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Fahrzeug OHNE Hänger fahren

Guten Tag werte Spezialisten!

Ich habe eine Frage welche zwar recht einfach sein mag aber schwer zu recherchieren ist:

Ich möchte gerne ein Fahrzeug bewegen welches folgende zulässige Gesamtlast eingetragen hat:

zlg Gesamtlast des Fahrzeuges OHNE Anhänger: 2,8T
zlg Gesamtlast des Fahrzeuges MIT Anhänger: 5t

Eine entsprechende Anhängerkupplung ist auch verbaut. Nun besitze ich überhaupt keinen Anhänger und werde auch bei der geplanten Nutzungsart des Fahrzeuges keinen Hänger brauchen, insofern stellt sich mir die Frage: Darf ich das Fahrzeug ohne Anhänger mit meinem Führerschein Klasse B (2005) bewegen? Oder bekomme ich bei der nächsten Verkehrskontrolle einen reingewürgt wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis?

Da ich nicht der einzige Nutzer des Fahrzeuges bin kommt eine Demontage der Anhängerkupplung nicht in Frage.

Ich habe in einer Fahrschule angerufen und gefragt, der Fahrlehrer sagte ich dürfe das Fahrzeug unter keinen Umständen bewegen. Als ein Kollege daraufhin mit dem Fahrzeug zum TüV fuhr um die Anhängerkupplung anders eintragen zu lassen (Max gesamtlast des Zuges 4,25t) sagte der TüV Angestellte ihm das sei unnötig, selbstverständlich dürfe das Fahrzeug mit Führerscheinklasse B bewegt werden solange kein Anhänger dran sei...

Die Verwirrung ist groß!

Grüße
Jass

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Matsches


In Summe darf die zul. Gesamtmasse halt 3500kg nicht überschreiten.

einen 750kg anhänger darf er IMMER ziehen - auch wenn das fahrzeug eine zgg von 3,5t hat!

die 3,5t kommen erst dann ins spiel, wenn der anhänger schwerer als 750kg ist....

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Zitat:

Original geschrieben von Jass616


An ein Fahrzeug mit einer zulässigen Gesamtlast von 3499KG darf ich noch einen Anhänger mit einem TATSÄCHLICHEN Gewicht von 749KG anhängen.

WO steht in dem

- bereits mehrfach -

verlinkten gesetzestext etwas vom tatsächlichen gewicht? 😕

an ein 3,5t zg fahrzeug, darfst du mit klasse b nurnoch einen 750kg zg hänger anhängen!

Moin,

also ich habe FS Klasse III (B,C1,BE,C1E) vor dem 01.04.1980 gemacht, somit darf ich LKW bis 7,5 to zulässiges Gesamtgewicht fahren. Dazu darf ich ein Anhänger mit Tandemachse (nicht weiter als 1m auseinander) bis max 18 to Gesamtgewicht (LKW + Anhänger) nutzen (wurde mir mündlich mitgeteilt).

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


Moin,

also ich habe FS Klasse III (B,C1,BE,C1E) vor dem 01.04.1980 gemacht, somit darf ich LKW bis 7,5 to zulässiges Gesamtgewicht fahren. Dazu darf ich ein Anhänger mit Tandemachse (nicht weiter als 1m auseinander) bis max 18 to Gesamtgewicht (LKW + Anhänger) nutzen (wurde mir mündlich mitgeteilt).

Richtig.

Solange du deinen rosa Schein noch hast, bzw. nicht vergessen hast das beim Umstieg auf den Kartenschein eintragen zu lassen (wird nämlich nur auf gesonderten Antrag gemacht, Schlüssel CE(79)).

Nicht lachen, ich z.B. habs vergessen (auch wenn ichs nie brauchen werde).

Klasse B erlaubt Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen zGG.

@Jass616: Darf ich mal fragen, um was für ein Fahrzeug es sich handelt?

Zitat:

Original geschrieben von Matsches



Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


Moin,

also ich habe FS Klasse III (B,C1,BE,C1E) vor dem 01.04.1980 gemacht, somit darf ich LKW bis 7,5 to zulässiges Gesamtgewicht fahren. Dazu darf ich ein Anhänger mit Tandemachse (nicht weiter als 1m auseinander) bis max 18 to Gesamtgewicht (LKW + Anhänger) nutzen (wurde mir mündlich mitgeteilt).

Richtig.
Solange du deinen rosa Schein noch hast, bzw. nicht vergessen hast das beim Umstieg auf den Kartenschein eintragen zu lassen (wird nämlich nur auf gesonderten Antrag gemacht, Schlüssel CE(79)).
Nicht lachen, ich z.B. habs vergessen (auch wenn ichs nie brauchen werde).

Alles in Butter, die o.a. Daten habe ich auf meinem Checkkarten-FS abgelesen, man weiß eben nicht, ob man die Option nicht doch mal benötigt.

Ach ja, M + L steht auch darauf.

Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003


Jeder große SUV hat heute über 2 t und darf meist auch bis 3,5 t ziehen. Analog dürftest du dann auch keinen SUV mit AHK fahren.

Dafür braucht's nicht mal nen SUV... sogar mit einem VW Golf ist ein zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t (Fahrzeug + Anhänger) möglich. Und natürlich darf man ein solches Fahrzeug mit dem Führerschein Klasse B fahren - auch wenn eine AHK vorhanden ist bzw. potentiell nachgerüstet werden könnte.

Der Fahrlehrer ist entweder vollkommen inkompetent oder hat einfach die Frage falsch verstanden (was wohl eher der Fall sein dürfte).

Gruß
Golf-TSI

Zitat:

Original geschrieben von Golf-TSI



Dafür braucht's nicht mal nen SUV... sogar mit einem VW Golf ist ein zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t (Fahrzeug + Anhänger) möglich. Und natürlich darf man ein solches Fahrzeug mit dem Führerschein Klasse B fahren - auch wenn eine AHK vorhanden ist bzw. potentiell nachgerüstet werden könnte.

Mein Rentnergolf (2,0 TDI) hat exakt

3430 kg zul. Gesamtzuggewicht

. (2030 Golf + 1400 Anhängelast)

Zitat:

Original geschrieben von Golfschlosser


Mein Rentnergolf (2,0 TDI) hat exakt 3430 kg zul. Gesamtzuggewicht. (2030 Golf + 1400 Anhängelast)

Ok, nicht jeder Golf kommt über 3,5 t. Aber z.B. ein Golf 7 2.0 TDI 4motion:

  • Zul. Gesamtgewicht: 1940 kg
  • Zul. Anhängelast: 1700 kg

Macht zusammen ein zul. Gesamtzuggewicht von 3640 kg.

Außerdem bezieht sich die maximal zulässige Anhängelast meiner Meinung nach auf das tatsächliche Gewicht des Anhängers. D.h. auch mit einer zul. Anhängelast von 1700 kg dürfte man theoretisch einen Anhänger mit 2000 kg zulässigem Gesamtgewicht ziehen - solange dieser nur bis 1700 kg beladen ist. Zusätzlich bräuchte man hier (im Fall Golf 7) aber tatsächlich noch die Fahrerlaubnis BE.

Stimmt - Fahrerlaubnisseitig gilt die zgM, Anhängelastmäßig das reale Gewicht.

Neuerdings würde statt BE auch B96 reichen.

Zitat:

Original geschrieben von Golf-TSI


  • Zul. Anhängelast: 1700 kg

Macht zusammen ein zul. Gesamtzuggewicht von 3640 kg.

Tja, die 1700 kg bei < 8% Steigung hat meiner auch, nur ist das Gesamtzuggewicht die begrenzende Größe. Somit wäre bei 1700 kg Anhängelast die Nutzlast des Zugfahrzeug um 300 kg zu reduzieren. Das kann aber bei neueren Fahrzeugen anders sein.

Zitat:

Außerdem bezieht sich die maximal zulässige Anhängelast meiner Meinung nach auf das tatsächliche Gewicht des Anhängers. D.h. auch mit einer zul. Anhängelast von 1700 kg dürfte man theoretisch einen Anhänger mit 2000 kg zulässigem Gesamtgewicht ziehen - solange dieser nur bis 1700 kg beladen ist. Zusätzlich bräuchte man hier (im Fall Golf 7) aber tatsächlich noch die Fahrerlaubnis BE.

Klar ist hier das tatsächliche Anhängergewicht entscheident.

Zitat:


Neue Regelung die Fahrerlaubnisklasse B: Die “Anhängerregelung” ist grundlegend überarbeitet und wesentlich vereinfacht worden. Ab 19.01.13 darf ein Anhänger bis 750 kg zul. Gesamtmasse (Kombination bis 4250 kg z.GM.) mitgeführt werden, außerdem ein Anhänger über 750 kg z.GM., (Kombination bis 3500 kg z.GM.) Die komplizierte Anhänger-Rechnung entfällt, auch bei den bereits erteilten Klasse B Führerscheinen bis 18.01.2013.)

B96 geht in der Kombination bis 4250 kg z.GM.

Zitat:

Für die Klasse BE ist keine Theorie notwendig.
Es müssen 5 Sonderfahrten (3 Überland, 1 Autobahn, 1 Nacht) gefahren werden. Es muss eine praktische Prüfung beim TÜV abgelegt werden, in der das Fahren, das Rangieren und das Verbinden/Trennen geprüft wird. Man darf dann Gespanne fahren, die aus einem Fahrzeug von bis zu 3,5t zGG + einem Anhänger von bis zu 3,5 t zGG, zusammen also höchstens 7 t bestehen.

.

Und wer noch nen alten BE hat der ist quasi unbegrenzt, für den gilt die 7 Tonnen Regel nicht. 😁

Golfschlosser:
Du mußt aber aufpassen, deine extra eingeschränkte Zug-Gesamt-Masse von 3.430 kg bedeutet aber nicht, daß du (mit B) jeden Anhänger hinhängen kannst und den nur nicht voll machst.

Zitat:

(2030 Golf + 1400 Anhängelast)

Es zählen trotzdem die Einzelgesamtmassen von deinem Golf und vom Anhänger.

Mit einem 1500 kg Gesamtmasse Hänger (selbst leer) bist du also (mit B) schon in einer Straftat!
Selbst wenn du die Gesamtmassen zusammen nicht ausnutzen kannst wegen der eingeschränkten Zuggesamtmasse.

Die FEV interessiert sich nur für zulässige Einzel - Gesamtmassen die einfach zusammengezählt werden.

Zitat:

Und wer noch nen alten BE hat der ist quasi unbegrenzt, für den gilt die 7 Tonnen Regel nicht.

Doch, weil ein Anhänger mit über 3500kg über eine eigene Bremse, keine Auflaufbremse, verfügen muss.

Kein 3,5Tonner hat einen Anschluß für die Druckluftbremse des Anhängers zur Verfügung.

Ein 7,5Tonner, der die zur Verfügung hat, darf mit B und BE nicht gefahren werden.

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