Fahrzeug biegt rechts ab, hat Radfahrer Vorrang?
Guten Morgen liebe Forenleser!!
Versuche schon seit ein paar Stunden zu folgendem rein hypothetischen Sachverhalt eine Lösung zu finden:
Wie auf der anliegenden Skizze zu sehen befindet sich das blaue Auto auf einer Straße in einem Wohngebiet (also ohne gestrichelte Linien, welche Spuren trennen, was für die Skizze aber nicht ohne Linien ging), wo überall Rechts-vor-Links gilt.
Das blaue Auto möchte nach rechts abbiegen in eine enge Straße, auf der rechtsseitig Fahrzeuge parken. Um die Straße einsehen zu können, stoppt das blaue Auto leicht schräg, der Blinker ist betätigt.
Aus der Straße, in welche das blaue Auto einbiegen möchte, kommt ein 7 jähriges Kind auf dem rot markierten Fahrrad gefahren, welches der Fahrer des blauen Autos erst sehen kann (wegen Hecke/Zaun), als der bereits an der genannten Stelle steht, um in die Straße, in welche er einbiegen möchte, einzufahren.
Es handelt sich um einen normalen Gehweg und das 7 jährige Kind möchte die Straße, auf der sich das blaue Auto befindet, überqueren und die Fahrt auf dem Gehweg auf der anderen Seite fortsetzen. Es existiert kein Fußgängerüberweg (d.h. kein Zeichen 293 StVO vorhanden).
Das Kind übersieht das blaue Auto und fährt in das stehende Auto rein, auch weil die Bremsen des Fahrrads des 7 jährigen Kindes ohne Funktion sind.
Fragen:
(A) Hat das 7 jährige Kind auf dem roten Fahrrad Vorrang vor dem blauen Auto?
(B) Ist in dieser Konstellation von einem Verstoß "Sie ermöglichtem einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahrbahn, obwohl dieser den Fußgängerüberweg erkennbar benutzen wollte. Es kam zum Unfall" nach §§ 26 I, 1 II, 49 StVO, § 24 StVG, 113 BKat, § 3 III BKatV, § 19 OWiG auszugehen?
(C) Da das Fahrrad des Kindes über keine funktionierenden Bremsen verfügt: Kann von einem Verstoß gegen die Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten ausgegangen werden? Ausgehend davon, dass diese ihr Kind darüber belehren, nicht mit einem Fahrrad ohne funktionierende Bremsen zu fahren.
Was ist die Meinung der Forenexperten?
Danke Euch und schönen Tag noch!!!!!!
Beste Antwort im Thema
Kind unter 10 Jahre: Autofahrer haftet immer. Zeichung und Schilderung hättest du dir sparen können.
"... hat der Gesetzgeber durch das "Zweite Schadensrechtsänderungsgesetz" mit Wirkung ab 01.08.2002 die Verantwortlichkeit von Kindern im motorisierten Straßenverkehr neu geregelt:
Danach ist ein Minderjähriger, der das siebte, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, für einen Schaden, den er einem anderen bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug fahrlässig zufügt, nicht verantwortlich.§
Zitat aus:
http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/faq/kinder_unter_10.php
97 Antworten
Den finde ich etwas besser.
Aber auch deine Anwaltsseite sagt ja ganz klar das, was auch hier als Meinung Vertreten wird:
Kids unter 7 sind niemals und nirgends für irgendetwas verantwortlich.
Kids zwischen 7 und 10 nur wenn sie vorsätzlich handeln, aber niemals im Straßenverkehr (Vorsatz wird hier niemand unterstellen wollen, soweit lehne ich mich jetzt mal aus dem Fenster)
Kids ab 10 auch nur falls sie ihr Fehlverhalten erkennen (können)
In diesem Fall hat der PKW Fahrer bezüglich seines Schadens Pech, wird den Eltern das Fahrrad und eventuelle Behandlungskosten ersetzen müssen und muss hoffen, dass nicht Strafanzeige gegen ihn gestellt wird.
Ich würde also den Ball den Eltern gegenüber sehr flach halten.
Zitat:
@Matsches schrieb am 16. März 2016 um 13:16:02 Uhr:
In diesem Fall hat der PKW Fahrer bezüglich seines Schadens Pech, wird den Eltern das Fahrrad und eventuelle Behandlungskosten ersetzen müssen und muss hoffen, dass nicht Strafanzeige gegen ihn gestellt wird.
Ich würde also den Ball den Eltern gegenüber sehr flach halten.
Ganz so klar ist die Lage eben nicht. Es kommt hier auch darauf an, wie der Zusammenstoss erfolgen würde. Fahr ich dem Fahrrad rein, dürfte die Sache klar sein.
Was aber, wenn ich schon stehe und das Kind fährt mir in die Seite, weil es durch die defekten Bremsen eben nicht bremsen konnte ? Die Eltern können sich hier schlecht rausreden, da diese vom Zustand des Fahrrades gewusst haben müssen. Wenn sie trotzdem ihr Kind damit auf die Straße lassen, ich weiss ja nicht, ob die Eltern hier haftungsfrei rauskommen.
Ein Defekt an Verschleißelementen eines Fahrzeugs (egal ob Auto oder Fahrrad) und dazu zählen Bremsen dazu kann aber auch spontan eintreffen. Bei Bremsenversagen kann auch "höhere Gewalt" angewandt werden.
Es wird auf viele Faktoren ankommen die alle abgewogen und untersucht werden müssen und im Zweifelsfall auf den Gesamteindruck der Situation, der sich dann ein Richter verschafft...
Ausgeschlossen bleibt aber nach jetzigem Kenntnisstand erstmal gar nichts.
HTC
Zitat:
@HTC schrieb am 16. März 2016 um 15:54:44 Uhr:
Ein Defekt an Verschleißelementen eines Fahrzeugs (egal ob Auto oder Fahrrad) und dazu zählen Bremsen dazu kann aber auch spontan eintreffen. Bei Bremsenversagen kann auch "höhere Gewalt" angewandt werden.HTC
Man hat aber meist zwei Bremssysteme. Beim Auto bleibt ja immer noch die Handbremse, beim Fahrrad der Rücktritt bzw. eine zweite Bremse. Zumindest sind Vorder- und Hinterrad immer getrennt bedienbar.
Und das beide Systeme gleichzeitig ausfallen, ist sehr unwahrscheinlich.
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Aus technischer Sicht und bezogen auf die Reaktionszeit hinkt der Vergleich etwas... wenn auch der Einwand durchaus berechtigt ist.
Aber wie schon geschrieben, es fehlen noch viele Infos die relevant für die endgültige Entscheidung sind.
HTC
Zitat:
@HTC schrieb am 16. März 2016 um 16:44:16 Uhr:
Aber wie schon geschrieben, es fehlen noch viele Infos die relevant für die endgültige Entscheidung sind.
HTC
Das könnte daran liegen, dass dier ganze Thread rein hypothetisch aufgebaut ist.
Doch, es ist nur noch nicht bei jedem angekommen. Und nein, es kommt nicht darauf an wie der Zusammenstoss erfolgte.Zitat:
@Gleiterfahrer [url=http://www.motor-talk.de/.../...at-radfahrer-vorrang-t5620989.html?...]schrieb am 16. März 2016 um 15:17:55
Ganz so klar ist die Lage eben nicht. Es kommt hier auch darauf an, wie der Zusammenstoss erfolgen würde.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 16. März 2016 um 18:20:30 Uhr:
Das könnte daran liegen, dass dier ganze Thread rein hypothetisch aufgebaut ist.
Das hat der TE doch längst widerrufen. Ist ein reales Geschehnis.
Zitat:
@Matsches schrieb am 16. März 2016 um 21:06:45 Uhr:
Doch, es ist nur noch nicht bei jedem angekommen. Und nein, es kommt nicht darauf an wie der Zusammenstoss erfolgte.Zitat:
@Gleiterfahrer [url=http://www.motor-talk.de/.../...at-radfahrer-vorrang-t5620989.html?...]schrieb am 16. März 2016 um 15:17:55
Ganz so klar ist die Lage eben nicht. Es kommt hier auch darauf an, wie der Zusammenstoss erfolgen würde.
Entschuldige, aber das ist schlicht falsch. Was richtig ist: Das Kind ist qua Kind unter einem bestimmten Alter nicht schuldfähig und es wird zugleich bis zu einem gewissen Alter grundsätzlich auch die Haftbarkeit verneint. Das bedeutet nicht, dass die Eltern bei grober Verletzung der Aufsichtspflicht auch aus der Verantwortung sind.
Vor allem aber bedeutet es niemals automatisch, dass der andere Unfallbeteiligte im strafrechtlichen Sinne schuld ist, auch wenn er für den Schaden haften muss. In diesem Fall hier können die Eltern Strafanzeige erstatten, so viel sie wollen. Strafrechtlich passiert dem Lenker des PKW gar nichts, weil kein schuldhaftes Verhalten vorliegt. Das ist aber zwingend erforderlich, um strafrechtlich belangt werden zu können. Ich mache es mal ganz deutlich: Ein Sechsjähriger tritt mir in die Autotür. Dadurch entsteht eine Beule und ein gebrochener Fuß. Egal, wer am Ende was bezahlen muss, ich werde ganz sicher nicht wegen Körperverletzung verurteilt.
Kurz zusammengefasst: Ja, das wird für den PKW-Lenker bzw. seine Versicherung vermutlich Geld kosten. Ein Strafverfahren wird es nicht geben bzw. wird eingestellt werden. Immer vorausgesetzt, dass die Angaben des TE hier so stimmen.
Wie gesagt: Der Sachverhalt ist real.
Was ich mich noch frage: Das Kind kommt ja auf dem Gehweg und will die Straße, auf der das blaue Auto fährt, überqueren. Ich verstehe es nun wie erwähnt so, dass ein 7 Jahre altes Kind mit Rad zwingend den Gehweg benutzen muss (wegen § 2 V 1 StVO - https://dejure.org/gesetze/StVO/2.html). Es ist dann als Fußgänger zu behandeln.
Wenn es dann die Straße überqueren will, muss es das Rad aber auch schieben (§ 2 V 3 StVO - https://dejure.org/gesetze/StVO/2.html). Einen Vorrang hat der Fußgänger (hier das Rad fahrende Kind) aber nur dann, wenn es die Hauptstraße überqueren will, in die das blaue Auto hier nach rechts einbiegen wollte. Beim Überqueren einer Nebenstraße, auf der sich das blaue Auto befindet, gibts aber keinen Vorrang des Fußgängers (§ 25 III StVO - https://dejure.org/gesetze/StVO/25.html). Vorrang wäre nur dann gewesen, wenn es sich um einen Fußgängerüberweg oder so eine ampelgesicherte "Fußgängerfuhrt" gehandelt hätte.
Wie seht ihr das denn?
Gilt hier irgendwie rechts-vor-links, wenn das Kind von rechts kommend auf dem linken Gehweg fährt? Oder gilt rechts-vor-links nicht nur - so seh ich das - wenn das Kind auf der Fahrbahn gefahren wäre?
Du sagst es doch eigentlich selber: Das Kind wird wie ein Fußgänger behandelt, es gilt nicht rechts vor links. Es hätte ganz klar warten müssen, der Fehler liegt bei ihm - nützt Dir nur finanziell nichts.
Es stellen sich am Ende gar nicht so viele Fragen:
War der PKW-Lenker zu schnell unterwegs? Wenn er beim Aufprall eines nicht vorfahrtberechtigten VT schon 2-3 Sekunden stand, dann sicher nicht.
Haften die Eltern für den Schaden, den ihr Kind angerichtet hat? Vermutlich auch nicht. Könnte aber anders aussehen, wenn sie sich sehr ungeschickt anstellen sollten. Ich würde darauf aber nicht zu viel Energie und Geld verwenden, das dürfte sich vermutlich nicht lohnen.
Zitat:
@zappie schrieb am 17. März 2016 um 11:30:46 Uhr:
Wie seht ihr das denn?
So, dass Du deine Paragraphen wieder einpacken kannst.
Dein Denkfehler ist:
Es geht gar nicht darum, ob das 7 jührige Kind irgendwelche Paragraphen missachtet hat oder nicht.
Da es diese nicht kennt kann es diese weder befolgen, noch kann es diese missachten.
Der Gesetzgeber hat dies erkannt, und belässt daher die A-Karte in solchen Fällen grundsätzlich beim anderen.
Ein 7 jähriger ist nicht an einem Unfall schuld. Nirgends und nie.
Das Studieren der STVO kannst Du dir im Zusammenhang mit einem 7-jährigen also schenken, das ist schade um deine vergeudete Lebenszeit.
Wie der Vorschreiber schon sagt gehts hier nicht um Schadenersatz bei einem Fehlverhalten durch das Kind, denn den bekommst Du nicht.
Es gibt die rein theoretische Chance, dass seine Eltern haften (in der Praxis aber kaum relevant).
Und es geht darum ob Dir ein strafrechtlich relevantes Fehlverhaltwen zur Last gelegt werden kann, bzw. ob Du dem Kind gegenüber schadenersatzpflichtig gemacht werden kannst.
Wenn es dir um ein eventuelles Verschulden deinerseits geht, lass dich von einer Juristenhotline beraten.
Man wird dir sicherlich weiterhelfen.
Zitat:
@Matsches schrieb am 17. März 2016 um 13:05:05 Uhr:
Es gibt die rein theoretische Chance, dass seine Eltern haften (in der Praxis aber kaum relevant).
Aus eigener Erfahrung: Die Eltern können, wenn die Umstände entsprechend sind, sehr wohl und sehr leicht wegen Verletzung der Aufsichtspflicht in der Haftung sein.
Ich füge gern noch mal hinzu: Das sind dann die Fälle, in denen hoffentlich eine Privathaftpflichtversicherung vorhanden ist.
Update: In diesem- rein hypothetischen Fall- wurde dem Fahrer kein Bußgeld auferlegt und der hypothetische Bußgeldbescheid zurückgenommen 🙂 🙂
Die Eltern haben 70% des Schaden bezahlen müssen...