Fahrzeug seit 7 Monaten verkauft aber immer noch nicht umgemeldet...

Hallo,
ich weiß das ist wieder einmal ein Fall wo man nur den Kopf schütteln kann.
Ich habe im Mai 2010 einen Pferde-LKW angemeldet verkauft. Habe auch einen Kaufvertrag gemacht. Der Käufer macht mir auch einen überaus seriösen Eindruck. Da ich aber sehr viel um die Ohren hatte habe ich mich nicht weiter drum gekümmert und bin davon ausgegangen, dass der LkW auch sofort umgemeldet wurde. Gestern hat das Finanzamt aber wieder die Steuern abgebucht. Darauf hin bin ich direkt zu dem Käufer gefahren, um das zu klären. Siehe da der LKW stand da, und war noch immer auf mich zugelassen. Die Gesichtsfarbe schwant ganz schnell auf weiß als er registrierte wer denn da geklingelt hatte. Aus dem gespräch ging dann hervor, das er den LKW wieder verkaufen wolle. Ich habe Ihm dann angeboten den LKW zurück zu kaufen, abzüglich der Versicherung und Steuern die ich ja schon bezahlt hatte. Ich fand das mehr als fair. Der Käufer willigte auch ein, rief mich aber heute an und sagte, das er das nicht machen will, es sei denn ich bin bereit 300,-Euro noch draufzulegen! Ich habe Ihm gesagt das es reines entgegenkommen von mir ist, und ich es eine Frechheit finde, das er jetzt nach meinem sehr kulanten Angebot auch noch den Preis hoch treibt!
Das ich das ganze beim Straßenverkehrsamt melden muß/kann weiß ich. Meine Frage ist jetzt ob ich den Käufer noch anzeigen kann wegen Betrug/Versicherungsbetrug/Steuerhinterziehung oder was auch immer?
Danke für Eure Antworten....

Beste Antwort im Thema

Eines der Gründe warum ich meine Fahrzeuge nie mehr angemeldet verkaufe 😉

Aber da das Kind nun in den Brunnen gefallen ist, musst du handeln !

1. Bei der Zul.Stelle den Halterwechsel bekanntgeben ( muss eigentlich direkt nach dem Verkauf erfolgen ).
2. die Versicherung kündigen und auch dort den Halterwechsel bekanntgeben.
3. dem Käufer eine Rechnung schicken über die Steuern und Versicherung mit Frist zur Überweisung und Androhung von Zwangsmaßnahmen
4. Wenn er nach angemessener Frist nicht ummeldet, dann ab zum Anwalt und Anzeige wegen Vertragsverletzung stellen.

Ich drück dir die Daumen

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Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Die Außerbetriebsetzung hat aber den Vorteil, daß der Käufer in jedem Fall zur Zulassung muß.

Natürlich ist die Abmeldung / Außerbetriebsetzung die sicherste Möglichkeit, weil sie praktisch "sekundengenau" per Eintrag im Zulassungsregister eindeutige Verhältnisse schafft.

Eine Veräußerungsanzeige ist ein normaler Brief, der auch erst bearbeitet und in das System eingepflegt werden muss, was 2-3 Tage dauern kann. Es gilt zwar das Datum im Kaufvertrag und wird "rückdatiert" (wenn man wirklich richtig gehandelt hat, also diese Meldung "unverzüglich" erfolgt ist), aber bis das Ding vollständig bearbeitet ist, kann es zu "Missverständnissen" kommen.

Ich hatte selber schon Besuch von der Polizei, weil der Käufer zwei Tage nach dem Kauf eine Unfallflucht begangen hat. Kaufvertrag und Kopie der Veräußerungsanzeige vorgelegt, noch gemeinsam ein Tässchen Kaffee getrunken, derweil die Jungs die Daten notiert haben und das war es dann auch schon wieder.

Zitat:

Original geschrieben von frankie67


Ich hatte den Fall auch schon mal das ein Fahrzeug mit Anmeldung verkauft wurde ,der Käufer hat auch ein Halbes jahr auf meinen Namen gefahren .

.....dann hast Du Dich aber vermutlich erst recht spät drum gekümmert....

Die Versicherung und das Strassenverkehsamt waren informiert .
Das Fahrzeug war schon seit 2 Monaten zur Fahndung und zur soforttingen Stilllegung ausgeschrieben ,ist aber nicht erwischt worden .

.....das war dann wirklich Pech, weil zumindest der Käufer idR greifbar ist, wenn man das Fahrzeug nicht findet.....

Sollange bezahlt der Vorbesitzer Steuern und Versicherung weiter
selbst wenn Versicherung und Strassenverkehrsamt informiert sind .

.......zumindest bei den Versicherungsbeiträgen bist Du raus, da Du eine sog. Erwerberkündigung durch den Versicherer veranlassen kannst. Hierzu genügt eine Vorlage des Kaufvertrages bei Deiner Versicherung..... Sollte diese Erwerberkündigung vor der endgültigen Ummeldung des Fahrzeuges wirksam werden, hat der Käufer übrigens ein weiteres Problem, da das Fahrzeug dann ohne gültige Haftpflichtversicherung war.......

Das hat mir damals sogar mein Versicherungsvertreter geraten.....

....der Hinweis mit der Erwerberkündigung wäre zielführender gewesen......

VG Mimro, Versicherungsmakler, kein Jurist

So...LKW befindet sich wieder in meinem Besitz. Danke für die vielen Antworten! Bin froh nicht auf die Leute gehört zu haben, die mir abgeraten haben, das so durchzuziehen. Bin wie vorgeschlagen mit dem Geld hingefahren, und nachdem der Käufer nicht wollte, habe ich die örtliche Polzei angerufen. Nach Schilderung des Sachverhalts und einem kurzen Gespräch der Polizei mit dem Käufer willigte dieser dann doch ein!

Zitat:

Original geschrieben von Notaris


Nach Schilderung des Sachverhalts und einem kurzen Gespräch der Polizei mit dem Käufer willigte dieser dann doch ein!

Die Polizei hat sich in eine zivilrechtliche Uneinigkeit über einen Kaufvertrages eingeschaltet?

Und wer soll das jetzt glauben?

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Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


Die Polizei hat sich in eine zivilrechtliche Uneinigkeit über einen Kaufvertrages eingeschaltet?
Und wer soll das jetzt glauben?

😁😁😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

Original geschrieben von Notaris


Nach Schilderung des Sachverhalts und einem kurzen Gespräch der Polizei mit dem Käufer willigte dieser dann doch ein!
Die Polizei hat sich in eine zivilrechtliche Uneinigkeit über einen Kaufvertrages eingeschaltet?
Und wer soll das jetzt glauben?

Nicht eingeschaltet, sondern vermittelt! Hier war die Polzei mal Freund und Helfer!

Müssen die eine Zeit haben... 😁 . Na ja, sei froh das es so ausgegangen ist .

Zitat:

Original geschrieben von frankie67


Das Fahrzeug kann verkauft werden aber nicht die Nummerschilder ,die Gehören so lange sie auf meinen Namen laufen mir .

Kleiner Denkfehler:

Die Kennzeichen sind dem FAHRZEUG zugeteilt nicht dir!

Somit gehören sie zum Fahrzeug und nicht zu deinem Besitz.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


Kleiner Denkfehler:
Die Kennzeichen sind dem FAHRZEUG zugeteilt nicht dir!
Somit gehören sie zum Fahrzeug und nicht zu deinem Besitz.

Nö. Die Kombination an sich wird dem Halter zugeteilt, ist aber nichts, woran man Eigentum oder Besitz erwerben könnte. Die Schilder als reines Blech gehören zum Auto...und wem das gehört, wurde auch schon geklärt...

Na fein......wünsche Dir nur noch, dass der Käufer kein Unfug mit dem LKW angestellt hat.....wie z.B. Verwarngeld oder Bußgeld Delikte......dann haste noch weiter Spaß mit der Geschichte....😉

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