Fahrzeug weicht von Kaufvertrag ab. Was tun?
Hallo zusammen.
Vorab entschuldige ich mich, wenn ich hier falsch bin, aber ich wusste nicht so wirklich wo mein Thema hin gehört. Sachverhalt ist folgender:
Ich habe mir letzte Woche Freitag ein neues Auto geholt. Es handelte sich um den Vorführwagen des Autohauses. Nun bekam ich eine Verbindliche Bestellung am Freitag mit, auf welcher klipp und klar DAB Digital Audio Broadcasting steht. Am Donnerstag war es nun so weit und ich konnte mein Auto abholen. Direkt zu Beginn stellte ich fest, dass in dem Fahrzeug nur ein normales Radio verbaut war und kein DAB. Dieses wurde mir aber angepriesen und auf aktiv um Verkauf gesagt, da ich ein Gegenangebot hatte und der Verkäufer mir somit von der besonderen Ausstattung im Vergleich zu dem anderen Fahrzeug überzeugen wollte.
Nachdem ich nun den Verkäufer direkt darauf angesprochen habe, wurde mir ein gesagt, dass ich in der heutigen Zeit doch einfach mein Smartphone koppeln kann und durch die Radio.de App doch auch alle Sender habe. Natürlich hat er vom Sinn her Recht, nur es wurde mir nun mal so verkauft.
Der Verkäufer kramte einen Zettel mit der *richtigen* Ausstattung raus, welche Handschriftlich auf einem Zettel notiert war und ließ mich diese schnell unterschreiben. Dass ich den Wagen nun so erhalte.
Im Eifer des Gefechts tat ich dieses. Ich habe nun 3 Tage Zeit gehabt nur mir bereitet dieser Sachmangel einfach Bauchschmerzen. Weil ich über den ganzen Verkauf wirklich sagen muss, dass es sich um einen reinen Preiskauf und keinen Sympathiekauf gehandelt hat. Ich habe nunmal jetzt 30.000€ für etwas bezahlt, was nicht dass ist was ich unterschrieben habe.
Wie würdet Ihr nun vorgehen?
Eine Rechtschutzversicherung ist vorhanden. Somit wäre ich im Falle eines Rechtsstreites zu 100% abgesichert. Aber vielleicht hatte ja der ein oder andere schon mal solch einen Fall und kann mir einen anderen Lösungsweg aufzeigen.
Wenn ich z.B. die nun anfallenden Winterreifen oder von mir aus die Garantieerweiterung hinzu bekomme soll es mir alles Recht sein, aber denkt Ihr, dass ich ansonsten Recht auf Nachbesserung und somit dem kompletten Austausch des Audiosystems habe?
Ich bedanke mich vorab vielmals für Eure Hilfe.
Liebe Grüße
Martin
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Golliath schrieb am 26. Oktober 2014 um 10:57:18 Uhr:
Tut mir Leid. Ich kann mir hier einfach nur noch an den Kopf langen....der Zettel...Mann Mann Mann!
Und auch hier hast du nix brauchbares beizutragen. 🙄
22 Antworten
Zitat:
@Golliath schrieb am 26. Oktober 2014 um 10:57:18 Uhr:
Tut mir Leid. Ich kann mir hier einfach nur noch an den Kopf langen....der Zettel...Mann Mann Mann!
Und auch hier hast du nix brauchbares beizutragen. 🙄
Haben wir schon mal was gemeinsam, aber reicht wenn ich mir das selber sage. Danke...
Sachverhalt ist nunmal wie beschrieben. Hinterher ist man immer schlauer.
Ich ging nunmal einfach davon aus, wenn ich in einem offiziellen Autohaus eines Herstellers ein Fahrzeug mit einem Wert von 30.000€ kaufe, dass ich nicht über den Leisten gezogen werde..
Zitat:
@GodxIsxAxPlaya schrieb am 26. Oktober 2014 um 11:14:39 Uhr:
Haben wir schon mal was gemeinsam, aber reicht wenn ich mir das selber sage. Danke...Sachverhalt ist nunmal wie beschrieben. Hinterher ist man immer schlauer.
Ich ging nunmal einfach davon aus, wenn ich in einem offiziellen Autohaus eines Herstellers ein Fahrzeug mit einem Wert von 30.000€ kaufe, dass ich nicht über den Leisten gezogen werde..
Sorry...aber dass Autoverkäufer das Blaue vom Himmel erzählen um an dein Geld zu kommen...ich dachte das hätte sich bereits rum gesprochen.
Jetzt zahlst du Lehrgeld. Ich bezweifle dass du Aufgrund der Thematik mit dem ominösen Zettel der uns hier nicht vorliegt überhaupt irgendwelche Ansprüche hast. Aber man weiß ja nie. Beratung kostet maximal 150 Euro rum. Ein Gespräch mit dem GF. des Autohändlers ist umsonst aber die Art und Weise wie hier mit dir umgegangen wurde lässt einiges erahnen. Viel Glück und Erfolg.
Vielen Dank auch an Dich.
Ja, dieses Lehrgeld werde ich wohl bezahlt habe. Dennoch weiss ich für mich ganz genau, dass ich in dieses Autohaus niemanden schicken werde und mit einem Cupra 280 kommt man sehr schnell ins Gespräch mit den Leuten. Und wenn es am Ende nur bei einem Brief an Seat bleibt, aber verärgert bin ich allemal. So viel steht fest.
Natürlich erzählen die einem das blaue vom Himmel. Dieses sehe ich aber in Bezug auf die Beschaffenheit die Qualität ect eines zu verkaufenden Fahrzeugs, dass aber schlicht weg Ausstattung erstunken und erlogen wird welche nicht existiert ist selbst mir nach mehreren Jahren Einzelhandel neu.
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Leider ist es mittlerweile so dass man niemanden trauen kann der einem etwas verkaufen will. Interessant was daraus wird ist es allemal.
Zitat:
@GodxIsxAxPlaya schrieb am 26. Oktober 2014 um 11:14:39 Uhr:
Ich ging nunmal einfach davon aus, wenn ich in einem offiziellen Autohaus eines Herstellers ein Fahrzeug mit einem Wert von 30.000€ kaufe, dass ich nicht über den Leisten gezogen werde..
Ja, sollte man meinen. Jetzt weißt du es aber besser. Nicht vergessen, dass die Autohändler die legitimen Nachfahren der Pferdehändler und Roßtäuscher sind, egal welche Marke oder gar markenlos.
Hier wurde ja schon viel zum Thema gesagt, suche zuerst mal das Gespräch mit dem Inhaber des Autohauses, nicht dem Geschäftsführer, erkläre ihm den Sachverhalt. Ich kann mir vorstellen, dass es als Ergebnis dieser Unterhaltung eine Nachbesserung geben könnte in der Form, dass die Werkstatt dieses Händlers dir ein DAB-Radio einbaut, die gibt es ja wohl auch als Ersatzteil von Seat. Bestehe aber auf ein original-Seat-DAB-Radio!
Für den Händler ist sowas ein Klacks, die basteln zur Not ein vorhandenes DAB-Radio aus einem anderen Neuwagen raus, bestellen dafür Ersatz und fertig ist die Laube.
Wenn er das jedoch nicht will, dann geh zum Anwalt, erkläre ihm die Sachlage und überlass ihm alles weitere.
Noch weiter hier im Forum fragen ist sinnlos.
Grüße
Udo
Wenn kein Einlenken erkennbar, vor einem Anwalt zunächst mit einem deutlichen Brief an die SEAT-Kundenbetreuung drohen.
Einen Zeugen gibt's auch? Wunderbar.
Das kannst du zur Beweislage ebenfalls im Brief erwähnen.
Wenn diese Händler-Fuzzi mal richtig Druck von ganz oben bekommen, werden die ganz schnell "geschmeidig".
Da SEAT im Prinzip nichts anderes als Volkswagen ist, würde ich direkt bei der Hotline anrufen, die finden sowas nämlich gar nicht gut. Hatte mal ein empfindliches Problem mit einem ähnlich veranlagten VW-Verkäufer, der mir alles mögliche hätte verkaufen wollen, aber offenbar weder Zeit noch Mühe oder gar Ehrlichkeit in die Abwicklung investieren wollte. Ich also da angerufen und meinem Unmut Luft gemacht, dass es ja wohl nicht sein könne, wie man in Autohäusern der VW-Gruppe behandelt wird. Nach dem Wochenende bekam ich nicht nur einen Anruf von dem Händler, sondern auch eine schriftliche Entschuldigung von VW.
Ist im Vergleich zwar eine Bagatelle, aber da VW solche Raubritter-Methoden offenbar echt nicht leiden kann, kannst du vielleicht mit Kulanzansprüchen rechnen...