Fahrzeug seit 7 Monaten verkauft aber immer noch nicht umgemeldet...

Hallo,
ich weiß das ist wieder einmal ein Fall wo man nur den Kopf schütteln kann.
Ich habe im Mai 2010 einen Pferde-LKW angemeldet verkauft. Habe auch einen Kaufvertrag gemacht. Der Käufer macht mir auch einen überaus seriösen Eindruck. Da ich aber sehr viel um die Ohren hatte habe ich mich nicht weiter drum gekümmert und bin davon ausgegangen, dass der LkW auch sofort umgemeldet wurde. Gestern hat das Finanzamt aber wieder die Steuern abgebucht. Darauf hin bin ich direkt zu dem Käufer gefahren, um das zu klären. Siehe da der LKW stand da, und war noch immer auf mich zugelassen. Die Gesichtsfarbe schwant ganz schnell auf weiß als er registrierte wer denn da geklingelt hatte. Aus dem gespräch ging dann hervor, das er den LKW wieder verkaufen wolle. Ich habe Ihm dann angeboten den LKW zurück zu kaufen, abzüglich der Versicherung und Steuern die ich ja schon bezahlt hatte. Ich fand das mehr als fair. Der Käufer willigte auch ein, rief mich aber heute an und sagte, das er das nicht machen will, es sei denn ich bin bereit 300,-Euro noch draufzulegen! Ich habe Ihm gesagt das es reines entgegenkommen von mir ist, und ich es eine Frechheit finde, das er jetzt nach meinem sehr kulanten Angebot auch noch den Preis hoch treibt!
Das ich das ganze beim Straßenverkehrsamt melden muß/kann weiß ich. Meine Frage ist jetzt ob ich den Käufer noch anzeigen kann wegen Betrug/Versicherungsbetrug/Steuerhinterziehung oder was auch immer?
Danke für Eure Antworten....

Beste Antwort im Thema

Eines der Gründe warum ich meine Fahrzeuge nie mehr angemeldet verkaufe 😉

Aber da das Kind nun in den Brunnen gefallen ist, musst du handeln !

1. Bei der Zul.Stelle den Halterwechsel bekanntgeben ( muss eigentlich direkt nach dem Verkauf erfolgen ).
2. die Versicherung kündigen und auch dort den Halterwechsel bekanntgeben.
3. dem Käufer eine Rechnung schicken über die Steuern und Versicherung mit Frist zur Überweisung und Androhung von Zwangsmaßnahmen
4. Wenn er nach angemessener Frist nicht ummeldet, dann ab zum Anwalt und Anzeige wegen Vertragsverletzung stellen.

Ich drück dir die Daumen

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Zitat:

Original geschrieben von zwanzigeins



Zitat:

Original geschrieben von Notaris


Erstmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Da ich superstress hatte, habe ich zwar zwischendurch noch an den LKW gedacht aber nie wirklich nachgesetzt. Im Kaufvertrag steht das der Käufer das Fahrzeug innerhalb von 3 Tagen um bzw. abmelden muß. Ich hätte das Fahrzeug ja gerne wieder, aber nicht um jeden Preis. Ich habe nätürlich dadurch das er das Fahrzeug nicht umgemeldet hat einen kleinen Trumpf in der Hand. Den möchte ich natürlich so gut es geht einsetzten. Dem Käufer habe ich ja schon gesagt, das ich weitere Maßnahmen ergreife, und ich von diesen absehe wenn er mir dem LKW zurück verkauft. Wir waren uns ja auch schon einig, bis er halt gestern anrief und mehr Geld haben wollte. Nur sehe ich nicht ein das ich unterm Strich dann ein Minus habe(wenn ich die Steuer und Versicherung dagegen rechne) und der Käufer hat den LKW auch noch die ganze Zeit genutzt. Als Grund nennt er eine Rechnung über 500,-Euro die er ja investiert hat! Wenn ich in seiner Stadt zur Polizei gehe und Anzeige erstatte, kann ich dann von denen verlangen das die das Fahrzeug sofort stilllegen? Denn immerhin ist es ja monatelang nicht umgemeldet worden. Werde da auf alle Fälle Morgen aktiv!
Wenn ich mich recht erinnere, kannst du das Fahrzeug ohne Brief abmelden lassen.

Das mit dem abmelden ist nicht das Problem, das geht nur mit dem Kaufvertrag, das habe ich aber noch nicht gemacht, da wir uns Vorgestern ja geeinigt hatten das ich den LKW zurück nehme...und die 2 oder 3 Tage machen Braten jetzt auch nicht mehr fett...das Kind ist ja nun schon im Brunnen. Nur macht es jetzt keinen Sinn den Zwangsabzumelden und dann muß ich den wieder zulassen, wenn er mir den doch wieder überläßt!

Ok.

Zitat:

Original geschrieben von Notaris


Kann ich den LKW denn Blocken?

Nein

Zitat:

In dem ich z.B. hinfahre mit dem Geld, um herausgabe des Fahrzeuges bitte.

Richtig, darum bitten kannst Du, mehr aber auch nicht.

Zitat:

Wenn er sich dann weigert würde ich die Polzei rufen und Anzeige wegen Unterschlagung machen.

Unklug, sehr unklug.

Eine Unterschlagung kann es nur sein, wenn der LKW Dein Eigentum ist, der LKW ist aber nicht Dein Eigentum.

Ein Kaufvertrag ist keine Eigentumsübertragung, sondern "nur" eine Vereinbarung, dass man eine Eigentumsübertragung vornehmen wird. (Wobei ein mündlich geschlossener Vertrag zwar gilt, aber im Streitfall immer Probleme mit der Beweisbarkeit macht.)

Die Eigentumsübertragung erfolgt "durch Erfüllung des Vertragsinhaltes", also von der einen Vertragsseite durch Zahlung und von der anderen Vertragsseite durch Übergabe des Kaufgegenstandes.

Wird der Kaufgegenstand nicht übergeben, herausgegeben, dann ist das so und man hat kein Eigentum erworben.

Ein Kaufvertrag ist grundsätzlich nicht auf Erfüllung, also auf Herausgabe des vertraglich vereinbarten Kaufgegenstandes einklagbar.

Du kannst nicht die Herausgabe des LKW einklagen, durchsetzen, "erzwingen" und ohne Herausgabe / Übergabe wird es nicht Dein Eigentum und wenn es nicht Dein Eigentum ist, ist es auch keine Unterschlagung.

Der Vorwurf einer Unterschlagung, Anzeigeerstattung, fällt dann schon unter §164 StGB - falsche Beschuldigung, und ist eine Straftat, die der Anzeigesteller begeht.

Man kann "nur" auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung klagen.

---

Der Wunsch, den LKW zurück haben zu wollen, vernagelt hier einiges.

Einen Anspruch darauf gibt es nicht, sondern "nur" auf Ummeldung des Fahrzeugs und Schadensersatz für die mittlerweile gezahlte KFZ-Steuer und Versicherung.

Dass hier der Käufer finanziell etwas "dünn" aufgestellt ist und eine Erstattung der Steuer und Versicherung eher in den Sternen als auf dem Konto steht, wäre noch vor Beginn dieser Fragestellung vermeidbar gewesen, hätte man doch nur pünktlich, wie gesetzlich vorgeschrieben, die Veräußerungsanzeige gemacht.
Aber daraus einen Vorteil ableiten?

Zitat:

Ich habe nätürlich dadurch das er das Fahrzeug nicht umgemeldet hat einen kleinen Trumpf in der Hand. Den möchte ich natürlich so gut es geht einsetzten.

Wenn man es versäumt, der Zulassungsstelle eine Veräußerungsanzeige zu machen, also eine Pflichtverletzung nach §13 FZV und damit eine Ordnungswidrigkeit gem. Bußgeldkatalog, Tatbestandsnummer 180 begeht, dann ergeben sich daraus keine "Trümpfe" für einen.

Zitat:

Dem Käufer habe ich ja schon gesagt, das ich weitere Maßnahmen ergreife, und ich von diesen absehe wenn er mir dem LKW zurück verkauft.

Welche "Maßnahmen" kann man denn den so ergreifen ohne dass man gleichzeitig selber ein Geständnis über ein eigenes Vergehen ablegt?

Solche Sätze sollte man sich ohnehin mächtig verkneifen, nicht nur, weil man selber nicht so ganz astrein im Rahmen des Verkaufs gehandelt hat, sondern weil ein solcher Satz satt im §240 StGB eine Wirkung entfaltet.

Hat eine derartige "Überzeugungsarbeit" auch noch finanzielle Nachteile von dem Vertrags-"Partner", dann ist auch der §253 StGB gleich mit erledigt.

Die eigene Taktik sollte noch mal genauer überlegt werden.

Bei so etwas gar nicht lange fackeln ,wenn das Fahrzeug wo steht entweder Nummerschilder abmontieren oder alle plaketten abkratzen und Polizei informieren der Fährt mit entwerteten nummerschilder oder gar keinen .
Rechtlich sind das ja immer noch deine Schilder ,also kann dir da keiner was wenn die Schilder sichergestellt werden von dir .

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Zitat:

Original geschrieben von frankie67


Bei so etwas gar nicht lange fackeln ,wenn das Fahrzeug wo steht entweder Nummerschilder abmontieren oder alle plaketten abkratzen und Polizei informieren der Fährt mit entwerteten nummerschilder oder gar keinen .
Rechtlich sind das ja immer noch deine Schilder ,also kann dir da keiner was wenn die Schilder sichergestellt werden von dir .

Nein, rechtlich sind es nicht seine Schilder und auch nicht seine Plaketten !

Du willst doch nicht wirklich hier öffentlich zu solch " Aktion " aufrufen, oder ? *Hust*

Zitat:

Original geschrieben von frankie67


Bei so etwas gar nicht lange fackeln ,wenn das Fahrzeug wo steht entweder Nummerschilder abmontieren

Diebstahl

Zitat:

oder alle plaketten abkratzen

Sachbeschädigung

Zitat:

und Polizei informieren der Fährt mit entwerteten nummerschilder oder gar keinen .

Falsche Beschuldigung

Zitat:

Rechtlich sind das ja immer noch deine Schilder ,

Weder das Blech,

(gehören zum Fahrzeug und wurden mit abgegeben)

noch die aufgeprägte Kombination,
(das ist die Nummer der Zulassung und kein Sachgegenstand, daran kann man kein Eigentum erwerben)

noch die Plaketten.
(die sind Eigentum der Zulassungsstelle)

Zitat:

also kann dir da keiner was

Das ist die maximale Schnapsidee überhaupt, damit geht es dann aber ganz tief zur Seife.

Zitat:

wenn die Schilder sichergestellt werden von dir

Allein schon die Nutzung von dem Begriff "sichergestellt" lässt keine Zweifel über den juristischen Hintergrund.

---

Nur mal so ganz platt gefragt:

Wieso sollte man diverse Straftaten begehen, wenn es doch völlig ausreicht, eine formlose Veräußerungsanzeige (Mitteilung über den Fahrzeugverkauf) mit Kopie des Kaufvertrages an die Zulassungsstelle zu schicken?

Mit dem ganzen Theater an den Kennzeichen zu fummeln, ist man doch noch nicht mal raus aus der eingetragenen Halterschaft. Mit dem Brief und 55 Cent für das Porto jedoch sofort.

Was soll der vorgeschlagene Quatsch außer der Selbstdarstellung, dass man nicht von der Tapete bis zur Wand denken kann?

Könnte man auch als verbotene Eigenmacht auslegen. Sowas dürfen in der Regel nur Leute mit entsprechenden Zusätzen in Dienstausweisen.

Ich verstehe dieses ganze Affentheater nicht, was hier gemacht wird.

Ein Brief an Zulassungsstelle und man ist "raus".

Und hätte man diesen Brief sofort nach dem Fahrzeugverkauf verschickt, so wie es auch gesetzlich vorgeschrieben ist (§13 Abs.4 FZV), wäre man auch niemals "drin" gewesen.

Aber nein, da unterlässt man das einfach, damit man dann irgendwelche nächtlichen Anschläge vorbereiten und ausführen kann.

Ist das mit dem Brief zu einfach oder einfach nur zu unmännlich, dass es ignoriert wird?

Ich habs teilweise nur überflogen. Aber teilweise ist es in rechtlichen Konstellationen so, dass solch eine Drohung (Polizei rufen, wenn keine Übergabe) nachteilig für dich ist.

Zwar ist das Polizei rufen nicht verboten und auch die Übergabe nicht, jedoch stimmt dann die Mittel-Zweck-Relation nicht mehr. D.h. du drohst ihm mit Anzeige, um dein Ziel zu erreichen (Übergabe); das ist rechtswidrig.

Ich hatte den Fall auch schon mal das ein Fahrzeug mit Anmeldung verkauft wurde ,der Käufer hat auch ein Halbes jahr auf meinen Namen gefahren .
Die Versicherung und das Strassenverkehsamt waren informiert .
Das Fahrzeug war schon seit 2 Monaten zur Fahndung und zur soforttingen Stilllegung ausgeschrieben ,ist aber nicht erwischt worden .
Sollange bezahlt der Vorbesitzer Steuern und Versicherung weiter
selbst wenn Versicherung und Strassenverkehrsamt informiert sind .
Wenn das das Fahrzeug irgendwo in Deutschland bewegt wird wo man es nicht weiss ,kann man da sehr lange schlechte karten haben .

Solange ein Fahrzeug auf meinen Namen angemeldet ist steht hinter den Nummernschildern mein Name ,die Nummerschilder sind speziel auf den eingetragen der das Fahrzeug angemeldet hat und müssen für den Fall des Umtragen im gleichen bezirk vom neuen Besitzer neu beantragt werden und gehen dann erst in besitz des Neuen Anmelders über .

Das Fahrzeug kann verkauft werden aber nicht die Nummerschilder ,die Gehören so lange sie auf meinen Namen laufen mir .
Von daher kann ich sie wenn der Fahrzeugführer von den Behörden nicht zu erwischen ist ,diese wieder jederzeit an mich nehmen .
Um einen weiteren Gebrauch der Schilder zu verhindern .

Das hat mir damals sogar mein Versicherungsvertreter geraten damit ich dem ein Ende setzen kann und das Auto nicht mehr bewegt werden kann und auch ein Druckmittel habe damit ich die Steuern und Versicherungs beträge die ich für die Zeit nach dem Verkauf bezahlt habe erstattet bekomme .

Eine Diebstahlsanzeige wird der mit Sicherheit nicht machen ,denn ich kann auch eine Anzeige machen wegen Kennzeichenmißbrauch und selbst wenn er die Anzeige machen sollte wird da mit Sicherheit nichts nachkommen .

Einen Benachrichtigung an der Scheibe das die Schilder in meinem Besitz sind ,sollte man aber doch machen .

Zitat:

Original geschrieben von frankie67


Das hat mir damals sogar mein Versicherungsvertreter geraten ...

Womit dann auch deutlich ist, warum er ein vielleicht sogar guter Versicherungsvertreter war, aber ganz sicher kein Jurist.

Zitat:

damit ich dem ein Ende setzen kann und das Auto nicht mehr bewegt werden kann und auch ein Druckmittel habe damit ich die Steuern und Versicherungs beträge die ich für die Zeit nach dem Verkauf bezahlt habe erstattet bekomme .

Das Druckmittel hat man doch auch so.

Aus seinem Fehlverhalten ist ein Schaden entstanden und daraus ergibt sich ein Schadensersatzanspruch.

Zitat:

Eine Diebstahlsanzeige wird der mit Sicherheit nicht machen ,...

Vermutlich nicht, weil er sich aufgrund in vielen Foren aufzufindenden Blödsinns sich nicht traut, aber wenn er es macht, dann hat man einen Sack voll Probleme. Der Schadensersatzanspruch des Käufers ist dann noch der geringste Posten dabei.

Zitat:

denn ich kann auch eine Anzeige machen wegen Kennzeichenmißbrauch

Körperverletzung wäre genauso anwendbar.

Schaue doch spaßeshalber bei Wikipedia unter "Kennzeichenmissbrauch" nach, das ist recht ordentlich dort erklärt.

Lese mal hier
http://www.vis.bayern.de/.../gebrauchtwagenverkauf.htm

da ist der tip von dem Versicherungsvertreter die nummerschilder an sich zu nehmen Gold wert ,wenn man da liest was man da für ärger bekommen kann ,und für was man noch haftbar ist wenn der käufer mit deinen zulassung mist baut .

Zitat:

Original geschrieben von frankie67


Lese mal hier
http://www.vis.bayern.de/.../gebrauchtwagenverkauf.htm

da ist der tip von dem Versicherungsvertreter die nummerschilder an sich zu nehmen Gold wert ,wenn man da liest was man da für ärger bekommen kann ,und für was man noch haftbar ist wenn der käufer mit deinen zulassung mist baut .

Schon mal auf die Idee gekommen die Kiste vorher abzumelden ? Da fällt natürlich ein Gang zur Zulassung an, vermutlich zu schwer wie die Mitteilung über den Verkauf. Aber dann beginnt immer das große Jammern.....🙄

Zitat:

Original geschrieben von frankie67


Lese mal hier
http://www.vis.bayern.de/.../gebrauchtwagenverkauf.htm

Niemand bestreitet, dass es Scherereien geben kann,

aber so sonderlich aktuell und richtig ist die Info in diesem Link nun auch nicht:

"Wer jedes Risiko ausschließen will, sollte das Kfz vor dem Verkauf vorübergehend stilllegen."

Das gibt es seit 4 Jahren nicht mehr, selbst wer es wollte, könnte es nicht.

Mit der Einführung der FZV hat sich in diesem Bereich sehr viel zu Gunsten des Verkäufers geändert, die Infos auf dieser Seite sind zT. erheblich veraltet und stimmen nicht mehr. Da hat sich vor 4 Jahren etliches geändert.

Zitat:

da ist der tip von dem Versicherungsvertreter die nummerschilder an sich zu nehmen Gold wert ,wenn man da liest was man da für ärger bekommen kann ,und für was man noch haftbar ist wenn der käufer mit deinen zulassung mist baut .

Nein ist es nicht, ganz im Gegenteil:

1) Das Fahrzeug ist immer noch "falsch" zugelassen, sämtliche damit verbunden Probleme bestehen immer noch und völlig uneingeschränkt.

Die Zulassung ist eine behördliche Erlaubnis, die verändert sich nicht, wenn die Kennzeichen nicht mehr "dran" sind.

Oder glaubst Du ernsthaft, dass sich an der behördlichen Erlaubnis ein Kraftfahrzeug zu führen, der Fahrerlaubnis, sich auch nur das Geringste verändert, wenn man das zugehörige "Schild", den Führerschein, nicht dabei hat?

Insbesondere, da man als immer noch eingetragener Halter dafür verantwortlich bist, dass das Fahrzeug einem zulässigen Zustand entspricht, also Nummernschilder haben muss.

So lange man keine Veräußerungsanzeige gemacht hat, schießt man sich schon von der Zulassungs-Seite selber ein Loch in das Knie:

Fährt der Käufer ohne Kennzeichen, aber immer noch mit gültiger, weil ohne Veräußerungsanzeige nicht "widersprochener" Zulassung, bekommt man als eingetragener Halter sogar noch reichlich Punkte in Flensburg.

2. man begeht ganz nebenbei einen ganzen Sack voll Straftaten.

---

Vor Einführung der FZV gab es zwar auch schon eine Möglichkeit der Veräußerungsanzeige im §23 StVZO, jedoch hatte die praktisch nur eine rein informative Wirkung gegenüber der Versicherung ohne sonderliche große Vorteile in der Verantwortlichkeit des (ehemaligen) Fahrzeughalters bzw. Verkäufers.

Mit Einführung der FZV hat eine Veräußerungsanzeige eine für die Zulassungsstelle verbindlich ähnliche Form wie eine "Abmeldung", die sich seit 4 Jahren "Außerbetriebsetzung" nennt.

Eine in dem verlinkten Artikel gemachte "vorübergehende Stilllegung" gibt es nicht mehr. Der Artikel ist in vielen Bereichen veraltet.

Mit einer Veräußerungsanzeige gem. FZV - da ist genau beschrieben, was sie beinhalten muss - ist man einen ganzen Sack Sorgen los, aber man muss sie auch machen.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


Mit Einführung der FZV hat eine Veräußerungsanzeige eine für die Zulassungsstelle verbindlich ähnliche Form wie eine "Abmeldung", die sich seit 4 Jahren "Außerbetriebsetzung" nennt.

Rechtlich richtig. Die Außerbetriebsetzung hat aber den Vorteil, daß der Käufer in jedem Fall zur Zulassung muß. Allerdings empfiehlt sich auch in diesem Falle eine Veräußerungsmitteilung. Läßt der Käufer den Hobel irgendwo nicht zugelassen stehen, hat der ehemalige Halter wieder Freude. So habe ich das bisher gehalten und bin damit gut gefahren. Man kann den Typen nämlich nur

vor

den Kopf sehen.

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