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Fahrzeug verkauft - "falscher" Fahrzeugbrief

Themenstarteram 13. Januar 2014 um 10:58

Haloo zusammen,

ich habe ein echt kompliziertes Problem. Und zwar folgendes:

Ich habe am Wochenende mein altes Kfz verkauft. Als der Käufer das Auto heute zulassen wollte, wurde ihm gesagt, dass der Fahrzeugbrief den er hat "entwertet" sei und es zu dem Auto einen neuen Fahrzeugbrief gibt. Von einem solchen ist mir aber nichts bekannt. Ich habe das Auto damals als junger Gebrauchter von einem Audihändler gekauft.

Der Käufer kann das Auto jetzt so nicht zulassen. Wie kommt er jetzt trotzdem zu seinem Recht?

Er hat ja einen Vertrag sowie den Kfz-Schein, da stehe aber noch ich als Halter drin. Was kann er (bzw. ich) jetzt unternehmen, dass er das Auto zulassen kann?

Ich denke, die einfachste Möglichkeit wäre den Verlust des Briefes anzuzeigen und einen Ersatzbrief zu beantragen. Aber wer muss das machen? Rechtlich ist der Käufer ja jetzt schon Eigentümer des Kfz, aber noch nicht der Halter. Somit kann ja eigentlich weder er noch ich diesen Ersatz beantragen?

Welche anderen Möglichkeiten gäbe es?

Brauche echt dringend Hilfe, da ich den Verkauf um keinen Preis rückabwickeln möchte. Dazu habe ich gerade viel zu viel zu tun und keine Zeit.

Viele Grüße,

whoopwhoop

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11 Antworten

Das wird nur über eine eidesstattliche Versicherung laufen inklusive der kompletten Geschichte mit Ausstellung einer Ersatz-ZB II. Wer da wie was abgeben soll, klärt ihr am besten direkt mit der Zulassungsstelle. Da gibts immer verschiedene Ansätze der unterschiedlichen Zulassungsstellen. Grundsätzlich muss aber der komplette Weg des Fahrzeugs und wann der Verlust eingetreten ist, sinnvoll nachvollziehbar sein. Wäre also gut, wenn du z.B. noch deinen Kaufvertrag für das Fahrzeug damals vom Händler hast. Da steht ja auch drin, was alles übergeben wurde.

mit welchem Brief hast du das denn damals zugelassen?

Ist da nichts aufgefallen?

Themenstarteram 13. Januar 2014 um 12:08

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten!

Das Fahrzeug wurde damals vom Händler zugelassen. Die einzige mögliche Erklärung, die ich derzeit habe: Das Auto wurde 2005 gekauft und war zwischendurch wohl stillgelegt. Ich denke, dass dann bereits eine Kfz-Zulassungbescheinigung Teil II ausgestellt wurde um den alten Fahrzeugbrief zu ersetzen. Ich könnte mir vorstellen, dass der Händler mir damals aus Versehen den alten Brief ausgehändigt hat. Da das Auto seit diesem Tag zugelassen war, ist es vorher nie aufgefallen.

Ich suche jetzt, ob ich den "neuen" Brief nicht doch irgendwo habe und habe auch beim Händler angefragt. Die schauen jetzt nach den Unterlagen.

Zum Thema "Ersatzbrief": Das dauert dann natürlich ewig, habe bei Google gerade was von Fristen zwischen 4 und 6 Wochen gelesen. Stimmt das? Kann das Kfz in der Zwischenzeit dann irgendwie "vorläufig" zugelassen werden?

Zwei weiterführende Fragen:

- Das Auto ist ja momentan noch auf mich zugelassen und nicht abgemeldet. Könnte der neue Eigentümer damit in der Zwischenzeit fahren aber trotzdem selber die Versicherung zahlen? Würdet ihr mir raten, das Auto jetzt von mir aus abzumelden? Ich meine der neue Eigentümer könnte damit jetzt ja was weiß ich nicht alles machen.

- Im Telefonat hat der Käufer angedeutet, ansonsten den Verkauf für ungültig anzusehen. Ich will Ihn jetzt natürlich nicht im Regen stehen lassen, aber andererseits möchte ich auch nicht auf eigene Kosten zu ihm fahren (3 Stunden) und das Auto abholen, wieder verkaufen etc. pp.

Im Kaufvertrag hat der Käufer unterschrieben, den Schein, HU-Papiere etc., und eben auch den BRIEF erhalten zu haben. Wem gehört das Auto denn jetzt rechtlich? Ist der Kaufvertrag gültig?

Zitat:

Original geschrieben von whoopwhoop

Zum Thema "Ersatzbrief": Das dauert dann natürlich ewig, habe bei Google gerade was von Fristen zwischen 4 und 6 Wochen gelesen. Stimmt das? Kann das Kfz in der Zwischenzeit dann irgendwie "vorläufig" zugelassen werden?

Vorläufig geht nicht. Ohne ZB II geht nicht. Die Aufbietungsfrist beträgt grundsätzlich mal zwei Wochen, danach können neue Papiere ausgestellt werden. Wie schnell das dann deine Zulassungsstelle umsetzt, kann hier niemand sagen.

Zitat:

Original geschrieben von whoopwhoop

Das Auto ist ja momentan noch auf mich zugelassen und nicht abgemeldet. Könnte der neue Eigentümer damit in der Zwischenzeit fahren aber trotzdem selber die Versicherung zahlen?

Grundsätzlich könnte das Auto schon auf ihn versichert werden, dazu müsste seine Versicherung halt eine eVÜ an deine Zulassungsstelle schicken. Und dann braucht er nachher noch mal eine eVB, wenn das Fahrzeug auf ihn umgemeldet wird. Damit fahren kann er in der Zwischenzeit, grds. unabhängig davon, wo das Fahrzeug versichert ist. Ob damit dann wegen Fahrerbeschränkung gegen irgendeinen Versicherungsvertrag verstoßen wird, kann hier niemand wissen.

Zitat:

Original geschrieben von whoopwhoop

Würdet ihr mir raten, das Auto jetzt von mir aus abzumelden? Ich meine der neue Eigentümer könnte damit jetzt ja was weiß ich nicht alles machen.

Wie willst du das Fahrzeug denn abmelden? Hast du ZB I und die Kennzeichen?

Zitat:

Original geschrieben von whoopwhoop

Im Kaufvertrag hat der Käufer unterschrieben, den Schein, HU-Papiere etc., und eben auch den BRIEF erhalten zu haben. Wem gehört das Auto denn jetzt rechtlich? Ist der Kaufvertrag gültig?

Das kann hier niemand beurteilen, das ist kein Rechtsforum, sondern ein Autoforum ;) Wenn du das ganz genau wissen willst, musst du zu einem Anwalt gehen...

 

Zitat:

Original geschrieben von whoopwhoop

… Im Kaufvertrag hat der Käufer unterschrieben, den Schein, HU-Papiere etc., und eben auch den BRIEF erhalten zu haben. Wem gehört das Auto denn jetzt rechtlich? Ist der Kaufvertrag gültig?

Das Auto gehört demjenigen, der es gekauft hat. Der Fahrzeugbrief hat keinerlei verbindliche Eigentumsaussage, sondern ist immer nur ein "Hinweis auf den Eigentümer". Der Kaufvertrag allein ist rechtsverbindlich. Selbst wenn du den Brief beim Verkauf behältst, gehört das Fahrzeug dem Verkäufer.

Themenstarteram 13. Januar 2014 um 14:07

Okay, danke mal so weit. Das heißt im Prinzip, dass es das "Problem" des Verkäufers ist, wie er es macht und das Auto zugelassen wird? Ich werde natürlich trotzdem versuchen ihn zu unterstützen.

Ich kann das Fahrzeug nicht abmelden, das ist richtig. Aber ich kann den Verkauf anzeigen, was ich ja eh hätte machen müssen. Kann ich das bei jeder Zulassungsstelle machen oder muss ich das bei derjenigen machen, wo das Fahrzeug auch zugelassen ist (wohne mittlerweile in einer anderen Stadt, Auto ist auf meinen Vater zugelassen, der wohnt wo anders).

Das mit der 2-wöchigen Frist ist auch eine gute Nachricht, dann geht das ja vielleicht doch irgendwie noch über die Bühne...Danke euch für eure Infos!

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Selbst wenn du den Brief beim Verkauf behältst, gehört das Fahrzeug dem Verkäufer.

Sollte Käufer heißen, oder?

Gruß Metalhead

Zitat:

Original geschrieben von whoopwhoop

Okay, danke mal so weit. Das heißt im Prinzip, dass es das "Problem" des Verkäufers ist, wie er es macht und das Auto zugelassen wird? Ich werde natürlich trotzdem versuchen ihn zu unterstützen.

Ich kann das Fahrzeug nicht abmelden, das ist richtig. Aber ich kann den Verkauf anzeigen, was ich ja eh hätte machen müssen. Kann ich das bei jeder Zulassungsstelle machen oder muss ich das bei derjenigen machen, wo das Fahrzeug auch zugelassen ist (wohne mittlerweile in einer anderen Stadt, Auto ist auf meinen Vater zugelassen, der wohnt wo anders).

Das mit der 2-wöchigen Frist ist auch eine gute Nachricht, dann geht das ja vielleicht doch irgendwie noch über die Bühne...Danke euch für eure Infos!

Außerdem steht aud jeder ZUB II: Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.

am 14. Januar 2014 um 9:51

Ich bin doch nüchtern und kein Drogenkonsum ................. Aber, hatten wir das Thema nicht gerade Anfang Dezember nicht schon mal???

hahahah ... ihr wollt mich testen, ob ich aufpasse, näää?

Im Ernst, da war doch vor kurzem das gleiche Problem nach dem ungültigen Kfz-Brief (Sorry, ich bin so alt und kann mich an die neue Bezeichnung einfach nicht gewöhnen). Da brauchen wir doch nur die Antworten kopieren ... oder, bin ich wirklich dement?

Themenstarteram 14. Januar 2014 um 10:19

Sorry wenn das schon mal diskutiert wurde - hat jemand einen Link zu dem angesprochenen Beitrag?

Die Aufbietung kannst Du machen und der Käufer in der Zeit das auf Dich zugelassene Auto weiter nutzen. Die Versicherung ist eh auf den Käufer übergegangen - ein Anruf und er bekommt die Rechnung. Für die Steuerpflicht gilt das Gleiche. Und bei Bußgeldern verweise auf den Käufer. Wenn dieser leidlich seriös ist klappt die Abwicklung so. Das dauert inzwischen auch keine 6 Wochen mehr.

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