Fahrzeug Zwangsabmeldung ohne Papiere aber Kennzeichen und kein TÜV?

Guten Abend Motor Talk Community =),

Zum Anfang meine Dummheit in Kurzform:
Auto verkauft, kein Kaufvertrag, Käufer Papiere mitgegeben und nur Kennzeichen behalten, da ich der Überzeugung war das diese genügen für eine Abmeldung.

Käufer bezüglich Papiere kontaktiert und er sagte mir das er sie mit per Post zugeschickt hat. Bis heute (12 Tage her) nichts bei mir angekommen.

Aktueller blöder Stand:
Zulassungsstelle sagt ich kann denn Wagen ohne Papiere nicht abmelden und soll die Versicherung kündigen, dann wird spätestens nach einem Jahr eine Zwangsabmeldung stattfinden.

Versicherung sagt mir aber das ich ohne Papiere mein Wagen auch nicht einfach abmelden kann, sondern erst zum Ende des Jahres..

Dumm ist wer Dummes tut ¯\_(?)_/¯

Idee die mir aufgekommen ist:
Ich besitze noch die Kennzeichen und auf diesen ist zu erkennen das der Tüv schon länger abgelaufen ist (7-8 Monate drüber).

Kann ich jetzt damit zur Zulassungsstelle gehen und ihnen sagen, dass ich eben diese Papiere nicht habe und an diese nicht rankomme, aber das das Fahrzeug eigentlich ABGEMELDET (Zwangsabmeldung) werden muss, weil eben der TÜV schon ewig abgelaufen ist?

Beste Grüße und angenehmen Abend @ all
casee

Beste Antwort im Thema

UPDATE/Lösung für die, die auch einmal einen so DUMMEN Fehler begehen möchten 😉

Nach der ganz interessanten Diskussion hier und einigen tollen Ideen, die mich jedoch zur Lösung meines Problems leider nicht gebracht haben, habe ich folgendes getan:

Zur Zulassungsstelle meines "Vertrauens", mit meinem Kennzeichen unter den Armen, gefahren und gesagt das ich meinen Wagen verkauft habe, diesen jetzt gerne abmelden möchte, aber ich doch meine Papiere nicht wiederfinden kann/sie mir verloren gegangen sind.

Daraufhin hat mir die freundliche Mitarbeiterin an der Information erklärt das ich für eine reine ABMELDUNG nur den Fahrzeugschein benötigen würde und dieser, nach einer Verlusterklärung, mir neu ausgestellt werden kann.

Nach 20 Minuten warten wurde ich auch schon drangenommen, bearbeitet und mein Fahrzeug wurde ABGEMELDET! Das ganze hat mich gerade einmal ~7€ mehr gekostet!

Das wahre wilde bei diesem ganzen Schlamassel ist, dass ich direkt als ich festgestellt hatte ich ich eine DUMMHEIT begangen hatte, bei genau dieser Zulassungsstelle angerufen hatte, meine Situation schilderte und nach Alternativen, Lösungen und Hilfe fragte und nur gesagt bekommen hatte:

Keine Papiere = Keine Abmeldung bzw. NUR Zwangsabmeldung möglich und das auch nur, wenn die Versicherung nicht gezahlt wird, was jedoch erst zum Ende dieses Jahres passiert wäre..

Die besten Grüße
casee

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Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 19. Juni 2019 um 09:45:02 Uhr:


Das wàre insofern doof, weil der Käufer diese Ungültigkeit nicht akzeptieren wird, sollte er das Fzg. nochmal ummelden oder sonstwie die Papiere bei Behörden vorlegen wollen/müssen.
Natürlich wird er dann angeben, die Papiere von Dir erhalten zu haben.
Je nachdem wie Du den Verlust erklärt hast, (eidesstattliche Versicherung?),
könntest damit Probleme bekommen.

Ist real gesehen, aber natürlich relativ unwahrscheinlich, dass es soweit kommt, allerdings nicht ganzlich ausgeschlossen !

Wenn die Papiere, wie von Käufer behauptet, auf dem Postweg waren und dort verloren gegangen sein sollten, ist die Wahrscheinlichkeit, dass Papiere und Fahrzeug je wieder zu einander finden, denkbar gering.

Grüße vom Ostelch

Wenn. Es hätten meiner Meinung nach beide die eidesstattliche Versicherung abgeben müssen. Der Verkäufer weiß nicht, ob der Käufer diese wirklich in die Post gegeben hat und der Käufer nicht, ob der Verkäufer diese doch erhalten hat.
Was sagt denn die Sendungsverfolgung?

Zitat:

@Schubbie schrieb am 19. Juni 2019 um 10:15:39 Uhr:


Wenn. Es hätten meiner Meinung nach beide die eidesstattliche Versicherung abgeben müssen. Der Verkäufer weiß nicht, ob der Käufer diese wirklich in die Post gegeben hat und der Käufer nicht, ob der Verkäufer diese doch erhalten hat.
Was sagt denn die Sendungsverfolgung?

Eine Sendungsverfolgung existiert nicht und bis heute ist auch nichts angekommen. Also entweder sind die Papiere auf den Postweg verscchwunden oder, was ich nicht glaube, der Käufer hat sie nie verschickt.

Die Verlusterklärung ähnelt dieser hier:
https://www.strassenverkehrsamt.de/.../...rklaerung_fahrzeugschein.pdf

Ob es sich dabei um eine eidesstattliche handelt ¯\_(?)_/¯

In zweiten Fall aber meine ich hätte der Käufer die Pflicht sich um die Um- bzw. Abmeldung zu kümmern , für die er 14 Tage Zeit hat, was auch nicht passiert ist oder Irre ich mich?

Über WA wurde im Nachhinein geklärt das ich mich um die Abmeldung kümmere, woraufhin er mir dann die Papiere per Post geschickt hat..

Zitat:

@Schubbie schrieb am 19. Juni 2019 um 10:15:39 Uhr:


Wenn. Es hätten meiner Meinung nach beide die eidesstattliche Versicherung abgeben müssen. Der Verkäufer weiß nicht, ob der Käufer diese wirklich in die Post gegeben hat und der Käufer nicht, ob der Verkäufer diese doch erhalten hat.
Was sagt denn die Sendungsverfolgung?

Wenn es überhaupt eine gab. Der Käufer lebt in den Niederlanden und will das Auto zerlegen. Die Papiere sind unwichtig für ihn gewesen. Vielleicht hat er sie mit einfachem Brief geschickt, um Geld zu sparen. Aber das Thema ist für den TE ja nun erledigt.

Grüße vom Ostelch

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Zitat:

@Ostelch schrieb am 19. Juni 2019 um 10:21:26 Uhr:



Zitat:

@Schubbie schrieb am 19. Juni 2019 um 10:15:39 Uhr:


Wenn. Es hätten meiner Meinung nach beide die eidesstattliche Versicherung abgeben müssen. Der Verkäufer weiß nicht, ob der Käufer diese wirklich in die Post gegeben hat und der Käufer nicht, ob der Verkäufer diese doch erhalten hat.
Was sagt denn die Sendungsverfolgung?

Wenn es überhaupt eine gab. Der Käufer lebt in den Niederlanden und will das Auto zerlegen. Die Papiere sind unwichtig für ihn gewesen. Vielleicht hat er sie mit einfachem Brief geschickt, um Geld zu sparen. Aber das Thema ist für den TE ja nun erledigt.

Grüße vom Ostelch

Das sehe ich genauso.

Der Käufer machte eben auf mich nie den Eindruck das er vor hatte irgendwelche Dummheiten damit anzufangen, weil eben die Papiere niemals wollte.
Anschließend trotzdem diese mir, auf die für ihn billigste Art, hat versucht zukommen zu lassen.

Man kann ja aber für die Zukunft lernen und die beim nächsten Mal per Einschreiben versenden lassen, falls nötig oder eben gleich einen Kaufvertrag machen.
Wir hatten auch schon Kunden, die man anders eingeschätzt hatte, als die dann tatsächlich waren. Aber wir wollen erstmal nichts böses unterstellen und warten ab, ob sich der nochmals hier meldet, da doch noch was kam.

Zitat:

In zweiten Fall aber meine ich hätte der Käufer die Pflicht sich um die Um- bzw. Abmeldung zu kümmern , für die er 14 Tage Zeit hat, was auch nicht passiert ist oder Irre ich mich?

Wie du im Kleingedruckten auf dem Fahrzeugschein nachlesen kannst, hattest du die Pflicht, den Verkauf unverzüglich der Zulassungsstelle zu melden.

und was ist wenn die Papiere auftauchen?
dann kommt die Zulassung und sagt - hej - sind wieder aufgetaucht!
und dann frage ich - WO DENN?
und die beim neuen Besitzer... - dann sag ich: dann wundert es mich ja nicht dass ich nix gefunden habe!

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