Fahrzeug (Motorrad) Verkauf ohne ZB 1

Hallo Zusammen,

Ich (privat) möchte mein Motorrad an privat verkaufen. Leider habe ich vor ein paar Monaten die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) verschlampt und kann sie beim besten Willen nicht mehr finden. Was kann ich denn tun, um dem Käufer die Ummeldung so leicht wie möglich zu gestalten. Ist eine Ummeldung ohne ZB 1 überhaupt möglich? Ich habe etwas im Internet recherchiert und nur Spezialfälle und etwas mot Eidesstattlicher Verlusterklärung finden können.

Zu meinem Spezialfall: Ich bin gerade für 6 Monate im Ausland und mein Vater würde den Verkauf übernehmen. Einen vorausgefüllten (Ver)kaufvertrag habe ich bereits unterschrieben bevor ich ins Ausland bin. D.h. ein Amtsgang mit Neubeantragung der ZB 1 ist für mich leider nicht möglich...
Wie kann ich mein Motorrad jetzt am besten für den Käufer verkaufen? Habe bereits Interessenten.

Die Fahrzeugbriefe mit der gesamten Vorbesitzerhistorie und die HU/AU untersuchung gebe ich natürlich mit.
Das Fahrzeug ist angemeldet und hat noch TÜV bis April.

Vielen Dank schonmal und VG

13 Antworten

Dann wird der Käufer warten müssen, bis Du wieder zurück bist und die Ersatz ZB 1 beschaffen kannst.

Wenn dessen ZUB mit einer einfachen Verlusterklärung, anstelle der EV umschreibt, geht's so.
Das müsste der Interessent vorab dort anfragen.
Hier wird auf die EV bestanden.

Die EV für das Aufbietungsverfahren müsste auch vor einem Urkundsbeamten der deutschen Botschaft im ausländischen Staat abgegeben werden können. Aber bis das alles durch ist, bist du wahrscheinlich schon wieder zurück.

Ohje... Das ist ja nervig. Vielen Dank aber für die Antworten.

Kannst du deinem Vater nicht eine Vollmacht zukommen lassen? Sollte normal reichen.

Kann man aber beim Zulassungsamt erfahren. Einfach dort anrufen oder anrufen lassen.

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Die EV kann nicht durch Bevollmächtigte erklärt werden. Ist, wie bei der Eheschließung, eine unvertretbare Handlung die persönlich erklärt werden muss.

Hmm, mag sein. aber ist denn in dem Fall wenn man eine neue ZUB I beantragt denn überhaupt einen EV fällig?

Das schrieb windelexpress doch schon.

Och ja das mag stimmen oder auch nicht. Daher rufe ich in solchen Fällen immer direkt mein am an und frage nach wie es gehen kann.

Ok, vielen Dank euch. Wäre denn eine Dehnung der Wahrheit möglich, dass der Käufer die ZB 1 nach Erhalt verloren hat? Dann sollte ja die EV möglich sein

Das wäre dann leider eine Straftat wenn der Käufer sowas macht und der Verkäufer wäre wegen Anstiftung dran.

Bedenke bitte, dass du beim Verkauf ohne ZB 1 mehr Wertverlust realisierst als beim Verkauf in 5-6 Monaten. Trickserei wäre also auch finanziell ziemlich sinnfrei.

Zitat:

@TiBoe schrieb am 13. Januar 2024 um 12:52:55 Uhr:


Ok, vielen Dank euch. Wäre denn eine Dehnung der Wahrheit möglich, dass der Käufer die ZB 1 nach Erhalt verloren hat? Dann sollte ja die EV möglich sein

Wenn Du den Verkäufer zur Abgabe einer falschen EV überreden kannst!

§ 156 Falsche Versicherung an Eides Statt

Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Einritzen hab ich noch keinen sehen, aber im Schnitt durften die bisher immer so um die 2 bis 3k abdrücken.
Je nach Tagessatz.
Wenn's dem Käufer das wert ist.

Weshalb hast nicht gleich eine Ersatz ZB 1 beantragt,als Dir vor Monaten der Verlust aufgefallen ist? Da wärst Du mit max 43 Euro durch gewesen.

Mit Glück genügt der ZUB des Käufers für den Verlust der ZB1 eine einfache Verlusterklärung. Das muss er aber anfragen.
Hier wird für den Verlust aller Dokumente eine EV abverlangt.

Zitat Windelexpress „Wenn Du den Verkäufer zur Abgabe einer falschen EV überreden kannst“

Du meintest bestimmt: „den Käufer überreden“, Der TE ist ja selbst der Verkäufer.

Wenn ich mich als Käufer (rein theoretisch) auf so einen Schmuh einlassen würde, dann wäre ein sauberer Preisnachlaß fällig. Einige Hunderter oder mindestens 30 %.
Selbst wenn Du jemanden findest der das machen wollte, was wäre Dir das dann wert?
Glaube kaum dass so ein Risiko für sowas bestraft zu werden jemand für lau eingehen wird.
Wie gesagt: nur Theoretisch.

Auch "dehnung der Warheit" fällt unter illegal.
Das Vorgehen ist bereits beschrieben.

Daher ist hier Ende

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