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Fahrzeug weicht von Kaufvertrag ab. Was tun?

Themenstarteram 25. Oktober 2014 um 22:27

Hallo zusammen.

Vorab entschuldige ich mich, wenn ich hier falsch bin, aber ich wusste nicht so wirklich wo mein Thema hin gehört. Sachverhalt ist folgender:

Ich habe mir letzte Woche Freitag ein neues Auto geholt. Es handelte sich um den Vorführwagen des Autohauses. Nun bekam ich eine Verbindliche Bestellung am Freitag mit, auf welcher klipp und klar DAB Digital Audio Broadcasting steht. Am Donnerstag war es nun so weit und ich konnte mein Auto abholen. Direkt zu Beginn stellte ich fest, dass in dem Fahrzeug nur ein normales Radio verbaut war und kein DAB. Dieses wurde mir aber angepriesen und auf aktiv um Verkauf gesagt, da ich ein Gegenangebot hatte und der Verkäufer mir somit von der besonderen Ausstattung im Vergleich zu dem anderen Fahrzeug überzeugen wollte.

Nachdem ich nun den Verkäufer direkt darauf angesprochen habe, wurde mir ein gesagt, dass ich in der heutigen Zeit doch einfach mein Smartphone koppeln kann und durch die Radio.de App doch auch alle Sender habe. Natürlich hat er vom Sinn her Recht, nur es wurde mir nun mal so verkauft.

Der Verkäufer kramte einen Zettel mit der *richtigen* Ausstattung raus, welche Handschriftlich auf einem Zettel notiert war und ließ mich diese schnell unterschreiben. Dass ich den Wagen nun so erhalte.

Im Eifer des Gefechts tat ich dieses. Ich habe nun 3 Tage Zeit gehabt nur mir bereitet dieser Sachmangel einfach Bauchschmerzen. Weil ich über den ganzen Verkauf wirklich sagen muss, dass es sich um einen reinen Preiskauf und keinen Sympathiekauf gehandelt hat. Ich habe nunmal jetzt 30.000€ für etwas bezahlt, was nicht dass ist was ich unterschrieben habe.

Wie würdet Ihr nun vorgehen?

Eine Rechtschutzversicherung ist vorhanden. Somit wäre ich im Falle eines Rechtsstreites zu 100% abgesichert. Aber vielleicht hatte ja der ein oder andere schon mal solch einen Fall und kann mir einen anderen Lösungsweg aufzeigen.

Wenn ich z.B. die nun anfallenden Winterreifen oder von mir aus die Garantieerweiterung hinzu bekomme soll es mir alles Recht sein, aber denkt Ihr, dass ich ansonsten Recht auf Nachbesserung und somit dem kompletten Austausch des Audiosystems habe?

Ich bedanke mich vorab vielmals für Eure Hilfe.

 

Liebe Grüße

Martin

Beste Antwort im Thema
am 26. Oktober 2014 um 10:13

Zitat:

@Golliath schrieb am 26. Oktober 2014 um 10:57:18 Uhr:

Tut mir Leid. Ich kann mir hier einfach nur noch an den Kopf langen....der Zettel...Mann Mann Mann!

Und auch hier hast du nix brauchbares beizutragen. :rolleyes:

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Hallo,

wende dich erst mal an den Geschäftsführer und versuch eine Einigung ohne Anwälte, denn die Unterschrift unter dem Zettel war nicht die beste Idee wie Du ja selbst bemerkt hast.

Aber die Geschäftsführung dürfte wenig Interesse haben solche Machenschaften zu dulden, und wenn doch ist a) es immer noch möglich einen Anwalt ins Spiel zu bringen und b) den Händler in Zukunft zu meiden.

Themenstarteram 25. Oktober 2014 um 22:34

Vorab vielen lieben Dank für deine Antwort.

 

Also die Übergabe erfolgte durch den Geschäftsführer. Ich werde wohl mal abwarten was hier so noch kommt, und ansonsten eine E-Mail verfassen. Ich habe einen Zeugen, welcher bei der Abholung dabei war und bestätigen kann, dass ich den Mangel aktiv angesprochen habe. Ich schaue mir auch noch mal genau an was ich da nun genau unterschrieben habe. Mir wurde es halt als Ausstattungsliste verkauft. Wie dem aber auch sei ist diese nicht konform zum Kaufvertrag

am 25. Oktober 2014 um 22:51

Um welches Fahrzeug handelt es sich denn?

Themenstarteram 25. Oktober 2014 um 22:52

Es handelt sich um einen Seat.

am 25. Oktober 2014 um 22:53

Du hast doch 14 tägiges wiederrufsrecht..

Themenstarteram 25. Oktober 2014 um 22:57

Öhm. Laut Fernabsatzgesetz habe ich dieses nicht bei Käufen vor Ort. Aber darum geht es ja hier nicht, das Fahrzeug zurück zu geben. Ich möchte lediglich die Ausstattung, welche ich gekauft und bezahlt habe.

meiner Meinung nach geht es hier nicht um einen Mangel, sondern - wenn überhaupt - um das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft.

Der Händler kann sein Recht auf Nachbesserung ausüben, das "Abkaufen" hat mMn immer einen faden Beigeschmack, denn wenn ich statt der unbedingt "haben will" Ausstattung plötzlich mit Reifen oder Versicherung zufrieden bin... naja.

Ich würde auf den Einbau des richtigen Radios pochen, so wärst Du aus meiner Sicht "glaubhaft".

Zitat:

@GodxIsxAxPlaya schrieb am 26. Oktober 2014 um 00:34:51 Uhr:

Vorab vielen lieben Dank für deine Antwort.

 

Also die Übergabe erfolgte durch den Geschäftsführer. Ich werde wohl mal abwarten was hier so noch kommt, und ansonsten eine E-Mail verfassen. Ich habe einen Zeugen, welcher bei der Abholung dabei war und bestätigen kann, dass ich den Mangel aktiv angesprochen habe. Ich schaue mir auch noch mal genau an was ich da nun genau unterschrieben habe. Mir wurde es halt als Ausstattungsliste verkauft. Wie dem aber auch sei ist diese nicht konform zum Kaufvertrag

Ich würde auf die E-Mail verzichten, im Zweifelsfall hat die den Empfänger nie erreicht (Spam-Filter.....). Rufe den GF direkt und persönlich an oder mach das schriftlich, damit du "etwas in der Hand hast".

Themenstarteram 26. Oktober 2014 um 7:08

Ok ich danke Euch vielmals für die Info. Werde dann das ganze mal via Fax mit Sendebericht an Ihn übermittelt mit der Aussage, dass ich eine Lösung innerhalb einer gewissen Frist erwarte. Dann schauen wir mal was passiert. Ich halte Euch auf dem laufenden.

Es wurde noch ein weiterer Zettel mit der richtigen Ausstattung unterschrieben...warum macht man sowas?

Eine RS macht auch nicht jeden Zirkus mit. Einfach das klassische Gespräch suchen und sich besser vorbereiten. ;)

Das 14-tägige Rückgaberecht ist mal wieder der Klassiker... :D

Themenstarteram 26. Oktober 2014 um 7:25

Zitat:

@VW-Malle schrieb am 26. Oktober 2014 um 08:16:49 Uhr:

Es wurde noch ein weiterer Zettel mit der richtigen Ausstattung unterschrieben...warum macht man sowas?

Eine RS macht auch nicht jeden Zirkus mit. Einfach das klassische Gespräch suchen und sich besser vorbereiten. ;)

Das 14-tägige Rückgaberecht ist mal wieder der Klassiker... :D

Schau, es war halt so, dass es mir halt als normales Übergabeprotokoll verkauft wurde. Also ich sollte unterschreiben, dass ich den Wagen in Empfang genommen habe.

Nuja ich finde, es handelt sich hier nicht um jeden Zirkus, sondern um einen Sachmangel laut BGB, da der gekaufte Gegenstand nicht mit dem ausgelieferten übereinstimmt.

In der Tat handelt es sich um einen Sachmangel, da der Wagen wegen des fehlenden DAB Radios nicht die im Kaufvertrag vereinbarte Beschaffenheit aufweist.

In der nachträglichen Unterschrift unter eine geänderte Ausastattungsliste ohne DAB könnte eine Vertragsänderung liegen. Ob eine solche angenommen werden kann und ob eine dahin gehende Willenserklärung unter Umständen anfechtbar ist, ist eine Frage der konkreten Umstände. Das muss mit anwaltlicher Hilfe geklärt werden.

Auf jeden Fall ist das Vorgehen des Verkäufers alles andere als seriös. Da sollte man zunächst das Autohaus durch ein direktes Gespräch mit der Geschäftsleitung an seiner Ehre packen. Handelt es sich um einen SEAT Vertragshändler könnte auch ein diskreter Hinweis, dass SEAT ein solches Geschäftsgebahren wohl kaum gut finden würde, hilfreich sein. Wenn das alles nichts hilft, würde ich auf jeden Fall einen Anwalt einschalten, zumal eine Rechtsschutzversicherung vorliegt.

Themenstarteram 26. Oktober 2014 um 9:06

Vielen lieben Dank für deinen Beitrag regrebelk. Ich fühle mich einfach total verar**** zumal gerade das besagte DAB im Verkaufsgespräch so sehr hervorgehoben wurde. Ja es handelt sich um einen Vertragshändler von Seat. Ich werde mir für die kommende Woche mal einen Termin dort geben lassen um im Vorfeld das Thema persönlich zu klären. Sollte dieses nicht zu einer Lösung führen, werde ich versuchen mich direkt an Seat zu wenden. Sollte auch dieses alles nicht fruchten, wird kein Weg an einem Anwalt vorbeiführen.

am 26. Oktober 2014 um 9:57

Tut mir Leid. Ich kann mir hier einfach nur noch an den Kopf langen....der Zettel...Mann Mann Mann!

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