Fahrzeug ohne Tüv

Darf man ein angemeldetes Fahrzeug wo der Tüv abgelaufen ist an der Straße abstellen ?

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Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


....Sogar wenn das Fahrzeug in der Garage steht, das Gartentor zu ist und jemand sieht auf 5 Meter in die Garage rein, daß die HU abgelaufen ist kann das angezeigt werden....

Hast du dazu irgendwelche Quellen?

Auf meinem Grundstück muss ein FZ doch nicht zugelassen sein...

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Hallo, där kapitän,

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän


Schilder ab, Petze kann es nicht wissen, fertig ist die Laube. Dauert 15 Sekunden je Schild und evtl. brauchts einen Schraubendreher, je nach Halter.

für einen Polizeibeamten, der das Fahrzeug zufälligerweise sieht und neugierig wird, ist es trotzdem kein Problem, festzustellen, wann die HU fällig gewesen wäre.

Viele Grüße,

Uhu110

Fahrzeug ist rückwärts an der Wand geparkt, HU-Plakette nur sichtbar, wenn er hinter das Auto krabbelt.
Teilweise 5 cm Platz von AHK zu Wand, da mit Einweiser geparkt und stehengelassen.
Das nächste Auto steht in einer verschlossenen Garage.

Er müsste also entweder klettern können oder einbrechen.
Da es bei mir keinen Anlass zum Klettern gibt, da Fahrzeuge sauber und technisch in Ordnung, da er auch nicht weiß, was da überhaupt im letzten Dezember dranhing: Fertig ist die Laube.

Und mit manchem Hund sollte man Klettern auch unterlassen.
Aber wenn man natürlich als Hobby hat, Nachbarn und unbescholtene Mitmenschen in die Pfanne zu hauen, ja dann muss man das "wohl" machen 🙄

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Quelle wurde doch genannt die StV Z O

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__29.html

Und das gilt überall, nicht nur wenn das Fahrzeug auf der Straße steht.
Wenn zugelassen braucht das Fahrzeug gültige HU.
Egal ob gefahren oder nicht. Egal ob privater Platz oder öffentlich oder auf der Straße stehend.

Auch die Rechtssprechung sieht das so.
Ausnahmen wie nachweislich komplett zerlegter Motor seit Monaten sind gerichtliche Einzelfallentscheidungen.

Und wer soll das Glauben, das auf einem Privatgrundstück die HU gültig sein muss? Da kann dir keiner was, wenn die HU abglaufen ist in das Auto / der Anhänger auf seinem Platz steht.

Mal 3 Beispiele:
1. PKW - Halter und Nutzer ist für 6 Monate auf Montage im Ausland. Zwischenzeitlich läuft die HU ab. Es ist aber durch Spuren zu sehen, das der Wagen länger nicht bewegt wurde. Was nun?
2. Bei mir an und in der Werkstatt stehen öfter zugelassene KFZ und Anhänger mit abgelaufener HU zwischen 2 Monate und 3 Jahre. Und bei keinem ist der Motor zerlegt.Meinst du, da traut sich ein Beamter, was aufzuschreiben?
3. Nimm mal einen Campingplatz. Wieviele Wohnwagen stehen da, die noch zugelassen sind, aber 2-5 Jahre die HU abgelaufen ist. Wer will da was aufschreiben?

O.K., Beispiel 2+3 sind etwas ausgefallen, aber bring mir doch mal einen nachweislichen Fall zu Beispiel 1, wo einer zahlen sollte und Einspruch eigelegt hat.

MFG Thomas

Na auch wenn du es nicht glaubst, hier mal auf die schnelle, aktuell ausm Forum.

http://www.motor-talk.de/.../...80-strafe-plus-punkt-t3249262.html?...

Ich könnte die urteile jetzt auch rauskopieren, aber die wurden so schön rausgesucht.

Und wer auf Seite 1 geht erfährt, daß der TE dort nur abgemeldet hat und die Zulassungsstelle hat die abgelaufene HU weitergemeldet an die Bußgeldstelle. 😁

Wo war deine Werkstatt noch gleich? 😉
Die Fahrzeuge müssten schon nachweislich (länger) als HU Ablauf nicht fahrbereit sein damit du eine Chance hast wenn dir mal einer blöd/klug kommen will.

Edit:
ah in 32xxx "Gehalt" ist die Werkstatt offenbar.
Hm, bischen weit weg aber evtl. ist jemand anders der mitliest näher dran.

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Was ich in dem von dir zitierten Thread über die Abmeldung lese, ist auch nur das Geschreibe des TE. Eine Kopie der Anzeige z.B. ist nicht dabei.
Der Rest sind nur Querverweise auf irgendwelche Urteile von ´96, wobei ich das Urteil höchstselbst nicht gefunden habe. Trotz Google immer nur Foren, die sich auf dieses Urteil beziehen.

Das einzige, was ich gefunden habe und was halbwegs zum Thema passt ist aus der STVZO, §73, Anlage 8:

Zitat:

2.7 Die Untersuchungspflicht ruht während der Zeit, in der Fahrzeuge durch Ablieferung des Fahrzeugscheins oder der amtlichen Bescheinigung über die Zuteilung des amtlichen Kennzeichens und durch Entstempelung des amtlichen Kennzeichens vorübergehend stillgelegt worden sind. War vor oder in dieser Zeit eine Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs durchführen zu lassen. Waren in dieser Zeit sowohl eine Hauptuntersuchung als auch eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist eine Hauptuntersuchung verbunden mit einer Sicherheitsprüfung im Umfang von Nummer 2.3 der Anlage VIIIa durchführen zu lassen. Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung beginnt abweichend von Nummer 2.3 Satz 1, zweiter Teilsatz, mit dem Monat der Durchführung der Hauptuntersuchung bei Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs.

Da steht nichts von Strafe oder so, wenn ich ein abgelaufenes Fahrzeug abmelde. Oder von Fahrzeugen, die zugelassen, aber mit abgelaufener HU auf Privatgrund vor sich hinstehen.

Da soll mal einer zu mir hinkommen und hier den Max machen. Der wird sich aber unter zuhilfenahme unseres recht guten Anwaltes die sprichwörtliche "blutige Nase" holen.

Solange ich nichts schriftliches "von Amts wegen" dazu lese, stufe ich es erstmal als Ammenmärchen ab.

MFG Thomas

Nun, wie jeder Mensch kann die Dame der Zulassungsstelle eine Ordnungswidrigkeit anzeigen.
Du selbst kannst so etwas anzeigen. Du kannst auch Falschparker anzeigen.
Evtl. gibts da ne Vereinbarung, daß alle abgelaufenen HUs dem Ordnungsamt angezeigt werden.

Und die Anlage passt nicht, da gehts nur darum wann eine neue HU gemacht werden muß.
Ob das bestraft wird steht woanders.

Und die Gerichtsurteile die besagen, daß es auf die MÖGLICHKEIT der Nutzung ankommt nicht auf die Nutzung selbst sind eben immer noch Stand der Dinge.

Angebot, du oder jemand der bei dir vorbeifährt nennt mir eines der Kennzeichen mit abgelaufener HU.
Ich zeige dich bzw. eben den Fahrzeughalter beim Ordnungsamt an.
Dann sehen wir obs was amtliches dazu gibt.

Was hast du denn zu verlieren?

Rest gern per pn.

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