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Autokäufer verkauft direkt weiter / meldet nicht um

Themenstarteram 12. Juli 2015 um 17:07

Moin,

folgende Situation:

Ich hab am letzten Donnerstag mein Auto (Astra H Caravan, Diesel) für 2000€ verkauft.

Der Käufer war sehr vorsichtig und wollte wirklich jeden Mangel wissen usw.

Ich war auch wirklich sehr ehrlich und habe JEDEN mir bekannten Mangel genannt:

- TÜV fällig (07/15)

- Zweimassenschwungrad verschlissen (das stand auch schon in der Verkaufsanzeige)

- Umluftklappe gebrochen und deshalb festgeklebt -> nur Außenluft im Auto möglich

- Fehler Vorglühanlage -> habe betont das ich nur weiss das ein Fehler hinterlegt ist aber ich nicht weiss ob es an den Kerzen oder an etwas anderem liegt, da ich die Kerzen erst 10.000 KM vorher alle wechseln lassen habe.

- reparierter Front- und Heckschaden

Er betonte wie wichtig ihm die Sicherheit des Autos sei da er und seine Frau mit den 3 Kindern dadrin fahren werden und wir waren sogar bei meinem FOH der das Auto auf die Bühne genommen hat und bestätigte das es in einem gutem Zustand sei.

Dort haben wir auch das verschlissene Zweimassenschwungrad ewähnt, der FOH meinte jedoch dass es seiner Meinung nach noch einige Kilometer mitmachen würde.

Im Kaufvertrag (ADAC-Vordruck) wurden nur der Front- und Heckschaden erwähnt und die Klausel "gekauft wie gesehen" reingeschrieben.

In dem Vordruck stand auch der Satz "Der Käufer meldet das Fahrzeug umgehend ab"

Heute hat sich nun plötzlich der Sohn vom Käufer vom Käufer gemeldet um zu erfragen ob der KM-Stand echt sei.

Mein Käufer hat dem Auto wohl TÜV verpasst und direkt weiterverkauft.

Soweit so gut, mir im Grunde egal was er mit meinem Auto macht jedoch stellte sich heraus dass er es nicht abgemeldet hat sondern dies nun seinem Käufer überlassen hat.

Das hat mich schon etwas geärgert, da der "nette" Herr ja unbedingt alles ganz genau wissen wollte und ja so ehrlich war....

Im laufe des Gesprächs stellte sich heraus dass mein Käufer das Auto anscheinend komplett Mängelfrei verkauft hat :eek:

Ich habe den Käufer des Käufers erstmal nur daraufhin gewiesen dass das Zweimassenschwungrad nicht mehr ewig halten werde.

Die anderen Mängel scheint er komplett verschwiegen zu haben, in seiner Verkaufsanzeige (die noch im Internet zu finden ist) erwähnt er alle Dinge die ich neu gemacht hab am Auto (Lichtmaschine und ein paar andere Sachen) jedoch zb die Glühkerzen nicht.

Meine Frage: Wie soll ich jetzt weiter verfahren?

Soll ich den Käufer meines Käufers über alle Mängel aufklären?

Ist es rechtens dass er die Abmeldung einfach den Käufer machen lässt?

Der Sohn des Käufers meines Käufers meinte er wird so tun als wäre ihm das mit der Kupplung(Schwungrad) selbst aufgefallen um nachzuverhandeln und hatte eigentlich vor das Auto morgen abzumelden.

Ich habe selbst etwas "Angst" dass wenn ich meinen Käufer nun so anschwärze er vielleicht so tut als hätte ich ihn nicht über die ganzen Mängel aufgeklärt...im Vertrag wurden nur die beiden Unfallschäden festgehalten.

Gruß,

Thomas

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16 Antworten

Der Käufer haftet dir gegenüber zwar für die Abmeldung, kann den Abmeldevorgang aber an an seinen Käufer deligieren.

Warte doch einfach ob, ob die Kiste Montag ab- oder umgemeldet wird.

Ob du d a n a c h den Käufer aufklärst, musst du selbst entscheiden. Ich würde es vermutlich machen. Allerdings nur, wenn du deine Aufklärung deines Käufers über die dir bekannten Mängel auch nachweisen kannst. Frag mich sowieso, warum man alle Mängel mündlich angibt und dann nicht im Vertrag aufführt. Warst du alleine? Dann streitet der Käufer die Aufklärung ab und du bist der Dumme. Vielleicht noch im Vertrag der Hinweis "keine mündlichen Nebenabreden"???

Gruß

Peter

Hallo

Die Frage ist ob nicht einfach zu behebende Mängel beseitigt wurden.

Im Grunde kannst Du machen was Du willst, Du bist bei Ärger theoretisch erst mal raus. Aber es ist davon auszugehen das dein Käufer bei Dir Ärger machen wird wenn Er von seinem Käufer Ärger bekommt.

Aber den Vogel mal anzurufen um Ihm zu sagen das der jetzige Eigentümer sich bei Dir gemeldet hat und Du es wenig lustig findest das Er vertragswiedrig das Auto angemeldet weiterverkauft hat.

Auf der anderen Seite finden sich keine Mängel die bei einem Auto dieser Preisklasse nicht zu erwarten sind.

Böse Menschen könnten auch dem Finanzamt einen Hinweis geben das möglicherweise gewerblicher Handel vorliegt. Autos gleich wieder weiterzuverkaufen spricht nicht für private Käufer.

Themenstarteram 12. Juli 2015 um 17:25

Während wir den Vertrag aufsetzten war mein Bruder anwesend.

Der Zweimassenschwungrad-Mangel wurde auch noch vor dem Meister meines FOH erwähnt und er stand ja auch in der Verkaufsanzeige.

Warum wir die Mängel nicht alle schriftlich festgehalten haben?

Ja, deswegen ärgere ich mich jetzt, hatte vertrauen zu dem Käufer - hätte ich nicht haben sollen :(

Ich habe den Käufer des Käufers auch deshalb erstmal nur über das Zweimassenschwungrad aufgeklärt, da ich diesen Mangel eben vor 2 Zeugen genannt habe er ausserdem auch in der Anzeige stand.

Der reparierte Front- und Heckschaden wurde auch im Vertrag festgehalten.

Wenn das Auto morgen abgemeldet wird, kann es mir ja auch prinzipiell egal sein das ein anderer Käufer übers Ohr gehauen wurde aber andererseits würde man selber in der Situation ja auch aufgeklärt werden wollen....

Aber ich sehe es halt nicht ein dass mein Käufer eventuell dann mir ans Bein pinkelt - ich war im Gegensatz zu ihm immerhin ehrlich.

Themenstarteram 12. Juli 2015 um 17:28

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 12. Juli 2015 um 19:24:52 Uhr:

Hallo

Die Frage ist ob nicht einfach zu behebende Mängel beseitigt wurden.

Im Grunde kannst Du machen was Du willst, Du bist bei Ärger theoretisch erst mal raus. Aber es ist davon auszugehen das dein Käufer bei Dir Ärger machen wird wenn Er von seinem Käufer Ärger bekommt.

Aber den Vogel mal anzurufen um Ihm zu sagen das der jetzige Eigentümer sich bei Dir gemeldet hat und Du es wenig lustig findest das Er vertragswiedrig das Auto angemeldet weiterverkauft hat.

Auf der anderen Seite finden sich keine Mängel die bei einem Auto dieser Preisklasse nicht zu erwarten sind.

Böse Menschen könnten auch dem Finanzamt einen Hinweis geben das möglicherweise gewerblicher Handel vorliegt. Autos gleich wieder weiterzuverkaufen spricht nicht für private Käufer.

Zumindest bei der Umluftklappe kann ich mir sicher sein dass sie nicht beseitigt wurde, da die Reparatur ca. 1000€ kosten würde.

Dass das Zweimassenschwungrad mal spontan getauscht wurde kann ich mir auch nicht vorstellen, da auch diese Reparatur teuer und zeitaufwendig ist.

Mein Käufer hat das Auto wohl für 3500€ weiterverkauft, da wäre das Budget gar nicht vorhanden diese Mängel zu beseitigen...

am 12. Juli 2015 um 17:44

Man kann nur hoffen das das Auto ab- bzw. umgemeldet wird.

Wenn nicht hast du ein Problem.

Zur Info, man verkauft ein Auto nur abgemeldet.

Themenstarteram 12. Juli 2015 um 17:50

Zitat:

@FabJo schrieb am 12. Juli 2015 um 19:44:53 Uhr:

Man kann nur hoffen das das Auto ab- bzw. umgemeldet wird.

Wenn nicht hast du ein Problem.

Zur Info, man verkauft ein Auto nur abgemeldet.

Die Zulassungstelle hatte leider schon zu als wir uns über den Kauf einig waren.

Ich habe aber eine Veräußerungsanzeige direkt am selben Tag an meine Zulassungsstelle geschickt und auch meine Versicherung über den Verkauf informiert.

"Zur Info, man verkauft ein Auto nur abgemeldet."

Jain, ist manchmal nicht anders machbar. Meine letzten VW sowie meine BMW habe ich angemeldet verkauft. Beide waren zwecks Probefahrt noch angemeldet und die Käufer haben sofort ja gesagt. Hat aber auch anstandslos geklappt.

Meine jetzige BMW habe ich angemeldet gekauft. War vorher so abgeklärt worden. Ich verlasse mich da auf mein Bauchgefühl. Und bei den BMW's hatte ich längere Zeit mit den Vertragspartnern bereits Kontakt.

Was ist denn eigentlich passiert? - Der Kaiser hat doch tolle Kleider...:D

An deiner Stelle würde ich gar nichts machen, solange das Auto schnellstmöglich abgemeldet wird.

Sicherlich kann man davon ausgehen, dass einige Mängel an den neuen Käufer nicht weitergegeben wurden. Wenn du jetzt aber den barmherzigen Samariter machst und den neuen Käufer aufklärst, kriegst du vllt Stress mit dem alten Käufer.

Scheint ja eine bekannte Masche zu sein, dass man sich als "privat" ausgibt und am nächsten Tag ist die Karre schon wieder online.

Bisher hatte ich noch keinen vertrauenswürdigen ausländischen Käufer.

Am Lustigsten waren die 2 südländischen Jungs, die meinen alten Audi kaufen wollten:

Motor war kalt, einer macht ihn an und knallt ihn in der selben Sekunde in den Begrenzer. Hab ihn sofort angemacht, er soll das lassen.

Seine Antwort: er ist vom Fach und will hören, ob der Turbo vernünftig arbeitet :D

am 12. Juli 2015 um 20:05

Irgendwie ist das echt hier ein "täglich grüßt das Murmeltier".

Ehrlichste Verkäufer, die alles erzählen aber nichts in den Vertrag rein schreiben. Leute, bereitet den Vertrag vor und schreibt all das rein, was ihr auch erzählt. Wenn dann irgendwann ein Käufer kommt, zieht das Ding raus.

@Jupp78

So ist es. Erst mündlich eine Handvoll Mängel ehrlich auf den Tisch legen und dann steht im Vertrag: "gekauft wie gesehen (bzw. erzählt :D)" oder "Bastelbude mit allerlei Mängeln"!

am 12. Juli 2015 um 20:10

Das wichtigste weiß der neue Käufer doch jetzt, nämlich das er nicht von privat gekauft hat sondern von einem Händler, damit hat er Gewährleistung.

@Tand0r

Nicht unbedingt. Kann ja trotzdem privat sein, um die leere Hartz4 Kasse aufzubessern.

am 12. Juli 2015 um 20:20

Ne, dann ist es ein gewerblich der Sozialbetrug begeht.

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