Fahrzeug seit 7 Monaten verkauft aber immer noch nicht umgemeldet...

Hallo,
ich weiß das ist wieder einmal ein Fall wo man nur den Kopf schütteln kann.
Ich habe im Mai 2010 einen Pferde-LKW angemeldet verkauft. Habe auch einen Kaufvertrag gemacht. Der Käufer macht mir auch einen überaus seriösen Eindruck. Da ich aber sehr viel um die Ohren hatte habe ich mich nicht weiter drum gekümmert und bin davon ausgegangen, dass der LkW auch sofort umgemeldet wurde. Gestern hat das Finanzamt aber wieder die Steuern abgebucht. Darauf hin bin ich direkt zu dem Käufer gefahren, um das zu klären. Siehe da der LKW stand da, und war noch immer auf mich zugelassen. Die Gesichtsfarbe schwant ganz schnell auf weiß als er registrierte wer denn da geklingelt hatte. Aus dem gespräch ging dann hervor, das er den LKW wieder verkaufen wolle. Ich habe Ihm dann angeboten den LKW zurück zu kaufen, abzüglich der Versicherung und Steuern die ich ja schon bezahlt hatte. Ich fand das mehr als fair. Der Käufer willigte auch ein, rief mich aber heute an und sagte, das er das nicht machen will, es sei denn ich bin bereit 300,-Euro noch draufzulegen! Ich habe Ihm gesagt das es reines entgegenkommen von mir ist, und ich es eine Frechheit finde, das er jetzt nach meinem sehr kulanten Angebot auch noch den Preis hoch treibt!
Das ich das ganze beim Straßenverkehrsamt melden muß/kann weiß ich. Meine Frage ist jetzt ob ich den Käufer noch anzeigen kann wegen Betrug/Versicherungsbetrug/Steuerhinterziehung oder was auch immer?
Danke für Eure Antworten....

Beste Antwort im Thema

Eines der Gründe warum ich meine Fahrzeuge nie mehr angemeldet verkaufe 😉

Aber da das Kind nun in den Brunnen gefallen ist, musst du handeln !

1. Bei der Zul.Stelle den Halterwechsel bekanntgeben ( muss eigentlich direkt nach dem Verkauf erfolgen ).
2. die Versicherung kündigen und auch dort den Halterwechsel bekanntgeben.
3. dem Käufer eine Rechnung schicken über die Steuern und Versicherung mit Frist zur Überweisung und Androhung von Zwangsmaßnahmen
4. Wenn er nach angemessener Frist nicht ummeldet, dann ab zum Anwalt und Anzeige wegen Vertragsverletzung stellen.

Ich drück dir die Daumen

84 weitere Antworten
84 Antworten

Wer hat mit der Versicherung einen Vertrag abgeschlossen? Wer schuldet die KFZ-Steuer als Halter eines KFZ......?

In unserem Falle bezeichnet, als unglücklicher Verkäufer..der TE....😉

Doch er kann das Auto abmelden.

Er hat den Kaufvertrag und versichdert an Eides statt, daß Kennzeichen und alle Unterlagen dem neuen Besitzer ausgehändigt wurden.

Wenn die Zulassungsstelle gut drauf ist, dann meldet sie das Auto rückwirkend ab.

Ansonsten wird es zur Fahndung ausgeschrieben und nach 1,5 Jahren von Amts wegen abgemeldet.

Zitat:

Original geschrieben von Mimro



Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


Das ist nicht illegal, sondern "nur" rechtsunwirksam.
weil der Käufer nach dem von Dir zitierten § zur Ummeldung verpflichtet ist?

Kann uU. aber auch in das eigene Knie gehen, wenn der Käufer "Nachteile" bekommt und sie aufgrund dieser Vertrags-Klausel bei Dir per Schadensersatzforderung erstattet haben will.

.....inwiefern soll der Käufer Nachteile bekommen? Wir haben das damals auf seinen Wunsch gemacht und er hat deshalb einen höheren Kaufpreis bezahlt zzgl. zu den Mehrkosten zu Steuer und Versicherung.....

....im Übrigen ist sicherlich ein Unterschied zw. der juristischen Definition eines Fahrzeughalters und der landläufigen Handhabung zu machen.... Ein Versicherer wird immer nach dem Halter lt. Zulassung gehen und nicht nach der hier genannten Definition.

Ach nööö Mimro.

Lies doch bitte meinen Link.

Halter ist der Sohn, weil er das Auto gekauft hat und selbst benutzt und demnach Halter ist.

Versicherungsnehmer ist allerdings der Vater, weil dieser einen günstigeren Schadensfreiheitrabatt bekommt.

Zitat:

Original geschrieben von F213


Doch er kann das Auto abmelden.

Er hat den Kaufvertrag und versichdert an Eides statt, daß Kennzeichen und alle Unterlagen dem neuen Besitzer ausgehändigt wurden.

Wenn die Zulassungsstelle gut drauf ist, dann meldet sie das Auto rückwirkend ab.

Ansonsten wird es zur Fahndung ausgeschrieben und nach 1,5 Jahren von Amts wegen abgemeldet.

Never ever...wie das Verfahren abläuft, hatten wir schon längst geklärt, siehe § 13 FZV und beginnt mit der Veräusserungsanzeige...

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N



Zitat:

Original geschrieben von F213


Doch er kann das Auto abmelden.

Er hat den Kaufvertrag und versichdert an Eides statt, daß Kennzeichen und alle Unterlagen dem neuen Besitzer ausgehändigt wurden.

Wenn die Zulassungsstelle gut drauf ist, dann meldet sie das Auto rückwirkend ab.

Ansonsten wird es zur Fahndung ausgeschrieben und nach 1,5 Jahren von Amts wegen abgemeldet.

Never ever...

Doch.

Mehrmals praktiziert. Und wird auch weiter so praktiziert.

Du hast (gleich) Post.

@F213.....hüstel; nimm doch mal auch was an.....😉...wir lernen alle was dazu.....

Zitat:

Original geschrieben von F213


Ach nööö Mimro.
Lies doch bitte meinen Link.
Halter ist der Sohn, weil er das Auto gekauft hat und selbst benutzt und demnach Halter ist.
Versicherungsnehmer ist allerdings der Vater, weil dieser einen günstigeren Schadensfreiheitrabatt bekommt.

....wenn der Sohn auch als Halter in den Papieren steht, zahlt er idR einen Zuschlag wegen abw. Halterschaft, wenn das Fahrzeug auf den Vater zugelassen ist, wird kein Zuschlag wg. abw. Halterschaft erhoben, auch wenn der Sohn im juristischen Sinne Fahrzeughalter ist. Kapiert, was ich meine?

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio


Wer hat mit der Versicherung einen Vertrag abgeschlossen? Wer schuldet die KFZ-Steuer als Halter eines KFZ......?

In unserem Falle bezeichnet, als unglücklicher Verkäufer..der TE....😉

Was aber nichts an der Halterschaft ändert…

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio


@F213.....hüstel; nimm doch mal auch was an.....😉...wir lernen alle was dazu.....

Ich nehme gerne etwas an und lerne auch gerne etwas dazu.

Auch wenn es sich so anhören sollte, bin kein Revoluzzer oder Besserwisser. 😉

Das wird hoffentlich baldigst geklärt sein.....wenn der TE berichten wird!
Möchte nur noch zur endgültigen Verwirrung beitragen, was es bedeutet nicht unverschuldet seiner Versicherung mitzuteilen, dass sich eine "Halterschaft" geändert hat.....siehe auch § 97 Abs. 1 Satz 1 VVG  (Versicherungsschutzgesetz)...und da kommt noch mehr an §§ aus verschiedensten Gesetzen......so....mir langt es erstmal....puuuh 😁

@F213.....das meinte ich auch nicht von Dir......🙂..und auch nix sonstiges negatives.....!

Ja wiiiiiiiiiiieeeeeeee ?
Du Willst schin aufgeben ?😰
Aber Du hast Recht.
Ich werde mich auch zurücklehnen und abwarten ob der TE berichtet.
Melde mich daher aus dem Kreis 😉

Erstmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Da ich superstress hatte, habe ich zwar zwischendurch noch an den LKW gedacht aber nie wirklich nachgesetzt. Im Kaufvertrag steht das der Käufer das Fahrzeug innerhalb von 3 Tagen um bzw. abmelden muß. Ich hätte das Fahrzeug ja gerne wieder, aber nicht um jeden Preis. Ich habe nätürlich dadurch das er das Fahrzeug nicht umgemeldet hat einen kleinen Trumpf in der Hand. Den möchte ich natürlich so gut es geht einsetzten. Dem Käufer habe ich ja schon gesagt, das ich weitere Maßnahmen ergreife, und ich von diesen absehe wenn er mir dem LKW zurück verkauft. Wir waren uns ja auch schon einig, bis er halt gestern anrief und mehr Geld haben wollte. Nur sehe ich nicht ein das ich unterm Strich dann ein Minus habe(wenn ich die Steuer und Versicherung dagegen rechne) und der Käufer hat den LKW auch noch die ganze Zeit genutzt. Als Grund nennt er eine Rechnung über 500,-Euro die er ja investiert hat! Wenn ich in seiner Stadt zur Polizei gehe und Anzeige erstatte, kann ich dann von denen verlangen das die das Fahrzeug sofort stilllegen? Denn immerhin ist es ja monatelang nicht umgemeldet worden. Werde da auf alle Fälle Morgen aktiv!

Zitat:

Original geschrieben von Notaris


Erstmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Da ich superstress hatte, habe ich zwar zwischendurch noch an den LKW gedacht aber nie wirklich nachgesetzt. Im Kaufvertrag steht das der Käufer das Fahrzeug innerhalb von 3 Tagen um bzw. abmelden muß. Ich hätte das Fahrzeug ja gerne wieder, aber nicht um jeden Preis. Ich habe nätürlich dadurch das er das Fahrzeug nicht umgemeldet hat einen kleinen Trumpf in der Hand. Den möchte ich natürlich so gut es geht einsetzten. Dem Käufer habe ich ja schon gesagt, das ich weitere Maßnahmen ergreife, und ich von diesen absehe wenn er mir dem LKW zurück verkauft. Wir waren uns ja auch schon einig, bis er halt gestern anrief und mehr Geld haben wollte. Nur sehe ich nicht ein das ich unterm Strich dann ein Minus habe(wenn ich die Steuer und Versicherung dagegen rechne) und der Käufer hat den LKW auch noch die ganze Zeit genutzt. Als Grund nennt er eine Rechnung über 500,-Euro die er ja investiert hat! Wenn ich in seiner Stadt zur Polizei gehe und Anzeige erstatte, kann ich dann von denen verlangen das die das Fahrzeug sofort stilllegen? Denn immerhin ist es ja monatelang nicht umgemeldet worden. Werde da auf alle Fälle Morgen aktiv!

Wenn ich mich recht erinnere, kannst du das Fahrzeug ohne Brief abmelden lassen.

Zitat:

Original geschrieben von mark29


Da ichs selber grad durch habe- mit der mündlichen Zusage das Fzg. zum Preis XY an dich zu verkaufen ist ein rechtskräftiger einklagbarer Kaufvertrag zustande gekommen. Das Ding gehört juristisch schon dir- auf dich zugelassen ist er eh- überweis ihm das vereinbarte Geld und hol das Fzg da ab- da kann dir keiner ne Strick draus drehen. Holt der "alte" Besitzer ihn wieder ab zeig ihn an wegen Diebstahl... Rückt er die Papiere nicht raus dann wegen Unterschlagung...

Der Käufer sagte mir das er finaziell nicht so gut gestellt ist, wenn ich Ihm das Geld jetzt auch noch überweise, ist LKW und Geld weg! Kann ich den LKW denn Blocken? In dem ich z.B. hinfahre mit dem Geld, um herausgabe des Fahrzeuges bitte. Wenn er sich dann weigert würde ich die Polzei rufen und Anzeige wegen Unterschlagung machen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen