Fahrzeugabmeldung
Moin moin an alle!
Leider habe ich ein Problem, bei dem mir guter Rat willkommen wäre:
ich habe mein Wohnmobil erfolgreich verkauft, an einen Franzosen. Das Wohnmobil fuhr ich nur einen Monat, es war mir dann doch zu klein.
Der Franzose reiste an, besah sich das Fahrzeug und bezahlte den vereinbarten Kaufpreis.
Das Wohnmobil war zwecks Probefahrt noch angemeldet.
Ich teilte ihm mit das es noch abgemeldet werden muß, die Nacht wollte er in ihm verbringen und am nächsten Morgen wollte ich mit ihm zum Straßenverkehrsamt.
Offensichtlich gab es ein Mißverständnis (er konnte kein Deutsch und nur sehr schlecht englisch), jedenfalls war er am nächsten Morgen mit dem Wohnmobil und den Kennzeichen daran schon abgereist.
Ich fuhr zum Amt, legte den Kaufvertrag vor und wollte das WoMo abmelden, worauf die natürlich die Kennzeichen wollten, die ich ja nicht mehr hatte. Ich schilderte die Sache und man meinte dort, das es kein Problem sei, weil ja mit der Neuanmeldung des Fahrzeuges automatisch die Kennzeichen eingezogen werden. Dennoch wird mir jedes Jahr die Steuer für das Fahrzeug (450,00€) vom Konto abgezogen mit der Begründung, das ich ja die Kennzeichen seinerzeit nicht vorgelegt hätte (der Verkauf war schon vor drei Jahren!).
Weiß vielleicht jemand, wie ich aus dieser Sache wieder rauskommen kann, ohne mein Leben lang für ein Fahrzeug zu zahlen, das ich gar nicht mehr besitze?
Vielen Dank!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von FredMM
Fährt nun der neue Besitzer noch mit deinen Schilder rum ist es sein Problem, denn er hat keinen Versicherungsschutz mehr und begeht u.U. mit deinen Nummernschildern auch eine Urkundenfälschung bzw. Versicherungsbetrug.
Quatsch!
Zitat:
Original geschrieben von FredMM
Abmelden mußt du es nicht, da du vermutlich die Nummernschilder und Papiere eh nicht mehr hast.
Quatsch!
Zitat:
Original geschrieben von FredMM
Somit ist mit einem unterschriebenen Kaufvertrag mit Datum der Fall für dich erledigt.
Quatsch!
@ajalon: Wenn du keine Versicherungsbeiträge mehr bezahlt hast, dann müsste deine Versicherung eigentlich eine Versicherungsanzeige an die Zulassungsstelle geschickt haben. In der Folge könnte dann eine Ausschreibung der Kennzeichen in INPOL erfolgen. Und wenn die ein Jahr ausgeschrieben sind, kann die Zulassungsstelle das Fahrzeug von Amts wegen abmelden. Oder du fragst noch mal nach dem Verfahren nach §13 Abs. 4 FZV, das ist kein großes Ding für die Zulassungsstelle und dein Vorteil wäre, dass es viel schneller beendet ist und damit auch die Zulassung endet. Ich denke, wenn mein erster Vorschlag gleich zu Anfang des Threads nicht funktioniert bei deiner Zulassungsstelle, dann wäre das andere ein gangbarer Weg.
Nur höre bitte nicht auf die Leute, die sagen, dass du nix machen musst oder einfach nur nen Kaufvertrag irgendwo vorlegen sollst, das wird nicht funktionieren.
35 Antworten
KFZ Steuer RS ist zwar auch mitversichert, aber nicht der Vorsatz in der Handlung (alte Schilder als Nachweis der Entwertung).
Hier ist die ggf falsche Steuerberechnung/Einstufung gemeint.
Bedeutet, wenn das Finanzamt (Jetzt Zoll) eine falsche Steuer für das KFZ berechnet.
Gerade beim Verkauf an einen Ausländer sollte man das Fahrzeug vorher abmelden.
Kann ja sein das der sich freut und mit dem Fahrzeug noch lange damit rum fährt.
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Gerade beim Verkauf an einen Ausländer sollte man das Fahrzeug vorher abmelden.
Kann ja sein das der sich freut und mit dem Fahrzeug noch lange damit rum fährt.
So sollte Man(n)/Frau es handhaben.
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Jo, und alle möglicherweise dazwischen liegenden Vorkommnisse einfach vom Tisch wissen.Hallo TE,
gemäß 13.4 FZV kann die Zulassungsbehörde für das Fahrzeug durchaus , unter den dort genannten Voraussetzungen, die Zulassung beenden. Wird nur sehr selten gemacht. Im vergangenen Jahr soll es ca. in 200 Fällen gemacht worden sein. Die meisten Zulassungsstellen sehen davon ab.
Wann hast Du denn den Kaufvertrag bei Deiner Zulassungsstelle genau abgegeben ? Hat Dir der Käufer die Übernahme der Kennzeichen und der Fahrzeugpapiere bestätigt ? Zahlst Du noch Versicherung, oder hat Deine Versicherung den Schutz bereits bei der Zulassungsstelle zurück gezogen ?
Machmal klingt immer alles so unheimlich leicht, aber Theorie und Praxis gehen oftmals auseinander.
Unterhalte Dich mit Deiner Versicherung und der Zulassungsstelle. Es wird sicherlich ein geeigneter Weg zu finden sein. Jetzt, nach doch schon so langer Zeit sollte es klappen.
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Moin an Alle!
Ja, das ist eine irre Story. Ich hatte seinerzeit mein Fahrzeug unmittelbar nach Abholung des Franzosen und unter Schilderung der Situation abgemeldet, wobei mir gesagt wurde das ja die Schilder eingezogen werden, wenn das Fahrzeug innerhalb der EU neu angemeldet wird. Darauf hatte ich vertraut. Natürlich hatte ich nach dem Verkauf meines WoMo`s wieder ein anderes und das war steuerlich dem vorherigen gleich. Und da ja Abmeldung und Neuanmeldung meiner Fahrzeuge zeitlich ziemlich dicht beieinander lagen - und jetzt kommt`s - auch die amtlich zugeteilten Kennzeichen bis auf einen Buchstaben identisch waren, ist es mir in den Kontoauszügen nicht aufgefallen, das ich immer ZWEIMAL Steuer gezahlt habe. Nun ergab es sich aber, das ich krankheitsbedingt nur noch "Aufstocker" bin und somit Hartz 4 unterliege. Letzte Woche war mein Konto zum erstenmal in meinem Leben im Minus und ich schaute sehr genau hin. Da sah ich erst diese Problematik und wandte mich an das Finanzamt, die mir dann mitteilten, das mir schon seit 2011 das Geld abgezogen wurde. Ich sollte zum Hauptzollamt gehen und das dort vortragen. Gemacht. Die sagten, ich solle zur Zulassungsstelle gehen, gemacht. Dort sagte man, ich solle zur Finanzkasse gehen, gemacht. Die sagten, ich solle zur damaligen Zulassungsstelle gehen, gemacht. Die sagten: wo sind die Kennzeichen? Sorry. Die Versicherung hatte ich damals sofort problemlos gekündigt und wurde von mir auch nicht weiter gezahlt. Keine Ahnung, wie es jetzt noch weitergehen soll...
...und ja... ich war sicher sehr dämlich... aber in diesen drei Jahren hatte ich eine Scheidung hinter mir, einen unglaublich belastenden Sorgerechtsstreit wegen meiner kleinen Tochter, die ich von Geburt an alleine groß zog, einen schweren Autounfall, meine sechsjährige Tochter wurde chronisch krank, ich krankheitsbedingt arbeitslos und ich hatte so rein gar keinen Blick mehr für Finanzen... Aber das hilft mir ja jetzt auch nicht weiter...
Zitat:
Original geschrieben von ajalon
...und ja... ich war sicher sehr dämlich... aber in diesen drei Jahren hatte ich eine Scheidung hinter mir, einen unglaublich belastenden Sorgerechtsstreit wegen meiner kleinen Tochter, die ich von Geburt an alleine groß zog, einen schweren Autounfall, meine sechsjährige Tochter wurde chronisch krank, ich krankheitsbedingt arbeitslos und ich hatte so rein gar keinen Blick mehr für Finanzen... Aber das hilft mir ja jetzt auch nicht weiter...
Sorry, aber das interessiert niemand.
An deiner Stelle würde ich nicht so viel privates hier posten.
ja, sicher... Danke für den Hinweis... war mir nur peinlich das ich eben erst so spät diesen Mißstand bemerkte und vielleicht befindet sich ja der eine oder die andere gerade auch in einer ähnlichen Situation... vielleicht könnte das dann ja dazu beitragen eben diesen Blick für das schnöde Geld wieder etwas zu lenken, damit es eben nicht wie bei mir endet... Glücklicherweise finden sich ja am Ende dann doch Menschen wie Du ein, die einen dann wieder erden...
Zitat:
Original geschrieben von ajalon
Moin moin an alle!Leider habe ich ein Problem, bei dem mir guter Rat willkommen wäre:
ich habe mein Wohnmobil erfolgreich verkauft, an einen Franzosen. Das Wohnmobil fuhr ich nur einen Monat, es war mir dann doch zu klein.
Der Franzose reiste an, besah sich das Fahrzeug und bezahlte den vereinbarten Kaufpreis.
Das Wohnmobil war zwecks Probefahrt noch angemeldet.
Ich teilte ihm mit das es noch abgemeldet werden muß, die Nacht wollte er in ihm verbringen und am nächsten Morgen wollte ich mit ihm zum Straßenverkehrsamt.
Offensichtlich gab es ein Mißverständnis (er konnte kein Deutsch und nur sehr schlecht englisch), jedenfalls war er am nächsten Morgen mit dem Wohnmobil und den Kennzeichen daran schon abgereist.
Ich fuhr zum Amt, legte den Kaufvertrag vor und wollte das WoMo abmelden, worauf die natürlich die Kennzeichen wollten, die ich ja nicht mehr hatte. Ich schilderte die Sache und man meinte dort, das es kein Problem sei, weil ja mit der Neuanmeldung des Fahrzeuges automatisch die Kennzeichen eingezogen werden. Dennoch wird mir jedes Jahr die Steuer für das Fahrzeug (450,00€) vom Konto abgezogen mit der Begründung, das ich ja die Kennzeichen seinerzeit nicht vorgelegt hätte (der Verkauf war schon vor drei Jahren!).
Weiß vielleicht jemand, wie ich aus dieser Sache wieder rauskommen kann, ohne mein Leben lang für ein Fahrzeug zu zahlen, das ich gar nicht mehr besitze?Vielen Dank!
Du teilst deiner Versicherung mit, dass das Fahrzeug verkauft wurde. Dazu reicht eine Kopie vom Kaufvertrag mit Datum. Das kann man schriftlich oder meißt schon per email. Das reicht eigentlich. Fährt nun der neue Besitzer noch mit deinen Schilder rum ist es sein Problem, denn er hat keinen Versicherungsschutz mehr und begeht u.U. mit deinen Nummernschildern auch eine Urkundenfälschung bzw. Versicherungsbetrug.
Abmelden mußt du es nicht, da du vermutlich die Nummernschilder und Papiere eh nicht mehr hast. Der Zulassungsstelle schickt man nur zur Not auch noch eine Kopie des Kaufvertrages (meist ist auch ein extra Formular dafür dabei) mit dem Hinweis, dass du das Fahrzeug nicht mehr hast. Fall erledigt.
Somit ist mit einem unterschriebenen Kaufvertrag mit Datum der Fall für dich erledigt. Zollamt/ Zulassungstelle und Gänge zu andere Behörden kann man sich eigentlich sparen. Wenn das jeder so machen müßte, hätte man viel zu tun.
Aber wurde vermutlich schon alles gesagt...
Zitat:
Original geschrieben von FredMM
Aber wurde vermutlich schon alles gesagt...
Nein, wurde nicht, weil deine Aussage total falsch ist.
Zitat:
Original geschrieben von ajalon
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Jo, und alle möglicherweise dazwischen liegenden Vorkommnisse einfach vom Tisch wissen.Hallo TE,
gemäß 13.4 FZV kann die Zulassungsbehörde für das Fahrzeug durchaus , unter den dort genannten Voraussetzungen, die Zulassung beenden. Wird nur sehr selten gemacht. Im vergangenen Jahr soll es ca. in 200 Fällen gemacht worden sein. Die meisten Zulassungsstellen sehen davon ab.
Wann hast Du denn den Kaufvertrag bei Deiner Zulassungsstelle genau abgegeben ? Hat Dir der Käufer die Übernahme der Kennzeichen und der Fahrzeugpapiere bestätigt ? Zahlst Du noch Versicherung, oder hat Deine Versicherung den Schutz bereits bei der Zulassungsstelle zurück gezogen ?
Machmal klingt immer alles so unheimlich leicht, aber Theorie und Praxis gehen oftmals auseinander.
Unterhalte Dich mit Deiner Versicherung und der Zulassungsstelle. Es wird sicherlich ein geeigneter Weg zu finden sein. Jetzt, nach doch schon so langer Zeit sollte es klappen.
Was soll denn das jetzt ? Hast Du Deinen Text vergessen zu schreiben ? 🙂
Hinweis: Für Dich galt ab " Hallo TE "
Zitat:
Original geschrieben von ajalon
Die sagten: wo sind die Kennzeichen? Sorry. .... Keine Ahnung, wie es jetzt noch weitergehen soll...
Hier wurde doch schon der entsprechende Paragraph genannt.
Geh nochmal hin, füll eine Veräußerungsanzeige aus (oder nimm eine mit) und verweise auf den entsprechenden Paragraphen.
Normalerweise unterschreibt aber auch der Käufer auf einer Veräußerungsanzeige, wie sich das genau verhält kann ich leider nicht sagen (aber reden hilft, frag doch ruhig mal wie die sich das vorstellen und ob du bis zur Lebensende für das Teil Steuern zahlen sollst).
Gruß Metalhead
Zitat:
Original geschrieben von FredMM
Fährt nun der neue Besitzer noch mit deinen Schilder rum ist es sein Problem, denn er hat keinen Versicherungsschutz mehr und begeht u.U. mit deinen Nummernschildern auch eine Urkundenfälschung bzw. Versicherungsbetrug.
Quatsch!
Zitat:
Original geschrieben von FredMM
Abmelden mußt du es nicht, da du vermutlich die Nummernschilder und Papiere eh nicht mehr hast.
Quatsch!
Zitat:
Original geschrieben von FredMM
Somit ist mit einem unterschriebenen Kaufvertrag mit Datum der Fall für dich erledigt.
Quatsch!
@ajalon: Wenn du keine Versicherungsbeiträge mehr bezahlt hast, dann müsste deine Versicherung eigentlich eine Versicherungsanzeige an die Zulassungsstelle geschickt haben. In der Folge könnte dann eine Ausschreibung der Kennzeichen in INPOL erfolgen. Und wenn die ein Jahr ausgeschrieben sind, kann die Zulassungsstelle das Fahrzeug von Amts wegen abmelden. Oder du fragst noch mal nach dem Verfahren nach §13 Abs. 4 FZV, das ist kein großes Ding für die Zulassungsstelle und dein Vorteil wäre, dass es viel schneller beendet ist und damit auch die Zulassung endet. Ich denke, wenn mein erster Vorschlag gleich zu Anfang des Threads nicht funktioniert bei deiner Zulassungsstelle, dann wäre das andere ein gangbarer Weg.
Nur höre bitte nicht auf die Leute, die sagen, dass du nix machen musst oder einfach nur nen Kaufvertrag irgendwo vorlegen sollst, das wird nicht funktionieren.
Steht alles im Internet:
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/.../...9-07-376-Halterpflichten.htm
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Quatsch!Zitat:
Original geschrieben von FredMM
Fährt nun der neue Besitzer noch mit deinen Schilder rum ist es sein Problem, denn er hat keinen Versicherungsschutz mehr und begeht u.U. mit deinen Nummernschildern auch eine Urkundenfälschung bzw. Versicherungsbetrug.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Quatsch!Zitat:
Original geschrieben von FredMM
Abmelden mußt du es nicht, da du vermutlich die Nummernschilder und Papiere eh nicht mehr hast.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Quatsch!Zitat:
Original geschrieben von FredMM
Somit ist mit einem unterschriebenen Kaufvertrag mit Datum der Fall für dich erledigt.@ajalon: Wenn du keine Versicherungsbeiträge mehr bezahlt hast, dann müsste deine Versicherung eigentlich eine Versicherungsanzeige an die Zulassungsstelle geschickt haben. In der Folge könnte dann eine Ausschreibung der Kennzeichen in INPOL erfolgen. Und wenn die ein Jahr ausgeschrieben sind, kann die Zulassungsstelle das Fahrzeug von Amts wegen abmelden. Oder du fragst noch mal nach dem Verfahren nach §13 Abs. 4 FZV, das ist kein großes Ding für die Zulassungsstelle und dein Vorteil wäre, dass es viel schneller beendet ist und damit auch die Zulassung endet. Ich denke, wenn mein erster Vorschlag gleich zu Anfang des Threads nicht funktioniert bei deiner Zulassungsstelle, dann wäre das andere ein gangbarer Weg.
Nur höre bitte nicht auf die Leute, die sagen, dass du nix machen musst oder einfach nur nen Kaufvertrag irgendwo vorlegen sollst, das wird nicht funktionieren.
So Quatschig find ich das garnicht. Mach ich mein Leben lang schon so.
Auto wird verkauft, Kopie vom Kaufvertrag (oder Abschnitt siehe unten im Link) geht an die Versicherung und an die Zulassungsstelle.
Damit hatte ich nie irgendeinen Streß und funktioniert seit jeher tadellos. Niemand hat mir mehr für das ehemalige Auto jemals was an Versicherung oder Steuer abgebucht.
Nicht umsonst sind auf Kaufvertragsvordrucken immer auch eine extra Kopie für die Zulassungsstelle und die Versicherung dabei. Viele Leute lesen aber keine Kaufverträge 😉 sondern unterschreiben sie nur 🙂
http://www.adac.de/_mmm/pdf/2013_Kaufvertrag_privat_33300.pdf
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