fahrzeug von Amts wegen abmelden. Oder du fragst noch mal nach dem Verfahren nach §13 Abs. 4 FZV, das ist kein großes Ding für die Zulassungsstelle und dein Vorteil wäre, dass es viel schneller beendet ist und damit auch die Zulassung endet. Ich denke, wenn mein erster Vorschlag gleich zu Anfang des Threads nicht funktioniert bei deiner Zulassungsstelle, dann wäre das andere ein gangbarer Weg.

Nur höre bitte nicht auf die Leute, die sagen, dass du nix machen musst oder einfach nur nen Kaufvertrag irgendwo vorlegen sollst, das wird nicht funktionieren.

 

 

35 weitere Antworten
Ähnliche Themen
35 Antworten

Zahlst du denn noch Versicherungsbeiträge?

Ansonsten besteht natürlich die Möglichkeit, das Fahrzeug abzumelden, wenn du eine entsprechende eidesstattliche Versicherung abgibst, die deine Situation beschreibt, so wie du sie hier dargestellt hast. Dann könnte die Zulassungsstelle das Fahrzeug abmelden und die Kennzeichen einfach sperren. Wären sie ganz nett, könnte man das sogar zum damaligen Zeitpunkt des Eingangs der Veräußerungsanzeige machen. Evtl. auch mal mit dem zuständigen Hauptzollamt reden, da die ja für den Steuereinzug zuständig sind. Die Einzugsermächtigung kann man ja auch widerrufen, aber genau deswegen vorher mit denen sprechen, nicht dass da dann ein weiteres Verfahren eröffnet wird.

am 1. Oktober 2014 um 13:37

Zitat:

Original geschrieben von ajalon

Moin moin an alle!

Leider habe ich ein Problem, bei dem mir guter Rat willkommen wäre:

ich habe mein Wohnmobil erfolgreich verkauft, an einen Franzosen. Das Wohnmobil fuhr ich nur einen Monat, es war mir dann doch zu klein.

Der Franzose reiste an, besah sich das Fahrzeug und bezahlte den vereinbarten Kaufpreis.

Das Wohnmobil war zwecks Probefahrt noch angemeldet.

Ich teilte ihm mit das es noch abgemeldet werden muß, die Nacht wollte er in ihm verbringen und am nächsten Morgen wollte ich mit ihm zum Straßenverkehrsamt.

Offensichtlich gab es ein Mißverständnis (er konnte kein Deutsch und nur sehr schlecht englisch), jedenfalls war er am nächsten Morgen mit dem Wohnmobil und den Kennzeichen daran schon abgereist.

Ich fuhr zum Amt, legte den Kaufvertrag vor und wollte das WoMo abmelden, worauf die natürlich die Kennzeichen wollten, die ich ja nicht mehr hatte. Ich schilderte die Sache und man meinte dort, das es kein Problem sei, weil ja mit der Neuanmeldung des Fahrzeuges automatisch die Kennzeichen eingezogen werden. Dennoch wird mir jedes Jahr die Steuer für das Fahrzeug (450,00€) vom Konto abgezogen mit der Begründung, das ich ja die Kennzeichen seinerzeit nicht vorgelegt hätte (der Verkauf war schon vor drei Jahren!).

Weiß vielleicht jemand, wie ich aus dieser Sache wieder rauskommen kann, ohne mein Leben lang für ein Fahrzeug zu zahlen, das ich gar nicht mehr besitze?

Vielen Dank!

Im Nachhinein kann man viel lamentieren - hilft aber nix. (das hätte so nicht passieren dürfen) deshalb würde ich in einem solchen Fall meinen Rechtsschutz kontaktieren.

Und was will der Rechtsschutz machen? :rolleyes:

Jo, und alle möglicherweise dazwischen liegenden Vorkommnisse einfach vom Tisch wissen.

Hallo TE,

gemäß 13.4 FZV kann die Zulassungsbehörde für das Fahrzeug durchaus , unter den dort genannten Voraussetzungen, die Zulassung beenden. Wird nur sehr selten gemacht. Im vergangenen Jahr soll es ca. in 200 Fällen gemacht worden sein. Die meisten Zulassungsstellen sehen davon ab.

Wann hast Du denn den Kaufvertrag bei Deiner Zulassungsstelle genau abgegeben ? Hat Dir der Käufer die Übernahme der Kennzeichen und der Fahrzeugpapiere bestätigt ? Zahlst Du noch Versicherung, oder hat Deine Versicherung den Schutz bereits bei der Zulassungsstelle zurück gezogen ?

Machmal klingt immer alles so unheimlich leicht, aber Theorie und Praxis gehen oftmals auseinander.

Unterhalte Dich mit Deiner Versicherung und der Zulassungsstelle. Es wird sicherlich ein geeigneter Weg zu finden sein. Jetzt, nach doch schon so langer Zeit sollte es klappen.

Zitat:

Original geschrieben von Ronnybomber

Zitat:

Original geschrieben von ajalon

Moin moin an alle!

Leider habe ich ein Problem, bei dem mir guter Rat willkommen wäre:

ich habe mein Wohnmobil erfolgreich verkauft, an einen Franzosen. Das Wohnmobil fuhr ich nur einen Monat, es war mir dann doch zu klein.

Der Franzose reiste an, besah sich das Fahrzeug und bezahlte den vereinbarten Kaufpreis.

Das Wohnmobil war zwecks Probefahrt noch angemeldet.

Ich teilte ihm mit das es noch abgemeldet werden muß, die Nacht wollte er in ihm verbringen und am nächsten Morgen wollte ich mit ihm zum Straßenverkehrsamt.

Offensichtlich gab es ein Mißverständnis (er konnte kein Deutsch und nur sehr schlecht englisch), jedenfalls war er am nächsten Morgen mit dem Wohnmobil und den Kennzeichen daran schon abgereist.

Ich fuhr zum Amt, legte den Kaufvertrag vor und wollte das WoMo abmelden, worauf die natürlich die Kennzeichen wollten, die ich ja nicht mehr hatte. Ich schilderte die Sache und man meinte dort, das es kein Problem sei, weil ja mit der Neuanmeldung des Fahrzeuges automatisch die Kennzeichen eingezogen werden. Dennoch wird mir jedes Jahr die Steuer für das Fahrzeug (450,00€) vom Konto abgezogen mit der Begründung, das ich ja die Kennzeichen seinerzeit nicht vorgelegt hätte (der Verkauf war schon vor drei Jahren!).

Weiß vielleicht jemand, wie ich aus dieser Sache wieder rauskommen kann, ohne mein Leben lang für ein Fahrzeug zu zahlen, das ich gar nicht mehr besitze?

Vielen Dank!

Im Nachhinein kann man viel lamentieren - hilft aber nix. (das hätte so nicht passieren dürfen) deshalb würde ich in einem solchen Fall meinen Rechtsschutz kontaktieren.

Würde sicherlich gehen, für den Bereich " Privatrecht " um entsprechende Maßnahmen gegen den Franzmann anzuleiten.

Ich bin mal gespannt, ob im Rahmen einer RS Versicherung Deckung gegeben wird.

KFZ Vertrags-RS ist im Rahmen einer Verkehrs-RS ja mitversichert, aber in der Sache geht es ja nicht um den Kaufvertrag, sondern vermutlich (oder auch nicht) um ein Mißverständnis.

Wieso jetzt nach 3 Jahren zu dem Problem Stellung genommen wird, dürfte fraglich sein, ob das Mißverständniss überhaupt gedeckt ist, vielleicht im Rahmen einer Kulanz, ansonsten sehe ich schwarz.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Wieso jetzt nach 3 Jahren zu dem Problem Stellung genommen wird, dürfte fraglich sein, ob das Mißverständniss überhaupt gedeckt ist, vielleicht im Rahmen einer Kulanz, ansonsten sehe ich schwarz.

Selbst wenn muß die RSV schon zum Zeitpunkt des "Schadens" bestanden haben (also mind. 3 Jahre).

Warum man allerdings so lange immer schön weiter Steuern zahlt verstehe ich nicht.

Gruß Metalhead

Beim Kaufvertrag notiert man doch die Übergabe inkl. Uhrzeit. Damit geht man zum Straßenverkehrsamt und meldet den Verkauf an. Ab diesem Zeitpunkt endet automatisch die Steuerpflicht des Verkäufers und geht auf den Käufer über.

Das sollte doch ebenfalls beim Verkauf im EU-Bereich gelten, oder?

Mal davon ab: Du zahlst _DREI_ Jahre lang schon und kommst JETZT auf die Idee das zu hinterfragen? Jetzt?? Nach drei Jahren???

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Wieso jetzt nach 3 Jahren zu dem Problem Stellung genommen wird, dürfte fraglich sein, ob das Mißverständniss überhaupt gedeckt ist, vielleicht im Rahmen einer Kulanz, ansonsten sehe ich schwarz.

Selbst wenn muß die RSV schon zum Zeitpunkt des "Schadens" bestanden haben (also mind. 3 Jahre).

Warum man allerdings so lange immer schön weiter Steuern zahlt verstehe ich nicht.

Gruß Metalhead

Hallo,

findest Du im Kraftfahrzeugsteuergesetz § 5.5

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

findest Du im Kraftfahrzeugsteuergesetz § 5.5

Zitat:

(5) Wird ein inländisches Fahrzeug veräußert, so endet die Steuerpflicht für den Veräußerer in dem Zeitpunkt,

in dem die verkehrsrechtlich vorgeschriebene Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsbehörde eingeht,

spätestens mit der Aushändigung des neuen Fahrzeugscheins an den Erwerber; gleichzeitig beginnt die

Steuerpflicht für den Erwerber.

Hä? Weiterhin die Frage: Warum zahlt man für ein Fahrzeug 3 Jahre steuern nachdem man es verkauft hat?

Gruß Metalhead

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

findest Du im Kraftfahrzeugsteuergesetz § 5.5

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79

Zitat:

(5) Wird ein inländisches Fahrzeug veräußert, so endet die Steuerpflicht für den Veräußerer in dem Zeitpunkt,

in dem die verkehrsrechtlich vorgeschriebene Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsbehörde eingeht,

spätestens mit der Aushändigung des neuen Fahrzeugscheins an den Erwerber; gleichzeitig beginnt die

Steuerpflicht für den Erwerber.

Hä? Weiterhin die Frage: Warum zahlt man für ein Fahrzeug 3 Jahre steuern nachdem man es verkauft hat?

Gruß Metalhead

http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__5.html

@derbeste44 Ok, vermutlich willst du das Selbe sagen wie ich mit meiner rethorischen Frage: "Qhzzurvg" (ROT13-Verschlüsselt, damit es keine Beleidigung ist :D).

Gruß Metalhead

Die Geschichte klingt so unglaubwürdig, das sie schon wieder stimmen könnte. 3 Jahre Steuern bezahlt für ein Fahrzeug das nicht mehr in seinem Besitz ist - kaum zu glauben.

Zitat:

3 Jahre Steuern bezahlt für ein Fahrzeug das nicht mehr in seinem Besitz ist - kaum zu glauben.

Er hat's ja erst jetzt bemerkt. :D

Zitat:

Dennoch wird mir jedes Jahr die Steuer für das Fahrzeug (450,00€) vom Konto abgezogen

Deine Antwort
Ähnliche Themen