Fahrzeug verkauft, für was hafte ich ?
Hallo,
ich habe meinen alten an einem Händler über Mobile verkauft.
Dieser kam heute (5 Tage später als im Vertrag vereinbart) und holte das Fahrzeug ab.
Nach 1 min fahren, bemängelte er die Kupplung. Zudem meinte er das Fahrzeug wurde laut Papiere vor mir gewerblich genutzt (ich habe es privat genutzt und kreuzte im Vertrag nein an bei gewerblich genutzt, da ich vom Vorbesitzer nichts weiß)
Nun nach langem diskutieren, habe ich ihm 100 noch erlassen und er nahm das AUto mit.
Meine Frage, kann er mir rechtlich was wegen der Kupplung oder dem Gewerblichen dingens ?
Hier der Vertrag damals per mail:
> Offizielle Kaufbestätigung
> Käufer:
xxx
>
> Verkäufer/Verkäuferin:
xxx
>
>
> Durch die Annahme meines Angebots ist zwischen uns ein verbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen.
> Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande, nämlich Angebot und Annahme.
> Zu ihrer Information, ein Kaufvertrag bedarf in Deutschland keine bestimmte Form, das heißt ein Kaufvertrag kann mündlich,schriftlich oder elektronisch per E-Mail abgeschlossen werden.
>
> Sondervereinbarung:
> Ein Rücktritt vom diesem Vertrag ist ausgeschlossen.
> Es handelt sich um ein Fahrzeug mit vorhandenen deutschen KFZ-Brief und Schein. Der Verkäufer erklärt, dass dieses Fahrzeug sein Eigentum ist und kein Dritter ein Recht darauf hat. Dieser Vertrag ist ohne Unterschrift gültig und wird durch die bewilligung des Verkäufers, durch ein Bestätigungssatz rechtskräftig.
> Falls das Fahrzeug in einem angemeldeten Zustand übergeben werden sollte, verpflichten wir uns hiermit, dass das Fahrzeug nach maximal fünf Werktagen abgemeldet wird.
>
> Marke&Typ :
xxx
> Erstzulassung : oktober/2012
> Datum zu K. : oktober /2012
> Kilometerstand : 153.000Km
> Vorbesitzer : 1
> Schäden oder Mängel : Ja () Nein(x)
> Farbe des KFZ : Braun -Metallic
> Scheckheftgepflegt : Ja(x) Nein() bis 2015
> Unfallfrei : Ja(x) Nein()
> FZ.Gewerb.genutzt : Ja() Nein(x)
> Raucher Fz. : Ja() Nein(x)
> Reimport : Ja() Nein(x)
> Preis in Euro : xxx€
> Abholung bis/am : 09.02.2020
>
>
> AGB:
> 1. Die Zahlung erfolgt in Bar bei der Übergabe (in Euro)
> 2. Fahrzeugübergabe nur gegen Vorlage der Kundennummer (5886) ,falls es Rückfragen oder ähnliche Anliegen gibt, bitte erst die Nummer geben oder verlangen.
> 3. Nach der Fahrzeugübergabe übernimmt der Fahrer keine Garantie oder Gewährleistung für das Fahrzeug.
> 4. Dieser Vertrag ist verbindlich,rechtskräftig und ohne Unterschrift gültig.
> Preis xx€
Meine Antwort darauf:
Guten Tag,
ich bestätige den Verkauf des genannten Fahrzeuges (xx) für xxx €.
Abholung am 8.2.2021 in xxx
Das Fahrzeug hat normale Gebrauchsspuren (Kratzer etc.) und ist Unfallfrei.
Motor und Getriebe sind funktionsfähig.
Ich übernehme keine Haftung für mir nicht bekannte Schäden oder Störungen!
Ich bin als Verkäufer privat und habe die Rechte nach dem BGB für Privat Verkäufe.
21 Antworten
Zitat:
@Fregel999 schrieb am 13. Februar 2021 um 19:45:45 Uhr:
Hab noch keinen getroffen der irgendwelche Ansprüche geltend machen konnte. Sobald das Auto verkauft ist, sind die Händler nicht mehr zu erreichen.
Würde ich nicht behaupten. Wenn es nicht der letzte Hinterhof ist, funktioniert das Nachbessern. Am wenigsten Einsicht haben gerade die Vertragshändler aus meiner Erfahrung. Aber mit Rechtsschutz funktioniert es auch da. Alles schon erlebt.
Zitat:
@VentusGL schrieb am 13. Februar 2021 um 20:48:27 Uhr:
Würde ich nicht behaupten. Wenn es nicht der letzte Hinterhof ist, funktioniert das Nachbessern. Am wenigsten Einsicht haben gerade die Vertragshändler aus meiner Erfahrung. Aber mit Rechtsschutz funktioniert es auch da. Alles schon erlebt.
Würde ich nicht behaupten 😁
Ein Kumpel von mir hat einen freien Händler an der Hand, dem er fast immer seine Wagen verkauft. Wie gesagt: Gibt auch andere aber leider auch viele schwarze Schafe, weil der Beruf ja in keiner Weise eine Qualitätssicherung hat. Da muss man einfach vorher selber mal schauen, ob der seriös scheint und erreichbar ist. Das liegt ja in der eigenen Hand, das zu tun. Würde das also nicht so pauschal schlecht reden.
Man kann ja an meinAuto.de verkaufen (Ironie aus). Bei denen habe ich allerdings so was mal probiert und mir wurden online 3.500 angezeigt und vor Ort waren es dann nur noch 2.500, obwohl es nichts zu bemängeln gab. Da hätte ich mich über 100 Euro weniger gefreut. Habe das Auto dann nicht an den Saftladen verkauft, sondern Privat und fast die 3.500 bekommen. Daher kann ich nur dazu raten, ein Auto privat zu verkaufen.
Zitat:
@atzebmw schrieb am 12. Februar 2021 um 20:05:28 Uhr:
Du haftest für nichts und der Händler/Käufer kann dir auch nichts.
Du bist eine Privatperson und bist dem Käufer zu keiner Garantie oder Gewährleistung verpflichtet.
Das ist falsch.
Auch als privater Verkäufer ist man gewährleistungspflichtig, wenn man die Gewährleistung nicht ausschließt.
Mit dem Nachlass dürfte aber ein Vergleich geschlossen worden sein, so dass Nachforderungen ausgeschlossen wären.
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Zitat:
@CletusVanDamme schrieb am 14. Februar 2021 um 11:07:58 Uhr:
Zitat:
@atzebmw schrieb am 12. Februar 2021 um 20:05:28 Uhr:
Du haftest für nichts und der Händler/Käufer kann dir auch nichts.
Du bist eine Privatperson und bist dem Käufer zu keiner Garantie oder Gewährleistung verpflichtet.
Das ist falsch.
Auch als privater Verkäufer ist man gewährleistungspflichtig, wenn man die Gewährleistung nicht ausschließt.
Mit dem Nachlass dürfte aber ein Vergleich geschlossen worden sein, so dass Nachforderungen ausgeschlossen wären.
Stimmt. Die Gewährleistung wurde jedoch ausgeschlossen, s. erster Beitrag des TE.
Zitat:
@VentusGL schrieb am 14. Februar 2021 um 11:38:25 Uhr:
Zitat:
@CletusVanDamme schrieb am 14. Februar 2021 um 11:07:58 Uhr:
Das ist falsch.Auch als privater Verkäufer ist man gewährleistungspflichtig, wenn man die Gewährleistung nicht ausschließt.
Mit dem Nachlass dürfte aber ein Vergleich geschlossen worden sein, so dass Nachforderungen ausgeschlossen wären.
Stimmt. Die Gewährleistung wurde jedoch ausgeschlossen, s. erster Beitrag des TE.
Die dortigen Erklärungen sind alles andere als eindeutig.
Ab gesehen davon hatte ich mich auf die pauschale Aussage bezogen, dass man als privater Verkäufer nicht hafte.
Ja das habe ich verstanden. Und den Sachverhalt in diesem Einzelfall ergänzt. Der Irrglaube, dass man privat immernoch fein raus ist, nach dem Motto gekauft wie gesehen, ist scheinbar weit verbreitet.